Kleines Nummernschild Kennzeichen in D

  • Ich weiß ja nicht wie das ging, aber ich hätte auch gerne so etwas...


    ...man beachte das Bild:




    Gab es eine Gesetzänderung bei den Kennzeichen? Wer weiß mehr?


    (Bild ist kein Fake - existiert tatsächlich mit der Kennung CO-XX-XX und WÜ-XX-XX)

    2 Mal editiert, zuletzt von Plasmakarotte ()

  • Würde mal sagen dass das auch nichts anderes ist:


    Ich denke mal das wird Veranstalterseitig geduldet - deswegen muss es aber noch lange nicht erlaubt sein! Die Dinger sind ja meißt gar nicht aus Blech sondern geklebt. Das echte Kennzeichen wird halt irgendwo am Serviceplatz oder im Auto liegen!
    Das Gleiche ist es mit den Mofa Kennzeichen bei Enduro-Wettbewerben!


    Das Standardteil mit 11cm Höhe wirst du immer brauchen, muss ja nicht unbedingt 46cm lang sein... alternativ das zweizeilige "Kuchenblech" vom Motorrad wies manche EVO´s fahren.

  • Sowas wird nur per Ausnahmegenehmigung geregelt. Im Normalfall durch Begutachtung durch den TÜV,( mancherorts reicht auch die Einschätzung des betreffenden Mitarbeiters des Landratsamtes ),wenn bauartbedingt kein großes Nummernschild montiert werden kann.
    Das gestaltet sich meist schwierig und ist fast nur bei US-Importen oder asiatischen Fahrzeugen regulär machbar, weil eben die Nummernschildaufnahmen länderspezifisch kleiner sind als in Europa.
    Sollte nur ein geklebtes Nummernschild vorhanden sein, muß das originale Blechschild im Fahrzeug mitgeführt werden.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • Kann mich an alte Onboradaufnahmen aus der WRC erinnern, da hingen die Nummerschilder hinten unterm Dach.
    Die haben ja vorne auch immer nur Spielzeugschilder oder geklebte.

  • Zudem darf man halt nicht vergessen dass der Stratos dem Firmeninhaber von Brose Fahrzeugteile (deshalb auch Kennzeichen Coburg) - Herrn Stoschek gehört - eine so einflussreiche Person dürfte sich hier wohl auch ein wenig leichter tun mit so einem Kennzeichen :p:p

  • Hallo,


    ich hatte auch mal so ein Kennzeichen beim Motorrad dran. Bei Enduro-Veranstaltungen sind solche Kennzeichen vorgeschrieben. Da ich keine Lust auf das Große hatte, habe ich es immer dran gelassen. Wurde dann mal angehalten und das Kennzeichen war der Aufhänger. Es sei Urkundenfälschung und nicht im Straßenverkehr erlaubt. Wenn amn das haben möchte, braucht man irgendwelche Sondergenehmigungen die man auch mitführen muss.
    Der Polizist meinte, man solle ohne Kennzeichen fahren und sagen dass man es verloren hat. Dann zahlt man nur eine geringe Strafe.
    Der Aufwand für ein kleines Kennzeichen scheint hoch zu sein. Ich bin dann mit der Enduro ohne gefahren.


    Soviel von mir...


    Frohes Schaffen...
    Johannes

  • Frage an die Techniker:
    Aufgrund welcher Regelung fahren die 2 Skodas bei der Vogelsberg mit kleinen Amtl. Kennzeichen an der Front?


    Dürfen das in Zukunft alle Klassen?


    Gruß

  • Der Kreim-Skoda fährt ja mit österreichischem Kennzeichen auf Kirchdorf an der Krems von BRR. Dies ist bei den Baumschlager-Autos seit ewigen Zeiten schon so - und auch bei seeehr vielen (eher bei fast allen) anderen Rallyefahrzeugen in Österreich. Wie´s bei Euch in D gehandhabt wird weiß ich allerdings nicht...


    Das Kennzeichen vorne ist ja auch nur ein Pickerl - das richtige (auch von der Größe her) muß aber im Fahrzeug mitgeführt werden. Eigentlich bin ich mir da auch nicht ganz sicher, daß es bei uns in Österreich "vollkommen legal" ist, es hat da mal eine saftige Strafe wegen Urkundenfälschung (ein KFZ-Kennzeichen gilt bei uns in Österreich als amtliches Dokument und wenn man es "täuschend ähnlich" nachmacht, dann gibt´s eigentlich Monsterbrösel!) für eine junge Rallyedame in einem Cinquecento gegeben, da schrammte man knapp an einer Gefängnisstrafe vorbei!


    Gemacht wird´s aber augenscheinlich trotzdem. Oder vielleicht ist´s ja jetzt schon "legaler"...

  • In Deutschland funktioniert das jetzt scheinbar über den KFP als Ausnahmegenehmigung. Das originale Kennzeichen muss dann aber mitgeführt werden.

  • Das eine Auto ist in Bulgarien zugelassen, das andere in Österreich.
    In Deutschland ist es nicht legitim. KFP ist auch keine Lösung.
    Ärger gibts dann, wenn sich ein Polizist während der Veranstaltung quer stellt.

  • Das eine Auto ist in Bulgarien zugelassen, das andere in Österreich.
    In Deutschland ist es nicht legitim. KFP ist auch keine Lösung.
    Ärger gibts dann, wenn sich ein Polizist während der Veranstaltung quer stellt.


    An userem Adam fahren wir vorne auch ein Kennzeichen ohne amtl. Aufkleber, aber hinten das Original-Kennzeichen. Bei der Ostsee 2014 hatten wir vorne und hinten "Fakes" dran, die Originale im Kofferraum, so wie es z.B. in Holland üblich ist. Das auch. deshalb, weil bei der Kuppe auf der WP Rosenhof den Adams reihenweise die Heckschürzen nebst Nummernschild wegflogen. Nach der Ausage eines Spo-Ko's war dies aber nicht erlaubt, weil es unterschiedliche Auslegungen in verschiedenen Bunderländern geben soll.

    Einmal editiert, zuletzt von platana ()

  • Sag´ ich ja: "Des is ka Bemerl"...


    Aber anscheinend gibt´s bei Euch dafür ja eine "Ausnahmegenehmigung in speziellen Fällen"...


    ...hier in Österreich ist mir sowas nicht bekannt. Wen man genau aufpasst bei österreichischen Rallyes dann wird man sehen, daß am Tag VOR der Rallye bei den technischen Abnahmen sehr wohl die genehmigten Blechtaferl auch vorne auf den Rallyeboliden zu sehen sind - bei der Rallye selbst dann wandern diese in den Innenraum und werden durch die Pickerl ersetzt.

  • Hinzu kommt nach den aktuellen Bildern der Vogelsbergrallye das auch der MoMo-Peugeot mit deutscher Zulassung ein kleines Kennzeichen benutzt. Gibt es eine technische Vorgabe laut Rallyereglement, oder ist die Straßenverkehrszulassungsordnung das Problem?
    Gibt es eine Ausnahmeregelung?


    Gruß

  • Nein, Gott sei Dank nicht!


    Du etwa?


    Es wäre toll und erwachsen, wenn Du uns hier weiter unseren "Freiraum" lassen würdest, um unsere Erfahrungen, Meinungen oder auch Sorgen - wenn denn dann doch mal vorhanden - austauschen zu können.


    Aber wer seinen Hund an´s Steuer läßt, sollte nicht andere Forumsuser nach deren Probleme fragen...


    ;)

  • Rallye = zugelassenes Fahrzeug = StvZO


    Die Kennzeichenschrift ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgegeben. Verwendet werden, darf nur die fälschungssichere FE-Schrift. Diese kann jedoch verschiedene Größen und Maße haben. Zwei Schriftarten sind dabei möglich: Die Mittelschrift und die Engschrift. Es gibt allerdings auch noch die sogenannte „verkleinerte Mittelschrift“. Diese ist jedoch nur für das Nummernschild am Motorrad oder für zweizeilige Kfz-Kennzeichen zugelassen.

    • Mittelschrift: Schrifthöhe 75 mm; Breite der Buchstaben 47,5 mm, Breite der Ziffern 44,5 mm
    • Engschrift: Schrifthöhe 75 mm; Breite der Buchstaben 40,5 mm, Breite der Ziffern 38,5 mm
    • Verkleinerte Mittelschrift: Schrifthöhe 49 mm, Breite der Buchstaben 31 mm, Breite der Ziffern 29 mm


    Die Engschrift darf laut Verkehrsrecht im Übrigen nur verwendet werden, wenn der Platz für die Mittelschrift nicht ausreicht. Die Mischung von Mittel- und Engschrift auf einem Kennzeichen ist nicht zulässig. Es gibt aber Toleranzen bei der Kennzeichengröße zur Fertigung der Pkw-Kennzeichen.
    Zulässige Toleranzen bei der Fertigung der Schilder:

    • Mittelschrift/Engschrift (75 mm): Schrifthöhe +2,0 mm bis -1,0 mm; Strichbreite +/- 1,0 mm
    • Verkleinerte Mittelschrift (49 mm): Schrifthöhe +1,0 mm bis -0,5 mm; Strichbreite +/- 0,5 mm

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