Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Seit Ende 2012 gibt es über den neu geschaffenen § 70 in der StVZO in Zusammenhang mit dem DMSB-Kraftfahrzeugpass (KFP) eine vereinfachte Möglichkeit hinsichtlich Genehmigung von eintragungspflichtigen Fahrzeugänderungen (siehe auch DMSB-Vorstart 3-4/2013). Bis heute wurden bereits für circa 200 Fahrzeuge KFPs vom DMSB ausgestellt.


    Ab dem 01.01.2017 ist im RALLYESPORT bei allen Veranstaltungen, die durch den DMSB oder seine Mitgliedsorganisationen genehmigt werden, der KFP für Fahrzeuge, welche in Deutschland ihre Straßenzulassung haben, verbindlich vorgeschrieben. Der DMSB hat sich hierzu mit den zuständigen Stellen des Bundesverkehrsministerium abgestimmt.



    Da die Gruppe H im DMSB-Rallyesport ab 2017 nicht mehr ausgeschrieben wird (siehe auch DMSB-News vom 12.12.2013 „DMSB-Rallyesport: Stufenplan für die Gruppe H bis 2017“ auf der DMSB-Homepage), werden ab 2017 keine KFPs für Gruppe H-Fahrzeuge mehr ausgestellt.


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    hallo rallye-freunde,
    ich komm irgendwie nicht weiter.


    habe eienen 2er golf über ein paar monate aufgebaut. der war still gelegt.
    war bei der dekra: §21 StVZO ist alles durch, §70 StVZO (Antrag auf Ausnahmegenehmigung) für den Motorsport umgerüsteter Fahrzeug ABER mit Strassenzulassung--> auch durch! Jetzt will der Mann des Landesverwaltungsamtes ABT. Verkehrsamt für die Zulassung ein Schreiben von meinem Versicherer, der mir die Versicherung trotz Rallyespezifische Umbauten bestätigt. ????


    Meinem Versicherer schilderte ich folgendes:


    "Hallo Herr ...,
    habe nochmal mit herrn xxx vom landesverwaltungsamt gesprochen. Die EVB Nummer reicht ihm nicht, da dieses Fahrzeug von der Serie abweicht und eine Sondergenehmigung braucht. um eine sondergenehmigung für das fahrzeug ausstellen zu können, braucht er von ihnen, als mein versicherer, einen nachweis. darin muss enthalten sein, dass sie wissen, dass mein fahrzeug im sinne des deutschen motor sport bundes (DMSB) für das rallye-reglement verändert wurde und somit nicht mehr dem serienzustand eines herkömmlichen Golf 2 GTI 16 V entspricht und sie dieses fahrzeug trotzdem versichern. alle umbauten sind von der dekra überprüft und unterliegen somit §21 StVZO (Gesamtabnahme zum Eintreten in den Straßenverkehr) und § 70 StVZO (Ausstellung einer Sondergenehmigung für motorsportliche Zwecke).


    Sprich: Sie wissen, dass ich mit dem Golf (der dem offiziellen Sicherheitsreglement des dmsb und der dekra entspricht) Rallye fahren will und versichern mir das Auto trotz Umbauten.


    Sämtliche Gutachten liegen vor, Herr xxx will alles sehen und dann seinen großen Stempel draufdrücken. Dann bekomme ich die Unterlagen zurück und kann das Fahrzeug trotz Umbauten für den Straßenverkehr zulassen, da ich diese für den Rallyesport brauche.


    Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.


    Ich danke ihnen für ihre Gedult."


    Antwort: Nach Rücksprache mit seiner "Zentrale" kann er mir so ein schreiben nicht ausstellen.
    EVB Nummer geht aber...


    ???? War das bei euch auch so komliziert oder ist das normal???


    Weiß gerade nicht mehr weiter.
    Gruss TM177

  • das dachte ich mir auch. nee der mann vom lva zählte dinge auf, wie Überollvorrichtung, etc. quasi alles, was ein serien golf nicht hat?! das ist doch aber alles von der dekra gedeckelt. versteh das einer...

  • für sowas braucht man keine 70er! Die kommt immer dann zum Einsatz, wenn etwas von der StvzO abweicht. Quasi Länge/Höhe, Lehnenverstellung, geforderter Airbag usw....


    Aber bei einem Golf 2 verstehe ich die Problematik nun überhaupt nicht...:confused:


    steht in dem 21er Gutachten von der Dekra irgendwas von §70?
    gruß
    andreas

  • Was ist das denn für'n Käse? Hast du in deiner Ausnahmegenehmigung irgendwo irgendwas stehen, dass ein spezieller Nachweis der Versicherung erforderlich ist? (Bei manchen Fahrzeugen gibt es sowas in der Art; hat meist aber mit der Deckungssumme zu tun.)


    FZV §6 Abs. 4: Im Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Fahrzeugdaten anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen:
    [...] folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Name und Anschrift oder Schlüsselnummer des Versicherers, Nummer des Versicherungsscheins oder der Versicherungsbestätigung und Beginn des Versicherungsschutzes [...]


    Du hast Fahrzeugpapiere, ne gültige HU/AU, Gutachten und Ausnahmegenehmigung usw. - du hast eine eVB!


    Besprech dich vielleicht mal direkt dort mit jemandem mit Leitungsfunktion?


    Sonst sollense halt nach der Zulassung ne Kopie vom Fahrzeugschein an die Versicherung faxen?


    Was'n Kram...

  • für sowas braucht man keine 70er! Die kommt immer dann zum Einsatz, wenn etwas von der StvzO abweicht. Quasi Länge/Höhe, Lehnenverstellung, geforderter Airbag usw....


    Aber bei einem Golf 2 verstehe ich die Problematik nun überhaupt nicht...:confused:


    steht in dem 21er Gutachten von der Dekra irgendwas von §70?
    gruß
    andreas


    das abweichende in dem gutachten des dekra-mannes ist:
    Fahrzeug ist für wettbewerbszwecke im Motorsport umgerüstet und 5-Punkt Hosenträgergurte mit akt. FIA Norm--die tragen kein amtliches Bauartgenehmigungszeichen---Größe und Material stellt Zusatz an Sicherheit dar und bla bla...


    Ergebnis: Fahrzeug entspricht im Übrigen den Vorschriften der STVZO


    :confused:

  • vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, der Mitarbeiter vom LVA stellt mir die Ausnahmeregelung aus. der dekra mann hat mir ein Gutachten zu §70 erstellt...:o


    blick auch gerade das alles nicht so richtig.

  • da war wohl jemand nicht fähig bei den Eintragungen. Fia-Gurte trägt man so nicht ein!! Er Hätte sich mal mit der FIA-Norm und der StvzO auseinandersetzen müssen. Dann wäre keine §70 nötig gewesen..:rolleyes:


    Und Du hättest nicht die Lauferei....:)


    Aber nochmal zur Versicherung. Wenn Du da noch mehr hast, würde ich mit Kündigung sämtlicher Versicherungen drohen, wenn die zu blöde sind so ne Bescheinigung auszustellen...


    gruß

  • werde dem mann des lva morgen nochmal anrufen. ne extra versicherungsbescheinigung brauch ich doch gar net, da die haftpflicht greift bei "einstellungsfahrten", denn das darf ich laut dekra-gutachten und bei ner veranstaltung bin ich doch auch über den veranstalter versichert. man man man

  • Ruf doch mal beim DMSB an. Wenn ich nicht irre ist das doch von denen mit eingerührt, weil es immer wieder Probleme mit der Eintragung von Sitzen und Gurten gab. Vielleicht gibt es ja ein Schreiben, wie das Prozedere abzulaufen hat und was alles eingereicht werden muss.


    Ansonsten wie koerperkarl gesagt hat... lass doch mal ganz unbewusst den Satz fallen: "Also die XY-Versicherung würde mit so ein Schreiben sofort ausstellen";););)

  • moin, habe mein versicherungsschreiben ;) ging dann doch. musste halt erst indeskret werden. jetzt geht der schriebs zum lva. man man man, ich bleib am ball!

  • Man soll den Tag ja nicht vor dem Abend loben, aber eine derartige Lösung hätte ich nicht mal im Traum als realisierbar in Betracht gezogen...

  • ich denke auch das da wieder irgendwo ein haken kommt


    warscheinlich dürfen wir dann usere autos nur noch zur veranstaltung bewegen oder sowas


    so wie in tschechien, ein richtiges rallyekennzeichen.. aber das wäre zu einfach

  • ich denke auch das da wieder irgendwo ein haken kommt


    warscheinlich dürfen wir dann usere autos nur noch zur veranstaltung bewegen oder sowas


    so wie in tschechien, ein richtiges rallyekennzeichen.. aber das wäre zu einfach



    War das jetzt ein Für oder Wider?!


    Wär doch super wenn die das auf die Reihe bekommen würden.


    Was will man denn mit einem Rallyefzg sonst noch machen? Also ich brauchs nur für die Rallye oder für Testfahrten.


    .... zur Eisdiele am Sonntag muss ja nicht sein....


    Was ich mir auch vorstellen kann wären "Eintragungen für Motorsportzwecke" die in Verbindung mit einer Veranstaltung akzeptiert werden.

    Einmal editiert, zuletzt von 0815 ()

  • du sagst es ja, zu testfahrten


    wo machst du die? rennstrecke?


    also wenn ich was an fahrwerk, bremse oder motor mach probier is sowas natürlich auf der straße aus, da ist ne zulassung schon ganz vorteilhaft


    motor einfahren kann man auch schlecht auf ner rennstrecke


    und wenns wetter schön ist fahr ich auch mal so mittm rallyeauto.. früher wars mal mein alltagsauto


    eintragung für motorsportzwecke ist doch auch blödsinn.. wenn dir aufm weg zur tanke einer in die karre fährt geht de diskussion schon los..


    also entweder richtige HILFE!! oder garnich..

  • Aber Lesen kannst Du?


    Ich zitiere:
    "Mit dieser Plakette können die Fahrzeuge dann während der Veranstaltungen sowie bei Test- und Überführungsfahrten im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden."

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