Hallo,
Habe in der Suche schon mehrere Beiträge gelesen aber bin noch nicht richtig schlau draus geworden. Ich bin im moment am Aufbau eines Rallycross Autos nach Gruppe H. Im Reglement steht :
Die Sitzbefestigung muss der Serie, dem Art. 253-16 im
Anhang J zum ISG, der FIA-Sitzhomologation oder einer
der nachstehenden Zeichnungen entsprechen
Das verwendete Rohrmaterial muss aus Stahl bestehen
und mit einem Durchmesser von mind. Ø 38 x 2,5 mm
bzw. Ø 40 x 2 mm oder mit einem Vierkantquerschnitt
von mind. 35 x 35 x 2 mm ausgeführt sein oder, falls gegeben,
der Homologation entsprechen.
Darüber hinaus sind adäquate, von den vorstehenden
Möglichkeiten abweichende Sitzbefestigungen zulässig,
falls diese konkret oder in Zusammenhang mit einem Sitzeintrag
in den Fahrzeugpapieren oder von einem DMSBSachverständigen
abgenommen bzw. im Wagenpass eingetragen
wurde.
Die serienmäßige Sitzbefestigung darf hierzu entfernt
werden.
Laut Artikel 253-16 kann man 2 Querrohre nehmen, muss da aber eine Platte dranschweißen und diese dann an eine Konterplatte an der Karosserie schrauben. Da aber im Gruppe H Reglement steht " Die Sitzbefestigung muss der Serie, dem Art. 253-16 im
Anhang J zum ISG, der FIA-Sitzhomologation oder einer
der nachstehenden Zeichnungen entsprechen" ist meine Frage ob es Regelkonform ist , wenn ich 2 Querrohre rein schweiß mit den entsprechenden Dimensionen natürlich. Also im Prinzip so wie im Anhang J nur eben fest verschweißt und nicht extra nochmal verschraubt. Dann auf die Rohre einen Winkel drauf setzte aus 3mm Stahl oder eben 5 mm Alu und dann seitlich an den Sitz schraube.
Blicke bei dieser Beamtensprache nicht immer ganz durch. Hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Danke im vorraus.