Nennen / Nenngeld / Nennliste / Veröffentlichung

  • Wie haltet ihr es mit dem Nennen bei einer Veranstaltung?
    Sollte man das Nenngeld beifügen oder erst am Start bezahlen?
    Was ist, wenn am Wochenende vorher der Motor hochgeht?
    Sollte man dann sein Nenngeld wieder bekommen, wenn man sofort absagt?

  • Wie haltet ihr es mit dem Nennen bei einer Veranstaltung?
    Sollte man das Nenngeld beifügen oder erst am Start bezahlen?
    Was ist, wenn am Wochenende vorher der Motor hochgeht?
    Sollte man dann sein Nenngeld wieder bekommen, wenn man sofort absagt?


    ...also mir ist es vergangenes Jahr schon 3x passiert, das ich es nicht zurück bekommen hab,obwohl ich rechtzeitig mit Grund abgesagt habe.Wir zahlen meistens vor Ort.

  • Rallyesport RAMONAT
    Wenn Du ohne Geld nennst und dann absagen musst, hat dann der Veranstalter das Recht von Dir das Geld einzufordern ?


    Keine Ahnung, wahrscheinlich nicht...


    Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen. Geld nachzufordern ist immer schwierig. Das wird niemand auch nur versuchen.


    Auf jeden Fall hat der Veranstalter das Recht, deine Nennung nicht zu berücksichtigen. Z.B. wenn die Teilnehmergrenze erreicht ist, fliegen die raus, die noch nicht bezahlt haben. Klare Sache.


    Man riskiert also, vergebens anzureisen. Wenn ich sicher bin, dass das Auto OK ist, zahl ich auch im Voraus. Ansonsten warte ich lieber mit der Nennung bis zum letzten Drücker. Ist immer dann schwierig wenn zwei Rallyes knapp aufeinander folgen. Da weiss man nie ob das Auto die erste überlebt.


    Gruss Jo

  • Rallyesport RAMONAT
    Wenn Du ohne Geld nennst und dann absagen musst, hat dann der Veranstalter das Recht von Dir das Geld einzufordern ?


    aufgrund eines eingegangenen vertrages jedenfalls eher, als der starter
    recht auf einen start hat...


    nennungen ohne nenngeld gelten als unvollständig und müssen nicht berücksichtigt werden.


    in der realität sollte es ein geben und nehmen sein.
    veranstalter und fahrer sitzen ja im gleichen boot, meistens aber
    auch beide mit leeren taschen... :rolleyes:


    :)

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  • Rallyesport RAMONAT
    Wenn Du ohne Geld nennst und dann absagen musst, hat dann der Veranstalter das Recht von Dir das Geld einzufordern ?


    Nein!
    Eine Nennung ist noch kein Vertrag. Dieser kommt erst zustande, wenn alle Bedingungen erfüllt sind:


    - Nenngeld
    - Vollständige Nennung
    - Versand einer Nennungsbestätigung


    Ist einer der Punkte nicht erfüllt ist die Nennung nicht "Rechskräftig".
    Folgedessen "müsste" er Dich nicht zum Startzulassen.
    Klar macht keiner, steht aber so im ISG...


    Mit der Rückerstattung machen das die Veranstalter so wie sie wollen. Die einen sagen Pech gehabt, die anderen geben es Dir wieder und ganz andere behalten das Geld, geben Dir aber einen "Freistart" für nächste Jahr.

  • welches nenngeld bezahlt ihr am tag der versanstaltung, wenn es ermäßigung bei nennung bis zu einem bestimmten datum gibt und ihr die nennung bis zu diesem datum abgeschickt habt.

    habe da auch einen traum.
    der rallye wm lauf im osten der republik, unter der fahne des AvD.

  • Rechtlich ist es so, daß der Veranstalter mit Zusendung der Nennbestätigung den Vertrag mit dem Fahrer eingeht. Der Fahrer gibt eine Willenserklärung mit der Nennung und Zahlung des Nenngeldes ab, erfüllt somit seinen Teil des Vertrages. Ist das Nenngeld bis dahin noch nicht bezahlt, kann der Teilnehmer in vielen Fällen bei der Papierabnahme zahlen, kann der Teilnehmer aber nicht starten und hat noch nicht abgesagt, aber die Nennbestätigung ist bereits raus, dann kann der Veranstalter auf Zahlung des Nenngeldes bestehen, bzw. kann das bereits bezahlte Nenngeld einbehalten. Zu einer Rückzahlung ist der Veranstalter nicht verpflichtet. Viele halten es aber so, daß gegen einbehalt einer Bearbeitungsgebühr oder das komplette Nenngeld zurückbezahlt wird.

  • also wir zahlen eigentlich meistens am tag der abnahme, und es hat bislang jedesmal geklappt, dass wenn die nennung vor ablauf der frist zu ermäßigtem nenngeld geschickt oder gefaxt wurde, wir auch jedes mal nur das ermäßigte nenngeld zahlen mussten.


    Dann habt ihr glück gehabt, der Veranstalter kann auf Zahlung des vollen Nenngeldes bestehen, wenn ihr erst am Tag der Veranstaltung bezahlt.

  • Verträge kommen mit dem Vorliegen von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Da hat "Wacholderblatt" recht. Und das ist die Nennung des Teams und die Nennbestätigung des Veranstalters. Verträge kommen dagegen nicht erst zustande, wenn alle "Bedingungen" erfüllt sind (ein Kaufvertrag z.B. kommt auch ohne Zahlung des Kaufpreises zustande). Ein Nennungsrückzug stellt also einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der ist aber grds. so einfach nicht möglich. Der Veranstalter behält somit sein Recht das Nenngeld zu forden bzw. kann in der Folge Schadensersatz oder Ersatz der vergeblich gemachten Aufwendungen verlangen (bspw. teure Werbung mit eingeschriebenem Topfahrer).


    Wie schon gesagt, ob es dann tatsächlich so abläuft ist eine andere Sache.

  • Hallo!


    Ich hab das Geld immer noch zurück bekommen, wenn das Auto einen defekt zur Rallye hatte, oder Fahrer/Beifahrer irgendwie verhindert war. Hatte den Fall schon 3-4 mal. Ich bin dann immer persönlich hin und hab gefragt nach Rückerstattung, mit der entsprechenden Begründung.


    Bei der Potzberg hatten wir nun den Fall das uns der Defektteufel unmittelbar nach der Abnahme erwischt hat. Ich denke dann ist es klar das das Nenngeld nicht wieder zurückgeht. Ich habs aber auch nicht versucht, getreu nach der Devise, leben und leben lassen!


    Ich sag auch nix gegen eine kleine Vereinsspende, von 10-20% des Nenngeldes, wenn man sich dann einig wird.


    Gruß Hansi

  • Prinzipill habe ich bis jetzt nur gute Erfahrungen gemach, wenn es darum geht das Nenngeld vor Ort zu zahlen. Ebenfalls das Zahlen zum ermäßigten Nenngeld war kein Problem, da die Nennung immer vorm 1. Nennschluss beim Veranstalter eingegangen war. Ich glaube hier kann man noch lang diskutieren und doch wird es immer unterschiedlich sein und kommt auf das Ermessen deren an, die die Veranstaltung durchführen!

  • um hier mal einen sachlichen Hinweis zu bringen - es gibt ein Veranstaltungsreglement und dort steht im Art. 13 u.a. : "Bewerber und Fahrer sind zum Rücktritt berechtigt." ..... - bei dem Veranstalter nachgewiesener, unverschuldeter Nichtteilnahme
    in diesen Fällen hat der Bewerber bei fristgerechter bzw. unverzüglicher Ausübung seines Rücktrittsrechts Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.


    nach dem Recht der BRD zählen zu solchen unverschuldeten Gründen höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit, techn. Defekt im Zeitraum zwischen Nennung und Dokumentenabnahme etc.


    Wir haben aber auch schon die Erfahrung gemacht, daß einige Veranstalter das DMSB - Handbuch nur sehr oberflächlich kennen.

  • Da scheint sich aber einer mit dem Recht gut auszukennen. Ich finde es zweifelhaft, ob bei einem technischen Defekt durch z.B. falsches Schalten oder anderen Defekten, die auf menschliches Mitwirken zurückgehen ein solches unverschuldetes Verhalten nachgewiesen werden kann.

  • Die Veranstallter sind doch über jeden Starter froh. Wenn wie dieses Jahr drei Rallyes in drei wochen sind, würde ich erst bei der Doku bezahlen. Uns hat noch niemand abgewiesen. Schade ums Geld wenn man nicht starten kann. rechtlich gesehen ist es sicher etwas anderes. Aber wo geht es denn noch mit rechten dingen zu:):):)

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