DMSB schafft Tageslizenz ab

  • Nicht den Abend vor dem Morgen loben!!!


    Da ist doch keine genaue Aussage getroffen worden.
    Will keineweiteren Andeutungen machen, da sonst der Überbruder mithören könnte.


    Gruß Fred

  • die verschenken doch nicht so nen haufen kohle !? :eek:


    da kommt doch noch ein haken nach... :rolleyes:



    grundsätzlich fand ich es ja schon befremdlich das ich für meine c-lizenz
    zum arzt muss, auf der gleichen wp aber leute fahren von denen keiner weis obs noch geht...
    gibt ja nicht mal nen kurz check from rennarzt.


    nachtigall ik hör dir trapsen... :D

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  • Die TL war die einzige Deutsche Lizenz die man als Ausländer haben dürfte...weiss jemanden ob die neue Lizenz auch noch so ist ?


    Gruss aus Frankreich

  • Die Lizenzbestimmungen 2009 findet ihr auf der Seite des DMSB :


    http://www.dmsb.de/downloads/631/Lizenzbestimmungen_Auto.pdf


    Auszug:
    II. Automobilsport
    Art. 14 Nationale DMSB-Lizenz
    (1) Der Antragsteller darf nicht im Besitz einer gültigen Fahrer-/Beifahrer-Lizenz sein, die
    vom DMSB oder die von einem anderen ASN als Mitglied der FIA ausgestellt wurde.
    (2) Die Nationale DMSB-Lizenz berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an einem der
    nachfolgenden nationalen DMSB-Wettbewerben mit Veranstaltungsstatus NATIONAL:
    • Clubsport der DMSB-Trägervereine –Rundstrecke (ab Jahrgang 1993 und älter)
    • Clubsport der DMSB Trägervereine – Slalom (ab Jahrgang 1993 und älter)
    • Clubsport der DMSB-Trägervereine – Kart (ab Jahrgang 1996 und älter)
    • Clubsport der DMSB-Trägervereine –
    sonstige Disziplinen (ab Jahrgang 1992 und älter)
    • Rallye 200 (ab Jahrgang 1991 und älter – mit Fahrerlaubnis)
    • Rallye 200 Beifahrer (ab Jahrgang 1994 und älter)
    • Gleichmäßigkeitsprüfungen (ab Jahrgang 1991 und älter – mit Fahrerlaubnis)
    (Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendeten 18. Lebensjahr)
    • Slalom (ohne DM) (ab Jahrgang 1993 und älter)
    Nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht von mindestens 11 kg/kW
    (Jahrgang 1992–1993)
    • Dragster-Rennen (ab Jahrgang 1992 und älter)
    Die Teilnahme an Dragster-Rennen ist auf die Gruppe Public Race und E.T.-Handicap
    (langsamer als 10,00 Sek. [1/4 Meile] bzw. 6,40 Sek. [1/8 Meile]) beschränkt.
    • Autocross (ab Jahrgang 1992 und älter)
    • Rallycross (ab Jahrgang 1992 und älter)
    (3) Erteilungsvoraussetzung bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der
    gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile) oder des gesetzlichen Vertreters (nur ein
    Elternteil oder der Vormund).

    Einmal editiert, zuletzt von Ina Beck ()

  • Versteh ich das Recht? Ich beziehe so eine Lizenz und kann mit Hilfe der Lizenz auch 2-Tages Veranstaltungen fahren?:confused:


    Die 2 Tage Rallyes kannst du erst mit der National A Lizens in angriff nehmen! Die National A erreichst du wenn du bei drei Nationalen (Rallye 200) Wettbewerben 75 % in der jeweiligen Klasse erreichst hast, der gestarteten Teilnehmer.

  • vielen dank! d.h. bei zehn startern in der klasse, muss ich dreimal mindestens 7. werden? dann beantrage ich die a-lizenz?


    P.S. ich bezahle im märz die paarn20 eus und kann damit das ganze jahr fahren? Nicht schlecht...

    Einmal editiert, zuletzt von TM177 () aus folgendem Grund: erweitert

  • Die 2 Tage Rallyes kannst du erst mit der National A Lizens in angriff nehmen! Die National A erreichst du wenn du bei drei Nationalen (Rallye 200) Wettbewerben 75 % in der jeweiligen Klasse erreichst hast, der gestarteten Teilnehmer.


    Hierzu mußt Du aber vorher die DMSB-Lizenz (ex nat. B) beantragen. Nur Wertungen welche unter dieser eingefahren werden zählen! Erst dann kannst Du dich zur nat. A hochstufen lassen. In ungünstigen Klassen kann das dann schonmal zum Problem werden.

    ***...da geht noch was...***

  • Ganz einfach weil es die nun nicht mehr gibt. Also: nationale DMSB Lizenz beantragen, die Eignungsbestätigung unterschreiben:
    Art. 11 Medizinische Untersuchung
    (1) Bei Beantragung einer Nationalen DMSB-Lizenz muss vom Antragsteller keine medizinische
    Eignungsbestätigung zur Teilnahme an Automobilsportwettbewerben vorgelegt
    werden. Diese Lizenznehmer müssen auf dem Nennungsformular eine Eignungsbestätigung
    unterschreiben (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte).


    Dann in der Saison zusehen das man gescheite Ergebnisse einfährt um dann die Nat. A zu beantragen. Dies geht auch im Laufe des Jahres, solange du die Ergebnisse vorzeigen kannst.


    Die Erteilung der Nationalen Lizenz Stufe A setzt voraus, dass der Antragsteller
    – als Inhaber einer Nationalen DMSB-Lizenz innerhalb von zwölf Monaten vor Antragstellung
    an mindestens 3 nationalen Wettbewerben in Wertung teilgenommen und
    sich unter den ersten 75% der gestarteten Teilnehmer in der Klasse platziert hat oder...


    Berichtigt mich wenn ich falsch liege.

    Einmal editiert, zuletzt von Ina Beck ()

  • Seit wann denn das? bisher galt immer auch die Tageslizenz zur Erreichung der Nat. A Lizenz!


    Soweit ich weiß schon immer! Siehe Text Lizenzbestimmungen, ich kann da nichts mit Tageslizenzen sehen.


    Art. 15 Nationale Lizenz Stufe A
    (1) Die Nationale Lizenz Stufe A kann ab Jahrgang 1992 und älter beantragt werden.
    (2) Die Erteilung der Nationalen Lizenz Stufe A setzt voraus, dass der Antragsteller
    – als Inhaber einer Nationalen DMSB-Lizenz innerhalb von zwölf Monaten vor
    Antragstellung an mindestens 3 nationalen Wettbewerben in Wertung
    teilgenommen und sich unter den ersten 75% der gestarteten Teilnehmer in
    der Klasse platziert hat oder
    – als Inhaber einer Nationalen DMSB-Junioren-Lizenz innerhalb von zwölf Monaten
    vor Antragstellung an mindestens 3 nationalen Wettbewerben in Wertung teilgenommen
    hat und sich unter den ersten 75% der gestarteten Teilnehmer in der Klasse
    platziert hat oder
    – als Inhaber einer Nationalen Junior-Lizenz (Rundstrecken-Lizenz für 16–17-jährige
    Junioren) innerhalb von zwölf Monaten vor Antragstellung an mindestens 3 entsprechenden
    Wettbewerben in Wertung teilgenommen hat und sich unter den
    ersten 75% der gestarteten Teilnehmer in der Klasse platziert hat oder
    – als Inhaber einer Internationalen Kartlizenz innerhalb von zwölf Monaten vor
    Antragstellung an 3 internationalen Kartrennen in Wertung teilgenommen und sich
    unter den ersten 75 % der gestarteten Teilnehmer in der Klasse platziert hat oder
    – Teilnahme an drei Clubsport-Rundstreckenrennen der DMSB-Trägervereine und
    Wertung unter den ersten 75 % der gestarteten Teilnehmer in der Klasse.
    (3) Die Teilnahme an den vorgenannten Wettbewerben ist bei erfolgreichem Absolvieren
    an einem vom DMSB anerkannten Fahrerlehrgang nicht erforderlich. Die Lizenz muss
    innerhalb von 9 Monaten nach Absolvieren des Lehrgangs beantragt werden, sonst
    erlischt der Anspruch auf Erteilung der Lizenz.
    (4) Die Nationale Lizenz Stufe A berechtigt zur Teilnahme als Fahrer oder in den entsprechenden
    Disziplinen als Beifahrer an allen unter Art. 14, den in Art. 6 (5) aufgeführten
    NEAFP-Wettbewerben und den nachfolgenden Nationalen Wettbewerben im Regelungsbereich
    des DMSB:
    • Slalom • Bergrennen
    •Rallye • Dragster-Rennen
    • Kartrennen
    • Leistungsprüfung (Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendetem 18. Lebensjahr)
    • Rundstreckenrennen (Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendetem 18. Lebensjahr)
    Die Teilnahme an Drag Racing-Wettbewerben ist auf die Gruppe Public Race, Super
    Street und E.T.-Handicap (langsamer als 10,00 Sek. [1/4 Meile] bzw. 6,40 Sek. [1/8
    Meile]) beschränkt.

    ***...da geht noch was...***

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