Retro rallye serie

  • Hallo ...wollte mal wissen wie ich das verstehen soll ...und was brauche ich ausser dem Fzg Brief , NR schilder und den papieren zu den schildern .....wird trotzdem ein Tüv-ASU bericht gebraucht ??


    2. Zugelassene Fahrzeuge


    d) Bei Fahrzeugen mit einem roten Kennzeichen mit 06er Nummer oder Kurzzeit-Kennzeichen mit 04er-‚Nummer übernimmt der Veranstalter keine Haftung und Gewähr für die Teilnah-meberechtigung im Falle polizeilicher Beanstandung


    mfg

  • So´n Handbuch ist ne interessante Lektüre;););)


    4.12 Allgemeines
    Bei allen Rallyeveranstaltungen als auch bei Fahrzeuggruppen,
    in denen die Einhaltung der StVZO verlangt
    wird, müssen bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen
    eintragungspflichtige Fahrzeugänderungen in den
    Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Der Fahrzeugschein
    bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I muss deshalb
    mitgeführt werden.
    Bei Fahrzeugen mit rotem 07er-Kennzeichen muss eine
    Kopie des Fahrzeugbriefes und der „Besondere rote
    Fahrzeugschein“ bzw. das „Fahrzeugscheinheft für
    Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen“ vorgelegt werden.
    Alternativ zur Kopie des Fahrzeugbriefes wird ein Gutachten
    zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21
    StVZO akzeptiert, in dem die eintragungspflichtigen
    Fahrzeugänderungen unter Ziffer 22 eingetragen sind.
    Dieses Gutachten muss im Original vorgelegt werden.
    Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO darf bei
    Neufahrzeugen maximal 36 Monate und ansonsten 24
    Monate zurückliegen, was bei Veranstaltungen im
    DMSB-Bereich auch für Fahrzeuge mit rotem 07er-
    Kennzeichen gilt.
    Ebenso ist eine Abgasuntersuchung (AU) nach § 47
    StVZO vorgeschrieben. Hierzu gelten jedoch folgende
    Ausnahmen:
    – Falls das betreffende Reglement nichts anderes vorschreibt,
    ist für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli
    1969 (Otto-Motoren) bzw. vor Januar 1977 (Diesel-
    Motoren) gemäß § 47 StVZO, eine Abgasuntersuchung
    (AU) generell nicht vorgeschrieben.
    – Falls das betreffende Reglement nichts anderes vorschreibt,
    ist für Fahrzeuge mit rotem 07er-Kennzeichen
    eine Abgasuntersuchung ebenfalls nicht erforderlich.
    Für alle anderen Fahrzeuge gilt, dass die Frist auf der
    Prüfplakette für die Abgasuntersuchung (AU) eingehalten
    werden muss.


    Warum Absatz d) drin steht weiß der Fuchs????????????
    Mit rotem Händlerkennzeichen oder Kurzzeitzulassung wird dich eh kein Veranstallter zulassen. Soll sicher nur heißen, wenn dich die Blau-Weißen anhalten und meckern, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung weil sie dich doch(wieder Erwarten) zum Start zugelassen haben.

  • @ carbon


    pack die smilies wieder weg. die retro rallye serie fährt zwar im rahmen von bestzeitrallies, hat aber, wie alle diese gleichmäßigkeitsveranstaltungen (z. b. retro rallye serie, thüringer rallye meisterschaft 2008, meisterschaft vom adac nordbayern) mit dem dmsb und dem handbuch überhaupt nichts zu tun. das ganze ist jeweils eine eigene veranstaltung, die über clubsport läuft. leider wissen das selbst die veranstalter bzw. die tks sehr selten. und somit gibts da immer probleme (eigene erfahrung wartburg 2007 & 2008 und rallye race gollert 2008 ). hab das ganze auch schriftlich vom dmsb nach einem unberechtigtem wertungsausschluss.



    @ hewi


    einfach beim veranstalter anrufen. wenn dein auto zugelassen ist, solltest du eigentlich sowieso tüv/au im auto haben. ich bin 2007 einen lauf zur rrs gefahren, da ist ein peugeot mit 06er-nummer gefahren.

  • Hallo ..... Danke erst mal .. habe den veranstalter angeschrieben ...bekomme nur keine rückmeldung und bin deswegen im forum vorstellig geworden ...


    @ Hadef


    danke für die info


    @ Carbon


    das was ich in meinem ersten beitrag geschrieben habe ist ein teil aus der retro ausschreibung bzw reglement ...


    KANN MIR EINER BEHILFLICH SEIN ??????


    Die eigentliche frage ist : Ob ich NOCH ZUSÄTZLICH einen tüv bzw au bescheinigung brauche wenn ich mit einem kurzzeitkennzeichen (04 zulassung)
    fahren will ...


    (da die RRS 8 veranstaltungen in meiner region hat wovon nur 5 für mich in frage kommen , und ich deswegen nicht für ein weiterse auto extra noch kfzsteuer und versicherung zahlen will )



    MFG Rolf

  • Hadef


    ok, das wusste ich in der Form nicht.


    @all
    Aber abgesehen davon, sollte es einem doch schon der gesunde Menschenverstand verbieten, mit Händler- oder Kurzzeitkennzeichen an einer Rallye teil zu nehmen. Diese Kennzeichen sind ja in der Regel für Überführungs- und Probefahrten gedacht. Bei uns musst du sogar vor den Augen des Beamten den Start- und Zielort in das rote Kärtchen zu den Kurzzeitkennzeichen eintragen(Denke das ist Bundesweit so).
    Was glaubt ihr was los ist, wenn man außerhalb der WP in einen Unfall verwickelt wird!!! Dann kann man zu Gott beten, das es bei Blechschäden bleibt und einem die Ausreden nicht ausgehen. Denn wenn du Pech hast zahlt deine Versicherung nicht oder holt sich das Geld von dir wieder.
    Und glaubt mal ja nicht, das die blau-weißen Freunde so naiv sind und die Startnummern auf den Türen übersehen.

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