Adac retro rallye serie 2009

  • ADAC RETRO RALLYE SERIE 2009
    jetzt auch im Gau Niedersachsen/Sachsenanhalt!!! !!!! Die OFFIZIELLE Gleichmäßigkeitsrallye Serie im ADAC! KEINE EINSCHREIBEGEBÜHR, fahren ohne Verpflichtungen, Nennung bei Serienläufen reicht aus, Wertung erfolgt automatisch!!!! Ehrung im offiziellen Rahmen der ADAC Matinee!!!!!!!!!!!!!!!!
    Weitere Info und Ausschreibung unter: http://www.rallye-niedersachsen.de.
    Highlight im September im Rahmen der RALLYE NIEDERSACHSEN, volles Rallyefeeling für 100€, mehr fahren für weniger geld geht nicht!
    Unterstützt uns und fahrt mit, wir freuen uns auf euch :D

  • Ich kann leider nicht viel über die Retros in diesem Link
    finden. Welche Länge, Wertung, Fahrzeug Reglement,
    alles das konnte ich nicht finden. Etwas mehr Info wäre
    schon wünschenswert.

  • Hallo,


    habe gestern mit der Sportabteilung telefoniert, angeblich Verknüpfungsprobleme:mad:, danach ging wenigstens die Kurzausschreibung. Schaut bei der Rallye Bad Emstal, dort fahren wir auch und die Ausschreibung ist dort downloadbar.
    Danke fürs Interesse,


    Kai Wackerhagen

  • ADAC Niedersachsen
    Sachsen-Anhalt e. V.
    Ausschreibung
    für Retro-Rallyes und die RETRO-RALLYE-SERIE 2009
    des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
    1. Allgemeine Bestimmungen/ Grundlagen/ Präambel
    1.1 Eine Retro-Rallye ist eine Gleichmäßigkeits-Veranstaltung für Fahrzeuge, die mindestens
    20 Jahre alt sind. Bei den Retro-Rallyes kommt es nicht auf das Erzielen von
    Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.
    1.2 Die Gleichmäßigkeitsprüfungen finden auf abgesperrten Strecken in der Regel im Rahmen
    von Bestzeitrallyes statt. Diese Wertungsprüfungen (WP’s) werden mit einer
    Durchschnittsgeschwindigkeit von maximal 50 km/h gefahren.
    1.3 Die Aufgabenstellung ist unabhängig vom Fahrzeugalter oder der Leistung des Fahrzeuges
    erfüllbar.
    1.4 Die Retro-Rallye ist besonders geeignet für Besitzer historischer Fahrzeuge, die ihre
    Fahrzeuge sportlich aber material schonend bewegen möchten sowie für Motorsport-
    Neulinge, die ohne Zeitdruck den Ablauf einer Rallye aktiv kennen lernen möchten.
    2. Zugelassene Fahrzeuge
    2.1 Nationale Fahrzeugzulassung
    Zugelassen sind Automobile, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung den Vorschriften der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
    entsprechen. Zugelassen sind
    a) Fahrzeuge mit normaler Zulassung (schwarzes Kennzeichen, auch mit zeitlich begrenzter
    Zulassung),
    b) Fahrzeuge mit Oldtimerzulassung (schwarzes Kennzeichen mit H) oder mit
    c) Oldtimerkennzeichen (Rot – 07er Nummer).
    d) Bei Fahrzeugen mit einem roten Kennzeichen mit 06er Nummer oder Kurzzeit-Kennzeichen
    mit 04er-‚Nummer übernimmt der Veranstalter keine Haftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung
    im Falle polizeilicher Beanstandung.
    2.2 Internationale Fahrzeugzulassung
    Fahrzeuge die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, müssen der
    normalen nationalen Zulassungsordnung ihres Landes entsprechen. Der Veranstalter
    übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung im Falle polizeilicher
    Beanstandung.
    3. Klasseneinteilung
    3.1 Eine Unterteilung nach Klassen in Fahrzeugalter, Leistungsgewicht, Hubraum oder
    ähnliches findet nicht statt.
    4. Technische Bestimmungen
    4.1 Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion oder technische Änderung eine Gefahr darzustellen
    scheint oder dem Ansehen des Motorsports schaden könnte, wird nicht zugelassen.
    4.2 Das Erstzulassungsdatum (Jahreszahl) des teilnehmenden Fahrzeugs muss mindestens 20
    Jahre zurückliegen oder früher sein (2009: 1989 oder früher). Wahlweise ist durch einen
    schriftlichen Nachweis des Herstellungsjahres (Produktionsjahr) das Mindestalter des
    teilnehmenden Fahrzeugs nachzuweisen.
    4.3 Für den Nachweis der Einhaltung aller Bestimmungen ist der Fahrer verantwortlich.
    4.4 Reifen: Profillose Reifen (Slicks) sind nicht zugelassen.
    4.5 Fahrzeuge nach Art. 2.1 (StVZO) benötigen einen Hauptuntersuchungs- (HU)-
    Nachweis nach § 29 StVZO, der nicht älter als 24 Monate sein darf.
    a) Fahrzeuge nach Art. 2.1 a) und b) benötigen eine gültige HU- und - soweit
    erforderlich - eine Abgasuntersuchungs- (AU) Prüfplakette.
    b) bei Fahrzeugen nach Art. 2.1 c) und d) kann wahlweise ein schriftlicher HU-Nachweis oder
    die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelegt werden, wenn der Termin für die nächste HU
    nach oder im gleichen Monat des Datums der Veranstaltung liegt.
    4.6 Erforderliche Nachweise bezüglich der Übereinstimmung mit der StVZO:
    a) Die Zulässigkeit von Änderungen gegenüber dem Serienzustand muss für alle Fahrzeuge
    durch Eintragung in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein
    bzw. Fahrzeugbrief) oder durch Gutachten, ABE, ABG, Anbaubescheinigungen
    oder Abnahmeberichte nachgewiesen werden.
    b) Für Fahrzeuge mit der neuen Zulassungsbescheinigung gilt zum Nachweis der Zulässigkeit
    nachträglicher Eintragungen bis auf weiteres auch die Vorlage des alten (entwerteten)
    Fahrzeugbriefes im Original. Zum Nachweis weiterer werksseitiger Eintragungen (z.B. Reifen
    und Felgen), die in der neuen Zulassungsbescheinigung nicht mehr aufgeführt sind, gilt
    auch die Vorlage der COC-Bescheinigung, einer Fahrzeugauskunft bzw. einem Datenblatt
    gemäß EG-Übereinstimmungsbescheinigung (FIS-Papier). Diese kann unter Angabe der
    Hersteller- und Typschlüsselnummer (2.1 und 2.2) bei der DEKRA, dem TÜV, usw. erworben
    werden. Um künftigen Problemen vorzubeugen, wird dringend empfohlen, sich auf der
    Zulassungsstelle ein Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit den zusätzlichen Eintragungen
    ausstellen zu lassen.
    c) Gültigkeit für alle Fahrzeuge nach Art. 2.1 (StVZO) und für Fahrzeuge nach Art. 2.2 (International)
    wo zutreffend.
    5 Sicherheitsvorschriften
    5.1 Das Tragen eines Schutzhelmes auf den Wertungsprüfungen mit ECE– oder einem vom
    DMSB bzw. der FIA anerkannten Prüfzeichen ist vorgeschrieben.
    5.2 Das Tragen von körperbedeckender Kleidung (schulterbedeckendes Oberteil und lange
    Hose) sowie geschlossenen Schuhen ist vorgeschrieben.
    5.3 Die Benutzung von Sicherheitsgurten (mindestens 3-Punkt-Gurte) ist vorgeschrieben.
    5.4 Das Mitführen mindestens eines Feuerlöschers mit 2 kg ist vorgeschrieben. Alle
    Löschbehälter sind für den Fahrer leicht erreichbar anzubringen und sicher zu befestigen.
    5.5 Bei Fahrzeugen ohne festes Dach ist eine Überrollvorrichtung (mindestens ein Überrollbügel,
    ein Überrollkäfig wird dringend empfohlen) zwingend vorgeschrieben. Bei allen
    anderen Fahrzeugen wird eine Überrollvorrichtung dringend empfohlen.
    a) Die verwendete Überrollvorrichtung sollte den Vorschriften nach Anhang J zum Internationalen
    Sportgesetz (ISG) (Art. 253 .8.) oder einer DMSB-Gruppe entsprechen. Alternativ
    kann die Überrollvorrichtung durch ein Homologationsblatt oder ein Zertifikat genehmigt
    sein.
    b) Die Befestigungspunkte des Haupt- und Frontbügels der Überrollvorrichtung an der Karosserie
    sollen mit einer min. 3 mm dicken Stahlplatte, mit einer Mindestfläche von 120 cm²,
    verstärkt werden. Diese Verstärkungsplatten sind innen und außen vorzusehen. Alternativ
    zu den äußeren Verstärkungsplatten ist es ausreichend, wenn die inneren Platten mit der
    Karosserie verschweißt werden.
    c) Jeder Befestigungspunkt soll mit mindestens 3 Schrauben nach 5.6 mit der Karosserie verschraubt
    sein.
    e) Schutzpolsterung: In den Bereichen, in denen die Körper der Insassen in Kontakt mit der
    Überrollvorrichtung kommen können, muss eine schwer entflammbare Polsterung angebracht
    werden. In den Bereichen in denen der Helm in Kontakt kommen kann ist eine Polsterung
    nach FIA -Standard 8857-2001 empfohlen.
    f) Die Überrollvorrichtung muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein (siehe Art. 4.6).
    5.6 Für Verschraubungen an der Überrollvorrichtung und an nicht serienmäßigen
    Sitzbefestigungen gilt generell:
    a) Die Schrauben müssen mindestens der Größe M8 und mindestens der Qualität 8.8 (ISO
    Norm) entsprechen.
    b) Die hierfür verwendeten Muttern müssen selbst sichernd oder mit Federscheiben versehen
    sein und mindestens der Qualität .8 (ISO Norm) entsprechen.
    5.7 Schiebedächer und Verdecke, soweit fahrzeugabhängig vorhanden, müssen während den
    Wertungsprüfungen vollständig geschlossen sein.
    6. Teilnehmer
    6.1 Jedermann ist an einer Retro-Rallye-Veranstaltung teilnahmeberechtigt.
    6.2 Die Fahrzeuge, die an einer Retro-Rallye teilnehmen, müssen mit einem Team, bestehend
    aus Fahrer und einem Beifahrer, besetzt sein. Ein Fahrerwechsel ist erlaubt, wenn Art. 6.3
    erfüllt wird. Die Aufgabe eines Team-Mitgliedes führt zur Meldung an das Schiedsgericht,
    das auf eine Bestrafung bis zum Wertungsverlust entscheiden kann.
    6.3 Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein.
    6.4 Mindestalter des Beifahrers:
    Ab dem Jahr, in dem der Beifahrer 14 Jahre alt wird (2009: Jahrgang 1995 und älter) wird er
    als Beifahrer zu einem Lauf der Retro-Rallye zugelassen. Bei minderjährigen Beifahrern
    muss das Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters schriftlich vorliegen.
    6.5 Teilnehmer, die nicht im Besitz einer gültigen DMSB Fahrerlizenz sind, werden vom
    Veranstalter unfallversichert.
    7. Veranstalter und Veranstaltung
    7.1 Der Veranstalter muss einem Trägerverband des DMSB (z.B. ADAC – Ortsclub) angehören.
    7.2 Für die Veranstaltung ist eine Kurz-Ausschreibung unter Einhaltung und Zugrundelegung
    dieser Ausschreibung zu erstellen. Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je
    nach Erfordernis geändert oder ergänzt werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung
    wird schriftlich bekannt gegeben und wird damit Bestandteil vorliegender Ausschreibung.
    7.3 Der Entwurf der Kurz-Ausschreibung ist mindestens vier Wochen vor dem
    Veranstaltungstermin der zuständigen Sportabteilung zur Prüfung und Genehmigung
    einzureichen. Nachträgliche Änderungen (Bulletins) bedürfen bis zum Beginn der Abnahme
    ebenfalls der Genehmigung durch die zuständige Sportabteilung, nach Beginn der
    Abnahme müssen sie vom Rallyeleiter genehmigt werden.
    7.4 Für jede Veranstaltung ist als Teil der Kurz-Ausschreibung ein Zeitplan zu erstellen, der die
    Angaben für die Papierabnahme, technische Abnahme, Abfahren der WPs, Fahrerbesprechung,
    Startzeiten sowie die Siegerehrung enthalten muss und den Fahrern rechtzeitig bekanntzugeben
    ist.
    7.5 Die Retro-Rallye beginnt mit der Dokumentenabnahme und/ oder Technischen Abnahme
    und endet mit der Siegerehrung.
    8. Nennungen/ Nenngeld/ Nennungsschluss
    8.1 Für die Teilnahme an der Retro-Rallye ist das in der Kurz-Ausschreibung der Veranstaltung
    vorgegebene Nennformular zu verwenden. Der Nennungsschluss für Retro-Rallyes kann
    auf den Veranstaltungstag gelegt werden. Das Nenngeld beträgt max. 100.- €.
    8.2 Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die schriftliche Nennungsbestätigung
    zustande, ohne schriftliche Nennungsbestätigung durch Zuteilung der
    Startnummer.
    8.3 Das Nenngeld ist Reuegeld und ist spätestens bei der Dokumentenabnahme zu bezahlen.
    Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bestätigt und garantieren keinen Startplatz.
    8.4 Eine Rückzahlung erfolgt nur bei Ablehnung einer Nennung oder bei Absage der Veranstaltung.
    8.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen eines Fahrers abzulehnen.
    9. Dokumenten- und Technische Abnahme
    9.1 Jedes an der Retro-Rallye teilnehmende Team muss sich gemäß Zeitplan der –
    Ausschreibung mit beiden Fahrern zur Dokumentenabnahme und dem Fahrzeug zur
    Technischen Abnahme einfinden.
    9.2 Dokumentenabnahme
    Bei der Anmeldung des Fahrers/ Beifahrers werden überprüft:
    a) Angaben im Nennformular
    b) den/ die gültigen Führerscheine/e des/ der Fahrer
    c) die gültigen Fahrerlizenzen, soweit vorhanden
    d) die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Beifahrern
    9.3 Technische Abnahme:
    Die Technische Abnahme vor dem Start hat allgemeinen Charakter (Überprüfung der
    grundlegenden Verkehrssicherheit, den Technischen Bestimmungen nach Art. 4 und den
    Sicherheits-vorschriften nach Art. 5, hinsichtlich offenkundiger Abweichungen).
    10. Durchführung der Veranstaltung
    10.1 Durchführungsbestimmungen
    Soweit nicht durch diese Ausschreibung bzw. die Kurz-Ausschreibung anders geregelt,
    gelten für den Organisationsablauf und den Strafkatalog der Retro-Rallye die
    Durchführungsbestimmungen der entsprechenden Bestzeitrallye nach dem DMSB-Rallye-
    Reglement 2009 für Automobil-Rallyes.
    10.2 Abfahren der Wertungsprüfung
    Die Bestimmungen zum Abfahren der Wertungsprüfungen sind in der jeweiligen Kurz- Ausschreibung
    veröffentlicht.
    10.3 Fahrerbesprechung
    Vor dem Start des ersten Teilnehmers der Retro-Rallye können die Fahrer in einer
    Fahrerbesprechung über den organisatorischen Ablauf der Veranstaltung informiert und auf
    Gefahrenpunkte, Sicherheitsmassnahmen usw. hingewiesen werden. Wenn eine
    Fahrerbesprechung angesetzt ist, ist die Teilnahme mindestens eines Teammitgliedes
    Pflicht. Die Abwesenheit beider Teammitglieder kann vom Schiedsgericht bis zur
    Nichtzulassung zum Start bzw. Ausschluss aus der Wertung bestraft werden.
    10.4 Wertungsprüfungen
    Bei allen Wertungsprüfungen (sowohl Start-Ziel-Prüfungen als auch Rundkurse) wird
    generell auf Weisung des Starters gestartet. Bei Durchfahren der (kurz nach der Startlinie
    der Bestzeitrallye) befindlichen Lichtschranke beginnt die vorgegebene Fahrzeit und endet
    bei Durchfahren der am Ziel befindlichen Lichtschranke. Es können auf den
    Wertungsprüfungen geheime Schnittüberwachungskontrollen (SüK) positioniert werden.
    10.5 Strecke
    Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen, Durchfahrtskontrollen, usw. werden durch das
    Bordbuch beschrieben und durch Kontrollheft/-karte festgelegt. Verbindungsetappen sind
    bewusst zeitlich verlängert, um den öffentlichen Verkehr nicht zu behelligen. Wird ein Teil
    der Strecke gesperrt, so haben die Teilnehmer die kürzestmögliche Umgehung zu suchen,
    um die Fahrt fortzusetzen.
    II.6 Rallyeschilder und Startnummer
    Der Veranstalter händigt jedem Team mindestens 1 Rallyeschild und 2 Satz Startnummern
    aus, die während der gesamten Veranstaltung an den vorgegeben Stellen gut sichtbar
    angebracht sein müssen.
    Jedes Team ist verpflichtet, nach der Veranstaltung alle Kennzeichen als Teilnehmer der
    Rallye zu entfernen, wenn das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.
    10.7 Werbung
    a) Sie muss nach den national gesetzlichen Bestimmungen erlaubt sein.
    b) Sie darf nicht anstößig sein.
    c) Sie darf nicht politischer oder religiöser Natur sein.
    d) Sie darf nicht an den für die Rallyeschilder und Startnummern vorgesehenen Stellen
    angebracht sein.
    e) Sie darf die Sicht der Fahrer nicht behindern.
    10.8 Verkehr
    a) Während der gesamten Rallye müssen die Fahrer die Straßenverkehrs-Bestimmungen strikt
    einhalten.
    b) Es ist untersagt Konkurrenten mutwillig zu blockieren oder beim Überholen zu hindern.
    c) Es ist untersagt sich unsportlich zu verhalten.
    Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird durch das Schiedsgericht mit
    einer Strafe bis zu dem Wertungsausschluss bestraft.
    10.9 Überprüfung
    Während der Rallye können sowohl die Fahrzeuge als auch die Teammitglieder zu jedem
    Zeitpunkt überprüft werden. Unter Androhung des Wertungsausschlusses ist der Fahrer
    dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug während der gesamten Rallye den technischen
    Bestim-mungen entspricht.
    11. Wertung
    11.1 Zu der Summe der Zeitabweichungen von den vorgegebenen Fahrzeiten der einzelnen
    WP’s werden eventuelle Zeitstrafen addiert. Sieger ist das Team mit der geringsten
    Zeitsumme. Die weiteren Platzierungen ergeben sich anhand der steigenden Zeitsummen.
    11.2 Gleichstand (Ex-aequo)
    Sollten bei einem Lauf – nach Absolvieren aller Gleichmäßigkeitsprüfungen – zwei oder
    meh rere Teams die gleiche Zeitsumme haben, wird das Team, mit der geringeren
    Abweichung der Zeitsumme auf WP 1, bei weiterem Gleichstand auf WP 2 usw. vor dem
    anderen Team plat-ziert. Sollte dann weiterhin Gleichstand bestehen, ist das ältere
    Fahrzeug vor dem jüngeren zu platzieren.
    12. Mannschaftswertung
    12.1 Eine Mannschaftswertung kann ausgeschrieben werden. Eine Mannschaft besteht aus mindestens
    3 und maximal 5 Teams.
    12.2 Von jeder Mannschaft werden die drei Teams mit den geringsten Zeitsummen gewertet.
    Sieger ist die Mannschaft mit der geringsten Zeitsumme. Sollten zwei oder mehrere
    Mannschaften die gleiche Zeitsumme haben, wird die Mannschaft mit dem im Klassement
    besser platzierten Team vor der anderen Mannschaft platziert. Die weiteren Platzierungen
    ergeben sich anhand der steigenden Zeitsummen.
    13. Wertungsstrafen
    13.1 Gewertet wird die Zeitabweichung der zwischen der Start-Lichtschranke und der Ziel-
    Lichtschranke gemessenen Zeit von der Sollzeit einer Wertungsprüfung. Die Zeitabweichungen
    werden in Minuten, Sekunden und Sekundenbruchteilen ausgedrückt, gleichgültig, ob
    die Zeit nach oben oder unten abweicht.
    13.2 Ein Anhalten zwischen dem Zielvorankündigungsschild (Gelb) und dem Zielschild (Rot) wird
    mit 60 Sekunden Strafzeit belegt.
    13.3 Bei Abweichen der vorgegebenen Rundenzahl bei Rundkursen wird dem entsprechenden
    Team die Zeitabweichung des Teams mit der grössten Zeitabweichung von der Sollzeit +
    zusätzlich 60 Strafsekunden gegeben.
    13.4 Alle übrigen Zeitstrafen gelten gemäß der Wertungstabelle der Ausschreibung der Bestzeit
    Rallye.
    13.5 Sofern Schnittüberwachungskontrollen vorhanden sind gelten folgende Wertungsstrafen:
    Schnittüberschreitung an einer geheimen SüK 10 % bis 19,9 % = 20 Sekunden Zeitstrafe
    Schnittüberschreitung an einer geheimen SüK ab 20% = Wertungsverlust
    14. Versicherungen
    14.1 Der Veranstalter schließt folgende Versicherungen ab:
    - Veranstalter – Haftpflicht – Versicherung
    - Teilnehmer – Haftpflicht – Versicherung
    - Sportwartunfall – Versicherung (wenn nicht bereits vom ADAC Regionalclub als Jahres
    versicherung abgeschlossen)
    - Zuschauer – Unfallversicherung
    - Teilnehmer – Unfallversicherung (nur, wenn Teilnehmer ohne DMSB-Fahrerlizenz oder
    Clubsportausweis zugelassen werden)
    15. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
    15.1 Erklärung von Bewerber/ Fahrer/ Beifahrer zum Ausschluss der Haftung
    Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Fahrerhelfer) nehmen auf eigene Gefahr an
    den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für
    alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein
    Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit
    Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
    Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen
    - die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport
    Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
    - den ADAC e.V., die ADAC Motorsport GmbH, die ADAC Ortsclubs und die ADAC Regionalclubs,
    den Promotor/ Serienorganisator, sowie deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer,
    Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter,
    - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste
    und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung
    stehen,
    - den Strassenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung
    zu benutzenden Strassen samt Zubehör verursacht werden und
    - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
    außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
    auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
    Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und
    außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
    enthafteten Personenkreises – beruhen
    sowie gegen:
    - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter
    der anderen Fahrzeuge,
    - den eigenen Bewerber, den/ die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere
    Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
    verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem
    Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung)
    entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
    gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
    beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
    fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
    Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
    Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an den Veranstalter allen
    Beteiligten gegenüber wirksam.
    Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl
    für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch ausservertraglicher Haftung und
    auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
    Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
    Haftungsausschlussklausel unberührt.
    Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/ Halter/ Fahrer davon Kenntnis, dass
    Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-
    Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich,
    auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
    II.6 Verantwortlichkeit des Veranstalters
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen
    oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der
    Ausschreibung in Abstimmung mit der ADAC – Sportabteilung vorzunehmen bzw. in
    Abstimmung mit dem Schiedsgericht Ausführungs- oder Durchführungsbestimmungen zu
    erlassen, die ein Bestandteil der Ausschreibung werden, oder auch die Veranstaltung
    abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche
    Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch
    Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist.
    Höhere Gewalt entbindet den Veranstalter von seinen Verpflichtungen.
    II.6 Verantwortlichkeit des Teams:
    Jeder Fahrer hat sich stets so zu verhalten, dass kein anderer Fahrer, Beifahrer, Zuschauer,
    Betreuer oder Offizieller, behindert, belästigt, gefährdet oder gar geschädigt wird. Bei Zuwiderhandlungen
    kann das Schiedsgericht eine Strafe bis zu dem Ausschluss aus der
    Wertung oder der Veranstaltung einschließlich Platzverbot verhängen. Dabei haftet der
    Fahrer auch für seinen Beifahrer und seine Betreuer.
    Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Teilnehmer und deren
    Erziehungsberechtigte der Retro-Rallye Ausschreibung, der Kurz-Ausschreibung der
    Veranstaltung und den etwa noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen und
    unterwerfen sich den letztinstanzlichen Entscheidungen des Schiedsgerichtes.
    16. Siegerehrung/ Preise
    16.1 Die Siegerehrung wird im Anschluss an die Veranstaltung durchgeführt.
    16.2 Preise werden nicht nachgesandt.
    17. Schiedsgericht
    17.1 Zusammensetzung des Schiedsgerichtes:
    a) Bei Läufen zur Retro-Rallye-Serie setzt die RRS Serienorganisation einen RRSBeauftragten
    ein, der als Ansprechpartner für Veranstalter, Teilnehmer und Sportwarte zur
    Verfügung steht. Dieser ist immer Vorsitzender des Schiedsgerichts.
    b) Die (weiteren) Mitglieder können in nachfolgender Reihenfolge bestimmt werden:
    - Offizielle der RRS Serienorganisation
    - qualifizierte Person, die mit der Retro-Rallye Materie vertraut ist
    - Sportkommissare der entsprechenden Bestzeitrallye
    - der Rallyeleiter, aber nur in Fällen die nicht in Konflikt mit dessen Aufgabenbereich stehen.
    gegebenenfalls deren Vertreter
    17.2 Im Falle eines Einspruches oder der Verhandlung über Strafen die zum
    Wertungsausschluss führen könnten, muss das Schiedsgericht aus drei Personen
    bestehen. Für alle anderen Fälle ist es ausreichend, das Schiedsgericht mit einer Person
    (dem Vorsitzenden) zu besetzen.
    17.3 Mitgliedern des Schiedsgerichts ist es nicht erlaubt als Konkurrent bei dieser Veranstaltung
    teilzunehmen.
    17.4 Der RRS-Beauftragte (Schiedsgerichtsvorsitzende) muss in der Ausschreibung oder in
    einem Bulletin bekannt gegeben werden. Auf Grund obiger Bestimmungen, kann der
    Vorsitzende das Schiedsgericht kurzfristig um weitere Personen erweitern. Dabei ist es
    ausreichend, wenn die hinzugekommenen Mitglieder auf dem Verhandlungsbericht
    namentlich dokumentiert sind und diese den Bericht unterschrieben haben. Eine
    Bekanntgabe per Bulletin kann dann entfallen.
    17.5 Das Schiedsgericht ist zuständig bei allen Unklarheiten, Einsprüchen und in Fragen der
    Auslegung der Retro-Rallye Ausschreibung und der Kurz-Ausschreibung.
    17.6 Die Entscheidungen des Schiedsgerichts, die in Abstimmung mit der Rallyeleitung und den
    Sportkommissaren getroffen werden können, sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar.
    18. Einsprüche
    18.1 Einsprüche sind spätestens 30 Minuten nach Aushang der Wettbewerbsergebnisse unter
    Bezahlung einer Einspruchsgebühr in Höhe von 50,00 € an den Vorsitzenden des
    Schiedsgerichts schriftlich einzureichen. Diese Gebühr kann nur erstattet werden, wenn der
    Einspruch als begründet anerkannt wird.
    18.2 Proteste und Berufungen im Sinne des Internationalen Sportgesetzes der FIA (ISG) oder
    den DMSB-Reglements sind nicht zulässig.
    18.3 Einsprüche gegen die vorgenommene Wertung der Sachrichter sowie der Zeitnahme sind
    nicht zulässig. Gleichwohl hat der Teilnehmer das Recht, über Differenzen bei der Vergabe
    von Strafzeiten vom RRS-Beauftragten darüber aufgeklärt zu werden, wo bzw. weshalb er
    die Strafzeiten erhalten hat. Dabei hat er den beim RRS-Beauftragten erhältlichen Vordruck
    zu verwenden.
    18.4 Durchschnittszeit:
    In besonderen Fällen (z. B. Behinderung im Zielbereich, temporärer Ausfall der Zeitnahme,
    usw.) kann auf Anweisung des Schiedsgerichts nach genauer Prüfung der Umstände einem
    Team eine „Durchschnitts-Strafzeit“ für die betreffende Wertungsprüfung zugerechnet
    werden. Diese „Durchschnitts-Strafzeit“ wird aus den Strafzeiten (gleichen Typs) des
    betreffenden Tages berechnet. Bei der Berechnung des Durchschnittswertes werden das
    beste und das schlechteste Ergebnis nicht berücksichtigt.
    19. Umweltbestimmungen
    19.1 Die Retro-Rallye wird nach den Umweltrichtlinien des DMSB durchgeführt, der sich alle
    Fahrer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Die Umweltrichtlinien sind auf der Homepage
    http://www.dmsb.de sowie auf Anforderung in der Geschäftsstelle des DMSB oder den
    Sportabteilungen der Trägerverbände des DMSB erhältlich.
    19.2 Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine Helfer) durch den
    Veranstalter von der Wertung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann er vom Veranstalter
    für alle entsprechenden Folgekosten haftbar gemacht werden.
    19.3 Die Einsetzung eines Umweltbeauftragten wird empfohlen.
    20. Doping
    20.1 Die Anti Doping Bestimmungen des DOSB und der NADA sind in ihrer jeweils aktuellsten
    Form zu befolgen. Dies gilt auch für etwaige Kontrollen während und außerhalb der
    Veranstal-tungen. Die Dopingbestimmungen sind auf der Homepage http://www.dmsb.de sowie
    auf Anforde-rung in der Geschäftsstelle des DMSB oder den Sportabteilungen der
    Trägerverbände des DMSB erhältlich.
    21. Sicherheit
    21.1 Motorsport kann gefährlich sein! Retro-Rallyes sind Gleichmäßigkeits-Veranstaltungen
    und stellen eine Sonderform des Motorsports dar, weil sie nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
    dienen. Dennoch ist es nie auszuschließen, dass durch das Auftreten von
    technischen Defekten am Fahrzeug, durch Selbstüberschätzung des eigenen Fahrkönnens
    oder durch plötzlich auftretende unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Wetterumschwünge,
    Ölspuren, sonstigen Fahrbahnveränderungen, etc. es zu Unfällen kommen kann, die im
    schlimmsten Fall tödliche Folgen haben können. Es wird daher besonders um Beachtung
    des Art. 5 (Sicherheitsvorschriften) gebeten und den Teilnehmern dringend empfohlen, ihr
    Fahrzeug entsprechend vorzubereiten und die Fahrgeschwindigkeiten entsprechend der
    gegebenen Aufgabenstellung anzupassen.
    22. Besondere Bestimmungen
    22.1 Die Parc fermé Regelung vor dem Start und nach dem Ziel der Veranstaltung gemäß Ausschreibung
    der Bestzeit-Rallye gilt nicht für die Retro-Rallye-Teams.
    22.2 Die Veranstalter richten für deren Fahrzeuge einen gesonderten Stellbereich ein, der von
    Fahrern und Zuschauern betreten werden darf. Innerhalb der in der Kurz-Ausschreibung
    angegebenen Zeiten besteht für die Retro-Rallye-Teams eine Anwesenheitspflicht der
    Fahrzeuge in diesem gesonderten Stellbereich. Während dieser Aufenthalte im Stellbereich
    sind alle Arbeiten am Fahrzeug nur mit Bordmitteln erlaubt. Zuwiderhandlungen werden
    gemäß Ausschreibung der Bestzeit-Rallye bestraft.
    22.3 Alle anderen Parc fermé Bestimmungen gemäß Ausschreibung der Bestzeit-Rallye (z. B.
    Start- und Ziel-Kontrollzone einer WP, usw.) sind uneingeschränkt gültig.
    22.4 Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Rallyeleiter.
    II.ı Bestimmungen für die RETRO-RALLYE-SERIE (RRS)
    des ADAC Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt e.V.
    II.1. RRS Serienorganisation
    II.1.1 Organisationsbüro der Retro-Rallye-Serie:
    ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
    Sport Tel: 05102-901162 Fax: 05102-1169
    Lübecker Str. 17
    30880 Laatzen E-Mail: sport@nsa.adac.de
    II.1.2 Offizielle der Retro-Rallye-Serie des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.
    Jürgen Glaubitz, Hildesheim / Kai Wackerhagen, Hildesheim / Wieland Hermann, Wunstorf
    II.2 RRS Anmeldung
    Jede Person (Fahrer und Beifahrer), die für die RRS gewertet werden möchte, muss an
    mindestens einem Wertungslauf zur RRS teilgenommen haben. Eine sonstige Anmeldung
    ist nicht erforderlich, es wird keine Einschreibegebühr erhoben.
    II.3 RRS Allgemeines
    II.3.1 Fahrer und Beifahrer verpflichten sich, die Anweisungen der Veranstalter, der
    Fahrtleitungen und deren Beauftragten zu befolgen. Sollten sich Teilnehmer der RRS nicht
    an die geforderten Aufgabenstellungen halten und sich sogar eine Gefährdung durch ihr
    Verhalten ergeben, können Sie zur weiteren Bestrafung gemeldet werden. In allen
    Belangen entscheidet letztinstanzlich der Sportausschuss des ADAC Niedersachsen/SA.
    II.3.2 Fahrer, die an einem Lauf zur Retro-Rallye-Serie teilnehmen sind verpflichtet, ihre
    Fahrzeuge mit Aufklebern der RRS und eventueller Serien-Sponsoren zu versehen.
    Verstöße werden mit Nichtvergabe von RRS-Punkten geahndet. Die nachfolgenden Fahrer
    rücken nicht auf.
    II.3.3 Mit Abgabe der Nennung geben die Fahrer und Beifahrer, auch im Namen ihrer Sponsoren
    ihr Einverständnis, dass die Veranstalter und die Serienorganisation RRS des ADAC
    Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. alle mit den Veranstaltungen verbundenen Tätigkeiten
    aufzeichnen und in Medien verbreiten lassen können, ohne dass daraus Ansprüche gegen
    die Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden können.
    II.4 Ergänzungen der Ausschreibung
    II.4.1 Die Bestimmungen dieser Ausschreibung (für Retro-Rallyes und die RETRO-RALLYESERIE)
    können je nach Erfordernis geändert oder ergänzt werden. Jede Änderung oder
    Zusatzbestimmung wird schriftlich bekannt gegeben, die dann Bestandteil vorliegender
    Ausschreibung ist.
    II.5 RRS Wertung
    II.5.1 Die Punktezuteilung erfolgt nach den offiziellen Ergebnissen des jeweiligen Veranstalters.
    Von den im laufenden Jahr 2009 zur Wertung zählenden Veranstaltungen werden 75 % für
    die RRS-Wertung herangezogen.
    II.5.2 Fahrer/ Beifahrer erhalten die gleichen Punkte. Sieger in der RRS wird der Fahrer/
    Beifahrer mit der höchsten Punktzahl. Der zweite Fahrer wird gemeinsam mit dem Fahrer
    als Team gewertet, sofern sie alle gewerteten Läufe gemeinsam bestreiten. Die weitere
    Reihenfolge ergibt sich aus abnehmender Punktzahl.
    II.5.3 Bei Punktgleichheit in der Endwertung entscheidet die größere Zahl der ersten, dann der
    zweiten Plätze usw. im Klassement der Veranstaltungen, bei weiterer Punktgleichheit ist
    das ältere Fahrzeug vor dem jüngeren zu platzieren. Sollte dann noch immer Gleichheit
    bestehen, zählt das bessere Ergebnis der letzten Veranstaltung.
    II.5.4 Die Punkte für die einzelnen Wertungsläufe zur RRS berechnen sich wie folgt:
    ((Starter – Platz) : (Starter)) x 10 + 0,5. Jeder Fahrer/ Beifahrer, der bei der Einzelveranstaltung
    im Ziel angekommen ist, bekommt zusätzlich 0,5 Punkte gutgeschrieben.
    II.5.5 Bei Eintages-Veranstaltungen mit mehr als 50 und weniger als 100 WP-Kilometern werden
    die erzielten RRS-Wertungspunkte mit dem Faktor 1,2 belegt. Bei mehr als 100 WPKilometern
    beträgt der Faktor bei Eintages-Veranstaltungen 1,4.
    II.6 RRS Ehrenpreise
    Die ersten 5 der RETRO-RALLYE-SERIE 2009 erhalten Pokale. Die Ehrung des®
    Sieger(s) und der Platzierten findet im Januar 2010 im Rahmen der Motorsport-Matinee des
    ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt statt. Die Preise werden den Preisträgern nicht
    nachgesandt.
    des
    ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
    Veranstaltungen/Veranstalter 2009
    09.05.2009 Rund um den Alheimer Baumbacher Str. 18
    Thomas Willi Hahn 36211 Alheim
    Tel.: 06623/3156
    email: hansjung@gmx.de
    13.06.2009 2. Grönegauer Rallyesprint Zur Sparensheide 19
    Ralf Bietendüwel 49328 Melle
    Tel.: 05422/923144
    email: bietendüwel@aol.com
    27.06.2009 Buten un Binnen Gerd Kaufmann
    27.06.2009 ADAC Visselfahrt Tel.: 05161/48286
    05.09.2009 Nordhessen-Rallye Hugo-Preuß-Str. 43
    Klaus P. Noll 34131 Kassel
    Tel.: 0171/6405921
    email: klaus-peternoll@
    kmckassel.de
    25./26.09.2009 Rallye Niedersachsen Im Kirschenhain 6
    Jürgen Glaubitz 31137 Hildesheim
    Tel.: 05121/44328
    email:JGlaubitz@hildesheimerac.
    de
    10.10.2009 ADAC Rallye Emstal Breslauer Str. 3
    Manfred Lengemann 34308 Bad Emstal
    Tel.: 05624/ 362
    email: Manfred.lengemann@
    t-online.de
    03.10.2009 ADAC Innerste Rallye Lierestr. 32
    03.10.2009 ADAC Dukaten Rallye 38690 Vienenburg
    Ulrich ten Hompel Tel.: 05324/7749222
    email: utengarage@t-online.de
    24.10.2009 1.+2. ADAC/HAC siehe Rallye Niedersachsen
    Rallye Sprint Hildesheim
    (Oschersleben)
    Jürgen Glaubitz

  • sorry, aber ich stehe dieser "Serie" mehr als skeptisch gegenüber.


    Hab die Jungs 2-3 mal gesehen bisher.


    Autos ohne jeglichen Schutz, kein Käfig, keine richtigen Gurte. Gar nichts.


    Oh, der einzigste Sicherheitspunkt ist ein Helm!:eek:


    Besonders mußte ich grinsen, bei Punkt 1.1 und 1.2
    Es wird nicht auf Bestzeit gefahren??
    Schnitt vom 50 km/h??


    Hallo!!! Die fahren teilweise schneller mit Muttis 20 Jahren alten Passat als manch Teilnehmer der "regulären" Veranstaltung.


    Ich warte nur auf den Tag, wenn es da mal richtig knallt, wer dann dafür seinen Kopf hinhalten soll. Gott lob wenn das nie passiert!!


    Torsten


  • Hab die Jungs 2-3 mal gesehen bisher.


    Autos ohne jeglichen Schutz, kein Käfig, keine richtigen Gurte. Gar nichts.


    dann solltest du mal genauer hin schauen. viele von diesen autos entsprechen heutigem standard. schalensitze sind eigentlich immer verbaut (gibt bestzeit-rallyeautos, die haben das nicht, müssen sie ja auch nicht), genau wie vernünftige gurte. oder zumindest entsprechen die autos den rennbestimmungen ihres bj.
    dazu kommt, dass meistens fahrer am start sind, die selber aus dem bestzeitsport kommen.
    sicherheit ist zwar wichtig, aber zum glück hat der dmsb hier noch nicht seine finger drauf, sonst endet das wie am berg (mit hans, fia-gurt, fia-sitz und fia-zelle in meiner isetta, damit ich gleichmäßig den berg rauf fahren tuckern, ok etwas übertrieben).
    zum übertriebenen einsatz kann ich nur sagen: schwarze schafe gibts überall. bei meinem ersten einsatz in der retro-rallye-serie wurde ich vor dem start gleich von mehreren teilnehmern recht deutlich (aber freundlich) darauf hingewiesen, dass das keine bestzeitveranstaltung ist. die wollen solche fahrer nämlich gar nicht haben.
    und ganz zur not kann man immer noch sagen: die leute, die einfach nur die sau raus lassen wollen, zahlen dafür kein startgeld. die machen das auf der öffentlichen straße, und das ist viel schlimmer.

  • dann solltest du mal genauer hin schauen. viele von diesen autos entsprechen heutigem standard. schalensitze sind eigentlich immer verbaut (gibt bestzeit-rallyeautos, die haben das nicht, müssen sie ja auch nicht), genau wie vernünftige gurte. oder zumindest entsprechen die autos den rennbestimmungen ihres bj.
    dazu kommt, dass meistens fahrer am start sind, die selber aus dem bestzeitsport kommen.
    sicherheit ist zwar wichtig, aber zum glück hat der dmsb hier noch nicht seine finger drauf, sonst endet das wie am berg (mit hans, fia-gurt, fia-sitz und fia-zelle in meiner isetta, damit ich gleichmäßig den berg rauf fahren tuckern, ok etwas übertrieben).
    zum übertriebenen einsatz kann ich nur sagen: schwarze schafe gibts überall. bei meinem ersten einsatz in der retro-rallye-serie wurde ich vor dem start gleich von mehreren teilnehmern recht deutlich (aber freundlich) darauf hingewiesen, dass das keine bestzeitveranstaltung ist. die wollen solche fahrer nämlich gar nicht haben.
    und ganz zur not kann man immer noch sagen: die leute, die einfach nur die sau raus lassen wollen, zahlen dafür kein startgeld. die machen das auf der öffentlichen straße, und das ist viel schlimmer.


    Danke Dir, du hast es verstanden ! Die " göttlichen Eingebungen" wird es auch bei uns in jeder Fahrerbsprechung geben.
    Ich komme übrigens aus dem Bestzeitsport!:D

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