Sonntagsfahrverbot LKW Zulassungen

  • geht nicht anders, da Freitag & Samstag die Offroad Veranstaltung "Breslau-Leipzig" ist.
    die Orga ist dort mit eingebunden.
    am 7./8.Juli ist MOTO GP aufn Sachsenring,
    Motorsportfans habens nicht leicht an diesem Wochenende.


    Die Teilnehmer aber auch nicht (Sonntagsfahrverbot).Schon mal daran gedacht?
    Wenn die bunte Truppe so agiert wie zur Neuruppin,tuen mir die Teams jetzt schon leid.Stundenlang auf irgendwelchen Autobahnparkplätzen rumstehen ist bestimmt kein Vergnügen.

  • Generell darfst du sonntags mit Hänger fahren und es hat ja nicht jeder Bus eine LKW-Zulassung und wenn, darfst du trotzdem im privaten Bereich sonntags damit fahren. Vorsicht ! Ist aber in verschiedenen Bundesländern anders geregelt.
    MFG

  • Generell darfst du sonntags mit Hänger fahren und es hat ja nicht jeder Bus eine LKW-Zulassung und wenn, darfst du trotzdem im privaten Bereich sonntags damit fahren. Vorsicht ! Ist aber in verschiedenen Bundesländern anders geregelt.
    MFG


    Dann hoffe aber bitte das KEINE TEAMS aus Brandenburg anreisen. Weil ich kann Dir sagen wie geil es Sonntags auf einem Autobahnparkplatz ist zu stehen in Brandenburg von der Fontane Rallye Heim. Den dort zählt es nicht, dass Du mit einem Sportgerät auf dem Hänger fahren darfst zum Privaten Gebrauch. Kostet 70,-€ und 1 Punkt in Flensburg....:mad::mad::mad::mad:

  • Dann hoffe aber bitte das KEINE TEAMS aus Brandenburg anreisen. Weil ich kann Dir sagen wie geil es Sonntags auf einem Autobahnparkplatz ist zu stehen in Brandenburg von der Fontane Rallye Heim. Den dort zählt es nicht, dass Du mit einem Sportgerät auf dem Hänger fahren darfst zum Privaten Gebrauch. Kostet 70,-€ und 1 Punkt in Flensburg....:mad::mad::mad::mad:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot

  • Und was willst du damit sagen?
    Ist so,wie Schote es schreibt,einen Thüringer Team passiert.


    Das man mit einem LKW bis zu 3,5T Gesamtmasse ( z.B. einen T4 Bus oder Ducato mit LKW Zulassung)
    mit Hänger am Sonntag fahren darf.
    Wer natürlich mit nem 7,5 Tonner ausrückt, kommt ums Fahrverbot nicht drum rum.
    Bitte berichtigen wenn ich das falsch auslege...

  • Das man mit einem LKW bis zu 3,5T Gesamtmasse ( z.B. einen T4 Bus oder Ducato mit LKW Zulassung)
    mit Hänger am Sonntag fahren darf.
    Wer natürlich mit nem 7,5 Tonner ausrückt, kommt ums Fahrverbot nicht drum rum.
    Bitte berichtigen wenn ich das falsch auslege...


    War ein T4 als 3,5 to zugelassen.....:mad::mad:

  • Fakt ist, ich hab auch schon Strafe gezahlt mit einem Sprinter als LKW zugelassen mit Anhänger. Egal ob privat oder nicht. Das spielt keine Rolle. LKW Fahrverbot steht nunmal . Eine andere Regelung ist mir nicht bekannt.
    Selbst ein Golf 2 als LKW darf am Sonntag/Feiertag nicht mit Anhänger fahren.

  • Nein Henne hat recht! Es ist Unwissenheit von einzelnen Beamten.
    Ich habe es schriftlich von der Polizei vorliegen und da steht es genauso drin wie im Link von Henne!
    Ich habe auch das Problem das mein Transporter als LKW zugelassen ist und daher habe ich dieses Fax gleich mit zu meinen Fahrzeugunterlagen gelegt!

  • Nein Henne hat recht! Es ist Unwissenheit von einzelnen Beamten.
    Ich habe es schriftlich von der Polizei vorliegen und da steht es genauso drin wie im Link von Henne!
    Ich habe auch das Problem das mein Transporter als LKW zugelassen ist und daher habe ich dieses Fax gleich mit zu meinen Fahrzeugunterlagen gelegt!


    Kommplett falsch , Ihr habt keine Ahnung .


    Hir Auszug aus LKW - Fahrverbot :


    Vom Fahrverbot betroffen sind


    alle Lkw über 7,5 t
    Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht .


    Also Transporter mit LKW - Zulassung + Anhänger = Fahrverbot !!!


    Asnahme : Anhänger mit grünen Kennzeichen , muß aber beantragt werden zum Zweck Motorsport .


    habe jeden Tag damit zu tun !!


    Gruß

  • Kommplett falsch , Ihr habt keine Ahnung .
    habe jeden Tag damit zu tun !!


    Interessant, was hat ein Transporter mit 7.5t zutun?



    Das ganze ist eine Handlungsanweisung an die Behörden, damit die Ausnahmegehmigung vereinfacht wird!
    Die 3.5 Tonnen beziehen sich hierbei auf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und nicht auf das gesamte Gespann.

  • Richtig. Das beschreibt die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sprich man muss vorab bei den Behörden einen Antrag stellen, dann und dann... fahren zu wollen. Das gilt übrigens für sogenannte 7.5 Tonner LKW. Anders kämen viele Teams garnicht von ihren Rennen zurück.

  • Richtig. Das beschreibt die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sprich man muss vorab bei den Behörden einen Antrag stellen...


    NEIN...er hats doch extra dick angemalt:rolleyes:


    1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
    -
    -
    -1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
    hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt

    werden.


    Eine Ausnahmegenehmigung brauch man nur wenn das Zugfahrzeug die 3,5t übersteigt.


    Das ist auch mein letzter Kenntnissstand, aber schon seit zig Monden. Mitgeteilt von einem Beamten, der solche Genehmigungen erteilt.

  • Hallo zusammen,


    was auch möglich ist, ist die Zulassung des Fahrzeugs als " Sonderkfz-Werkstattwagen " dann nämlich unterliegt das Fahrzeug auch nicht dem Sonntags-Fahrverbot.


    Wenn Ihr einen fairen Sachverständigen bei einer Prüforganisation kennt, ist das kein Thema


    So halte ich das mit meinen beiden Servicewagen und einer davon hat keine Werkstattausrüstung an Bord, da das Fzg. lediglich zum Reifen, Kraftstoff- und Ersatzteiltransport verwendet wird.



    TomTech

  • Auch mit Anhänger?


    Ist glaub steuerlich günstiger wie LKW-Zulassung...oder



    Gilt auch mit Anhänger...


    Steuerlich ist da kein Unterschied, wird ja trotzdem wie ein Nutzfahrzeug eingestuft

  • Ich habe eben ein nettes Gespräch mit meiner örtlichen Straßenbehörde des LRA geführt.
    Da wurde mir nochmals bestätigt, dass kein Fahrverbot für diese Zwecke gibt wenn man im Gesamtgwicht die 3.5 T nicht überschreitet. Die habe ich auch nochmals schriftlich vom Regierungspräsidium Dresden vorliegen.

  • Ich habe eben ein nettes Gespräch mit meiner örtlichen Straßenbehörde des LRA geführt.
    Da wurde mir nochmals bestätigt, dass kein Fahrverbot für diese Zwecke gibt wenn man im Gesamtgwicht die 3.5 T nicht überschreitet. Die habe ich auch nochmals schriftlich vom Regierungspräsidium Dresden vorliegen.


    Also nochmal:
    [INDENT]1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
    hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
    werden.

    [/INDENT]


    Die 3,5t Gesamtmasse beziehen sich nur auf das Zugfahrzeug? Wenn mein Bus also bis 3,5t zugelassen ist, kann ich mit Hänger sonntags ohne Ausnahmegenehmigung fahren?

  • Richtig! Wenn beides unter 3.5 Tonnen dann passt das!


    Das verwirrt mich jetzt schon wieder. Meine Frage war, ob sich die 3,5t nur auf das Zugfahrzeug beziehen
    oder auf Zugfahrzeug plus Hänger. Denn die Angabe bezieht sich ja nicht auf das tatsächliche Gewicht, sondern auf das zulässige Gesamtgewicht.


    Praktisch würde das bedeuten:


    Hänger:[INDENT]500kg Eigengewicht + 1000kg Fahrzeug (bei vielen Klassen schon deutlich mehr)
    -> ca 1,5t bis 1,8t zulässiges Gesamtgewicht
    [/INDENT]


    Da bleibt bis 3,5t nicht mehr viel für's Zugfahrzeug. Und das klingt nicht sehr. Nach meiner Auffassung
    beziehen sich die 3,5t nur auf's Zugfahrzeug.


    Warum können solche Regeln nicht eindeutig formuliert sein... *kopfschüttel* :mad:

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