Seit Ende 2012 gibt es über den neu geschaffenen § 70 in der StVZO in Zusammenhang mit dem DMSB-Kraftfahrzeugpass (KFP) eine vereinfachte Möglichkeit hinsichtlich Genehmigung von eintragungspflichtigen Fahrzeugänderungen (siehe auch DMSB-Vorstart 3-4/2013). Bis heute wurden bereits für circa 200 Fahrzeuge KFPs vom DMSB ausgestellt.
Ab dem 01.01.2017 ist im RALLYESPORT bei allen Veranstaltungen, die durch den DMSB oder seine Mitgliedsorganisationen genehmigt werden, der KFP für Fahrzeuge, welche in Deutschland ihre Straßenzulassung haben, verbindlich vorgeschrieben. Der DMSB hat sich hierzu mit den zuständigen Stellen des Bundesverkehrsministerium abgestimmt.
Da die Gruppe H im DMSB-Rallyesport ab 2017 nicht mehr ausgeschrieben wird (siehe auch DMSB-News vom 12.12.2013 „DMSB-Rallyesport: Stufenplan für die Gruppe H bis 2017“ auf der DMSB-Homepage), werden ab 2017 keine KFPs für Gruppe H-Fahrzeuge mehr ausgestellt.
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hallo rallye-freunde,
ich komm irgendwie nicht weiter.
habe eienen 2er golf über ein paar monate aufgebaut. der war still gelegt.
war bei der dekra: §21 StVZO ist alles durch, §70 StVZO (Antrag auf Ausnahmegenehmigung) für den Motorsport umgerüsteter Fahrzeug ABER mit Strassenzulassung--> auch durch! Jetzt will der Mann des Landesverwaltungsamtes ABT. Verkehrsamt für die Zulassung ein Schreiben von meinem Versicherer, der mir die Versicherung trotz Rallyespezifische Umbauten bestätigt. ????
Meinem Versicherer schilderte ich folgendes:
"Hallo Herr ...,
habe nochmal mit herrn xxx vom landesverwaltungsamt gesprochen. Die EVB Nummer reicht ihm nicht, da dieses Fahrzeug von der Serie abweicht und eine Sondergenehmigung braucht. um eine sondergenehmigung für das fahrzeug ausstellen zu können, braucht er von ihnen, als mein versicherer, einen nachweis. darin muss enthalten sein, dass sie wissen, dass mein fahrzeug im sinne des deutschen motor sport bundes (DMSB) für das rallye-reglement verändert wurde und somit nicht mehr dem serienzustand eines herkömmlichen Golf 2 GTI 16 V entspricht und sie dieses fahrzeug trotzdem versichern. alle umbauten sind von der dekra überprüft und unterliegen somit §21 StVZO (Gesamtabnahme zum Eintreten in den Straßenverkehr) und § 70 StVZO (Ausstellung einer Sondergenehmigung für motorsportliche Zwecke).
Sprich: Sie wissen, dass ich mit dem Golf (der dem offiziellen Sicherheitsreglement des dmsb und der dekra entspricht) Rallye fahren will und versichern mir das Auto trotz Umbauten.
Sämtliche Gutachten liegen vor, Herr xxx will alles sehen und dann seinen großen Stempel draufdrücken. Dann bekomme ich die Unterlagen zurück und kann das Fahrzeug trotz Umbauten für den Straßenverkehr zulassen, da ich diese für den Rallyesport brauche.
Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.
Ich danke ihnen für ihre Gedult."
Antwort: Nach Rücksprache mit seiner "Zentrale" kann er mir so ein schreiben nicht ausstellen.
EVB Nummer geht aber...
???? War das bei euch auch so komliziert oder ist das normal???
Weiß gerade nicht mehr weiter.
Gruss TM177