Zulassung im Ausland vs. KFP-Pflicht vs. Auslandsstarts

  • Wie ja vielen bekannt ist, wird ab 2017 für Veranstaltungen des DMSB ein KFP benötigt. Dieser ist ja für viele eine große finanzielle Hürde, vorallem wenn man ein Fahrzeug besitzt, bei welchem alles ordnungsgemäß eingetragen ist.


    Mal eine Frage in die Runde:


    Der KFP ist ja quasi ein Bestandteil der Zulassung für ein Rallyefahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr. Allerdings gilt diese Sonderregelung nur für die STVO, also für den deutschen Rechtsraum.


    Wie sieht es mit Fahrzeug aus, die im Ausland zugelassen sind bzw. auch ausländische Teams? Wird denen der Start untersagt oder wie wird das geregelt?


    Und was wird, wenn man mit einem Fahrzeug mit KFP auf ausländischen Straßen angehalten wird?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Gibt es dies bezüglich irgendwo etwas zum Nachlesen? Meiner Meinung nach dürfen Autos mit ausländischer Zulassung nur starten, wenn sie einer internationalen Klasse angehören. Liege ich das richtig?

  • Text in Ausschreibung SÜW:
    Technische Abnahme:
    - Homologationsblatt (ORGINAL)
    - Datenblätter
    - SOS / OK –Schild (DIN A 3)
    - „DMSB Kraftfahrzeugpass (KFP), für Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland


    sollte alles gesagt sein.................


  • Wie sieht es mit Fahrzeug aus, die im Ausland zugelassen sind bzw. auch ausländische Teams?
    Wird denen der Start untersagt oder wie wird das geregelt?


    Für die Gruppen F und G ist eine deutsche Zulassung vorgeschrieben, CTC, N und A darf auch eine ausländische Zulassung haben.


    Und was wird, wenn man mit einem Fahrzeug mit KFP auf ausländischen Straßen angehalten wird?


    Ich durfte gestern zum ersten mal einen KFP in der Hand halten. Dort steht auf der ersten Seite sinngemäß: Der KFP ist Grundlage der Zulassung und berechtigt dazu, dass Fahrzeug zu Rallyeveranstaltungen, die vom DMSB und Trägervereinen (ADAC, AvD etc.) genehmigt sind, im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen.


    Zugegeben, ich habe dann nicht weiter gelesen, aber für mein Rechtsempfinden gilt damit ein...auf neudeutsch...no go für NAVC und Ausland.

  • "Gruppen für Fahrzeuge mit Zulassung im Ausland


    Fahrzeuge mit Zulassung im Ausland benötigen keinen KFP und können in den Gruppen CTC/CGT, N und R starten wenn die technischen Voraussetzungen eingehalten werden"

  • [MENTION=1039]Carbon[/MENTION]. Ja da hast du recht. Und doch fahren die polo wrc und die i20 mit deutschem KFP. Da sieht man mal wie hirnfrei das alles ist.

  • Und doch fahren die polo wrc und die i20 mit deutschem KFP. Da sieht man mal wie hirnfrei das alles ist.


    Nicht alles was du nicht verstehst, ist hirnfrei. Es gibt Autos ohne Brief und EG Papiere, die wären ohne KFP garnicht zulassungsfähig.

  • Ja wurde mir so vom DMSB bestätigt. Ging dabei eben um die Frage "KFP im Ausland". Naja scheinbar verstehe ich mehr als du. Es bleibt das Problem, das nach $1 des ausgestellten KFP´s das Fahrzeug nur bei DMSB genemigten Veranstaltungen starten darf. Bei Veranstaltungen ausserhalb Deutschlands hat der DMSB aber nix zu melden! Deshalb lieber erst mal selber was kapieren bevor man andere Kritisiert!


    Hatte da schon einige Telefonate und Gespräche sowohl mit ADAC als auch mit DMSB Mitarbeitern. Im Konkreten falle ging es um den Einsatz eines Fahrzeugs mit KFP §70 im Mitropa Cup. Aussage war hier tatsächlich "bisher sind uns keien Probleme bekannt, aber klären sie das mit dem Veranstalter".
    Der DMSB ist auch scheinbar nicht in der Lage hier eine Klarstellung zu schaffen.


    Da bin ich doch aber gespannt, wenn es im Ausland zu einem Unfall kommt und ein Ausländischer Staatsanwalt über so etwas "stolpert". DANN wird das Geheule groß sein. Ich würde es NICHT riskieren ein Fahrzeug mit KFP und §70 ausserhalb Deutschlands einzusetzen


    Nette Anekdote am Rande. Im Antrag steht nur ".... das Fahrzeug darf nur bei genehmigten Veranstaltungen eingesetzt werden...." da fehlen die 4 "magischen" Buchstaben!!!!! Komischer Zufall oder? In der fertigen Version steht es dann wieder dabei!


    Hatte das Thema übrigens schon Anfang 2016 angesprochen. Aber weder beim DMSB noch beim ADAC konnte mir bisher jemand etwas schriftlich bestätigen! Mir ist klar das der §1 nur dabei steht um dem NAVC eins auszuwischen. Aber die Folgen sind hier doch schwerwiegender!!!!!!


    Fakt ist, das ist eine NATIONALE REGELUNG, die ausserhalb Deutschlands KEINERLEI Rechtliche Grundlage hat!!!!!!!!


    [MENTION=6740]BeNau[/MENTION]: nein mit einer Prototypen Zulassung wie sie JEDER Autohersteller in Deutschland für max 12 Monate für "testträger" beantragen kann! AN sonsten dürfte ja kein "Erlkönig" mit Kennzeichen rumfahren. denn die haben ja zu diesem Zeitpunkt alle noch keine Zulassung durch das KBA!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von MartinGSI ()

  • [MENTION=7899]MartinGSI[/MENTION] Als ob ich das nicht wüsste...so ein smiley hinter einem Beitrag hat auch eine gewisse Bedeutung...

  • Mir fehlen bei den Hyundais und auch VWs aber die KFP Plaketten in den Scheiben. Ähnlich den Umweltplaketten. Daher wäre ich mir nicht so sicher, ob die wirklich mit KFP fahren auch wenn dies ggf. so vom DMSB behauptet wird.

  • Mir fehlen bei den Hyundais und auch VWs aber die KFP Plaketten in den Scheiben. Ähnlich den Umweltplaketten. Daher wäre ich mir nicht so sicher, ob die wirklich mit KFP fahren auch wenn dies ggf. so vom DMSB behauptet wird.


    Genau, diese vermisse ich auch, obwohl sie ja laut KFP zur Idenifizierung zwingend angebracht werden müssen.
    Auch am Romo Peugeot von Riedemann suche ich die Plakette vergebens.


    Ich habe es schon mal gesagt.Vor diesem Hintergrund, das ich offensichtlich weder im Ausland starten darf (bzw. es keine schriftliche Genehmigung dafür gibt) noch das Fahrzeug uneingeschränkt nutzen darf, aber Versicherung und Steuern im vollem Umfang bezahle...halte ich den KFP für rechtswiedrig und nicht EU-Konform.


    Ich erinnere hier mal an die Argumente der EU über die geplante Maut in Deutschland.

  • Ich habe eben noch einmal mit unserm RP in Kassel, der übrigens sehr hilfsbereit ist , telefoniert.
    Er hat mir erneut bestätigt: kein Auslandsstart möglich!
    Zudem ist er auch der Meinung, dass die ganze Sache unausgegoren/ fehlerhaft ist und auf höherer Ebene , sprich Europa weit geregelt werden müsste.
    Er erwartet bzw. fordert Änderungen, speziell auch im Hinblick meines Hinweises, dass alle !!! sprich auch historische oder sonstige Fahrzeuge, die schon "ewig" mit Ausnahmegenehmigung erforderlichen Eintragungen herumfahren, diese auch, und damit §70, benötigen. Sprich keine legitimen Fahrten ausserhalb DMSB Veranstaltungen oder Probefahrten nach Wartung.
    Auszug Verkehrsblatt 20/12:
    (3) Verfahrensweise
    Die Regelungen betreffend „Straßenfahrzeuge“ in Art. 2
    Abs. 4 der Richtlinie 2007/46/EG lassen sich nur auf erstmals
    in den Verkehr kommende oder typgenehmigte und
    vor ihrer ersten Zulassung geänderte Kraftfahrzeuge anwenden.
    Dies gilt auch für typgenehmigte und bereits zugelassene
    Kraftfahrzeuge, die den FIA- bzw. DMSB-Bestimmungen
    im vollen Umfang entsprechen.
    Andere bereits im Verkehr befindliche Kraftfahrzeuge
    müssen nach § 19 i.V.m. § 21 StVZO ggf. mit entsprechenden
    Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden.
    Folglich ist die Aufstellung möglicher, genehmigungsfähiger
    Abweichungen von den Vorschriften der StVZO oder
    des Anhangs IV der Richtlinie 2007/46/EG in einer Richtlinie
    erforderlich, die von den zuständigen Genehmigungsbehörden
    der Länder als Grundlage zur Entscheidung
    über die Erteilung einer Ausnahme nach § 70 StVZO dient.

  • [MENTION=3896]Brainiac[/MENTION]: Wo steht das? "Gruppen für Fahrzeuge mit Zulassung im Ausland: Fahrzeuge mit Zulassung im Ausland benötigen keinen KFP und können in den Gruppen CTC/CGT, N und R starten wenn die technischen Voraussetzungen eingehalten werden"

  • Ich habe eben noch einmal mit unserm RP in Kassel, der übrigens sehr hilfsbereit ist , telefoniert.
    Er hat mir erneut bestätigt: kein Auslandsstart möglich!
    Zudem ist er auch der Meinung, dass die ganze Sache unausgegoren/ fehlerhaft ist und auf höherer Ebene , sprich Europa weit geregelt werden müsste.
    Er erwartet bzw. fordert Änderungen, speziell auch im Hinblick meines Hinweises, dass alle !!! sprich auch historische oder sonstige Fahrzeuge, die schon "ewig" mit Ausnahmegenehmigung erforderlichen Eintragungen herumfahren, diese auch, und damit §70, benötigen. Sprich keine legitimen Fahrten ausserhalb DMSB Veranstaltungen oder Probefahrten nach Wartung.



    ....eine europäische Regelung müßte her. Das ist korrekt.


    Aber ist die auch besser ????


    Vor genau 4 Monaten haben wir es in Frankreich ausgetestet . Das Rallye-Fahrzeug war weder in Deutschland noch in Frankreich zugelassen.
    Einzig der Kaufvertrag mußte vorgelegt werden sowie das Homologationsblatt und schwups konnten die Startnummern "montiert" werden.



    Aaaaaaaaber : die vielen Leute , die ich in der Zwischenzeit gesprochen habe , fanden die deutsche Regelung (inkl. KFP)besser.


    Vermutlich könnten bei einer europäischen Regelung alle Autos ohne Homologationsblatt gleich eingestampft werden.


    Außerdem gehen die Nenngelder rapide nach oben weil die Versicherung über das Nenngeld läuft.


    Und du darfst dich während der Rallye nicht verfahren. Nur auf der original Strecke gibt es Versicherungsschutz.


    Also in Frankreich fahren geht mit KFP - wenn das Auto ein Homologationsblatt hat.
    Ich glaube nicht, dass man vorher das homologierte Auto extra abmelden muß.


    Was mir noch keine Person erklären konnte:


    Warum braucht es zwingend einen KFP ?


    Es grüßt


    FBE


  • Also in Frankreich fahren geht mit KFP - wenn das Auto ein Homologationsblatt hat.
    Ich glaube nicht, dass man vorher das homologierte Auto extra abmelden muß.


    Das kann aber nicht die Lösung sein.
    Ich habe ein in Deutschland zugelassenes und voll umfänglich versichertes Fahrzeug, für welches ich auch die regulär anfallenden Steuern abdrücken muss. Darf damit weder im Ausland starten, noch bei Rallyes die nicht im Dunstkreis des DMSB liegen.
    Dann schraub ich die Kennzeichen ab, versteck die Zulassung und den KFP im Schrank und fahr nach Frankreich um mein Fahrzeug bei einer Rallye seperat versichern zu müssen/können/dürfen ???


    Man hat doch den KFP eingeführt, weil diverse Eintragungen angeblich nicht mehr EU-konform wären und nun darf ich mich damit augenscheinlich nicht mal im EU-Raum frei bewegen.


    Ich versteh nicht wo da ein Problem ist, eine europaweite Reglung zu finden?
    Eine EU weit gültige Motorsportzulassung, von mir aus ähnlich dem KFP, mit prozentual zu zahlenden Steuern und Versichrungen und fertig ist der Lack.

  • Das kann aber nicht die Lösung sein.
    Ich habe ein in Deutschland zugelassenes und voll umfänglich versichertes Fahrzeug, für welches ich auch die regulär anfallenden Steuern abdrücken muss. Darf damit weder im Ausland starten, noch bei Rallyes die nicht im Dunstkreis des DMSB liegen.
    Dann schraub ich die Kennzeichen ab, versteck die Zulassung und den KFP im Schrank und fahr nach Frankreich um mein Fahrzeug bei einer Rallye seperat versichern zu müssen/können/dürfen ???



    Nix verstecken. Abschrauben,Sponsoraufkleber vorn an die Stelle und hinten kommt statt des Kennzeichen die Startnummer hin. Färtisch....
    Das Nenngeld beinhaltet schon den Versicherungsschutz. Das wäre eine gangbare (aber für Vielfahrer teure) europäische Lösung.



    Man hat doch den KFP eingeführt, weil diverse Eintragungen angeblich nicht mehr EU-konform wären und nun darf ich mich damit augenscheinlich nicht mal im EU-Raum frei bewegen.


    Ich versteh nicht wo da ein Problem ist, eine europaweite Reglung zu finden?
    Eine EU weit gültige Motorsportzulassung, von mir aus ähnlich dem KFP, mit prozentual zu zahlenden Steuern und Versichrungen und fertig ist der Lack.



    Europäische Regelung finden kein Problem??? :
    "Einfach" mal den Martin anschreiben. Die SPD-Hoffnung kennt sich aus bei der EU. Er möge es bitte möglichst schnell (also in 3-5 Jahren) richten.


    Korrekt ging es vor über 5 Jahren darum, dass nichts aber auch überhaupt nix mehr ohne Gutachten in Deutschland (West !!) eingetragen wurde.
    Der Auslöser war ein Gruppe G (!!!!) Cup-Volvo und dessen FIA-Sportsitz ohne Lehnenverstellung.


    Diese Lehnenverstellung wird laut "Fahrerhausrichtlinie" seit Mitte der 80er Jahre verlangt, bzw. wurde die uralte Vorschrift nochmals in der Richtlinie abgedruckt. Ob das eine europäische oder deutsche Regelung ist, kann ich nicht sagen.


    Diese fehlende Lehnenverstellung fiel bei einer Nachkontrolle des Cup-Volvo auf. Von da an war es vorbei mit "freien" Eintragungen - auch bei "Straßenautos".


    Der Hinweis im KFz-Schein, dass der Sitz mit Bordwerkzeug durchaus verstellbar ist, wurde bei der kontrollierenden Behörde nicht anerkannt !


    Das ist der eigentliche Irrsinn ! 'Ne Knarre mit 13er Nuß reicht denen nicht. Die wollen ein Hebelchen zur 15 Grad Verstellung.


    Wir können uns alle bei den Mitarbeitern des DMSB hunderttausendfach bedanken, dass sie nach zähem, jahrelangem Kampf überhaupt zusammen mit der deutschen Pulitik eine halbwegs praktikable Lösung gefunden haben. Dass die Lösung kompliziert ist, das ist in Deutschland völlig normal. Nur möglichst komplizierte Lösungen sind scheinbar gute Lösungen.


    Und die werden womöglich auch eine bessere Formulierung in Bezug auf Fahrten außerhalb Deutschlands finden.


    Hier jammern bringt nix. Und die DMSB-Mitarbeiter runterputzen erst recht nicht.


    Schreibt besser an das Bundeskanzleramt (Antwort kommt nach max einer Woche ) oder an "unseren" neuen SPD-Kanzlerkandidaten.


    Ach ja. Und dann gleich nach der Steuerbefreiung per grünem Kennzeichen fragen. Das Verkehrsministerium hier in Hannover fand das Ansinnen durchaus berechtigt . Das muß allerdings wieder bundesweit geregelt werden. Im Gegensatz dazu regelt den § 70 -Kram jedes Bundesland grundsätzlich selbstständig.



    Es grüßt


    FBE

    6 Mal editiert, zuletzt von Frank E. ()

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