Grundsatzfrage: "wichtige" Bremsbeläge und Protest

  • Hallo @lle,
    mal eine ernste Frage:
    In allen Klassen muss das Auto die Vorschriften der STVZO erfüllen.
    Das geht in der Regel mit den "wichtigen" Bremsbelägen wie DS3000 usw. nicht, da diese keine Zulassung durch das KBA haben (keine KBA Nummer).
    Eine Eintragung scheint mir hier immer illegal, egal wer sich das traut oder gemacht. Ohne Nummer durch das KBA keine Zulassung.
    Ist man damit dann bei einem Protest automatisch raus?
    Dann ist ja das 1/2telte Starterfeld fällig!
    Oder wer fährt schon noch mit einem DS2000. Der hätte noch eine KBA.
    Wie ist hier die Rechtslage?
    Gruss Chris

  • Eine Eintragung nach §21 ist nicht illegal! Die ist genau dafür da, um Dinge einzutragen, für die es keine ABE oder Gutachten oder beides nicht gibt.
    Aus diesem Grund dürfen das auch nur bestimmte Prüfer.
    Ich habe schon Fzg-Scheine gesehen, in denen Ferodo DS3000 und EBC Yellow Stuff eingetragen waren.


    Aber ich glaube, das Thema Bremsbeläge wird einfach geduldet und beide Augen zugedrückt. Was ich in diesem Fall auch sehr gut finde. Beläge mit Straßenzulassung sind bei Rallye (fast) nicht zu fahren und stellen ein extremes Sicherheitsrisiko dar.

  • Hallo,
    eine Zulassung durch das KBA oder die Zuteilung einer E Prüfnummer (altes und neues Verfahren) ist eine Bauartzulasung. Hier sind sehr umfangreiche Prüfungen notwendig, die ein Prüfer unmöglich bei der Eintragung durchführen kann. Ähnlich wird es für alle anderen Bauteile sein, die eine E Kennzeichnung oder eine KBA Nummer benötigen: Felgen, Verglasung, Leuchtmittel, Reifen usw.
    Ich habe schon viele Sondereintragungen gesehen, die eigentlich illegal sind. Das kann im Ernstfall auch dann zur Aberkennung der Eintragung und zu grossen Problemen für den Prüfer führen.
    Das "normale" Beläge gefährlich sind, denke ich nicht. Man kann halt dann nicht so "schnell" fahren. So geshen verschafft man sich mit den "wichtigen" Belagen einen Wettbewerbsvorteil, der demzufolge nicht mit dem Regelwerk konform ist.
    Also weder mit der STVZO als auch dem DMSB. Für die Versicherungen sicher auch interessant.
    Ich hoffe hier meldet sich noch jemand, der das genau fundiert erklärt und wir nicht auf unserer Eigendeutung vertrauen müssen.
    Aber wenn dem so ist: dann kann man ja mal billig und effektiv Proteste im Zpitzenfeld durchführen. Werden die Beläge auch im KFP erfasst?
    Wahrscheinlich genau desshalb nicht, weil dann das Problem amtlich wäre.
    Gruss Chris



  • Was willste denn jetzt für ne Diskussion vom Zaun brechen? Der Prüfer entscheidet selbst was er einträgt und was nicht, demnach hat auch er zu wissen was er wie darf und was nicht. Wenn dir jemand die besagten Beläge einträgt, bist du außen vor und NICHTS ist illegal. Passiert was und es stellt sich heraus dass der Prüfer das so nicht hätte abnehmen dürfen, hält er seinen Kopf hin.

    Darf ich das?

  • Nähme man einmal an, "schlurfi" würde sich "die Mühe machen", als Teilnehmer einer Veranstaltung den "großen Rundumschlag" zu starten, dann stellt sich letzlich die Frage, in wie weit er in der Lage ist, den finanziellen Aufwand zu leisten, der notwendig ist, um einen solche Proteste erfolgreich zu Ende zu führen. Nur für den Fall "die halbe Spitzengruppe aus dem Ergebnis zu klagen"...
    Abgesehen von der Tatsache, dass die Teilnahme an "weiteren" Veranstaltungen sicherlich nicht von Beifallskundgebungen begleitet werden, wenn sein Name auf der Teilnehmerliste steht.


    Ich kann Chris auch verstehen, gerade vor dem Hintergrund des KFP und den damit einher gehenden Befürchtungen, dass der Rallyesport in D bald nicht mehr durchgeführt wird, und es wird sicherlich noch viele andere geben, die ähnlich denken, es aber nicht offen aussprechen.
    Doch gerade solche Diskussionen sollten doch den Anstoß geben, darüber nachzudenken, ob nicht der Vorschlag von Frank Erhardt verfolgt werden sollte, auf die Politik Einfluss zu nehmen, den Rallyesport zulassungstechnisch "auf französiche Beine" zu stellen, also eine einheitliche europäische Regel zu finden.
    Dann gäbe es solche Denkweisen überhaupt nicht.

  • Hallo Stefan,
    danke für deinen Beitrag. So Protest wäre schon machbar und auch bezahlbar. Den Belag ziehen und gucken was drauf steht ist nicht sehr schwer. In Sachen DMSB und ADAC ist die Sache für mich ohnehin durch. KFP mache ich nicht, und schon gar nicht für 3 Autos. Die Fränkische Schweiz war nach 25 Jahren die letzte ADAC Rallye.
    Aber in der Sache sind wir nicht weiter gekommen.
    Ich will wissen, ob man die "wichtigen" Beläge legal fahren kann.
    Darum war ich heute in der TÜV Prüfstelle beim "Chef".
    Klare Aussage: ohne E-Kennezichnung oder KBA keine Chance, egal wer und wo das eintragen würde. Zitat: da könnte ja jeder seinen Belag selber schnitzen...
    Wenn das tatsächlich der Rechtslage entspricht, sind alle die mit wichtigen Belägen fahren auch im Sinne des DMSB Regelwerkes "illegal" unterwegs.
    Damit wären wir wieder beim Protest, da ja auch viele mit Strassenbelägen fahren und damit "benachteiligt" sind.
    Ich hätte mich sehr gefreut, wenn das hier jemand eindeutig aufklären könnte -> mit Fundstellenzitat wo das steht. Aber das wird wohl nix werden.
    Ich frag den Hr. Fürst!!!!
    Aber eigentlich ist das das Thema nicht Wert, noch weiter darüber zu schreiben.
    Gruss Chris

  • Ist ganz einfach: die Aussage bei deinem TÜV-Prüfer ist falsch, aber sehr häufig.
    Ohne E darf der passende Ingenieur eine Einzelabnahme machen (abhängig vom Bundesland), wenn er möchte und auch für die Eintragung im Härtefall haftet.
    Mit E oder KBA braucht es keinen TÜV.

  • Hi Zusammen,


    ich will vorweg schicken, dass Chris und ich seit etwa 13 Jahren nebeneinander im Rallyeauto sitzen, also ganz gut wissen, wie der andere tickt.


    Ich verstehe gut, dass man das Ausgangsposting auch gut in den falschen Hals kriegen kann... Eigentlich leben wir nach der Maxime "leben und leben lassen". Selbstverständlich hat auch unser Golf "wichtige" Bremsbeläge vorn drauf, und ein Protest gegen Andere liegt uns eher fern...


    Und doch, wenn der DMSB einen nicht mehr leben lassen will, kann man auf komische Gedanken kommen. So ein Protest würde bestimmt einiges durcheinandermischen ;) Eingetragen wird da wohl kaum mal was sein... Aber wie gesagt, da wir da eh nicht mehr mitfahren werden, hat sich das sowieso erledigt...


    Zur Sache, der Prüfer hat das m.E. falsch verstanden, oder die falsche Antwort auf die richtige Frage gegeben. Natürlich kann er nur Sachen eintragen, die zumindest einen "Wiedererkennungswert" haben. Es geht ja nicht um die Eintragung, Bremse AP-RAcing mit beliebigen Belägen, sondern um APRacing mit Ferrodo DS 3000 Nr sowieso Da kann nicht jeder sich den Belag selbst schnitzen.


    Und wenn, dann muss er zumindest ne Nummer draufstempeln, damit der Prüfer sie eintragen kann.


    Ich hab zwar keine Ahnung, neige aber zu der Rechtsauffassung vom Hadef und der anderen Vorredner...


    Gruss Jo

  • Hallo Jo,
    danke für das Statement.
    Aber:
    bis jetzt immer noch "Meinungen".
    Wo steht das, ob der Prüfer einen "selbst geschnitzten" legal eintragen kann.
    Gruss Chris

  • zb auf der Homepage vom TÜV Nord, du musst nur ganz einfach mal Einzelabnahme googlen.
    Viele Prüfer wollen sich mit so etwas aber einfach nicht auseinander setzen, obwohl sie es dürfen. Das sieht man ja, wenn hier im Forum immer wieder nach Eintragungen aller Art gefragt wird.

  • So richtig verstehe ich die Diskussion trotzdem nicht.


    1) Ja, man darf sich etwas selber schnitzen. Wenn es ein amtlich anerkannter Sachverständiger gemäß einer §21 Einzelabnahme begutachtet und es anschließend von der Zulassungsstelle in die Fzg-Papiere eingetragen wird, ist es legal und das Fzg. hat wieder seine Betriebserlaubnis.


    2) Ob das unter 1) beschriebene ein z.B. TÜV Sachverständiger macht, steht auf einem ganz anderen Blatt bzw. ist einzig und allein seine Ermessenshoheit


    3) Wenn es wie unter 1) mit den Bremsbelägen geschehen ist, wäre ein Protest wirkungslos


    4) Bei mir sind nach Deiner Ausdrucksweise "wichtige" Bremsbeläge in den Fzg.-Papieren nach Vorgehensweise 1) eingetragen worden. Auch z.B. ein geschüsseltes Motorsportlenkrad und Universalschalldämpfer mit Schlagzahlen markiert.


    5) Es KANN also sein, dass beim ein oder anderen die Rennbremsbeläge nicht eingetragen sind. Bei denen hättest Du mit dem Protest erfolg. Ich bin mir sicher, dass ich nicht der Einzige mit eingetragenen Rennbremsbelägen bin, da hättest Du keinen Erfolg und würdest auf den Protestgebühren sitzen bleiben



    Wie das ganze beim KFP aussieht, weiß ich nicht. Werden dort auch Rennbremsbeläge im DMSB Fzg-Pass erfasst? Wenn ja, würde vermutlich der Sachverständige neben allen anderen Dingen auch die Bremsbeläge für die Ausnahmegenehmigung nach §70 erfassen. Damit wäre dann auch alles legal.

    Einmal editiert, zuletzt von Bimmer ()

  • Hallo miteinander,


    im Gruppe F Reglement steht ja:


    "Nichtserienmäßige Bremsbeläge sind nur mit ABE, amtlichen Prüfzeichen, Prüfbericht mit Eintrag oder Teilegutachten zulässig."


    Ich habe mich deshalb bereits vor einiger Zeit bei einem DMSB-Sachverständigen erkundigt, ob es sich bei diesem "Prüfbericht mit Eintrag" um eine Abnahme nach §21 handelt. Die Antwort darauf ist: nein. Dabei handelt es sich um eine ausführliche Prüfung des Belags ähnlich der Prüfung zur Erlangung eines E-Prüfzeichens.


    MfG Alex

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