FT3-Tank Pflicht ab 1.1.17 / Übergangsregelung / Aktualisierungen

  • FIA-GRUPPEN
    GRUPPE N, A UND R
    Es wird daran erinnert, dass in den Gruppen N, A und R ab dem
    01.01.2017 FT-Sicherheitstanks vorgeschrieben sind.

  • und nicht vergessen, in alle N, A und R Fahrzeuge bis anfang 17 einen FT3 Sicherheitstank verbauen!!!


    Ja unglaublich bei uns in der Schweiz gibts momentan einen ziemlichen Aufstand damit diese Regelung nicht für die nationalen Rallyes gilt!


    Beispiel Twingo R1: Neuer Tank-Kit für 4700 Euro, das sind ca. 1/3 von dem was das Auto noch wert ist! Und Renault kann noch nicht sagen, wann sie diese liefern können. Nimmt mich Wunder wie die bereits genannten Twingos bei der Monte starten können.
    Und z.B. für den Abarth 500 R3T und den Peugeot 207 R3T bieten die Hersteller gar keine Homologierte Kits an!


    So kann man günstig in den Sport einsteigen!:(

  • Ich hab mal eine (blöde?!) Frage: Gilt die neue Bestimmung bezüglich Sicherheitstank auch für CTC - Gruppe A (und N) Fahrzeuge?

  • Zu Eurer Information , dieses Schreiben- mit Bitte um Änderung- ist an den DMSB rausgegangen. Den Namen habe ich geändert.
    Die Mitarbeiter des DMSB tun, was sie können...





    An den DMSB in Frankfurt


    FT3-Tanks bei allen Gruppe N , A und R ab 1.1.2017 in Deutschland


    Sehr gehrter Herr xyz,


    ich beziehe mich auf das heutige Telefongespräch und habe nun folgende Einwände erhalten:
    Alle N , alle A , alle R mit FT3-Tank auszurüsten macht wenig Sinn und ist durchaus ungerecht.


    Wenn die FT3-Tanks bei FIA-Prädikatsläufen z.B. Rallye-Deutschland vorgeschrieben sind, wäre die FIA- Einflussnahme in Ordnung, da in der WM nur Autos mit gültiger, noch nicht abgelaufener FIA-Homologation starten dürfen. Dann muss der Tank eben verbaut sein. OK soweit.


    - beim Suzuki Swift Sport läuft jedoch am 31.12.2016 die FIA-Homologation ab. Er dürfte dann auch nicht mehr unter die FIA-Vorschrift fallen und braucht nach meinem Verständnis auch keinen Tank.


    - ähnlich sieht es aus bei CTC-Autos , die ja auch Gruppe N und A Homologationen besitzen - aber abgelaufene Homologationen. Bei diesen Autos dürfte die FIA auch keinen Einfluss mehr nehmen im Reglement des DMSB.


    - mein Twingo R1 hat noch etwa 2-3 Jahre eine gültige Homologation und soll nun bei Rallye35 , Rallye70 und nationalen Rallyes einen Tank einbauen ? Bei der Rallye Deutschland ist es zu verstehen. Dort fahren ausschließlich Autos nach FIA-Reglement. Nach dem Gleichheitsprinzip dürfte man hier bei nationalen Rallyes keinen Unterschied machen, zwischen einem 10 Jahre alten Gruppe N-Swift und einem 9 Jahre alten Twingo R1.


    - der exakt gleiche Twingo R1 darf in der nationalen "F" ohne FT3-Tank starten - das ist in Deutschland wenig verständlich.


    In Frankreich, dem Sitz der FIA kann das anders sein. Die haben keine "F", wo ehemalige N-Autos fahren.


    Es wäre schön, wenn Sie das entsprechend bei der FIA geändert bekommen. Bei den R1-Käfigen haben Sie die FIA ja auch schon umgestimmt. FT3 bei FIA-Rallyes ist ok - national (Entschuldigung)eher Quatsch.


    Besonders weil 2016 ein Auto wegen des FT3-Tank gebrannt hat und nicht, weil er keinen FT3-Tank hatte. Mit dem Tank werden oft noch Fehlerquellen mit eingebaut.... Ein Serien-Tank außerhalb der Fahrgastzelle ist vielen Fahrern lieber, als ein FT3-Tank im Innenraum.


    Falls Sie es schaffen, dann wäre es toll. Dann bitte eine kurze Mail an: xxx.@yyy.aaa


    Wenn nicht, dann gleichwohl ein schönes Weihnachtsfest
    und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


    Es grüßt
    Frank Ehrhardt


    Nachsatz: Bei R1-Autos ist der Umbau überhaupt völlig unverhältnismäßig - egal ob WM-Rallyes oder nationale Veranstaltungen

    3 Mal editiert, zuletzt von Frank E. ()

  • Servus,


    was mich wundert wann kam die erste Publikation zu den FT 3 ?


    Ich habe gestern mal bei der FIA nachgelesen und da steht ( mein englisch ist mehr schlecht als Recht ;) )


    Publikation vom 8.12.2016


    (...
    The*fuel*tank*must*be*a*safety*fuel*tank*homologated*by*the*FIA*
    (specification*FT3‐1999,*FT3.5‐1999*or*FT5‐1999).*
    The*number*of*tanks*is*free*and*the*tank*must*be*placed*inside*the*
    luggage*compartment*or*in*the*original*location.*....)


    Hat das die Motorsport Gemeinde Überlesen in den letzten Jahren ?


    Und unter Umständen auch die Hersteller ?


    Bitte berichtigt mich fals ich falsch liege ,
    aber muss nicht der Hersteller dann seine Homologation ändern ?



    Ich freue mich über Aufklärung


    Danke der Stefan

  • Ich hab mal eine (blöde?!) Frage: Gilt die neue Bestimmung bezüglich Sicherheitstank auch für CTC - Gruppe A (und N) Fahrzeuge?


    Nein. CTC ist keine FIA Gruppe.



    Servus,


    was mich wundert wann kam die erste Publikation zu den FT 3 ?


    Danke der Stefan


    Vorstart Juli August:
    Ab 01.01.2017 werden die Artikel 253-14.1 bis 14.5 (Kraftstoffbehälter) durch folgende ersetzt:
    14.1 Spezifikationen FIA/FT3-1999, FT3.5 und FT5
    Es sind ausschließlich diese Spezifikationen durch die FIA genehmigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Brainiac ()

  • mal eine blöde frage:
    gilt diese regelung für alle fahrzeuge die für die gruppen a n r homologiert sind rückwirkend für alles was dafür homologiert wurde oder nur für neue homologationen?
    wenn rückwirkend für alles was für a n r homologiert wurde, dann die frage, ob da auch fahrzeuge die technisch einem der stände a n r entsprechen, aber in der dmsb gruppe ctc starten auch die änderung benötigen?
    letzte frage:
    macht es einen unteschied, wie die veranstalung ausgeschrieben ist, sprich national oder international? ich gehe davon aus, das wenn z.b. gr. a ausgeschrieben ist, dann auch die regelung mit ft3 zutrifft egal ob nationale r35 oder drm saarland.., korrekt?

  • @ lakehill: du darfst in der gruppe n, a und r nur starten, wenn du nen ft3 drinn hast. Welches Fahrzeug das ist ist irrelevant. zählt für alle!


  • gilt diese regelung für alle fahrzeuge die für die gruppen a n r homologiert sind rückwirkend für alles was dafür homologiert wurde oder nur für neue homologationen?
    wenn rückwirkend für alles was für a n r homologiert wurde, dann die frage, ob da auch fahrzeuge die technisch einem der stände a n r entsprechen, aber in der dmsb gruppe ctc starten auch die änderung benötigen?


    Wie Brainiac schon richtig schrieb - CTC ist keine FIA Gruppe und somit von dieser Auflage nicht betroffen.
    Es spielt keine Rolle wie die Veranstaltung vom Level ausgeschrieben ist - das Fahrzeug der A N R muss der Regelung entsprechen.

  • 17.01.2017


    Übergangsregelung für Kraftstoffbehälter in Gruppe N, A und R


    Wie von der DMSB-Abteilung Technik Automobilsport bereits veröffentlicht, hat die FIA in den Gruppen N, A und R einen FT- Sicherheitstank ab 01.01.2017 zur Pflicht gemacht. Wegen der Kurzfristigkeit und teilweiser Lieferprobleme gilt im DMSB-Bereich für 2017 folgende Übergangsregelung:


    Bei allen DMSB-genehmigten Veranstaltungen in Deutschland gelten grundsätzlich die Regelungen zum Kraftstoffbehälter gemäß Anhang J 2016 bis zum 31.12.2017.


    Dies bedeutet, dass bis Ende 2017 weiterhin auch die serienmäßigen Kraftstoffbehälter zugelassen sind, falls in der betreffenden Serienausschreibung nichts anderes festlegt ist. Vorstehende DMSB-Regelung gilt grundsätzlich nicht für Serien mit dem Status International und nicht bei Wettbewerben mit FIA- Prädikat; hier gilt ab 01.01.2017 die Vorschrift aus dem Art. 253-14 bzw. 260-401-a1 im Anhang J 2017.

  • Das müssten jetzt auch noch für den KFP kommen......das wärs :D

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:


  • Tja, national wurde die Vorschrift vom DMSB ausgesetzt.


    Jetzt arbeiten wir daran, dass zumindest bei laufenden Homologationen die Vorschrift von derFIA vollstaendig und besonders fuer die R1 zurückgenommen wird.


    Bitte Daumen drücken !


    Aloha He


    FBE

  • Hallo Stefan,
    eine Änderung der Homologation ist nicht nötig, da FIA-Vorschrift darf jeder FIA FT Tank verbaut werden (Wenn Position und max Inhalt passen).
    Grüßle



    Hallo Volker,


    in der DMSB -Veröffentlichung von Juli 2017 steht jetzt etwas anderes . Es soll (nur in der R1 bis R3) der homologierte Sicherheitstank gefahren werden:



    siehe 2. Absatz ....



    Zitat: ..." Sicherheitstanks für die Gruppen N, A und R


    Wie bereits auf unserer Homepage veröffentlicht, hat die FIA die angekündigte Vorschrift bezüglich FT-Sicherheitstanks von 2017 auf den 01.01.2018 verlegt. Das heißt, dass in den Gruppen N, A, R1, R2 und R3 die Anwendung der serienmäßigen Kraftstoffbehälter auch 2017 erlaubt ist. FT- Sicherheitstanks werden allerdings empfohlen. Ab 2018 sind in vorgenannten Gruppen FT3-, FT3.5 oder FT5- Sicherheitstanks vorgeschrieben. Der Status der Veranstaltung spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.


    Falls in Fahrzeugen der Gruppen R1 bis R3 bereits im Jahr 2017 FT-Sicherheitstanks verwendet werden, ist darauf zu achten, dass diese Tanks dem entsprechenden VR-Homologationsnachtrag entsprechen müssen. Die ursprünglich vorgesehene Anwendung der Regelung auch auf die Gruppe R4 wurde zwischenzeitlich von der FIA wieder zurückgezogen..... " (Zitat-Ende)





    Bedenklich ist, dass FT3-Tankvorschriften auch bei abgelaufenen Homologationen in der nationalen 4-Jahres-Verlängerungsfrist für N, A + R gelten sollen.


    Aber keine Panik. Anträge für eine Änderung/Abschaffung (oder Bestandschutz bei EZ bis 2017) der nationalen Vorschriften für Kraftstofftanks sind gestellt und werden Mitte Oktober beim DMSB verhandelt. Die FIA-Regelung außerhalb Deutschlands sollen allerdings nicht mehr zu ändern sein....


    Seltsamerweise nahm die FIA Vorschriften ausgerechnet für die N 4 teilweise schon wieder zurück ! ! ! (ist weiter oben nachzulesen)



    Es grüßt


    FBE

  • Übergangsregelung zur Betankung endet 2017


    Wichtige Änderung im Rallyesport: Die Übergangsregelung gemäß DMSB-Bulletin 03/2017 gilt bis Ende 2017 und wird nicht mehr verlängert. Ab 01.01.2018 dürfen bei Rallyes mit dem Status Nat. A und Nat. A/NEAFP in den vom Veranstalter ausgewiesenen Tankzonen (TZ) oder Remote-Tankzonen ausschließlich Fahrzeuge betankt werden, die über einen FT3-, FT3.5- oder FT5-Sicherheitstank und über sogenannte FIA-homologierte Einfüllventile sowie FIA-homologierte Entlüftungsventile (z. B. der Firma Stäubli) verfügen.

  • Ich bitte mal Präzisierung, was ein "FIA homologiertes Einfüllventil" ist.
    Nach meinem Kenntnisstand gibt es lediglich FIA-homologierte "Kraftstoffentnahmeventile".
    und "Einzel- bzw. Doppeltankventile"(also die größeren für Tankflaschen oder Tankanlagen) gemäß FIA-Bestimmumgen.


    Wenn es FIA homologiert ist, muss es ja sicher auch eine Nummer oder FIA-Norm dafür geben ????

  • 23.11.2017 / DMSB-Exekutivkomitee: Neuerungen


    Außerdem wurde der Vorschlag des FA Technik zum Thema FT3-Tanks genehmigt: Bei DMSB-Veranstaltungen dürfen Fahrzeuge der Gruppen N, A und E1 sowie GT-Fahrzeuge mit dem serienmäßigen Kraftstoffbehälter ausgerüstet sein. Bei anderen Veranstaltungen wird am 1. Januar 2018 analog der FIA-Bestimmungen ein FT3-, FT3.5 oder FT5-Sicherheitstank vorgeschrieben.

  • Guten Tag Brainiac,


    Gruppen N,A und E1 .....ich hoffe, es ist statt E1 ... R1 gemeint.


    So lautete der Antrag, besonders für die Homologationen, die im Bereich des DMSB eh ausgelaufen sind und /oder die sich in der 4-Jahres-Frist befinden.


    Mit einer Freistellung auch für die R1 wären Tanks für die gesamte RC5 in Deutschland freigestellt und unsere R1-Trophy könnte 2018 neu starten...


    Es grüßt aus Hannover


    Frank

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