Reglementfrage zur Ausschreibung

  • Hallo Leute,


    ich habe eine Frage, die mir bitte und hoffentlich jemand beantworten kann:


    Bei einer der vergangenen Rallyes war folgender Fall:


    Unter dem Punkt 11.1 war angegeben, dass eine Verspätung an einer ZK eine Zeitstrafe von 1 Sek pro Minute oder Bruchteil einer Minute gibt.


    Unter dem Punkt allgemeine Zeitstrafen war für das selbe Vergehen 2 Sek Strafzeit angegeben.


    Was zählt denn nun!? Dann wurde lt. Bulletin 1 die Strafe unter Punkt 11.1 als straffrei gesetzt - aber was ist mit den 2 Sek!? Welche Regelung gilt nun!?


    mfg, KT:

    Es kommt auf die Achse an, um die man sich dreht... Inspired by ex-codriver

  • Das ganze würde ich so interpretieren , daß eine Zeitstrafe von 2 s/min gilt , da ja lt Bulletin 1 nur Punkt 11.1 geändert wurde und nicht der Punkt allgemeine Zeitstrafen.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

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