Regelfragen :: diverse

  • Hallo, es gibt ja doch immer mal wieder die eine oder andere Unklarheit, manchmal versteht man auch nur einen Wortlaut falsch. Um solche Sachen zu klären hab ich mal diesen Beitrag erstellt.


    Oftmals finde ich in Ausschreibungen Texte wie "Bei der Durchfahrt von Orten, einzelnen Häusern oder Hofbereichen und im Road-Book
    gekennzeichneten Stellen darf eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten werden. Die
    Einhaltung dieser Vorschrift wird kontrolliert."


    Heisst ich darf beim Besichtigen, Innerorts, auf einer Straße wo sonst 50 oder 70 ist nur 30 fahren? In der Fahrschule lerne ich, dass ich nicht unnötig langsam fahren darf..:confused::confused:

    Darf ich das?

  • Ja das ist so. du fährst ja nicht unnötig langsam, du sollst ja "neben deinem schrieb erstellen" auch noch auf andere tielnehmer achten.


    Das Problem hier ist ja, das es nirgends geahndet wird. Manche bekannten Fahrer nehmen sich da Sachen raus, da wird 4. welle Anschlag durch Ortschaften gefahren und was passiert? nix!


    Würde für jedes km/h zu schnell 10 Strafsekunden geben. Dann wäre das schnell erledigt. Denn viele Fahrer besichtigen nicht, sie trainieren! Und da es "bekannte" Namen sind, traut sich auch niemand was sagen. Ist das selbe Problem wie mit technischen "Ungereimtheiten". Dreistigkeit siegt.

    Einmal editiert, zuletzt von MartinGSI ()

  • oh schön. das hatte ich garnicht mitbekommen. Super! Habe es nur leider selber noch nie bei einer Rally erlebt das es strafen gab.

  • Dass sowas geahndet wird ist prinzipiell richtig, nur wie? Wie weit vor/hinter einzelnen Häusern beginnt/endet die 30?


    Wie verhält sichs mit den generellen "max.50km/h" texten? Gerade außerorts.


    "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."


    Alles was dich soweit vom Fahren ablenkt, dass du dein Auto nicht sicher führen kannst solltest du eh unterlassen..


    Mir geht es nicht darum, dass ich ne Rechtfertigubg will um mit 100 durch den Ort zu ballern. Ich finde nur manches sehr schwammig formuliert ("bei einzelnen Häusern") und in Zeiten von RallySafe und weiteren Überwachungsmöglichkeiten kann sowas halt auch ganz schnell ins Geld gehen..

    Darf ich das?

  • wie gesagt ich will keine Geldstrafen. das ist quatsch. Zeitstrafen müssen da her. Das tut viel mehr weh. Und Rallyesafe gibt's ja nur bei national a.


    Mir ist es hald immer wieder aufgefallen das (leider immer die selben Kandidaten) mit dem Einsatzauto besichtigen. Allerdings gibt's auch Leute die mim zugauto wie das letzte a.....loch besichtigen. Und das hald in einem tempo, wo manch ein Teilnehmer froh wäre, dies in Wertung zu erreichen. Veranstalter kommen hier meist nicht über eine "mündliche Ermahnung" hinaus.


    Ich finde das einfach falsch. Das Problem ist hier aber auch (hab ich mir erklären lassen) das der DMSB das ja nicht will bzw. eine Messung nur durch einen DMSB Offiziellen (mit geeichtem Messgerät) oder eben die Polizei erfolgen darf (was für den Veranstalter wieder zusätzliche kosten zur folge hat). Eine Messung durch z.b. einen Kommunalen Verkehrsüberwacher ist sportrechtlich nicht zulässig. Warum konnte mir allerdings noch niemand erklären!
    Auch eine Lasermessung durch einen Sportwart ist nicht zulässig.


    Mir geht es da nicht darum ob jemand 3 km/h zu schnell ist (wäre eh für eine Toleranz von 10 km/h) mir geht es um die fälle, wo eben DEUTLICH zu schnell gefahren wird.
    Hier geht es mir auch nicht in erster Linie ums trainieren (obwohl auch das nicht korrekt ist), sondern um die Anwohner. Es ist schwierig genug Genehmigungen zu bekommen. Wenn dann noch ein lautes Rallye Fahrzeug bei nicht gesperrter Strecke durch den Ort "prügelt" wird sich die Begeisterung in grenzen halten. Oder bei Gegenverkehr Notbremsungen fällig werden weil man die "Ideallinie testen "muss".


    Leider sind es meist die Fahrer, deren Fahrzeuge nicht unbedingt unauffällig sind, was das ganze noch erschwert!


    Selbst wenn du als Teilnehmer eine Onboardaufnahme vom "Täter" hast, macht fast kein Veranstalter was! Da bekommst du dann vom Rallyeleiter gesagt "Hast schon recht, aber du kannst doch nicht zwecks sowas den ...... anmachen! Sind ja froh um jeden starter!"


    Aber das Problem ist, das in Frankfurt ja niemanden Interesse dafür hat.

  • Oftmals finde ich in Ausschreibungen Texte wie "Bei der Durchfahrt von Orten, einzelnen Häusern oder Hofbereichen und im Road-Book
    gekennzeichneten Stellen darf eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten werden. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird kontrolliert."


    Im Februar wurde die Standardausschreibung 2018 nochmal geändert ohne extra darauf hin zu weisen oder blau zu markieren


    Art. 8.2 Nationale Regelungen, Maximale Geschwindigkeit auf Wertungsprüfungen
    „Bei der Streckenbesichtigung sind die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Straßenverkehrsbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen, unbedingt einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Streckenbesichtigung die Wertungsprüfungen nicht gesperrt sind und dadurch jederzeit mit anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist. Der Veranstalter kann individuell im Road Book und durch entsprechende Kennzeichnung entlang den Wertungsprüfungsstrecken eine reduzierte Geschwindigkeit gegenüber der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Besichtigung festlegen. Die Einhaltung dieser Vorschrift kann kontrolliert werden.



    Bulletin Saarland Pfalz 2018 zum Beispiel:


    Art. 8.2 Nationale Regelungen, Maximale Geschwindigkeit auf Wertungsprüfungen
    wird wie folgt ersetzt:
    „Bei der Streckenbesichtigung sind die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Straßenverkehrsbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen, unbedingt einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Streckenbesichtigung die Wertungsprüfungen nicht gesperrt sind und dadurch jederzeit mit anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist. Grundsätzlich gilt bei der Saarland-Pfalz Rallye auf den Wertungsprüfungen eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Der Veranstalter kann individuell im Road Book und durch entsprechende Kennzeichnung entlang den Wertungsprüfungsstrecken eine reduzierte Geschwindigkeit gegenüber der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Besichtigung festlegen. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird kontrolliert."

  • Hallo zusammen,


    sowohl bei SItzen, als auch bei Gurten findet man hier und da unterschiedliche FIA Typenschilder an dem Equipment.


    Bei manchen findet man Schilder mit dem Herstell-Datum ("Manufacturing-Date") und andere widerum sind mit dem Ablaufdatum ("not valid after") beschriftet.
    Beim Herstell-Datum ist mir dies bzgl. der DMSB Regeln logisch. 10 Jahre nach dem Herstell-Datum läuft der Sitz/Gurt ab.
    Ist dies bei dem "not valid after" Schild genau so? FIA Homologation ist ja in der Regel 5 Jahre, ist der Sitz/Gurt dann also automatisch nach DMSB Regelung noch 5 Jahre nach dem "not valid after" Datum gültig?


    Beispiel:
    Gurt: Manufacturing-Date: Jan 2012 --> DMSB Gültigkeit bis Januar 2022


    Sitz: not valid after 2019 --> DMSB Gültigkeit bis 2024???

  • ...es sei denn man startet mit einem Fahrzeug einer FIA Gruppe. Damit gilt das "FIA Ablaufdatum"...auch bei Veranstaltungen in Deutschland...

  • Was waere denn so eine fia Gruppe und wann und bei welcher Veranstaltung wird sie bei einer Veranstaltung ausgeschrieben? Die einzige Veranstaltung bei der das der Fall ist die Deutschlandrallye.

  • Hallo zusammen,


    ich habe gehört, dass laut DMSB aktuell nur noch 6-Punkt Sicherheitsgurte zugelassen sind.


    Dies kann ich im Handbuch nirgends finden. Dort ist immer nur die Rede von den Normen 8853/98 oder 8854/98. Und man bekommt auch ganz normale 4-Punkt Gurte mit dieser Norm zu kaufen. Kann ich mich dort auf die Norm verlassen, oder sind tatsächlich nur noch 6-Punkt Gurte zulässig?


    Und noch eine zusätzliche Frage, im Handbuch lese ich, dass für die Gruppe G ein Straßenzugelassenes Fahrzeug inkl. aller Sicherheitsausrüstungen zur nationalen veranstaltungen zugelassen ist.
    Muss ich also keinen Wagenpass o.ä. vom DMSB anfordern, um an nationalen Rallyes teilnehmen zu können?
    Oder muss ich das Auto im Rahmen von den TÜV EIntragungen auch noch vom DMSB abnehmen lassen, bevor ich starten darf?


    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Robs911 ()

  • Wird keine Steinigung ;)


    Was sich mir nicht ganz erschließt ist der Zusammenhang zwischen 6 Punkt Gurt und Hans?! Das würde ja heißen man dürfte da wir in Deutschland Hans Pflicht haben keine 4 Punkt Gurte fahren. steht auf alle Fälle nicht so im Handbuch!


    Also Fakt ist du kannst 4 Punkt fahren steht nichts Gegenteiliges im Handbuch aber ich würde doch sehr davon abraten weil der Mehraufwand für die 2 bzw 4 Ösen im Boden ist die Sicherheit echt wert bzw so schlimm ist der Aufwand garnicht ;)


    Mit dem KFP hat 205 recht aber abgenommen und eingetragen sollte trotzdem alles sein ist ja dann auch vom DMSB weil das ja spezielle Prüfer machen und an deiner Stelle würde ich den KFP gleich mit machen wird eh Pflicht


    MFG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!