4-Punkt Gurt bei Rallyes noch erlaubt? :: 2019

  • Hallo,


    laut Gruppe F Reglement sind "FIA homologierte bzw. ehemals FIA-homologierte Gurte mit Dreh- oder Druckverschluss gemäß FIA-Normen 8853/98, 8853-2016 oder 8854/98 vorgeschrieben. "


    Ich habe aktuell die 4-Punkt Schroth profi ii fe verbaut. Diese erfüllen die Norm. Passt das? Es wird im Dmsb Handbuch zwar immer wieder von den Schrittgurten gesprochen, es ist mir aber nicht ersichtlich ob diese auch vorgeschrieben sind.


    Viele Grüße und danke


    Daniel

  • Hi Daniel,


    keine Ahnung, aber wenn da ein Annäher mit not valid after ... dran hängt, und der seit 5 Jahren abgelaufen ist, haben sie sich eh erledigt. Wenn kein Datum drauf ist, dann auch.


    Vielleicht beantwortet das deine Frage ja schon. Abgesehen davon, dass mir das ohne Schrittgurt persönlich nicht reichen würde...


    Gruss Jo

  • Also ganz simpel. Nachdem Schrittgurte im Rallyesport Pflicht sind kann ich deine Frage mit NEIN beantworten. Nicht zulässig auf der Rallye!

  • Hallo,
    Ich finde den Teil im Handbuch nicht mehr, der Schrittgurte im Rallyesport vorschreibt. Bin mir nich ganz sicher, dachte aber immer, dass im Rallyesport der norm nach auch Vierpunktgurte ohne Schrittgurt zulässig sind.

  • Da liegt driftwinkel falsch.


    Schrittgurt ist nicht Vorschrift! Ich persönlich würde natürlich nie ohne fahren muss halt jeder selbst wissen ;)


    MFG

  • Da liegt driftwinkel falsch.


    Schrittgurt ist nicht Vorschrift! Ich persönlich würde natürlich nie ohne fahren muss halt jeder selbst wissen ;)


    MFG


    Und wieder mal : Reglement Lesen hilft :


    2.4 Anwendung von Sicherheitsgurten gemäß Art. 253-6 im Anhang J


    Seit 01.01.2015 sind in allen FIA-Fahrzeuggruppen, z.B. N, A, FIA-homologierte 5- oder 6-Punkt-Gurte gemäß der Norm 8853/98 oder 8853-2016 vorgeschrieben. Alle Sicherheitsgurte müssen der FIA-Norm 8854/98 (nur in DMSB-Gruppen zulässig), 8853-2016 oder 8853/98 entsprechen und von der FIA homologiert sein. Die Gurte müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Der zum Einsatz kommende Gurt muss eine gültige FIAHomologation haben und dementsprechend gekennzeichnet sein welche gut lesbar sein muss.Die vorgenannten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die DMSB-Fahrzeuggruppen H, F und CTC/CGT sowie z.B. in den FIA-Gruppen N, A, Super Touring und Super 2000. Diese Bestimmungen gelten nicht für die DMSBFahrzeuggruppe G im Slalomsport. Alle Bewerber und Fahrer sollten beachten, dass bei einem schweren Unfall die Sicherheitsgurte des Fahrzeuges gedehnt werden und deshalb ihre stoßdämpfenden Eigenschaften im Falle eines weiteren Aufpralls verlieren. Es ist deshalb zwingend notwendig, jeden Gurt, der einer hohen Beschleunigung ausgesetzt war, auszutauschen. (Bull. 308)

    Einmal editiert, zuletzt von tome () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Was hier zulässig ist, ist natürlich ein wichtiger Punkt!


    Welche Anforderungen man an seine eigene Sicherheit stellt ist aber auch ein wichtiger Aspekt.


    Hier mal folgende Situation: Überschlag und das Auto liegt auf dem Dach. Schon mal versucht mit einem klassischen Hosenträgergurt mit Druckverschluss hier herauszukommen?


    Für mich kommen somit nur 5 bzw. 6-Punkt Gurte mit Dreh-Zentralverschluss in Frage - unabhängig von einer Zulässigkeit.


    Dass 4-Punkt Gurte überhaupt noch zumindest national erlaubt sind war mir nicht bewusst, aber auch wie vorher geschrieben auch egal. Aber wie gesagt - das muss dann jeder für sich entscheiden.

  • Und wieder mal : Reglement Lesen hilft :


    2.4 Anwendung von Sicherheitsgurten gemäß Art. 253-6 im Anhang J


    Seit 01.01.2015 sind in allen FIA-Fahrzeuggruppen, z.B. N, A, FIA-homologierte 5- oder 6-Punkt-Gurte gemäß der Norm 8853/98 oder 8853-2016 vorgeschrieben. Alle Sicherheitsgurte müssen der FIA-Norm 8854/98 (nur in DMSB-Gruppen zulässig), 8853-2016 oder 8853/98 entsprechen und von der FIA homologiert sein. Die Gurte müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Der zum Einsatz kommende Gurt muss eine gültige FIAHomologation haben und dementsprechend gekennzeichnet sein welche gut lesbar sein muss.Die vorgenannten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die DMSB-Fahrzeuggruppen H, F und CTC/CGT sowie z.B. in den FIA-Gruppen N, A, Super Touring und Super 2000. Diese Bestimmungen gelten nicht für die DMSBFahrzeuggruppe G im Slalomsport. Alle Bewerber und Fahrer sollten beachten, dass bei einem schweren Unfall die Sicherheitsgurte des Fahrzeuges gedehnt werden und deshalb ihre stoßdämpfenden Eigenschaften im Falle eines weiteren Aufpralls verlieren. Es ist deshalb zwingend notwendig, jeden Gurt, der einer hohen Beschleunigung ausgesetzt war, auszutauschen. (Bull. 308)


    @Daniel bitte höre nicht auf solche Theoretiker... ich kann dir sagen da ich in einem DMSB zugelassenen Fahrzeuge das ich kaufte 4 Punkt Gurte verbaut hatte aber auf Grund der Sicherheit auf 6 Punkt umgerüstet aber das muss jeder selbst wissen;-)


    MFG

    Einmal editiert, zuletzt von simsonpatrick ()

  • Wann war das Fahrzeug denn in welcher Gruppe Dmsb-zugelassen?


    Was ohnehin ein fragwürdiger Begriff ist. Meine Fahrzeuge waren immer nur vom Straßenverkehrsamt zugelassen.


    Gruss Jo

  • Wann war das Fahrzeug denn in welcher Gruppe Dmsb-zugelassen?


    Was ohnehin ein fragwürdiger Begriff ist. Meine Fahrzeuge waren immer nur vom Straßenverkehrsamt zugelassen.


    Gruss Jo


    Sorry habe mich falsch ausgedrückt das auto war bei DMSB Veranstaltungen eingesetzt war vor 2 Jahren habe mich aber damals auch darüber gewundert.


    MFG

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