Super 1600 Rallye 200

  • hallo zusammen,


    ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen, welche bestimmungen oder Šnderungen muss ein super 1600-auto haben, um an einer rallye 200 teilzunehmen? wie ist das mit den reifen usw?


    guido

  • ok, hast recht. und iwe ist das mit den reifen? kšnnen wir bei einer 200er auch mit den michelin-reifen aus der wm fahren?
    wie ist das mit laustŠrke db? denn die kiste ist doch ziemlich laut.


    guido

  • also meines Wissens gibt es seit 2005, und sonit seit Ende der Gruppe F, für die Gruppe H neue Bestimmungen welche wohl auch Fahrzeuge deren Homologation noch nicht abgelaufen ist, bei Rallye 200 zulässt. In welcher Klasse sollte denn sonst ein Gruppe A Auto bei einer Rallye 200 starten, wo es ja nun die F nicht mehr gibt?
    Abgesehen davon war bis 2004 die Regelung so das das Fahrzeug von der Erstzulassung min. 10 Jahre alst seien mußte, unabhängig von Alter der Homologation. Der Clio Williams ist z.B. noch Homologiert, bis 2004 konntest du nur in der H starten wenn er eine 94er oder ältere Zulassung hatte, jetzt ist das egal.

  • Zitat

    Original von Sandy
    also meines Wissens gibt es seit 2005, und sonit seit Ende der Gruppe F, für die Gruppe H neue Bestimmungen welche wohl auch Fahrzeuge deren Homologation noch nicht abgelaufen ist, bei Rallye 200 zulässt. In welcher Klasse sollte denn sonst ein Gruppe A Auto bei einer Rallye 200 starten, wo es ja nun die F nicht mehr gibt?
    Abgesehen davon war bis 2004 die Regelung so das das Fahrzeug von der Erstzulassung min. 10 Jahre alst seien mußte, unabhängig von Alter der Homologation. Der Clio Williams ist z.B. noch Homologiert, bis 2004 konntest du nur in der H starten wenn er eine 94er oder ältere Zulassung hatte, jetzt ist das egal.


    Ja, so deckt sich das auch mit meinem Wissensstand. Mit Wegfall der F entfällt das Mindestalter für H-Fahrzeuge. Somit kann ein S1600 wohl H fahren.


    Möglicherweise muss man an manchem Auto noch was nachrüsten, um H fahren zu können. Haubenhalter sind Vorschrift, Splitterschutzfolie, Löschanlage bei Turbofahrzeugen. Keine Ahnung, ob diese Dinger in der A Pflicht sind.


    Gruss Jo

  • Hi Tüvler,


    wir hätten da gern mal ein Problem...


    Unser 1-er Golf ist nun mit einer Bremsanlage von AP-Racing ausgerüstet. Bedeutet Bremsscheiben adaptiert durch selbstgedrehte Alutöpfe (höherfestes Zeugs, AlCu1, ordentlich gemacht).


    Die Sättel (Vierkolben AP-Racing) mussten ebenfalls per selbstgebauten Adapter dran. (Auch ordentlich gemacht, und hält).


    Um den Wahnsinn voll zu machen, auch noch ein Waagebalkensystem.


    Der Tüvler unseres Vertrauens hat sich die Fotos angeguckt, und gemeint, das wird ihm zu haarig. "Wenn das Zeugs wenigstens mal in einem anderen Auto verbaut wäre, dass er einen Beweis für die grundsätzliche Verkehrstauglichkeit hätte, aber so..."


    Dabei ist der gute Mensch keinesfalls pingelig, aber jeder hat halt so seine Schmerzgrenze.


    Hast du eine Empfehlung für uns? Gern auch per Mail, jo@bottledrinking.com


    Aber möglichst nichts, wo wir in umfangreichen Zerreissprüfungen und Crashtests die Tauglichkeit beweisen müssen...


    Gruss Jo

  • Ich frag mich immer wieder wo manche ihre infos her holen.
    Macht es euch doch nicht so schwer Gruppe H


    klar kann ein S1600 fahren


    Art. 2 Zugelassene Fahrzeuge
    - Allgemeine Bestimmungen
    - In der Gruppe H sind Personenkraftwagen (Tourenwagen und GT-Fahrzeuge) zugelassen, deren Baujahr nach dem 31.12.1965 liegt. In der Gruppe H sind auch zugelassen: - Originale Gruppe 5-Fahrzeuge, welche vor 1982 in dieser Gruppe eingesetzt wurden. - Originale Super Touring-Fahrzeuge (Gruppe ST), welche vor 2003 in dieser Gruppe eingesetzt wurden. Diese Fahrzeuge sind jedoch im Rallyesport nicht startberechtigt. Für den Nachweis der Originalität dieser Gruppe ST oder Gruppe 5-Fahrzeuge ist der Bewerber/Fahrer verantwortlich. Es sind nur Fahrzeuge startberechtigt, welche in einer Stückzahl von mind. 200 identischen Fahrzeugen in 12 aufeinanderfolgenden Monaten hergestellt wurden und über ABE, EWGBetriebserlaubnis oder EBE verfügen. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge über den normalen Vertriebsweg für jedermann frei erhältlich gewesen sein. Die Nachweispflicht zu vorstehender Regelung liegt beim Teilnehmer. Die Fahrzeuge müssen auf jeden Fall von einem Fahrzeughersteller wie er in Art. 3 dieses Reglements definiert ist, hergestellt worden sein. Fahrzeuge, deren Motor mit Aufladung versehen ist, sind dann zugelassen, wenn das Grundmodell damit ausgerüstet ist oder das betreffende Fahrzeug vor dem Jahre 1984 mit einer Aufladung ausgerüstet war. Von der FISA/FIA für das betreffende Fahrzeug homologierte bzw. ehemals homologierte Fahrzeugteile sind zulässig. Den Nachweis hat der Teilnehmer durch Vorlage eines Homologationsblattes zu erbringen. Die Fahrzeuge müssen für den Einsatz in der Gruppe H zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder/und die sportrechtliche Zulassung (z.B. DMSB-Wagenpaß) für die Gruppe H besitzen.


    Art. 4 Nichtzugelassene Fahrzeuge
    Nicht startberechtigt sind Fahrzeuge, deren Serienhöhe 1600 mm überschreitet und Fahrzeuge, deren Baujahr vor dem 01.01.1966 liegt. Nachgebaute Gruppe 5- Fahrzeuge sind nicht zulässig. Allradgetriebene Fahrzeuge, die mit einem Motor mit Aufladung und/oder einem Motor mit mehr als 2 Ventilen pro Zylinder ausgestattet sind, sind nur dann im Rallyesport zugelassen, wenn für das betreffende Modell eine Gruppe-A-Homologation der FIA bestand und diese FIA-Homologation ausgelaufen ist. Den Nachweis hierfür hat der Teilnehmer zu erbringen.



    Reifen müssen bei Rallye 200 eine E-Kennzeichnung haben

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