DMSB-Lizenzantrag Passus streichen?

  • Liebe "Aktive",


    ich hatte schon letztes Jahr nach Ruecksprache mit dem Justitiar einen Passus auf der Rueckseite des DMSB-Lizenzantrags durchgestrichen und damit fuer mich ungueltig gemacht:


    " - der DMSB berechtigt ist, Auskuenfte, die zur Pruefung dieses Antrags erforderlich sind oder den spaeteren Wegfall von Voraussetzungen desr Lizenzerteilung betreffen, einzuholen"


    So geht's natuerlich nicht, das widerspricht dem aus dem Grundgesetz abgeleitetem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Sportverein kann keine "Auskuenfte" ueber Irgendjemanden einholen, das sieht der DMSB-Justitiar auch so.


    Dieses Jahr ist als logische Folge der Entscheidung "1 BvR 2027/02" des Bundesverfassungsgerichts ein weiterer Passus offensichtlich rechtswidrig:


    "- dass ich alle Aerzte im Falle einer Verletzung oder im Falle von gesundheitlichen Schaeden ....... - von aerztlicher Schweigepflicht entbinde ...."


    Den werde ich auch streichen. Im Sinne des allgegenwaertigen "Orwell-Staates" empfehle ich das allen Lizenznehmern.


    Viele Gruesse,


    Michael 8)

  • Hi,


    danke für den Tipp.


    Ist zumindest ein deutliches Zeichen, dass da nicht jeder alles mit sich machen lässt.


    Aber mal im Ernst. Wenn ich sowas (wie die Entbindung von der Schweigepflicht) unterschreibe, und mich anschliessend nicht dran halte, kann mir dann jemand was?


    Ich denke nicht. Wenns hart auf hart kommt, ist das Ganze wahrscheinlich das Papier nicht wert, auf dem es steht. Ist jedenfalls meine laienhafte Rechtsauffassung...


    Gruss Jo

  • Servus Jo,


    als Lizenznehmer schliessen wir mit dem DMSB einen privatwirtschaftlichen Vertrag, und anschliessend muessen wir uns an die (einseitig vom DMSB festgelegten) Vertragsbedingungen wohl halten. Insofern ist es wichtig, diese Bedingungen kritisch zu pruefen und in einzelnen Punkten auch mal zu widersprechen. Hierbei reicht das Streichen einer Vertragsbedingung aus, um sie ungueltig zu machen.


    Besonders perfide ist das ja bei der "Rechts- und Verfahrensordnung", die du mit der Unterschrift unter den Lizenzantrag ausdruecklich anerkennst. Damit versucht der DMSB mit "Sportgericht", "Vorsitzendem Richter", "Strafen" und aehnlichem Kokolores den falschen Eindruck zu vermitteln, er waere eine staatliche Organisation. Er ist aber nichts anderes als eine GmbH.


    Wenn du aber den Lizenzantrag unterschreibst und aus rechtlicher Sicht ein "Vollkaufmann" bist, kann dich das Kopf und Kragen kosten. Dann kann der DMSB, weil er gerade Geld braucht, gegen dich wegen eines unzulaessigen Reifens oder so eine Sportstrafe von 100.000 Euro verhaengen, und du musst zahlen 8o


    Viele Gruesse,


    Michael :rolleyes:

  • Hi Michael,


    interessant... Ich dachte, das schlimmste was passieren kann, ist dass sie einen rausschmeissen.


    Keine Ahnung, was passiert, wenn ich ihre "Gerichtsbarkeit" nicht anerkenne. Regelungen wie du sie beschreibst sollten aber doch gegen die guten Sitten verstoßen und rechtsungültig sein?


    Wie gesagt, ich hab im Grunde keine Ahnung von Recht und Juristerei. Mir sagt nur mein Gefühl, dass sie mit so einer "Sportstrafe" vor einem richtigen Gericht keine Chance hätten.


    Lasse mich aber gern eines schlechteren belehren.


    Gruss Jo

  • Servus Jo,


    ich kenne mich in juristischen Dingen auch nicht gut genug aus, um sagen zu koennen, ob das "DMSB-Rechtswesen" vor wirklichen Gerichten Bestand haette. Die Gefahr besteht aber zumindest fuer Vollkaufleute schon, da der ganze Verbraucherschutz fuer diese nicht greift und ihnen per se unterstellt wird, die Tragweite ihrer Unterschrift abschaetzen zu koennen.


    Es handelt es sich hierbei wohl um Vertragsrecht, denn Sondergesetze fuer Sportverbaende gibt es da (glaube ich) nicht. Ich werde mich mal schlau machen und das Ergebnis hier posten.


    Viele Gruesse,


    Michael 8)

  • Hi Michael,


    mach dir nicht zuviel Arbeit.


    Ich meine, man kann dem DMSB ja vieles unterstellen, aber dass er einem Privatfahrer eine Sportstrafe von 100.000 wegen falschem Reifen reindrückt...


    Das ist sicherlich nur eine "theoretische Möglichkeit", ich kann mir nicht vorstellen, dass es da auch nur ansatzweise einen Präzedenzfall gäbe. (Ich glaube halt noch an das Gute in den Menschen).


    Wenn du ohne großes Theater was in Erfahrung bringen kannst, immer her damit. Interessieren tut es mich schon, wo man so rechtlich steht, wenn es wirklich mal hart auf hart kommt.


    Gruss Jo

  • So.


    Ich habe mich mal zu dem ganzen "Sportrechtsthema" informiert. Vorab noch die information, dass auch mein Anwalt die Streichung der beiden von mir erwaehnten Passi im DMSB-Lizenzantrag dringend empfiehlt!


    Nun zum Thema "DMSB-Rechts- und Verfahrensordnung":
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    Ich habe mir den Aufsatz eines Volker Roehricht mit dem Titel "Chancen und Grenzen von Sportgerichtsverfahren nach deutschem Recht" durchgelesen, in dem eigentlich alles fuer uns Wichtige drinsteht. Hier die Quintessenz:


    Sportverbaende haben das Recht, solche Ordnungen mitsamt der "Gerichtsbarkeit" einzufuehren. Man unterwirft sich diesen durch seine Unterschrift unter den Lizenzantrag, wird aber dadurch nicht rechtlos: Der DMSB hat im Motorsport eine Alleinstellung ("Ein-Platz-Prinzip") und unterliegt daher grundsaetzlich einem "Aufnahmezwang", d.h. er kann einen Lizenznehmer nicht willkuerlich ablehnen, da er zur Ausuebung seines Sports auf den Verband angewiesen ist. Zudem haben wir alle nach Art. 19 GG ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, welches ein "Sportgericht" selbstverstaendlich nicht aushebeln kann. Dessen Entscheidung unterliegt daher in vollem Umfang der Kontrolle durch ein ordentliches Gericht. Der DMSB darf allerdings verlangen, dass der "verbandsinterne Rechtsweg" vorher ausgeschoepft wurde (das tut er auch).


    "Sportgerichts"-Entscheidungen wie Suspendierung, Aberkennung eines Ergebnisses oder Ausschluss aus einer Meisterschaft wuerde ein ordentliches Gericht bei uns Freizeitsportlern allerdings einfach durchwinken. Da hat der DMSB grosse Narrenfreiheit. Anders kann es bei Geldstrafen oder dauerhaften Lizenzentzug aussehen. Hier verlangt die staatliche Rechtsprechung, dass eine "verhaengte Strafe sich nicht als Ueberreaktion darstellen" und nicht "dem Grundsatz von Treu und Glauben" ($242BGB) widersprechen" darf. Zudem kann eine solche Strafe "einen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Persoenlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG" darstellen. Die 100000 Euro wegen des falschen Reifens haben sich daher mit Sicherheit erledigt ......


    Die Verbandsautonomie erzeugt also keinen "rechtsfreien Raum". Ein ordentliches Gericht wuerde daher im Falle einer Klage die betreffende "Sportgerichts"-Entscheidung einer Kontrolle auf Verstoesse gegen staatliches Recht und einer "allgemeinen Billigkeitskontrolle" unterwerfen. Auf der verfahrensrechtlichen Ebene ueberprueft das Gericht ausserdem, ob das in der Satzung vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist. Zusaetzlich wird das ordentliche Gericht eine eigene Tatsachenfestellung vornehmen, und insgesamt wird es damit fuer die meisten "Sportgerichte" problematisch:


    Zuerst muss naemlich dem Betroffenen - wie in jedem anderen Prozess - ausreichendes rechtliches Gehoer gewaehrt worden sein (Beteiligung, Beweisaufnahme, Stellungnahme, ordnungsgemaess in das Verfahren eingebrachte Gesichtspunkte). Ein Beispiel fuer die Probleme: Ein Entlastungszeuge kann zwar von einem "Sportgericht" auf freiwilliger Basis geladen werden, aber wenn er nicht kommt, dann kommt er halt nicht ......


    Der Sachverhalt muss zudem fehlerfrei festgestellt worden sein und einen in der Satzung genau beschriebenen Tatbestand erfuellen. Das Gremium ("Sportgericht") muss satzungsgemaess zusammengesetzt und zustaendig sein. Mit anderen Worten: Der Sportverband muss sich schon an seine eigene Satzung halten. Klingt banal, hieran scheitern "Sportgerichtsverfahren" aber wohl sehr oft ;)


    Dann die materiellrechtliche Ebene, bei der ein allgemeiner Rechtsgrundsatz zu befolgen ist: "Der Straftatbestand selber und die Strafen muessen bereits im Zeitpunkt der Vornahme der disziplinaer zu ahndenden Handlung nach Art und Hoehe in der Satzung oder einer Nebenordnung mit Satzungscharakter niedergelegt sein". Ich habe nirgends gefunden, wie das Strafmass fuer - sagen wir mal - eine nicht zulaessige technische Aenderung ist ......


    Schliesslich: Der Rechtsbeistand. Der DMSB sagt "Die Gebuehren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmaechtigten oder Beistands sind nicht erstattungsfaehig." Da der DMSB fuer seine eigenen Verfahrensbeteiligten Kosten erhebt, wird er das dem Betroffenen im Falle seiner eigenen Niederlage wohl kaum versagen koennen. Spaetestens vor einem ordentlichen Gericht sind solche Phantasien dann sowieso zu Ende .....


    Alles in allem: Die DMSB-"Sportgerichtsbarkeit" hat sich in vollem Umfang an geltendes staatliches Recht zu halten und steht daher in verschiedener Hinsicht auf wackligen Fuessen. Im Zweifelsfall wird sie die Ueberpruefung einer "Strafentscheidung" mit finanzieller Auswirkung fuer den Betroffenen durch ein staatliches Gericht wohl zu vermeiden suchen. Die Bestimmungen des "Sportgesetzes" sind eben keine Rechtsnormen (also Gesetze) im eigentlichen Sinn, sondern Spielregeln zur Sauberhaltung des Sports.


    So wie es aussieht, wird vor allem die fehlende Festlegung jeglicher Strafrahmen fuer Sportvergehen die Entscheidungen des DMSB-"Sportgerichts" anfechtbar machen, da damit gegen einen elementaren Rechtsgrundsatz verstossen wird. In diesem Zusammenhang spielt es auch eine Rolle, dass der DMSB keine Gewaltenteilung kennt (Legislative, Exekutive und Jurisdiktion in einer Person). Da liegt die Gefahr willkuerlicher Entscheidungen nahe. Wenn man den "Vorstart" liest, sieht man ja, dass die DMSB-"Sportgerichtsverfahren" grundsaetzlich zum Nachteil der betroffenen Motorsportler ausgehen, auch wenn diese nur acht Jahre alt sind ......


    Diese (etwas laengliche) Info soll aber keine Einladung fuer "Besch****er" sein: Wenn einer mit einem 2.5l-Auto in der 2l-Klasse faehrt, hat die "Sportgerichtsbarkeit" eine durchaus sinnvolle und heilsame Wirkung ;) Bei zweifelhaften Entscheidungen wuerde ich mich aber nicht einschuechtern lassen.


    So long,


    Michael 8)

  • Am 27.1. hatte ich zu dem Thema dem Justitiar des DMSB eine E-Mail geschrieben. Bisher keine Antwort. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich sie hier posten:


    Sehr geehrter Herr Krampe,


    wir hatten Anfang letzten Jahres kurz Kontakt hinsichtlich der DMSB-Lizenzbestimmungen. Nach Ruecksprache mit Ihnen hatte ich den folgenden Passus im Lizenzantrag 2006 gestrichen:


    " - der DMSB berechtigt ist, Auskuenfte, die zur Pruefung dieses Antrags erforderlich sind oder den spaeteren Wegfall von Voraussetzungen der Lizenzerteilung betreffen, einzuholen."


    Das duerfte wohl mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren sein. In diesem Jahr ist mit der Entscheidung 1 BvR 2027/02 des BVerfG ein weiterer Passus zumindest hoechst fragwuerdig:


    "- dass ich alle Aerzte im Falle einer Verletzung oder im Falle von gesundheitlichen Schaeden ....... - von aerztlicher Schweigepflicht entbinde ...."


    Ich werde daher diese beiden Bestimmungen auf der Rueckseite des Lizenzantrags 2007 streichen und moechte anregen, diese in Zukunft komplett entfallen zu lassen.


    Im Zuge meines genaueren Studiums des "Kleingedruckten" ist mir dann noch etwas anderes aufgefallen: In der Zeitschrift "Vorstart" sind ja haeufig DMSB-Sportgerichtsentscheidungen abgedruckt, in denen z.T. sogar achtjaehrige Kinder (Kartfahrer) zu Strafen verurteilt werden. Im DMSB-Handbuch habe ich aber nirgends eine Definition der entsprechenden Straftatbestaende und der dazugehoerenden Strafzumessung gefunden. Koennen Sie da etwas Licht ins dunkel bringen? In einem Aufsatz ueber Sportgerichtsverfahren (Roehricht) habe ich dazu folgendes gefunden:


    "Der Straftatbestand selber und die Strafen muessen bereits im Zeitpunkt der Vornahme der disziplinaer zu ahndenden Handlung nach Art und Hoehe in der Satzung oder einer Nebenordnung mit Satzungscharakter niedergelegt sein"


    Danke fuer eine Antwort und mit freundlichen Gruessen,


    M. Stock

  • Zitat

    Original von 911safari
    "der DMSB berechtigt ist, Auskuenfte, die zur Pruefung dieses Antrags erforderlich sind oder den spaeteren Wegfall von Voraussetzungen der Lizenzerteilung betreffen, einzuholen."


    Ist denn irgendwo definiert, welche Vorraussetzungen genau zu erfüllen sind? Welchen Bereich (Gesundheit, Vorstrafen, ...) meint dieser Passus?


    Zitat

    Original von 911safari
    "dass ich alle Aerzte im Falle einer Verletzung oder im Falle von gesundheitlichen Schaeden ....... - von aerztlicher Schweigepflicht entbinde ...."


    Kann es sein, dass die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht im Schadensfall eine Forderung irgendeiner Versicherung ist? So einen Passus unterschreiben täglich - sofern das nicht geändert wurde - tausende Menschen, z.B. und u.a. beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


    Grüsse,


    Sergio


  • Welche Voraussetzungen zu erfuellen sind und was mit dem "Einholen von Auskuenften" genau gemeint ist, konnte mir letztes Jahr nicht einmal der Justitiar des DMSB erklaeren :rolleyes:
    Er hat sofort akzeptiert, dass ich den Passus streiche.


    Das mit der Entbindung von der aerztlichen Schweigepflicht wird in der Tat von vielen Versicherungen verlangt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber genau fuer einen solchen Versicherungsfall entschieden, dass dieser Passus unwirksam ist (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).


    Erscheint irgendwie auch logisch, sonst koennte der DMSB, ohne dich zu fragen, ein umfangreiches medizinisches Dossier ueber dich anlegen 8o


    Viele Gruesse,


    Michael

  • Zitat

    Original von 911safari
    Welche Voraussetzungen zu erfuellen sind und was mit dem "Einholen von Auskuenften" genau gemeint ist, konnte mir letztes Jahr nicht einmal der Justitiar des DMSB erklaeren :rolleyes: Er hat sofort akzeptiert, dass ich den Passus streiche.


    Ist ja lustig. Aber wenn man Nichts gegen die Streichung hat, scheint's ja nicht elementar wichtig zu sein. Ich würde ja zu gerne wissen, welche Informationen da gemeint sind. Vielleicht einfach nur Informationen über bisherige Ergebnisse oder Teilnahmen, die relevant für die Vergabe sind? Ich würde den Passus wahrscheinlich nicht streichen, sondern entsprechend ergänzen bzw. reglementieren.


    Zitat

    Original von 911safari
    Das mit der Entbindung von der aerztlichen Schweigepflicht wird in der Tat von vielen Versicherungen verlangt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber genau fuer einen solchen Versicherungsfall entschieden, dass dieser Passus unwirksam ist (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).


    Erscheint irgendwie auch logisch, sonst koennte der DMSB, ohne dich zu fragen, ein umfangreiches medizinisches Dossier ueber dich anlegen 8o


    Hmmm, aber doch nur im Schadensfall? Da hätte ich jetzt weniger Probleme mit, sofern damit nur Informationen zu den durch den Schaden verursachten Verletzungen, etc. gemeint sind?


    Grüsse,


    Sergio

  • Hallo sergio,


    ich rate jetzt mal :rolleyes:


    Die "Informationen" will der DMSB "einholen", damit er einen zweiten Smolej-Fall verhindern kann (Fahrer ohne Fuehrerschein wird Deutscher Rallyemeister). Anders gesagt: Sie wollen deinen Flensburg-Auszug und dein Fuehrungszeugnis. Irgendwann haben sie wahrscheinlich mal gemerkt, dass sie das gar nicht bekommen koennen, lassen den Passus aber aus Einschuechterungsgruenden drin.


    Die Entbindung von der aerztlichen Schweigepflicht wollen sie fuer den Fall, dass dir ein vom DMSB beauftragter Rennarzt hilft (z.B. nach einem Unfall). Ausser mit anderen Aerzten und mit dir darf der naemlich mit niemandem darueber sprechen, was dir fehlt.....


    Mit deiner Unterschrift darf er dann den DMSB-Leuten sofort alles sagen, was er bei deiner Untersuchung festgestellt hat. Damit koennen sie dich dann von der Veranstaltung ausschliessen oder dir hinterher die Lizenz aus medizinischen Gruenden entziehen.


    In diesen Fall moechte ich aber bitte *erst* selbst unter vier Augen mit dem Arzt sprechen und dann entscheiden, ob ich ihn von seiner Schweigepflicht entbinde .....


    Viele Gruesse,


    Michael 8)

  • Hallo Michael,


    ich werde mal einen guten Freund (gelangweilter Anwalt) beim DMSB anfragen lassen, welche Daten denn so eingeholt werden sollen. Vielleicht bekommt er ja eine Antwort.


    Bzgl. der Schweigepflicht sehe ich das Problem, dass der Arzt natürlich keine Kenntnis von deinem "ganz speziellen Vertrag" mit dem DMSB hat, folglich also von einer generellen Entbindung der Schweigepflicht ausgeht. Wie der Arzt wohl reagieren wird, wenn Du ihm die Sachlage erklärst, also die Aufhebung der Schweigepflicht aufhebst?


    Und was, falls er deine Daten und den Befund doch weiter gibt? Willst Du dann hinterher gegen den DMSB prozessieren oder wie genau stellst Du Dir das vor, also welchen Nutzen soll das Streichen dieses Passuses effektiv haben?


    Das würde wohl ein langwieriges Verfahren werden und Du würdest dich damit - im besten Fall nur unbeliebt - machen.


    Zudem frage ich mich, ob Du tatsächlich die Einschätzung des Arztes in Frage stellen und gar ignorieren würdest - sofern er dich tatsächlich vom Bewerb ausschliessen wollen würde?


    Und ein Lizenzentzug aufgrund von medizinischen Gründen kann ja kaum willkürlich erfolgen - falls doch könnte man immer noch Einspruch einlegen, ein Gegengutachten bringen oder notfalls prozessieren.


    Bin ich zu naiv?


    Grüsse,


    Sergio

  • ja bist du ist aber keine schande sergio^^^


    mfg henck

    Neid ist das Höchste Maß an Anerkennung was man erreichen kann und Ironie setzt Intelligenz beim Empfänger voraus^^

  • Hallo sergio,


    naiv bist du nicht, denn du verlaesst dich darauf, dass der DMSB sich dir gegenueber dem Grundsatz von "Treu und Glauben" verpflichtet sieht. Man kann ja nicht erwarten, dass immer alles bis ins letzte juristisch abgesichert ist und sollte sich natuerlich gegenseitig keine "reinwuergen".


    Ich bin auch immer geneigt, an das Gute in Organisationen zu glauben, musste mich aber in letzter Zeit mal eines Besseren belehren lassen und bin lese jetzt zumindest immer das Kleingedruckte :rolleyes: Hellhoerig werde ich, wenn dann solche seltsamen Sachen wie im DMSB-Lizenzantrag drinstehen und keiner erklaeren will, wie das im Zweifelsafall angewendet werden soll ......


    Ich will also keinen "speziellen Vertrag", sondern dass mit geltendem Recht unvereinbare Bestimmungen entfallen, und zwar fuer alle. Das ich mich damit unbeliebt mache, weiss ich. Aber: Es wird von uns Fahrern (zu Recht) verlangt, dass wir uns an alle Gesetze und sportrechtlichen Bestimmungen halten. Das sollte dann aber doch wohl auch fuer den DMSB gelten, oder?


    Im Uebrigen ist ein Arzt, der sich nur auf deine Unterschrift unter den Lizenzantrag bei der Weitergabe deiner Gesundheitsdaten verlaesst, ohnehin schlecht beraten: Verstoesse gegen die Verschwiegenheitspflicht koennen ein Straftatbestand gemaess $203 StGB sein:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht


    Ich bin aber kein Jurist, daher kann meine Bewertung auch fehlerhaft sein. Vielleicht hat dein Anwalt (gelangweilt :D) da auch eine Meinung dazu, die waere sicherlich interessant.


    Viele Gruesse,


    Michael 8)

  • Ich habe in der Hinsicht mal eine andere Frage zu dem Thema.
    Ich bin Deutscher Staatsbürger mit noch festem Wohnsitz in Deutschland, arbeite jedoch zur Zeit im Ausland.
    Ich habe bei einem DMSB meine Zulassung auf eine A-Liznez erworben und habe auch schon den Ärztekram hinter mich gebracht. Nun eine banale Frage, wobei ihr sicherloch noch keine Probleme hattet. Auf dem Lizenzantrag ist auf dem Überweisungsformular zu lesen, dass ausschließlich dieses Formular zu verwenden ist.
    Wie soll ich das tun, da ich eine ausländische Bankverbindung habe, die können mit dem Wisch nix anfangen. Hat schonmal jemand von euch aus dem Ausland was an den DMSB überwiesen?
    DIe nächste Frage: Wie kann ich beweisen, dass ich den Betrag bezahlt habe, da ich ja bei einer Onlineüberweisung aus dem Ausland auch keinen Beleg erhalte.
    Danke für eure Infos! :D

    ** Quer ist mehr **

  • Du meinst den Überweisungsträger? Ist völlig egal, ob Du nun den nimmst oder einen anderen oder es online überweist. Musst halt nur den Verwendungszweck identisch übernehmen.


    Nachweis? Im Zweifelsfall der Kontoauszug.


    Grüsse,


    Sergio

  • eagle:


    sergio hat Recht, es ist voellig egal, welches Formular du verwendest. Du solltest nur die "Kunden-bzw. Rechnungsnummer" von dem DMSB-Ueberweisungstraeger als Verwendungszweck uebernehmen, damit der Lizenzantrag leichter der Ueberweisung zugeordnet werden kann.


    Ansonsten brauchst du fuer eine Ueberweisung aus dem Ausland noch die BIC und IBAN-Nummern. Ich habe dir beide fuer das DMSB-Konto ermittelt:


    Bankleitzahl: 50070010
    Kontonummer: 092303701
    Bank: Deutsche Bank AG, Frankfurt


    IBAN: DE07500700100092303701
    BIC: DEUTDEFFXXX


    Viele Gruesse,


    Michael

  • Ich habe immer noch keine Antwort vom DMSB-Justitiar auf meine e-mail. Daher habe ich heute nochmal nachgehakt:


    Sehr geehrter Herr Krampe,


    da ich in dieser Woche meine Lizenz fuer 2007 beantragen moechte, wuerde ich mich ueber eine kurze Stellungnahme zu meinen Anregungen und Fragen freuen.


    Danke und mit freundlichen Gruessen,


    M. Stock

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