Beifahrer und Führerschein

  • Hallo Leute hab heut mal beim DMSB angerufen weil mich eine frage qäult.


    Wie sieht das nun aus mit dem Beifahrer ohne Führerschein. Beim DMSB die meinen auch bei R200 brauch der Beifahrer einen.
    Bei nat. A wäre es genauso.
    Aber anscheinend wenn man unter 18 ist braucht man keinen was ist das für ein irsinn?


    Es Geht darum mein CO is 22 hat kein Führerschein wegen Prüfungsangst hatte schonma angefangen aber naja...
    Mir wollten vielleicht nächstes Jahr 1-2 Rallyes fahren mit Nat. A Prädikat. z.b. Vogelsberg vor unserer Haustüre oder Stehr Sprint.
    Jezt sieht es aber so aus das wir das abhaken können.


    Aber wie ist das nun? Wie ist es bei R 200 dürfte er da normal auch schon nicht mitfahren???


    Gruß Carsten

    Alle sollten erstmal vor der eigenen Türe kehren weil die Meisten selber den größten haufen vor der Türe haben und wollen nur davon ablenken!!!

  • Schau dich schlau... ;)


    DMSB Lizenzbestimmungen


    Art. 12 Fahrerlaubnis
    (1) Für den Erwerb einer Fahrerlizenz ist der Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
    (2) Für bestimmte Veranstaltungsarten (z. B. Rallye) ist der Besitz der gültigen Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug vorgeschrieben (vgl. hierzu die einschlägigen Reglements und Bestimmungen). Ohne gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) dürfen Teilnehmerfahrzeuge nicht – auch nicht teilweise – im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
    (3) Der Besitz der Fahrerlaubnis für 17jährige gem. § 6e Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz
    (StVG/begleitetes Fahren) berechtigt nicht als Fahrer an Rallye-Veranstaltungen
    teilzunehmen.


    Rallye Reglement 2007; Zugelassene Fahrer:


    2.6.2 Nationale Rallyes
    Nennberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die Inhaber einer für das laufende Jahr gültigen
    Internationalen Bewerber/Fahrer-Lizenz oder einer Nationalen EU-Profi-Bewerber/Fahrer-Lizenz oder einer
    Nationalen Lizenz Stufe A, ausgestellt vom DMSB, oder Inhaber einer Nationalen EU-Profi Bewerber/Fahrer-
    Lizenz eines ASN eines EU-Mitgliedsstaates ist.
    Für Beifahrer genügt neben den vorstehend angeführten Lizenzarten auch eine vom DMSB ausgestellte
    Nationale DMSB-Junioren-Lizenz (Jahrgang 1992 bis 1989).
    Beifahrer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme an der Rallye die schriftliche Einverständniserklärung
    des gesetzlichen Vertreters.


    2.6.3 Rallye 200
    Nennberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die Inhaber einer für das laufende Jahr vom DMSB ausgestellten gültigen Internationalen Bewerber/Fahrer-Lizenz, einer Nationalen EU-Profi-Bewerber/Fahrer-Lizenz, einer Nationalen Lizenz Stufe A, einer Nationalen MSB-Bewerber/Fahrer-Lizenz
    (einschließlich Tageslizenz) oder Inhaber einer Nationalen EU-Profi Bewerber/Fahrer-Lizenz eines ASN eines EU-Mitgliedsstaates ist.
    Für Beifahrer genügt neben den vorstehend angeführten Lizenzarten auch eine vom DMSB ausgestellte
    Nationale DMSB-Junioren-Lizenz (Jahrgang 1992 bis 1989) oder Tageslizenz.
    Beifahrer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme an der Rallye die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.
    Lizenznehmer eines ausländischen ASN, ausgenommen Inhaber einer Nationalen EU-Profi-Bewerber/Fahrer-Lizenz, dürfen nur bei Veranstaltungen mit dem Status NEAFP (national event with
    authorized foreign participation) nennen.


    Gruß
    Thomas

  • Hi Thomas


    Ja ich hatte schon die Lizensbedingunen gelesen.
    Also ich entnehme das so das der Beifahrer keinen Führerschein braucht? Weder bei Nat. A noch bei R200


    Ich hatte das so gelesen aber nochma beim DMSB angerufen und da meinten sie der Beifahrer braucht eine deswegen nochmals diese nachfragen.



    Gruß Carsten

    Alle sollten erstmal vor der eigenen Türe kehren weil die Meisten selber den größten haufen vor der Türe haben und wollen nur davon ablenken!!!

  • Wenn Führerschein erforderlich wäre, dann dürften ja keine jugendlichen Beifahrer bei Rallye 200 mitfahren .

    BMW 320is :]
    ZUM ARBEITEN ZU ALT :rolleyes:
    ZUM STERBEN ZU JUNG ;(
    ZUM RENNEN TOPFIT :D

  • Hallo Carsten,
    Die ganze Sache ist , wie so vieles beim DMSB, recht eindeutig formuliert, wenn man aber das eigene Reglement nicht auswendig kennt, dann sollte man auch beim DMSB mal nachlesen.


    Beifahrer werden in Bezug auf die Voraussetzungen zur Lizenzerteilung in Zusammenhang mit dem Vorhandensein einer Fahrerlaubnis nicht extra erwähnt.


    Art.12 Lizenzbestimmungen sagt nur aus, daß zum Erwerb einer Fahrerlizenz kein Führerschein erforderlich ist.


    Absatz 2 sagt speziell für Rallyes aus, das man für das betreffende Fahrzeug einen entsprechenden Führerschein haben muß, sonst darf man das Fahrzeug eben nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegen.
    Wenn jemand aber definitiv nur auf dem heißen Sitz platznimmt, so braucht er keinen Führerschein, da er eben das Fahrzeug nicht selbst fährt, weder bei 200er noch bei Nat.A ! Er darf dann aber das Auto eben keinen Meter selbst bewegen, weder im Parc Ferme' noch beim Verladen oder sonstwo.


    Gruß Ralf


    (Oder muß man einen Pilotenschein machen, wenn man in der Touristenklasse nach Mallorca fliegt ?)

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • RR 2007; I. Definitionen, 1.12 Team:


    ...Beide Teammitglieder dürfen während der Rallye das Steuer übernehmen. Ausgenommen hiervon sind Inhaber einer Nat. DMSB-Junioren-Lizenz und Beifahrer ohne gültige Fahrerlaubnis...



    Zwischem einem Rallyestatus wird nicht unterschieden.

  • Genauso isses ! Wenn Dein Co die Voraussetzungen erfüllt ( 3 mal unter 75 % / Klasse angekommen ) und nicht lahm oder blind ist - einfach A-Lizenz beantragen und los gehts.


    @ Wacholderblatt


    Nee, ich bin noch am Schrauben und außerdem - ich mag die Gollert nicht und die Gollert mag mich nicht !!!


    Nächstes Jahr wieder !!!

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • also ich kenne das aus dem Jahr 2003, da hatten wir uns mit selbiger Frage an DMSB & Co gewannt, - da war die Antwort eindeutig NEIN!
    Co ohne Führerschein nur bei unter 18 jährigen mit Ausnahmegenemigung!


    Im Ausland ist das allerdings mal wieder etwas anders, siehe Mads Östberg oder den 18jährigen Russen der letztens die IRC Jungs gejagt hat, dort könne sie ohne Führerschein auf den WPs Fahren und dann auf der Straße muß der Co rann.

  • Und diese Antwort des DMSB ist definitiv falsch - laßt Euch nicht verarschen.
    Wichtig ist bei jeglicher Anfrage an den DMSB den entsprechenden Artikel des Reglements zu zitieren, die Unwissenheit in Frankfurt ist manchmal erschreckend.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • ... Wichtig ist bei jeglicher Anfrage an den DMSB den entsprechenden Artikel des Reglements zu zitieren, die Unwissenheit in Frankfurt ist manchmal erschreckend.


    Moin!


    Vollkommen richtig!


    Ich bin 2004 mit einer jungen Dame, damals zarte 16 Jahre alt, die Rallye-Erzgebirge gefahren. Um ruhigen Gewissens zur Papierabnahme gehen zu können, habe ich mich vorsichtshalber mal beim DMSB erkundigt.


    Ich hatte zuvor die entsprechende Lektüre gründlich gelesen und hatte daraus entnommen, das man mit einer DMSB-Juniorlizenz an einer Rallye mit dem Status Nat.A teilnehmen kann. Es ging mir lediglich um eine Bestätigung seitens des DMSB, um bei der Papierabnahme auf etwaige Eventualitäten vorbereitet zu sein.


    Erste Antwort am Telefon -> NEIN!!! Bei einer Veranstaltung zur Deutschen Rallye - Challenge könne die Dame nicht teilnehmen.


    (Hallo??? - was hat denn ein Prädikat einer Veranstaltung mit deren Status zu tun??? Wir wollten diese Rallye fahren und nicht in der DRC gewertet werden!!!)


    Nach einigem Nachhaken, was letztlich darin gipfelte, das die Person am anderen Ende der Leitung mir die betreffenden Textpassagen zitierte und anschließend immer noch meinte sie habe recht, verblieben wir in der Art, das ich doch eine email mit meinem Anliegen an Herrn L. schreiben solle. Denn in den nächsten Tagen sollte wohl der Rallye-Ausschuß eine Sitzung haben und dort sollte man ja schließlich im Bilde sein!


    Gesagt -> getan!!! Email mit meinem Problem und den entsprechenden Zitaten aus der "Motorsport-Fibel" an Herrn L!


    Nach einigen Tagen bekam ich dann eine Antwort von Herrn L. per email! Sinngemäßer Inhalt dieser: Nach eingehender Beratung des Rallye-Ausschuß könne er mir mitteilen das die Dame an der betreffenden Rallye teilnehmen könne. (Achtung - jetzt kommt der Hammer: ...) Aber nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern! Das war völlig neu für mich:rolleyes: , bin ich doch vorher mit dem Mädel schon mehrmals bei kleinen Rallyes gefahren!


    Das soll nur nochmal verdeutlichen, das man sich im Headquarter des deutschen Motorsports keineswegs vollkommen sicher im Reglement bewegt.


    Zum Anliegen von opel-freak: R.B. hat recht, denn:


    RR Artikel 1.12 Team


    "Ein Team betsteht aus zwei Personen an Bord eines Fahrzeugs. Die beiden Teammitglieder werden als Fahrer und Beifahrer bezeichnet. Beide Teammitglieder dürfen während einer Rallye das Steuer übernehmen. Ausgenommen hiervon sind Inhaber einer Nationalen DMSB-Juniorlizenz und Beifahrer ohne eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein), diese dürfen das Steuer nicht übernehmen. Jedes Mitglied muss im Besitz einer für die Veranstaltung und für das laufende Jahr gültigen Bewerber/-Fahrer-Lizenz sein."


    Damit dürfte sich doch eigentlich jede weitere Diskussion erübrigen, oder???


    Wenn jemand Lust auf noch mehr lustige Geschichten aus dem Hause des DMSB hat ... ??? - da gab's mal Lizenzbestimmungen, nach denen konnte man mit einer kleinen B-Lizenz eine große A-Rallye fahren ...:o


  • Wennn das Reglement im Ganzen einfach zu Durchschauen wäre, würden sich die ständigen Diskussionen unter Aktiven - auch hier ständig und über absolut klar definierte Dinge - darüber erübrigen. Dass auch beim DMSB nur Menschen arbeiten und irren bekanntlich menschlich ist...


    Bin auch 3 Rallyes mit einem 15 bzw. 16-Jährigen gefahren. Schon auf dem Nennformular wird die Unterschrift der Erziehungsbrechtigten bei Minderjährigen gefordert - ist doch eigentlich auch logisch dass deren Einverständnis benötigt wird?


    Grüsse,


    Sergio

  • Zitat

    Bin auch 3 Rallyes mit einem 15 bzw. 16-Jährigen gefahren. Schon auf dem Nennformular wird die Unterschrift der Erziehungsbrechtigten bei Minderjährigen gefordert - ist doch eigentlich auch logisch dass deren Einverständnis benötigt wird?


    Die junge Dame war im Besitz einer DMSB-Juniorlizenz, d.h. bei der Lizenzbeantragung wird das Einverständnis der Erzeihungsberechtigten eingefordert.
    Eine weitere Einwilligung der Eltern auf dem Nennformular ist für Juniorlizenzinhaber nicht erforderlich, da diese ja zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung vorlag.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • Die junge Dame war im Besitz einer DMSB-Juniorlizenz, d.h. bei der Lizenzbeantragung wird das Einverständnis der Erzeihungsberechtigten eingefordert.
    Eine weitere Einwilligung der Eltern auf dem Nennformular ist für Juniorlizenzinhaber nicht erforderlich, da diese ja zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung vorlag.


    DAS ist falsch, denn


    1.
    ist das zurecht nirgendwo geregelt. Denn mit einer solchen Lizenz kann man eben genauso eine kleine wie auch eine große Rallye fahren. Stell dir vor, die Eltern sind damit einverstanden, das ihre Tochter bei einigen kleinen Rallyes teilnimmt. Die fährt dann aber doch mal eine große 2-Tage-Rallye; mit vielleicht 16 WP's, einer Nachtetappe ...;und bei der passiert dann was. Brauch ja bloß mal einen halben Tag im Krankenhaus verbringen. Und die Eltern wußten von nichts! Was meinst du was da zivilrechtlich los geht ...


    und 2.
    wird sich genau aus diesem Grund kein Veranstalter in die Nesseln setzen und sich auf eine Juniorlizenz berufen.


    Ich finde es auch vollkommen in Ordnung das die Eltern wissen auf welcher Rallye sich ihre Kinder gerade so rumtreiben.


    Ich fand es nur sehr lustig, als mir das der Herr L. mitteilte. Immer wenn Jugendliche im Spiel sind braucht man die Unterschrift der Eltern.

  • Das klingt aber alles recht seltsam.
    Laß' mir doch bitte mal die Tel.-Nr. oder E-Mail-Adresse von Herrn L. per PN zukommen, ich brauche dringend in eigener Sache mal eine schnelle und kompetente Auskunft zu diesem Thema.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • also ich kann euch aus eigener erfahrung sagen.zur teilnahme an rallyes.200er nat.a (status drm,eur,zb küs ect) fuhr meine damals 15 j tochter alles mit der nat juniorlizenz.nur die nat.juniorlizenz berechtigt(einv.des erziehungsberechtigten)minderjährige ohne fs co bei rallys zu sein.der erziehungsberechtigte muss jede nennung unterschreiben.einige veranstalter verlangten sogar von mir das ich tel.vor ort erreichbar bin um im falle eines falles entscheidungen zu treffen.meine tochter fuhr in zweieinhalb ca.45 rallys
    (sogar in luxembourg;vorrauswagen deutschlandrallye)mit der nat. juniorlizenz.
    imletzten halben jahr nat.a ohne fs.jetzt ic-lizenz allerdings mit fs.

  • also ich kann euch aus eigener erfahrung sagen.zur teilnahme an rallyes.200er nat.a (status drm,eur,zb küs ect) fuhr meine damals 15 j tochter alles mit der nat juniorlizenz.nur die nat.juniorlizenz berechtigt(einv.des erziehungsberechtigten)minderjährige ohne fs co bei rallys zu sein.der erziehungsberechtigte muss jede nennung unterschreiben.einige veranstalter verlangten sogar von mir das ich tel.vor ort erreichbar bin um im falle eines falles entscheidungen zu treffen.meine tochter fuhr in zweieinhalb ca.45 rallys
    (sogar in luxembourg;vorrauswagen deutschlandrallye)mit der nat. juniorlizenz.
    imletzten halben jahr nat.a ohne fs.jetzt ic-lizenz allerdings mit fs.


    Irgendwie find ich das der Rallyesport (mein liebstes Kind) nicht ganz ungefährlich ist. Mir hat er aber bisher nur einen Rippenbruch eingebracht. Selbst würde ich mir aber nie einen minderjährigen Beifahrer ins Auto setzen, schon gar nicht meine Tochter. Sollte wirklich der Fall der Fälle eintreten (was immer wieder mal passiert) kann man sich nur einen Strick nehmen. Und die Medien würden sich mit Sicherheit mit Titeln wie "Rennfahrer bringt Kind um" usw. in Szene setzen. Dies wär wahrscheinlich der SUPERGAU für unseren Sport in Deutschland. Ich weis, viele sehen dies wahrscheinlich ein bisschen anders aber ich persönlich könnte dies nie verantworten. Ich hab zur Zeit einen 21jährigen Beifahrer der sich wirklich gut macht und dessen Eltern voll hinter unserem Sport stehen und trotzdem ist mir bei dem Gedanken was passieren könnte nicht ganz wohl.

  • mein sohn fuhr vor 10 jahren seine erste rallye als co,da war er 14.in diesem alter hat man bekanntlich noch keinen führerschein.auf den nennformular musste allerdings die einverständniss-erklärung der erziehungsberechtigten unterschrieben werden.heute darf man,so glaube ich gelesen zu haben,erst mit 16 als co fahren.da hat mann auch noch keinen führerschein.damit dürfte sich diese frage beantwortet haben.

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