Suche Infos zum Gruppe 1b Reglement

  • Mal was an die "alten Hasen":
    Was hatte es sich mit der Gruppe 1b auf sich? Ich bin zwar in der Zeit aufgewachsen, aber in dem Alter war motorsportlich geprägter Lesestoff eher selten bei mir.


    War das eine Art Gruppe 2 light????? Was durfte im Vergleich zur Gruppe 1 weiter verändert werden???

  • Soweit ich weiß liegst Du mit der Gruppe2 light da gar nicht soo falsch.


    Ich glaube der VW Golf 1 GTI war u.a. ein 1b Auto.
    (So wie der den Holger Knöbel zur CASTROL 03 gefahren hat).


    Bezügl. Regelemant lese ich heute Abend noch mal nach - oder falls Du das Buch "Rallye Autos" von Haak hast, da solltest Du was drin finden.

  • Gibt es das 1b Reglemet zum Nachlesen irgendwo online?

  • Zum Nachlesen solltest Du mal beim DMSB anfragen, die können Dir das bestimmt übersenden.
    Das Youngtimer-Reglement des ADAC Nordrhein (entspr. den allgem. Youngtimer-Reglements) ist im Netz verfügbar, nur sind dort keine 1b Fahrzeuge zugelassen, es sei denn man startet mit solch einem Auto in der Gruppe 2.


    Das Youngtimer Reglement findest Du hier: http://www.youngtimer.de

  • Nabend,


    ja, die 1B sind wir mit unserem Golf GTI mit 1,6 Liter damals auch gefahren. Man durfte ein bisschen was am Motor machen, es solcher Motor hatte so typischerweise 140 PS statt 110.


    In der Gruppe bis 1,6 Liter waren die Gölfe damals praktisch unter sich. Es gab noch ein Damenteam mit einem Peugeot und einen kleinen Volvo. Beide eher chancenlos.


    Ich habs auch nicht mehr im Kopf, was gemacht werden durfte. Ohne Gewähr: Man durfte am Motor polieren und auswuchten etc. Also "Arbeiten im Rahmen der Fertigungstoleranzen". An der Einspritzung durfte man auch Hand anlegen. Fahrwerk durfte auch geändert werden. Bremsen mussten glaub ich soweit original bleiben (andere Beläge ging natürlich irgendwie schon).


    Gruppe 2 Light, das triffts.


    Gruss Jo

  • Kurz gesagt: Polieren usw. war ok, auch das maximale Kolbenmass war genehmigt, Luftmengenmesser durfte glaube ich auch teilweise verändert werden. Karroserie musste bzgl. Spoiler und Verbreiterungen Serie bleiben.


    Darüber hinaus gab es Teile die, wenn vom Werk nachweisslich in entsprechender Stückzahl gebaut und frei verkäuflich waren, homologiert wurden.


    Man könnte die 1b ungefähr mit der heutigen Gruppe A vergleichen und die 1 mit der Gruppe N.


    Der Golf GTI kam auf ungefähr 140 bis 150 PS, der Kadett GTE auf ca. 150PS und der Escort RS 2000 auf ca. 170 PS da Ford ziemlich viel homologiert hatte.


    Diese Fahrzeuge waren auch so die beliebtesten 1b Autos.

  • Bei der Gruppe 1 handelte es sich um sogenannte Serien-Tourenwagen, bei denen 5000 Stück innerhalb von 12 Monaten hergestellt werden mussten. Der hersteller hat diese fahrzeuge dann bei der FIA homologieren lassen (sportrechtliche Zulassung). dabei haben die Hersteller natürlich versucht möglichst viele Teile mitzuhomologieren um die Fahrzeuge für den Motorsporteinsatz wettbewerbsfähiger zu machen. Geänderte Getriebeübersetzungen, im Falle Ford Escort sogar Doppel-Fallstromvergaser, Exportnockenwellen, Achsübersetzungen etc. Die Begründung dafür waren immer irgendwelche länderspezifischen Ausrüstungen der Fahrzeuge.


    Im ONS Handbuch von 1977 steht:
    "Die einzigen erlaubten Änderungen bestehen in der normalen Wartung oder im Austausch von Teilen, die durch Verschleiß oder Unfall unbrauchbar geworden sind. Die Grenzen der erlaubten Änderungen und Einbauten sind weiter unter Artikel 258 im einzelnen erläutert...."



    Ab 1978 wurden die sog. Transeuropa-Bestimmungen eingeführt, eben auch bekannt unter Gruppe 1b.


    Die Begründung hierfür war, dass in der Gruppe 1, wo jegliche Nacharbeit verboten war, die meisten Proteste eingelegt wurden. So gesehen sei die Freigabe des Nacharbeitens nur die logische Konsequenz.


    Im Einzelnen:
    Beim Motor dürfen sämtliche Originalteile nachgearbeitet werden, soweit gewährleistet ist, dass diesinnerhalb der zulässigen Toleranzen geschieht.
    Die Nockenwelle ist freigestellt, sofern sie in den Maßen S,T,U dem Homologationsblatt entspricht.


    Dies führte natürlich zu erheblichen Leistungssteigerungen, die nur dadurch begrenzt war, dass bei der Gemischaufbereitung , wie bisher die Luftmenge nicht verändert werden durfte.


    Ich will mich hier nur auf die größeren Eingriffe beschränken, wenn man hier Genaueres wissen will, kann ich das 1b-Reglement per mail schicken.


    Im weiteren war z.B. das Sperrdifferential freigestellt. Dies war für die VW Golf wichtig, die nach Gruppe 1 ohne Sperre auskommen mussten, da seitens des herstellers keine homologiert war.


    Am Fahrwerk wurden Federn freigestellt und die federsitze konnten höhenverstellbar sein.


    Am auffälligsten war aber der Innenraum. Dieser durfte leergeräumt werden und ein unterschied zur Gruppe 2 war hier nicht zu erkennen. Für den fahrer wurde ein Schalensitz vorgeschrieben, allerdings ohne weitere Definition, was eigentlich ein Schalensitz ist. Im Sicherheitsbereich wurde für fahrzeuge über 1600 ccm ein Überrollkäfig vorgeschrieben. Bei weiger Hubraum genügte ein Bügel.


    Ich hoffe Deine Frage ist einigermaßen beantwortet. Bei mehr Interesse, einfach e-mailen.


    Gruß NWR
    Norbert Walther Rallyesport
    http://www.walther1a.de

  • Hallo zusammen,
    ich bin auf der Suche nach Infos zum ehemaligen Gr. 1b Reglement.


    Leider haben sowohl Suchvorgänge hier im Forum als auch im Web allgemein nicht zu einem grossen Erfolg geführt. Meineserachtens ist das Reglement ungefähr mit der jetzigen F2005 im Vergleich zur Gr. G vergleichbar.



    Deshalb hätte ich einige Fragen dazu:
    Wann wurde es eingeführt?
    Wie lange hat es gegolten?
    Welche Veränderungen wurden damit ermöglicht?
    Welche Fahrzeuge wurden damit typischerweise aufgebaut? (von Polo1 und Fiesta MK1 weiss ich, dass diese danach eingesetzt wurden)
    Woher kommt es dass man so wenig darüber weiss? (im Youngtimer Reglement steht, dass diese Fahrzeuge in der Youngtimer Trophy nicht mehr erlaubt sind)


    Würde mich freuen, wenn Ihr mir ein bisschen weiterhelfen könnt!
    Danke + Viele Grüße
    Thomas

  • Gruppe 1b war Homologationen Gruppe 1. Es durfte das Fahrzeug ausgeräumt werden. Fahrwerksfedern und Lagerung waren freigestellt, das Prinzip musste aber erhalten bleiben. Das war keine Gruppe 2 light. Gemischaufbereitung war auch nicht freigestellt, sondern musste in Gruppe 1 homologiert sein.
    Es wurde durch die Umstellung auf die Gruppen A/B abgelöst, aber für eine
    Übergangszeit von ich glaube 1 Jahr parallel gefahren. Ganz typische Autos waren der Escort RS 2000, der Kadett C und der Ascona B.

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