Turbulenzen in Tiefenbach

    • Offizieller Beitrag

    Nach sieglosen 18 Monaten starten Rudi Reindl und Michael Ehrle mit dem Gesamtsieg bei der Oster-Rallye Tiefenbach in die neue Saison. Bevor der Erfolg im Bayerischen Wald feststeht, haben sie sowohl auf der Piste als auch am grünen Tisch heftige Kämpfe zu bestehen.





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  • von dem Ärger vor dem Start mal abgesehen wurde in Tiefenbach mal wieder eindeutig bewiesen, das Rundkurse nur maximal so lange Spaß machen wie man freie Fahrt hat.
    In unserem Fall garnicht. Aber damit waren wir nicht alleine. WP3/6 mit 1 Runde Plus ausfahrt hätte durchaus funktioniert. Aber 2 Runden waren einfach zu viel.
    Die krankhafte Kilometer-Schinderei zeigt sich hier wieder deutlich. Mir ist natürlich klar das es ohne die 2 Runden extra keine R70 Geworden wäre, obwohl man sich ja eh schon 2 Rundkurse hat genehmigen lassen (obwohl ja im R70 Reglement steht das nur 1 zulässig ist, 2x befahren, laut meinem Kenntnisstand).


    Ich verstehe die Probleme der Veranstalter. Aber SO macht das hald auch keinen Spaß.


    Würde man seine Zeit nicht damit verplempern, Kritiker reglementwidrig den Start zu untersagen (oder es zumindest versuchen), hätte man vielleicht für wichtigere Sachen zeit! Nur so als Tipp!


    Aber ein Lob an die Streckenposten. Bei Unfällen oder Ausrutschern wurde Reglementskonform mit panischem Handwedeln reagiert! Mir wäre hier trotzdem (lieber DMSB) eine gehaltene gelbe Flagge deutlich lieber!

  • von dem Ärger vor dem Start mal abgesehen wurde in Tiefenbach mal wieder eindeutig bewiesen, das Rundkurse nur maximal so lange Spaß machen wie man freie Fahrt hat.


    Servus Martin,


    das mit der gelben Flagge werde ich nie verstehen warum die nicht mehr eingesetzt werden darf, so was von dämlich.
    Das mit den Rundkursen und überholen lassen ist wie auf unseren Autobahnen, ja nicht in den Rückspiegel schauen!

  • Dann Lieber eine vernünftige Rallye 35 machen . Der Aufwand in den letzten Jahren entspricht eh dem einer 35er Rallye , 3 Prüfungen(mit 2 Rundkursen) für das Startgeld entspricht nicht dem Anspruch einer Rallye 70.


    Gelbe Flagge wie früher ,sag ich ja schon immer.
    [MENTION=692]Martin[/MENTION] ,wenn man dich nicht Starten lassen wollen würde ,könnte man deine Nennung einfach ohne Begründung schon im Vorfeld ablehnen.


    Was aber der KFP gebracht hat ,eigentlich nichts...aber das ist ein zu langwieriges Thema um auf Details einzugehen.

  • @Martin ,wenn man dich nicht Starten lassen wollen würde ,könnte man deine Nennung einfach ohne Begründung schon im Vorfeld ablehnen.


    Na ja...


    Für den Veranstalter hat es schon so einen gewissen Reiz, erstmal das Nenngeld zu kassieren, und dann zu schauen, ob man vielleicht ne 2 mm zu weit hinten montierte Dachluke oder sowas findet...


    Aber ich will hier niemandem was unterstellen, kenne ja die Situation vor Ort nicht. (Wobei ich zugegebenermaßen schon neugierig bin...)


    Gruss Jo

  • [MENTION=3565]tome[/MENTION]: naja so einfach geht das nicht (glücklicherweise), da man ja Prädikate für diverse Meisterschaften hat und man sich an die Prädikatsbestimmungen halten muss. Und besonders mit einem DMSB Prädikat ist der Ausschluss eines Teilnehmers ohne erhebliches Fehlverhalten des Teilnehmers nahezu unmöglich.
    Es ist und bleibt eine öffentliche Veranstaltung und hier muss ein Ausschluß sowieso immer begründen.


    Zum Thema KFP hab ich schon wieder ne Anfrage beim DMSB laufen da mir (mal wieder) ein (meinem Empfinden nach) Illegales, offensichtliches Teil an mehreren "vorzeige-Autos" (auch schön geputzt) aufgefallen ist. Aber da muss sich der DMSB erst mal äussern. Und das kann ja bekanntlich dauern
    [MENTION=1299]Joachim S[/MENTION]: Ich will niemand unterstellen man hätte sich an mir bereichern wollen, sondern es ging darum das ich mich 2016 und 2017 über die Startnummernvergabe beschwert hab (Was auch dieses Jahr wieder nicht Regelkonform war). Deshalb wollte man sich hier "Revanchieren".
    Den "Anlass" habe ich selbst geliefert, aber da ich nun mal lesen kann und mich jederzeit Reglementskonform verhalten habe war ein Ausschluss nicht möglich. Das maximale was man machen konnte hat man gemacht, mich möglichst weit nach hinten geschoben (der 3. der überhaupt genannt hat und der 4. der überhaupt bezahlt hat) und das dann mit Startnummer 73.
    Um das Abzukürzen, der DMSB hat sich FÜR MICH eingesetzt das ich starten darf. Da mein Name in Frankfurt nicht der beliebteste ist, dürfte klar sein wie eindeutig die Situation war. Trotzdem hat es 4 Tage gedauert!


    @Bernd: ich denke er meint die Einbehaltung des Nenngeldes!


    Aber wie gesagt. Das mit meinem Start war ja (meiner Meinung) nach was persönliches.


    Aber das mit dem Rundkurs 3/6 war hald für (fast) alle Teilnehmer doof. Und einer Rallye 70 nicht würdig!

    2 Mal editiert, zuletzt von MartinGSI () aus folgendem Grund: ergänzung

  • War wieder einmal zum zusehen in Tiefenbach und die Anreise von 250 km hat sich gelohnt. Vor allem das kurze Schotterstück auf WP1/4 war für mich sehenswert. Bin wie gesagt nur als Zuseher und Fan unterwegs und habe vielleicht nicht so die tieferen Einblicke wie die Aktiven.


    Die Startnummernvergabe war in Tiefenbach schon immer etwas Gewöhnungsbedürftig, hab mich auch gewundert das Fritz Köhler erst mit der 52 kam. Wenn ich das richtig verstehe orientieren sich die ersten zwanzig Nummern an den Platzierungen im Vorjahr bzw. den Vorjahren und alles andere wird streng nach Gruppen verteilt.
    Machen sie aber wohl bei der Oberland Rallye bei mir vor der Haustür ähnlich.


    Ich kann MartinGSI verstehen wenn er sich über seine Startnummer im Jahr 2018 beschwert denn der letzte der Gruppe F05 hatte die 68 dann kamen ein paar F06 und dann MartinGSI mit der 73. Warum er sich aber über die Startnummernvergabe von den Vorjahren beschwert erschließt sich mir nicht (2017 Startnummer 51 mittig der Gruppe F05 und 2016 Startnummer 75 letztes Drittel der Gruppe F05).Quelle hierfür war ewrc.com. Nix für ungut aber wieso startet man dann wenn man mit den Strecken und dem Veranstalter nicht kann?


    Irgendwie komisch über die 3-Städte und die Osterrallye Tiefenbach wird oft gemeckert aber sie haben doch immer wieder hohe Starterzahlen. An was liegts?

  • @bmw drift: Es liegt an den Prädikaten: Was soll man denn machen wenn man eine Südbayrische Rallyemeisterschaft fährt, die keine Streicher hat. Da kommst nicht aus! Auch in der DRC kann man es sich fast nicht leisten , nicht zu starten! Auch die Oberlandrunde hat 2 Streicher, die aber die Niederbayern auffängt. Also ohne Niederbayern auch 0 Streicher. Somit sollte geklärt sein wieso überhaupt noch jemand da fährt!


    Wegen den Startnummern ging es nicht zwangsläufig nur um mich. Aber wenn ich als erster überhaupt nenne und bezahle und mir dann 6 Leute vor die Nase gesetzt werden, von denen ich 4 IMMER im griff habe und mir dann als Begründung gesagt wird "naja die wollten hald zusammen fahren" dann ist das nicht korrekt. Auf einen von denen bin ich dann im Rundkurs auch noch aufgelaufen! Das ist einfach unfair!
    Vor allem wenn man andererseits Top 15 Fahrer (2016 z.b. Ederer, Haagn, Schmidt) wegen angeblich zu später Zahlung des Nenngeldes eine 3stellige Startnummer verpasst. Wenn dann gleiches Recht für alle!
    Deshalb hatte ich mich beschwert. Meiner Meinung nach war die Beschwerde auch korrekt!


    Bin 2018 nur noch aus trotz gefahren, weil ich nun mal im Recht war und das klar gestellt haben wollte. Wäre ich nicht gestartet, hätte in Tiefenbach jemand auf die Idee kommen können, es wäre auch nur ansatzweise korrekt gewesen, was Sie tuen wollten (aber nicht geschafft haben)
    2019 werde ich meinen Ostersamstag sicherlich nicht in Tiefenbach verbringen!

  • Die Entscheidung der Sportkommissare, die Strafzeit für Reindl/Ehrle zurückzunehmen, war eine eindeutige Fehlentscheidung.


    Denn generell sind Proteste gegen die Zeitnahme unzulässig. Und die Feststellung, dass nur der Eintrag in die Bordkarte ausschlaggebend ist, ist eindeutig falsch. Der Zeitnehmer an der ZK hat die Zeit in die Bordkarte einzutragen, die läuft, wenn ihm die Bordkarte ausgehändigt wird. Und ich gehe davon aus, dass das Team, das zu früh in die Kontrollzone eingefahren ist, die Bordkarte erst zu seiner Idealzeit ausgehändigt hat. Wenn also der Funktionär das Fehlverhalten des Teams, eine Minute zu früh in die Kontrollzone eingefahren zu sein, an den Fahrtleiter meldet, dann hat der Kontrollstellenleiter alles richtig gemacht und der Fahrtleiter musste richtigerweise die Strafminute verhängen, unabhängig, was auf der Bordkarte steht.


    Denn was hätte der Kontrollstellenleiter denn anders machen sollen. Er kann ja nicht die Zeit des Einfahrens in die Bordkarte eintragen, da es dem Teilnehmer freigestellt ist, die Minute der Einfahrt oder eine Minute nach der Einfahrt eintragen zu lassen. Es ist schon bedauernswert, wenn mangelnde Regelkunde der Sportkommissare über Sieg und Niederlage bei einer Rallye entscheiden.

  • @le moulion: aber es ist doch nicht das erste mal das Strafen für "bekannte" Fahrer mit zweifelhaften Reglements Auslegungen aufgehoben werden (auch nicht in Tiefenbach). Das habe ich schon so oft erlebt. Ist genau das selbe wie das train.... äh ich meine besichtigen. Fährt der gruppe g Corsa zu schnell, gibt's Strafen. Aber wenn der f-evo 4 welle ausgedreht durch die Ortschaft ballert, DAS gibt keine Strafe!

  • le moulinon: aber es ist doch nicht das erste mal das Strafen für "bekannte" Fahrer mit zweifelhaften Reglements Auslegungen aufgehoben werden (auch nicht in Tiefenbach)!


    Ich weiß. Das war im letzten Jahr genauso bei der Ostalb-Rallye. Da war es Rainer Noller, der sich ja so gerne als „fairer Sportsmann“ darstellt, sich dort aber mit Hilfe der Sportkommissare einen Gesamtsieg ermogelt hatte.

  • ich weis. war auch dort. auch dort wurde nach langem hin und her eine "zweifelhafte" Begründung für den Straferlass gefunden. Das genau meinte ich!

  • Die Entscheidung der Sportkommissare, die Strafzeit für Reindl/Ehrle zurückzunehmen, war eine eindeutige Fehlentscheidung.


    Denn generell sind Proteste gegen die Zeitnahme unzulässig. Und die Feststellung, dass nur der Eintrag in die Bordkarte ausschlaggebend ist, ist eindeutig falsch. Der Zeitnehmer an der ZK hat die Zeit in die Bordkarte einzutragen, die läuft, wenn ihm die Bordkarte ausgehändigt wird. Und ich gehe davon aus, dass das Team, das zu früh in die Kontrollzone eingefahren ist, die Bordkarte erst zu seiner Idealzeit ausgehändigt hat. Wenn also der Funktionär das Fehlverhalten des Teams, eine Minute zu früh in die Kontrollzone eingefahren zu sein, an den Fahrtleiter meldet, dann hat der Kontrollstellenleiter alles richtig gemacht und der Fahrtleiter musste richtigerweise die Strafminute verhängen, unabhängig, was auf der Bordkarte steht.


    Denn was hätte der Kontrollstellenleiter denn anders machen sollen. Er kann ja nicht die Zeit des Einfahrens in die Bordkarte eintragen, da es dem Teilnehmer freigestellt ist, die Minute der Einfahrt oder eine Minute nach der Einfahrt eintragen zu lassen. Es ist schon bedauernswert, wenn mangelnde Regelkunde der Sportkommissare über Sieg und Niederlage bei einer Rallye entscheiden.


    Wenn aber der Protest nicht gegen die Zeitnahme erfolgt ist, sondern gegen eine Entscheidung des Rallyeleiters! Nämlich gegen das verhängen einer Sportstrafe.
    Und sich die Sportkommissare zu ihrer Beurteilung des Sachverhaltes die Bordkarten und die dazugehörigen Zeitlisten vorlegen lassen haben. Wo dann auch noch die richtige und identische Zeit eingetragen ist, nehme ich an, dass die Sportkommissare weder willkürlich, noch in Unkenntnis gehandelt haben!
    Aus der Ferne, den Herren Sportkommissare einschließlich ihrem Vorsitzenden, mangelnde Regelkunde vorzuwerfen, ist vermessen.


    Genauso, wie diesen Vorgang, mit dem Rainer Noller / Jörg Dörre Fall zu vergleichen! Bei der Rallye Ostalb 2017 hat der stellvertretende Rallyeleiter einen Bordkarteneintrag selbstständig geändert. Dann wurde der Protest in aller Eile geschrieben, und auch noch gegen die Zeitnahme gerichtet. Somit wurde der Protest abgelehnt. Bisher wurden die meisten Proteste auf Grund von Formfehlern abgeschmettert.


    Es ist anzunehmen, dass das Team Rudi Reindl / Michael Ehrle, ihren Protest sachlich richtig, frist und form gerecht abgegeben hat. Und dann die Sportkommissare ihre Entscheidung, auf Grund der vom Veranstalter vorgelegten Unterlagen, getroffen haben.

    Einmal editiert, zuletzt von frank-kristian () aus folgendem Grund: Wort vergessen

  • Wenn aber der Protest nicht gegen die Zeitnahme erfolgt ist, sondern gegen eine Entscheidung des Rallyeleiters! Nämlich gegen das verhängen einer Sportstrafe.
    Und sich die Sportkommissare zu ihrer Beurteilung des Sachverhaltes die Bordkarten und die dazugehörigen Zeitlisten vorlegen lassen haben. Wo dann auch noch die richtige und identische Zeit eingetragen ist, nehme ich an, dass die Sportkommissare weder willkürlich, noch in Unkenntnis gehandelt haben!
    Aus der Ferne, den Herren Sportkommissare einschließlich ihrem Vorsitzenden, mangelnde Regelkunde vorzuwerfen, ist vermessen.


    Genauso, wie diesen Vorgang, mit dem Rainer Noller / Jörg Dörre Fall zu vergleichen! Bei der Rallye Ostalb 2017 hat der stellvertretende Rallyeleiter einen Bordkarteneintrag selbstständig geändert. Dann wurde der Protest in aller Eile geschrieben, und auch noch gegen die Zeitnahme gerichtet. Somit wurde der Protest abgelehnt. Bisher wurden die meisten Proteste auf Grund von Formfehlern abgeschmettert.


    Es ist anzunehmen, dass das Team Rudi Reindl / Michael Ehrle, ihren Protest sachlich richtig, frist und form gerecht abgegeben hat. Und dann die Sportkommissare ihre Entscheidung, auf Grund der vom Veranstalter vorgelegten Unterlagen, getroffen haben.


    Danke für die Aufzählung aller Fakten, die im Zusammenhang der Sportkommissar-Entscheidungen vom letzten Samstag und auch von der Ostalb 2017 standen. Schon interessant, dass die Bewertung dieser Fakten zu total unterschiedlichen Schlussfolgerungen führen kann.


    Ich stimme vollkommen mit Dir überein, dass die Bordkarten und die dazu gehörigen Zeitenlisten wohl übereinstimmend den korrekten Zeiteintrag des betreffenden Teams angezeigt hatten. Wie sollen sie auch, wenn die Bordkarte zu eben dieser Zeit übergeben worden ist. Und ich stimme auch voll mit Dir überein, dass der Protest des Teams Reindl/Ehrle wohl frist-und formgerecht eingegangen ist. Was ich allerdings bestreite, ist dass der Fahrtleiter eine Sportstrafe erteilt hat, gegen die ein Protest zulässig ist. Denn in Deinen Ausführungen hattest Du die Meldung des ZK-Leiters, die das zu frühe Einfahren dokumentiert hat, total außen vor gelassen. Insofern hat der Fahrtleiter keine Sportstrafe ausgesprochen, sondern entsprechend der Dokumentation der Zeitnahme die dem Reglement entsprechenden Strafpunkte erteilt, genauso wie er eine auf der Bordkarte dokumentierte Minute Nachzeit mit Strafpunkten bewerten muss. Beides sind Feststellungen der Zeitnahme, gegen die eben ein Protest nicht möglich ist.


    Interessant auch die von Dir vorgebrachten Fakten zu den Ereignissen bei der letztjährigen Ostalb-Rallye. Deinen Fakten konnte ich allerdings nicht entnehmen, dass das von Zeugen bekundete zu frühe Einfahren in die Kontrollzone des späteren Gesamtsiegers gar nicht stattgefunden habe.


    Es wundert mich, dass Du Entscheidungen der Sportkommissare bei beiden Veranstaltungen für korrekt hältst. Vielleicht liegt meine aktive Zeit schon zu lange zurück, dass bei mir noch ein veraltetes Bedürfnis nach Gerechtigkeit vorhanden ist. Denn sollte es nicht die ureigenste Aufgabe von Sporkommissaren sein, dafür zu sorgen, dass das Team, das am schnellsten war und keinen Beifahrerfehler begangen hat, zum verdienten Sieger erklärt wird? Statt dessen befürwortest Du, dass es die Aufgabe der Sportkommissare ist, dem verdienten Sieger oder dem Veranstalter einen Formfehler nachzuweisen, um dem Team, das den Fehler gemacht hat, doch noch den Gesamtsieg zuzuschustern.


    Ich glaube, diese für mich unverständlichen unterschiedlichen Auffassungen von Gerechtigkeit werden wir in diesem Forum nicht aufarbeiten können.

  • Guten Morgen "le moulinon",
    ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass ich mit der "Aktion", bei der Rallye Ostalb 2017, nicht einverstanden bin!
    Ich hätte den Fall, als Sportler definitiv anders gelöst!
    Tiefenbach:
    Wenn sich, nach Nachfrage der Spokos, der ZK Leiter nicht mehr daran erinnern kann, wann denn genau das betreffende Team eingefahren ist..........
    Dann müssen sich die Sportkommissare an die Fakten halten. Und das sind halt die Bordkarte und die Kontrollliste.


    Mein werter Vater, als ehemaliger, langjähriger Sportkommissar hat mir einmal gesagt, der Sportkommissar ist der Schiedsrichter beim Fussball.
    Und die machen es bekanntlich auch nicht immer allen recht.


    So und nun ab an die Arbeit, und immer dran denken: Wir alle fahren um Pokale (Ruhm und Ehre???), und nicht um Leben und Tod.

  • was hätte der Kontrollstellenleiter denn anders machen sollen. Er kann ja nicht die Zeit des Einfahrens in die Bordkarte eintragen, da es dem Teilnehmer freigestellt ist, die Minute der Einfahrt oder eine Minute nach der Einfahrt eintragen zu lassen. Es ist schon bedauernswert, wenn mangelnde Regelkunde der Sportkommissare über Sieg und Niederlage bei einer Rallye entscheiden.


    ...er muss aber auch maximal Einfahren plus 1 in Bordkarte und Kontrolliste vermerken... sonst wird das nichts mit zu früh einfahren = zu früh stempeln ... im Zweifel für den Angenagten

  • Was ich allerdings bestreite, ist dass der Fahrtleiter eine Sportstrafe erteilt hat, gegen die ein Protest zulässig ist. Denn in Deinen Ausführungen hattest Du die Meldung des ZK-Leiters, die das zu frühe Einfahren dokumentiert hat, total außen vor gelassen. Insofern hat der Fahrtleiter keine Sportstrafe ausgesprochen, sondern entsprechend der Dokumentation der Zeitnahme die dem Reglement entsprechenden Strafpunkte erteilt, genauso wie er eine auf der Bordkarte dokumentierte Minute Nachzeit mit Strafpunkten bewerten muss. Beides sind Feststellungen der Zeitnahme, gegen die eben ein Protest nicht möglich ist..


    Es kommt halt darauf an, wie man den Protest formuliert.


    Protest ist zulässig(ISG): -gegen Irrtümer oder Unregelmäßigkeiten im Laufe einer Veranstaltung
    -gegen das festgelegte Gesamtergebnis


    Wäre m.M. nach hier beides möglich

  • Sorry Leute.


    Nur le moulinon kennt die Bestimmungen des DMSB und kommentiert sie korrekt.
    frank-kristian
    Der ZK Leiter hat die Einfahrtszeit schriftlich dokumertiert.
    Erst aufgrund der mündlichen Meldung und schriftlichen Dokumentation hat der Rallyeleiter die Zeitstrafe verhängt und die Dokumentation des
    ZK Leiters schriftlich per Aushang bestätigt.(Also nix is mit nicht mehr erinnern)


    Also hat der ZK Leiter alles richtig gemacht.


    Zudem sind Einsprüche gegen Zeitnahme und Sachrichter Entscheidungen wie schon le moulinon sagte unzuläßig.



    Tatsache ist aber auch, wenn man als etablierter Fahrer lange genug mekert meistens Erfolg hat. Und bei manchen Veranstaltern Spokos nur lästiges Beiwerk sind.


    Einfach nur mal DMSB Artikel 33.2 Ablauf an Zeitkontrollen
    27 Unzulässigkeit des Protests lesen.

  • Sehr geehrter Herr Zeitzeuge (mit Post Nummer 1),
    da Sie scheinbar den genauen Wortlaut des Protestes, sowie weitere Internas kennen,
    können Sie hier das Forum detailliert, über die Entscheidung der Sportkommissare, und deren Beweggründe zur Entscheidung informieren.


    Mir persönlich ist der Fall völlig egal.

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