Als Ersatzrad andere Felge?

  • Hi
    Kann ich als 6. Ersatzrad eine andere Felge als die Felgen wo montiert sind mit ins Auto tun, wenn alle Daten die Selben sind z.B. 15x7 ET xy?
    Und bevor jetzt die Spaßvögel kommen und sagen: "ins auto tun ja aber fahren nein"...den witz kenn ich schon :D
    Merci schonmal für eure Hilfe

  • 6. Ersatzrad?? darfst doch nur zwei mitnehmen... Und warum solltest du das net dürfen? wenn die Abmessungen passen, kannst auch stahl und Alu achsweise fahren. und wenn die Ersatzradfelge anders aussieht wird sich niemand dran hoch ziehen!

  • 6. Ersatzrad?? darfst doch nur zwei mitnehmen... Und warum solltest du das net dürfen? wenn die Abmessungen passen, kannst auch stahl und Alu achsweise fahren. und wenn die Ersatzradfelge anders aussieht wird sich niemand dran hoch ziehen!


    Er meint wahrscheinlich das 2 te Ersatzrad bzw. das 6te Gesamtrad.

  • Hi.
    Offiziell darfst du achsweise die Felgentypen bzw. Reifengrößen nicht mischen!
    Eine solchen Ersatzreifen wird normalerweise nicht in die Reifenkarte eingetragen. Du kannst ihn also normalerweise nur als Notrad nutzen.
    Gruß Fred

  • Hi.
    Offiziell darfst du achsweise die Felgentypen bzw. Reifengrößen nicht mischen!
    Eine solchen Ersatzreifen wird normalerweise nicht in die Reifenkarte eingetragen. Du kannst ihn also normalerweise nur als Notrad nutzen.
    Gruß Fred


    Wo steht das ich achsweise keine verschiedenen Felgendesigns fahren darf? (zBsp Sternspeiche/Kreuzspeiche)
    Bei achsweise gleichen Reifen und gleichen Maßen der Felge gibt es eigentlich kein Problem.

    pure Vernunft darf niemals siegen

  • wurde nicht im Handbuch 2007 die Einschränkung für R200 "Ersatzräder müßen die gleiche Dimension wie die montierten haben" rausgenommen ??

  • Gleiche Dimension ist ja in Ordnung. Es geht darum das wir 5 schöne OZ haben und nach einer doppel Panne auf einer Prüfung wollen wir halt in Zukunft 2 Ersatzreifen dabei haben.
    Da uns nun die OZ zu teuer sind wollen wir noch eine 15 Zoll Alu Felge dazu nehmen die wir noch darum liegen haben.

  • Hi Stolli,


    mitnehmen darfst du erstmal alles, aber das wusstest du ja schon ;)


    Ob du es im Notfall auch dran schrauben darfst? Wahrscheinlich ist die Eintragung entscheidend. Wenn die Felgen explizit mit ihrer KBA-Nummer eingetragen sind, und diese Felge dann nicht, könnte das problematisch sein.


    Aber mal unter uns. Mach dir keinen Kopf. Wenn du nicht gerade aussichtsreich um Punkte in irgendeiner wichtigen Meisterschaft fährst, wird dich deswegen wohl keiner rausprotestieren.


    Vor allem nicht, wenn du wegen doppeltem Reifenplatzer in der Wertung eh unter "ferner liefen" auftauchst.


    Und wenn der TK beim Ausfüllen der Reifenkarte meckern sollte (unwahrscheinlich), kannst du das Rad immer noch ausbauen.


    Gruss Jo

  • @ Joachim S
    ja so denke ich mir das erlichgesagt auch.
    Wenn ich an das letzte mal denke haben wir uns mit über 1,5 min ins Ziel gerettet...damit wird dann wohl nix mehr mit Podest sein :)
    Lassen wirs mal drauf ankommen.

  • Wo steht das ich achsweise keine verschiedenen Felgendesigns fahren darf? (zBsp Sternspeiche/Kreuzspeiche)
    Bei achsweise gleichen Reifen und gleichen Maßen der Felge gibt es eigentlich kein Problem.


    Schau doch mal in deinem Teilegutachten für die Felgen nach!!
    Dort wird immer von Achse1 und Achse2 gesprochen!
    Wenn du nun zwei unterschiedliche Felgen auf eine Achse montierst, entspricht dein Fahrzeug nicht mehr dem Gutachten, somit also auch nicht der STVZO, FZV oder der 92/23/EWG, oder sonstiges.
    Hab leider keine Zeit Dir den Paragraph rauszusuchen. Wende dich an den Tüv-Menschen deines Vertrauens!


    Ein solches "6. Rad am Wagen" kann nur als Notrad und nicht als vollwertiges Ersatzrad deklariert werden.
    Das bedeutet, dass man mit dem Auto die Prüfung verlassen und zurück zum Anhänger fahren kann. Dies hat auch einen gewissen Vorteil. Das liegen gebliebene Auto ist nicht in der Schußbahn anderer und man muß nicht erst jemand finden der einen zum Gespann fährt, damit man das Rallyeauto nach der Prüfung abholen kann.


    Gruß Fred


    P.S.Lasse mich jedoch gerne eines besseren Belehren.;)

  • Vor 4-5 Jahren hab ich mal einen Ausflug als Beifahrer gemacht.
    Bei der TA wurde bemängelt, daß die Felge des Ersatzrades nicht der auf dem Fahrzeug montierten entsprach. Da wir das Rad im Wettbewerb dann eh nicht hätten fahren dürfen, haben wir es gleich rausgenommen. Felge und Reifen entsprachen aber den Dimesionen der gefahrenen Räder.

  • Hallo,
    irgendwie ist es ja logisch, dass Achsweise die selben Felgen montiert werden müssen, denn auch bei gleicher Grösse spielen ja ET und Gewicht der Felge eine Rolle, was das Fahrverhalten angeht.


    Gruss raki


    Edit: Sorry, ET wurde ja erwähnt... :rolleyes:


  • Für Serienfelgen die vom Fzg.Hersteller mit der EWG Betriebserlaubnis freigegeben sind gibts ja zBsp. kein Teilegutachten. Sie sind ja freigegeben.
    Bei BMW gibts da eine sehr große Auswahl an verschiedenen Stylings für ein Model(zBsp E36) bei gleichen Maßen (zBsp 7x16 ET 42). Theoretisch könnte ich davon 4 verschiedene Felgendesigns fahren ohne das irgendjemand was dagegen sagen könnte. Es steht nirgendwo das ich von den freigegebenen Stylings 4 gleiche fahren muß. Macht natürlich keiner, wäre aber theoretisch möglich.:D

    100% neutraler Rallyefan.

  • Für Serienfelgen die vom Fzg.Hersteller mit der EWG Betriebserlaubnis freigegeben sind gibts ja zBsp. kein Teilegutachten. Sie sind ja freigegeben.
    Bei BMW gibts da eine sehr große Auswahl an verschiedenen Stylings für ein Model(zBsp E36) bei gleichen Maßen (zBsp 7x16 ET 42). Theoretisch könnte ich davon 4 verschiedene Felgendesigns fahren ohne das irgendjemand was dagegen sagen könnte. Es steht nirgendwo das ich von den freigegebenen Stylings 4 gleiche fahren muß. Macht natürlich keiner, wäre aber theoretisch möglich.:D


    Wenn's nicht durchgekommen ist, spreche von achsweise gleiche Felgentypen.


    Wie du schon sags haben die Serienfelgen eine EWG Betriebserlaubnis. Jedoch wird in dieser die Felge auch nur achsweise und nicht für jede Aufhängung genehmigt!!
    Z.B. wurde bei BMW auch verschiedene Reifen auf den selben Felgen montiert ausgeliefert! Deswegen ist es nochlange kein Grund vier Felgen gleichen Typs mit vier unterschiedlichen Reifen zu fahren!!!:confused:


    Die Felgen unterscheiden sich immer!!!
    Sollten die Felgen zwar die gleiche Dimensionen haben ( ET, Breite, Durchmesser) können immer noch Abweichnungen im Material, Fertigungsverfahren und Geometrie vorhanden sein. Dies hat zur Folge, dass die Felgen sich in ihrer Dichte, Gewicht (Prob: verschiedene ungefederte Massen), ihren E-Modulen (Steifigkeit) und Gewichtsverteilungen (Prob: verschiedene Trägheitsmomente) unterscheiden.
    Wenn du mit einem BMW mit vier verschiedenen Felgen beim Tüv vorfährst, bekommst du, wenn es auffällt, mit Sicherheit keine Plakette!
    Gruß Fred

  • Zufällig arbeite ich bei einem BMW Händler. Habe mal alle Unterlagen die wir für die Serienfelgen zu Verfügung haben durchgesehen. Es steht nirgendwo etwas von achsweise. Ich sehe es wie cockart, theoretisch könnte man vier verschiedene Felgen(Stylings) fahren. Das es keiner macht, ist klar.

    pure Vernunft darf niemals siegen

  • Hihi!:)
    Lustig, arbeite auch bei BMW und bevor ich gepostet hab, hab ich natürlich auch erst die Original BMW Papiere angeschaut. Sonst hätte ich das mit Sicherheit nicht geschrieben. Theoretisch ist es mit Serienfelgen halt einfach möglich. Logisch das ich das persönlich auch nie machen würde.
    Werd nächste Woche mal spaßenshalber unseren freundlichen Dekra Mann befragen!
    Gruß Holger

    100% neutraler Rallyefan.

  • Schaut euch mal im Thread mit den TOP vs. BAD Lackierungen an. Dort hat Uwe Gropp seinen Peugeot eingefügt und der hat auf den Bildern auch unterschiedliche Felgen an Vorder- und Hinterachse. Und die Bilder sind vom 1.Masters-Saisonlauf im Saarland.

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