DMSB Käfig Vorschriften 2009 in F 2005


  • Hallo. Ich habe eine Frage zu o.g. neuen Vorschrift. Nach einem telefonat mit dem DMSB habe ich mir noch einmal das Handbuch vorgenommen. Ich fahre in der Klasse F 2005 bis 2 Liter Hubraum. Gem. Handbuch ist in der F 2005 unter 2 Liter Hubraum ein Überrollbügel vorgeschrieben und ein Überrollkäfig empfohlen. Für mich bedeutet dies, auch wenn ich bereits einen Käfig verbaut habe, dass ich für 2009 keinen doppelten Flankenschutz verbauen muss. Der gute Techniker vom DMSB ist der Meinung, dass diese änderung für alle Klassen gilt. Wie seht ihr das??
    Gruß Uwe

  • Hast du Käfig, musst du doppelt Flanke schützen;)


    Hier nochmal der ganze Text:


    "s FLANKENSCHUTZSTREBEN AN ÜBERROLLKÄFIGEN –
    NOCHMALIGE ERINNERUNG – WICHTIG!
    Mit Ausnahme von historischen Fahrzeugen nach Anhang K
    werden ab 01.01.2009 in allen FIA- und DMSB-Fahrzeuggruppen
    und in allen Serien an Überrollkäfigen, welche nach den so
    genannten Eigenbauvorschriften gebaut sind, an der Fahrerseite
    mindestens zwei Flankenschutzstreben gemäß den Zeichnungen
    253-9, 253-10 oder 253-11 im Anhang J verlangt. Bei gekreuzten
    Flankenschutzstreben (Zeichnung 253-9) müssen mindestens
    zwei gegenüberliegende Knotenbleche gemäß Art. 253.8.2.14
    und Zeichnung 253-34 in Anhang J vorhanden sein (siehe
    Zeichnungen im DMSB-Handbuch oder Vorstart 3/08). Gleiche
    Vorschrift gilt dann auch im Rallyesport sowie bei allen sonstigen
    Veranstaltungen mit Beifahrer für die Beifahrerseite. Die
    Mindestdicke der Knotenbleche beträgt 1,0 mm."


    Hättest du nur einen Bügel, sähe es bestimmt anders aus.


    Bist dir sicher, das unter 2L nur ein Bügel reicht??? Wurde ab 2008 in der H zumindest geändert (endlich)

  • Ja, in der Klasse H ist Käfig in allen Klassen seit 08 Vorschrift. Ist aber doch nicht zu verstehen. Mit Bügel, hier habe ich noch nicht einmal einen einfachen Flankenschutz, darf ich fahren und mit Käfig brauche ich in der gleichen Klasse einen doppelten??? Ich werde mir das Kreuz sowieso einbauen um das ganze etwas steifer zu machen. Wusste bis zu dieser Vorschrift nicht, dass mein Wichers Käfig als Eigenbau gilt. Sonst hätte ich das Kreuz schon viel früher eingebaut.

  • Hm,


    ganz klar ist es vielleicht wieder nicht... Im aktuellen F-Reglement steht es wieder anders.


    Ab Bj 97 muss es ein Käfig sein. Davor reicht ein Bügel, Käfig empfohlen.


    Ein Widerspruch im Reglement? Oder war besagter Satz eine "letztlich doch nicht ins Reglement aufgenommene Interpretation"?


    Ich weiss es nicht...


    Gruss Jo


    Edit: Siehe weiter unten: Hab Quatsch geredet. Meine Aussage war eindeutig falsch. Hatte das "2008" beim Handbuch übersehen...

    Einmal editiert, zuletzt von Joachim S () aus folgendem Grund: Sachlicher Fehler

  • Hallo Jo.
    Das heißt du hast das neue Handbuch? Und dort steht wieder unter 2 Liter Käfig empfohlen? Dann müßte man es darauf ankommen lassen.
    Gruß Uwe

  • In jeder Ausschreibung (zumindest die die ich kenne) steht dass nur
    Fahrzeuge mit Überollkäfig startberechtigt sind. Und das schon länger.
    Also eigentlich egal was wo wie im Handbuch über Bügel steht.

  • Hallo
    jetzt nochmal eine Frage ( kann ja sein das ICH was nicht verstehe). wenn ich einen Käfig von Wiechers habe mit EINER strebe an der fahrerseite (beifahrerseite), muß ich dann eine ZWEITE ! nachrüsten lassen um in F2005 starten zu dürfen? :confused:


    A.G.:)

  • @ e30is


    wenn du einen käfig hast, muss der den aktuellen vorschriften entsprechen. auch wenn der käfig selbst nicht vorgeschrieben ist. unlogisch, ist aber so.



    @ panda


    lies dir die ausschreibungen am besten nochmal genau durch, würde mich sehr wundern. am besten mal posten (is nicht böse gemeint).


    @ a.g.


    entweder dass, oder du besorgst dir eine homologation für deinen käfig, dass er nicht nur den eigenbau-vorschriften entspricht (beim hersteller oder dmsb). gibts aber nicht für jeden käfig.

  • Hallo Jo.
    Das heißt du hast das neue Handbuch? Und dort steht wieder unter 2 Liter Käfig empfohlen? Dann müßte man es darauf ankommen lassen.
    Gruß Uwe



    Hi Uwe,


    ich habs aktuell von der DMSB-Seite runtergeladen. Gibts neuerdings als PDF.


    Aber, da hab ich wohl Müll erzählt. Es ist das Handbuch 2008... Leicht gutgläubig hatte ich angenommen, die würden zumindest das aktuelle Handbuch veröffentlichen...


    Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil, es steht ziemlich fett auf der Seite, man solle zusätzlich die Änderungen/Ergänzungen beachten. Und da steht dann eindeutig, "in der F sind ab 2009 keine Bügel mehr erlaubt". In der letzten Zusammenfassung für 2008.


    Sorry für die Falschmeldung...


    Gruss Jo

    Einmal editiert, zuletzt von Joachim S ()

  • Hallo
    jetzt nochmal eine Frage ( kann ja sein das ICH was nicht verstehe). wenn ich einen Käfig von Wiechers habe mit EINER strebe an der fahrerseite (beifahrerseite), muß ich dann eine ZWEITE ! nachrüsten lassen um in F2005 starten zu dürfen? :confused:


    A.G.:)


    Ja, das ist so. Habe auch einen Wichers-Käfig.


    Gruß Uwe

  • Hadef


    entweder dass, oder du besorgst dir eine homologation für deinen käfig, dass er nicht nur den eigenbau-vorschriften entspricht (beim hersteller oder dmsb). gibts aber nicht für jeden käfig.


    Jo danke. habe gerade mit wiechers telefoniert, gibt für mein auto/käfig keine homologation. das heist, hinfahren und 2 streben einbauen lassen. :(


    Mdf A.G.:)

  • Also ein Kaufkäfig wie z.b Wiechers zählt auf keinen Fall zu Eigenbaukäfigen. An einem solchen Käfig darf nichts verändert werden. Das was dran ist ist dran und gut. Man darf weder etwas zusätzlich anschweißen noch irgendwas entfernen! Diese Käfige brauchen dann auch keine Kreuz mit Knotenblechen.


    Wenn du einen Hauptbügel drin hast der 50x2mm ist kannst du ihn event. auf eigenbau eintragen lassen und dann müssen auch die Kreuze rein.

  • Tach zusammen,


    also wir haben einen Wiechers-Käfig drin. Aber wir haben offenbar nur ein Materialgutachten, kein FIA, DMSB oder ONS-Gutachten!? Also ein Kaufkäfig nach Eigenbauvorschriften?


    Egal, das Zeug für die Streben ist bestellt, jetzt kommts auch rein. Schaden kanns nicht. Und ich hab noch keinen TK über zu viel Käfig motzen sehen...


    Gruss Jo

  • [ Schaden kanns nicht. Und ich hab noch keinen TK über zu viel Käfig motzen sehen...


    Gruss Jo[/QUOTE]


    Wie ist er denn bei dir eingetragen? Als Eigenbau oder als Wiechers Käfig. Wenn der nicht als Eigenbau eingetragen ist wirst du bei einer TA sicher mal ärger bekommen. Ich hatte das schon mal.

  • Tja, im Brief steht schon, dass er von Wiechers ist. Und ne Nummer hat er auch... Und beim Wühlen in den Unterlagen haben wir das besagte Materialgutachten gefunden. Mehr eben nicht.


    Also offenbar keins der gefordeten Gutachten (wobei ich mich auf den Eingangstext dieses Threads beziehe).


    Falls es "Motze" geben sollte, woher soll der TK eigentlich wissen, dass der Käfig nicht schon von Wiechers mit doppeltem Flankenschutz geliefert wurde?


    Naja, wie gesagt, ich erwarte da keinen Ärger. Und da es beim Seitenaufprall und auch sonst der Stabilität der ganzen Zelle nur nützen kann, bau ich das eigentlich auch ganz gern ein...


    Gruss Jo

  • @ zucht


    ein "kaufkäfig" ist immer ein eigenbau-käfig, so lange du keine homologation hast. und wenn du die nicht hast (aus welchem grund auch immer), müssen da die zusatzstreben rein.



    @ jo


    ich hab schon gesehen/gehört, wie sich ein tk über zu viel käfig beschwert hat.

  • @ hadef: Völlig korrekt!


    Aber die Sache mit dem TK nehme ich dir nicht ab; es sei denn jemand hat den Käfig mit einem spitzen Dorn, der in Fahrerrichtung zeigt, erweitert...<lach>

  • Mal zur Richtigstellung:
    Es gibt 3 Sorten von Käfigen/Zellen


    1. homologierte Überrollvorrichtungen
    das sind meist die, die in Werkswagen verbaut sind, diese werden direkt vom Werk zu dem Fahrzeug homologiert.
    Teilweise werden hier auch ganz andere Rohrquerschnitte verwendet, solange die Gesamtkomstruktion die geforderte Stabilität erbringt.


    2. Überrollvorichtungen mit Zertifikat
    diese werden nach den Bestimmungen der FIA / ASN gefertigt und das Zertifikat bestätigt das.
    @ Jo

    Zitat

    woher soll der TK eigentlich wissen, dass der Käfig nicht schon von Wiechers mit doppeltem Flankenschutz geliefert wurde?


    Hierzu ist der/die Käfig/Zelle "immer" in Wort und Bild dargestellt.
    Auf dem Zertifikat ist "immer" ein FIA-oder ASN-Stempel.
    So z.B.http://www.ompracing.it/motore/rollbar/ab106154a.zip


    3.Eigenbauten
    Diese haben werder eine Homologation oder Zertifikat und müssen den Bestimmungen für Eigenbauvorschriften nach Anhang J entsprechen. Eine eventl. vorhandene Materialbescheinigung dient lediglich dazu, nachzuweisen das das "Material" eben diesen Vorschriften entspricht.


    Und eben nur diese, zu Punkt 3 genannten Konstruktionen, müssen jetzt einen doppelten Flankenschutz haben, der wiederum den bekannten Vorschriften entsprechen müssen.

    Punkt, nicht mehr und nicht weniger, sooo schwer zu verstehen ist das doch nun wirklich nicht;););)

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