Dringende Frage zur Technischen Abnahme

  • Hallo,


    mir stellt sich folgendes Problem:


    Durch Verzögerungen beim Aufbau des Fahrzeugs wurden wir erst am vergangenen Sonntag fertig. Die Abnahme der eingebauten Teile wurde diesen Montag auf einer TÜV-Stelle durchgeführt.
    Da ich berufsbedingt keine Zeit hatte, zu warten, bis die Papiere ausgestellt waren, sind mir diese per Post zugesandt worden. Angekommen sind sie gestern Nachmittag.


    Da auf dem Gutachten der Satz "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist umgehend erfordelich" vermerkt ist, bin ich natürlich sofort heute morgen zur Zulassungsstelle, um die Änderungen in den Fahrzeugschein übernehmen zu lassen.


    Auf der Zulassungsstelle sagte man mir jedoch, das ich eine Kopie des TÜV-Berichts (§19 Abs. 2) wegen neuer Vorschriften ab 29.04.09 zuerst an eine weitere Behörde Faxen müsse, damit mir dort die entsprechende Einzelbetriebserlaubnis ausgestellt wird. Das Fax habe ich natürlich auch gleich heute morgen losgeschickt, jedoch bekomme ich diese Betriebserlaubnis erst am Dienstag per Post zurückgeschickt. Erst dann können halt auch die Änderung richtig in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.


    Jetzt zu meiner Frage:


    Komme ich nur mit dem vorhandenen TÜV-Gutachten (Eintrag) nach §19 Abs. 2 durch die Technische Abnahme? Diese ist leider schon heute Abend bzw. morgen.


    Es wäre echt schade wenn es nach der ganzen Arbeit nur an der Deutschen Bürokratie scheitern würde, denn abgenommen sind die Änderungen ja, halt nur noch nicht im Fahrzeugschein vermerkt... und "umgehend" darum gekümmert, das es in den Schein übernommen wird, habe ich mich ja auch.


    Viele Grüße

  • Ja, war bei uns auch kein Problem !
    Daß die Änderungen zulässig sind und der Einbau sachgerecht durchgeführt wurde hast Du ja bestätigt.
    Für Behördenöffnungszeiten kann der Bittsteller ja nichts.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

    Einmal editiert, zuletzt von R.B. ()

  • Was mir eher Sorgen macht, daß Du nach der TÜV-Abnahme eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen sollst.


    Um was geht es denn da ?
    Nicht, daß man Dir in der Abnahme Einschränkungen vermerkt hat, die dem DMSB-Reglement wiedersprechen.


    Im Zweifelsfalle rufe vor der Abreise doch den Entsprechenden TK an und schildere Dein Problem, dann bist Du auf der sicheren Seite.

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  • Was mir eher Sorgen macht, daß Du nach der TÜV-Abnahme eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen sollst.


    Um was geht es denn da ?
    Nicht, daß man Dir in der Abnahme Einschränkungen vermerkt hat, die dem DMSB-Reglement wiedersprechen.


    Im Zweifelsfalle rufe vor der Abreise doch den Entsprechenden TK an und schildere Dein Problem, dann bist Du auf der sicheren Seite.



    Da hätte sich anscheinend irgendein EG-Gesetz geändert. Ich hab da auch Infomaterial mitbekommen. Das geht nur um die Abnahmen nach §19 Abs. 2


    Da muss quasi die Zulassungsstelle einen Stempel mit "Betriebserlaubnis erteilt" aufs TÜV Gutachten drücken.


    Bei uns in Hessen ist es halt nur so, das das nicht jede Zulassungsstelle macht, sondern nur 2 (Marburg und Fulda) stellvertretend für alle anderen.


    Eingetragen ist alles ohne einschränkungen, also Sitze, Gurte, Lenkrad und Käfig.


    Ich lass es heute abend einfach mal drauf ankommen, mehr kann ich sowieso nicht machen :-(. Wenigstens habe ich Glück, das das Rallyezentrum genau vor meiner Haustür ist, da haben wir wenigstens keine Anreise umsonst..


    PS:


    Hier ist das Formular, das ich ausfüllen "durfte"...


    http://www.marburg-biedenkopf.…ung_betriebserlaubnis.pdf


  • :eek: Mann, was habt ihr denn für ein Auto gebaut ?


    Einen gemeingefählichen Stinker zum Rentnermeucheln mit einer Geräuschkulisse wie ein Tornado oder einen Panzer für eine Schotterallye mit einer Zelle ohne Zertifikat gebastelt ?
    Das klingt in meinen Ohren so, als ob alles, was der TÜVtler für i.O. befunden hat erst durch den Stempel eines Schreibtischtäters seine Legitimation erhält.


    Was sagt uns dieser § 2 also ?
    Unfallzahlen auswerten / Autos von der Straße - alle gemeingefährlich,
    fehlerbehaftete Menschen von der Straße - alle gemeingefährlich
    Vegetarier die Fahrerlaubnis entziehen - schlechtere Abgaswerte
    Radios im Auto mit verplombtem Bedienteil - zu hohe Geräuschemission


    Wenn man das mal ganz simpel deutet, dann hat der TÜV-Prüfer An-und Umbauten abgenommen, die eigentlich illegal sind.
    ... und für 40 Euro Beamtenförderung ist alles das dann wieder legal, nur weil irgendjemand seinen Stempel draufdrückt, der wahrscheinlich von Fahrzeugtechnik genauso viel Ahnung hat wie der Blinde vom Licht.


    Das begreife wer will ...:confused::confused::confused:

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • seit ende april diesen jahres müssen die zulassungstellen bei vorlage div. gutachten (tüv, dekra...) erst die genehmigung (erteilung der betriebserlaubnis) der zuständigen genehmigungsbehörde, z. b. fulda, haben. vorher darf die zulassungsstelle die techn. änderung oder zulassung nicht vornehmen. von der genehmigungsbehörde wird zudem eine genehmigungsnr. zugeteilt, welche auch mit din die zbI eingetragen wird.


    betroffen sind z. b. jegliche gutachten, die nach §21 durchgeführt sind, oder z. b. auch nach §19(2) in verbindung mit §21. ebenso einzelgutachten nach §13.


    meist ist auch ein gutachten über die eintragung zusätzlicher reifen ein solches, welches über die genehmigungsbehörde laufen muss, bevor die techn. änderung durch die zulassungsstelle erfolgen darf.


    in der regel faxt die zulassungsstelle die unterlagen zur genehmigungsbehörde und diese kann es auch nach bearbeitung dorthin zurückfaxen. somit ist die änderung immerhin noch möglich, bevor das original beim antragsteller im briefkasten liegt. (und wenn man sein dringendes anliegen mitteilt, sind manche behörden vielleicht auch garnicht so bürokratisch wie man manchmal meint - und der ton macht die musik.)

  • irgendwann kommt noch einer auf die idee das es sich bei einem rallyeauto
    um ein illegales fluggerät(insbesonders nach kuppen)handelt und du brauchst
    deshalb noch eine freigabebescheinigung für tiefflüge(hier flughöhe unter 5m)
    vom bundesluftfahrtamt.:D:D:confused:
    ich glaube sowas war mal im gespräch:cool::):confused::D
    du brauchst dann aber auch einen eintrag im führerschein(bestätigung für sichtflug);(:]:D

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