Gruppe F :: Bestimmungen / Technik Allgemein

  • Hallo,
    hab da mal ne frage.
    habe glaube mal im Vorstart gelesen das in der Gruppe-F so Nothammer mitgeführtwerden muss. Steht aber im Handbuch nicht drinne.
    Was gibts noch für Neuerungen? Habe keine großen Unterschiede zu letzen Jahr festgestellt.

  • Änderungen sind "kursiv" geschrieben... Die wichtigste Änderung ist wohl der Name der Gruppe ;)


    Grüsse,
    Sergo

  • @shootemup. es geht nicht um den Hammer, sondern um ein Gurtmesser (welcehs auch im Nothammer integriert sein kann). Der Hammer an sich ist ja völlig überflüssig, da su ja eine Splitterschutzfolie auf deinen scheiben hast (da kannste lang hinhämmern).

  • Hallo,
    hab da mal ne frage.
    habe glaube mal im Vorstart gelesen das in der Gruppe-F so Nothammer mitgeführtwerden muss. Steht aber im Handbuch nicht drinne.
    Was gibts noch für Neuerungen? Habe keine großen Unterschiede zu letzen Jahr festgestellt.


    Steht definitiv drin! Vielleicht nicht nur das Gruppe F Reglement lesen?!:)


    Im Handbuch sind die Neuerungen nicht mehr kursiv, aber wenn man sich die techn. Änderungen für das Reglement 2010 aus 2009 auf der DMSB-Seite als PDF zieht, hat man die alles zusammen gefasst.

  • Habe auch noch ne Frage:
    Darf ich in der F-2005 eine Dachluftklappe verbauen und muß diese eingetragen sein?
    Danke für eure Hilfe.


    MFG Stefan



    Was willste denn damit, dein Co riecht wohl unangenehm????????????:p
    :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D



    Seite 503 oder auch brauner Teil Seite 31


    Art. 16 Karosserie und Fahrgestell


    Von der FISA/FIA für das betreffende Fahrzeug homologierte
    bzw. ehemals homologierte Dachklappen sind
    zulässig.


    Und NEIN, die Dachluftklappe muss nicht eingetragen werden!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Funnys ()

  • Käfigvorschrift?
    kann es sein das im Handbuch ein Wiederspruch was den Eigenbau angeht drin ist? In der Gruppe F ist unter Art. 26.7 als erstes auf den aktuellen Anhang J verwiesen und weiter unten werden zwei Diagonalen im Haupbügel und ab 1.1.2011 auf die A-Säulen Abstrebung hingewiesen, und dies im Gegensatz zum Anhang J ohne Baujahr Einschränkung?
    Würde ja bedeuten das ein GrN Eigenbau weniger Streben vorschreibt wie ein GrF Eigenbau wenn man von einen älteren Fahrzeug ausgeht?

  • Habe auch noch ne Frage:
    Darf ich in der F-2005 eine Dachluftklappe verbauen und muß diese eingetragen sein?
    Danke für eure Hilfe.


    MFG Stefan


    steht auch im Handbuch unter Gruppe F


    Dachluftklappe nur erlaubt, wenn sie beim Modell homologiert gewesen ist..
    Hatte dein Modell in Gruppe A oder N eine Klappe dann darf die in F auch gefahren werden, ansonsten NEIN


    Handbuch gibts hier:
    http://www.dmsb.de/motorsport_handbuecher.html

    White Horse CTC Racing Team:cool:

  • Hallo,
    ich spiele mit dem gedanken in meinen Honda CRX ED9 den 1,6l Vtec Motor rein zu hängen.
    Darf ich damit dann noch in der Gruppe fahren. Es heisst ja im Handbuch das der Block mal im Modell verbaut gewesen sein muss.
    jetzt ist nur die frage was meinen die mit Modell. Ich meine kommt es auf den Namen "CRX" an oder auf die Typbezeichnung "ED9" oder sogar nach der ABE-Nummer vom Auto.
    Der CRX mit 1,6l Vtec Motor heisst "EE8".

  • Hallo,
    ich spiele mit dem gedanken in meinen Honda CRX ED9 den 1,6l Vtec Motor rein zu hängen.
    Darf ich damit dann noch in der Gruppe fahren. Es heisst ja im Handbuch das der Block mal im Modell verbaut gewesen sein muss.
    jetzt ist nur die frage was meinen die mit Modell. Ich meine kommt es auf den Namen "CRX" an oder auf die Typbezeichnung "ED9" oder sogar nach der ABE-Nummer vom Auto.
    Der CRX mit 1,6l Vtec Motor heisst "EE8".


    Typbezeichnung, z.B. BMW E30, Opel Kadett C oder Polo 6N.
    Z.B. gab es den M3 bei BMW ab E30 in allen Baureihen, ist aber immer ein anderes Grundmodell, E30/E36/E46.....

  • Mal nicht so schnell aufgeben... Der CRX mit V-Tec hat zwar eine andere Bezeichnung, aber eigentlich ist das doch nur eine Formalität. Was ist denn anders an dem Auto, vom Motor abgesehen? Ich denke Nichts, zumindest Nichts was Du nicht umbauen könntest - damit wird der Umbau wieder "legal". Siehe Artikel 2.5b im F-Reglement:


    Fahrzeuge anderer Hersteller, z. B. eigens auf Rohkarosserie aufgebaute Fahrzeuge, sind nur dann zulässig, wenn das Modell einem Typ eines Herstellers gemäß Art. 2.5a entspricht, wie es von einem vom DMSB anerkannten Hersteller
    ausgeliefert wird oder wurde.

    Dein Umbau-CRX entspricht dann vollständig dem Modell EE8, damit kommt obiger Passus zum Tragen. Notfalls die Übereinstimmung vom DMSB bescheinigen lassen.


    Grüsse,


    Sergio

  • Hallo habe einen Golf 2 der Vorbesitzer hat die Spritzwand entfernt und jetzt bräuchte ich eine lösung für die frischluftzufuhr. Darf ich eine Dachbelüftung anbringen und den Gebläsekasten blind machen? oder eine lufthutze auf die motorhaube anbringen mit luftführung zum Gebläsekasten?
    mfg :)

  • Am besten liest du dir erstmal das DMSB Handbuch durch. Da steht so ziemlich alles drin was du wissen musst/willst und sogar noch mehr.
    Den Download findest du unter rallye::aktiv.


    Tip: Wir haben damals (allerdings beim 1er) einfach aus Blech nen Kasten um das Gebläse gemacht, was zum Motor hin dicht aber zu den Lüftungsschlitzen der Haube hin offen war.


  • Au contraire! Denn diese "Formalität" ist ja das entscheidende Kriterium.


    Er ist aber kein "Hersteller" ist, wie etwa die M GmbH.
    Somit kommt dieser Passus nicht zum tragen.
    Er will ein Fahrzeug des Herstellers Honda in ein Fahrzeug des Herstellers Honda umbauen?
    Das würde ich mir, sollte es doch erlaubt sein, auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen.

  • Au contraire!


    Dachte ich mir ;)



    Denn diese "Formalität" ist ja das entscheidende Kriterium.


    Dabei hat der DMSB bestimmt nicht an solche Sonderfälle gedacht, also dass ein im Prinzip identisches Auto von ein und demselben Hersteller mit verschiedenen "Grundmodellbezeichnungen" verkauft wird/wurde... Die eigentliche Idee des Reglements wäre sonst ja auch für'n Arsch.



    Er ist aber kein "Hersteller" ist, wie etwa die M GmbH. Somit kommt dieser Passus nicht zum tragen.


    Der Passus, so wie er wörtlich im Reglement steht, nicht - da hast Du Recht. Aber das Reglement ist ja nun auch dazu da ausgelegt zu werden. Und da das im Reglement aufgeführte Beispiel noch viel weiter geht, als der hier angedachte Umbau, lege ich es so aus, dass ich, solange ich alle für die Einhaltung des Reglements relevanten Teile umbaue, mir "jedes Auto zu jedem Auto" umbauen kann. Ob ich nun vorher Hersteller war, oder Honda, ist wieder nur eine Formalität (und ich habe nicht den Eindruck als ginge es dem DMSB im Groben um Formalitäten).


    Aber auch die Formalitäten wären leicht zu erledigen, statt den Motor eintragen zu lassen würde man einfach die anderen Veränderungen eintragen lassen, in den Brief eines EE8.


    Sind Sie d'accord?


    ;)


    Grüsse,


    Sergio

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