Moin Moin!
Wieder mal ein paar Fragen zum allseits beliebten Thema Rallyefahrzeuge und TÜV... :))
1. Wir werden demnächst in unseren Rallye-Wagen eine hydraulische Handbremse und Bremskraftregelventil (im Innenraum) einbauen, damit der Golf auch mal in Asphalt-Spitzkehren seinen Hintern in Bewegung setzt. Die Änderungen müssen ja wahrscheinlich eingetragen werden.
Gibt es Probleme mit der Abnahme/Eintragung? Hat jemand von Euch so eine Änderung schon mal vorgenommen und eingetragen bekommen?
2. Wir haben uns einen gebrauchten Oettinger-Motor besorgt, aber leider keine Unterlagen/Gutachten dafür.
Ist es möglich, eine Leistungssteigerung lediglich durch den allgemeinen Hinweis "geänderte Nockenwellen und Steuergerät" eintragen zu lassen oder werden i.d.R. detaillierte Unterlagen verlangt?
3. Ist der Eintrag einer anderen Achsübersetzung ein Problem? Die Achsübersetzung stammt aus einem Golf II Syncro, also alles VW.
Vielen Dank Euch ...und immer eine Handbreit Schotter unter den Reifen!! :))
Flo