Getönte Seitenscheiben bei Rallyefahrzeugen

  • Kann mir jemand erklären , warum man hier und da noch abgedunkelte Seitenscheiben bei Rallyefahrzeugen findet.
    Ich dachte es sei verboten ??

  • Hi,


    die Frage ist: abgedunkelt um wieviel %? Es gibt meiner Kenntnis nach 2 Szenarien, die momentan zu einem relativ hohen Tönungsgrad führen können:


    1) durch die klare Splitterschutzfolie wird die werkseitig getönte Scheibe nochmal in der Transmission reduziert, liegt aber immernoch bei 70% Transmission, das wäre STVO konform und eintragbar.
    2) durch die klare Splitterschutzfolie wird die werkseitig getönte Scheibe auf unter 70% Transmission reduziert, dass ist nicht STVO-konform, sollte bei einem Fahrzeug mit KFP aber auch eintragbar sein, da das ja trotzdem dem Gruppe G/F/H-Reglement entspricht.


    Andere legale Möglichkeiten fallen mir nicht ein, aber ich erhebe auch kein Anspruch auf Vollständigkeit.


    Mit freundlichen Grüßen
    Alex

  • Eine klare Splitterschutzfolie erhöht niemals den Tönungsgrad, und getönte Splitterschutzfolien gibt es meines Wissens nicht, oder wären wenn doch dann nicht erlaubt. Eine Tönung der Seitenscheiben kann nur durch die Originalscheiben kommen.


    Gruß

  • Wie siehts denn bei verspiegelten Scheiben aus? Sieht man ja doch des öfteren, irgendeine Möglichkeit muss es scheinbar auch geben, da z.B. die Werks-VW in D zugelassen sind und demnach Tüv haben müssen..

    Darf ich das?

  • Anhang J Art. 253
    Die Benutzung von getönter oder versilberter Folie auf
    den seitlichen und hinteren Scheiben sowie dem Glas-
    Sonnendach ist für Rallyes erlaubt unter der Voraussetzung:
    – Versilberte oder getönte Folien, welche an den vorderen
    Seitenfenstern und hinteren Seitenfenstern angebracht
    sind, müssen eine Öffnung vergleichbar zu einer Kreisfläche
    mit einem Durchmesser von 70 mm (38,5 cm²)
    aufweisen, so dass der Fahrer sowie das Fahrzeuginnere
    von außen gesehen werden kann.,
    – dass diese Bestimmung in der Veranstaltungsausschreibung
    aufgeführt ist.


    also z.B. nur Mexiko oder früher Safari und Griechenland u.a. erlaubt



    Gruppe F & H
    Für alle Wettbewerbsarten:
    Die Windschutzscheibe sowie die Scheiben der Fahrerund
    Beifahrertür müssen klar durchsichtig und dürfen
    demnach nicht getönt sein, es sei denn, es handelt sich
    um das serienmäßig getönte Wärmeschutzglas, welches
    der StVZO entspricht.


    Erläuterung-blauer Teil
    Die nachträgliche Anbringung von getönter Folie ist in
    den DMSB-Gruppen ausschließlich an den hinteren Seitenscheiben
    erlaubt.



    Sollte also ziehmlich eindeutig sein, zumal es die STVZO in D auch verbietet, bis auf Wärmeschutzverglasung

  • Eine klare Splitterschutzfolie erhöht niemals den Tönungsgrad


    Sorry aber ich verstehe das nicht, wie man so ein Nullwissen so motiviert verbreiten kann? Dass auch eine klare Splitterschutzfolie keine 100% Transmission haben kann, dass ist ja wohl klar. Das ist primitivste Physik, in der ich nebenbei bemerkt nen Hochschulabschluss hab. Also was soll das?


    Die klare Suntek 2M, die wir an unserem Auto haben, ist vom Hersteller mit 88% Gesamttransmission angegeben und dickere Varianten haben entsprechend noch geringere Werte. Das ist regelmäßig Thema bei der Frage nach der Eintragung von Splitterschutzfolie an den vorderen Seitenscheibe, die aus diesem Grund an den Scheiben, die für die Sicht des Fahrer relevant ist, per ABG NICHT zugelassen ist.


    Mal bisschen besser informieren bevor man was postet, wäre nützlich für alle.


  • Na cougar_01, waren wir gestern Abend auf Krawall gepolt?, oder lag die Überreaktion am Abendbierchen zuviel?


    zuerst wundert mich das ein Mensch mit Hochschulabschluss es nicht schafft sein Profil auszufüllen, aber es ja leichter anonym im Netz zu wettern.


    Zu Deinen Anschuldigungen:
    Ich habe nichts, aber auch rein gar nichts über Transmissionen gesprochen, es ging ausschließlich um den Tönungsgrad, und alle vom DMSB zugelassenen Sicherheitsfolien haben den Zusatz "klar" oder "clear". Das wiederum ergibt das wenn eine Fahrertürscheibe getönt ist, es sich ausschließlich um eine Wärmeschutzverglasung des Fahrzeugherstellers handeln kann (vorausgesetztes die Kombination ist zulässig).


    Was für alle nützlicher wäre, lassen wir die entscheiden die daraus ihren Nutzen ziehen, Herr Oberlehrer



    Gruß

  • Da ich KEINEN physikalischen, alkalischen oder sonstigen Hochschuldoktor habe, GLAUBE ich Folgendes nur (damit man mich trotz Abendbierchen nicht auseinandernimmt):


    Ich denke, daß dies auch länderspezifisch ist. Beispielsweise fuhr Johannes Keferböck mit dem 207 S2000 bei der zur ERC zählenden Jänner-Rallye 2015 in Österreich mit dunkel getönten Seitenscheiben, auch vorne. Da waren lediglich die kleinen Schiebefenster klar. Bei der Monte ein paar Wochen später war dies dann nicht erlaubt und es wurden die getönten Scheiben gegen klare getauscht. Denn laut seinen Angaben ist dies in Frankreich verboten - in Ö aber anscheinend nicht.

  • Egal oder? Wo kein Kläger da kein Richter.


    Bringt es Leistung? Senkt es den Schwerpunkt? Machts schneller?


    Das sehe ich etwas anders. Es ist verboten, Ausnahmen sind klar geregelt ... Punkt
    Wenn man nicht mal in der Lage ist, selbst die einfachsten Sachen im Reglement einzuhalten...wo soll das hinführen?


    Im übrigen ist es auch ein Sicherheitsaspekt, weil sich Retter im Falle eines Falles viel schneller einen Überblick über den Innenraum machen können-wie er deformiert ist, wie es den Insassen geht, was der schnellste Rettungszugang ist usw.


    allen einen frohen Vatertag

  • Interessantes Thema... eigentlich haben getönte Scheiben nur Nachteile. Habe mir mal ein paar Punkte gemacht.
    Wärmedämmung - sinnlos, da die meiste Wärme vom Motor kommt, und das nicht zu knapp.
    Blendschutz- auch albern, dafür gibt es Visiere, wenn überhaupt notwendig.
    Kommunikation wird auch verschlechtert, klare Scheiben sind für die Verständigung mit dem Team und der Startcrew eher wichtig.
    Ich sehe also gar keine Vorteile...warum also..


    Unter Umständen sind die Autos in der Serie so ausgerüstet...oder der Besitzer hat keine Ahnung, oder der Sponsor ist eine Folienfirma...
    Selbst bei Wüstenrennen ala Paris Dakar sind die meisten auch ohne Tönung.
    Mehr fällt mir am frühen Morgen auch nicht ein.

  • Na cougar_01, waren wir gestern Abend auf Krawall gepolt?, oder lag die Überreaktion am Abendbierchen zuviel?


    Irgendwann nervt es halt, wenn man Fragen richtig und vollständig beantwortet und dann kommen irgendwelche Antworten darauf, die mit der eigentlichen Frage gar nichts zu tun haben oder halt falsch sind. Von daher halt einfach unglücklich, dass mir jetzt gerade bei deinem Posting der Kragen geplatzt ist.


    Ich bitte in so fern um Entschuldigung für die undiplomatische Wortwahl; bitte aber nichts desto trotz auch um ein Stück weit Verständnis, denn die Aussage in deinem Post ist falsch.


    Zitat

    zuerst wundert mich das ein Mensch mit Hochschulabschluss es nicht schafft sein Profil auszufüllen, aber es ja leichter anonym im Netz zu wettern.


    Was tut denn mein Profil dabei zur Sache? Wenn du mich persönlich kennenlernen möchtest, kannst du mir gerne eine PN schreiben. Ich weiß jetzt nicht was meine informationelle Selbstbestimmung mit meinem Abschluss zu tun haben soll.


    Zitat

    Ich habe nichts, aber auch rein gar nichts über Transmissionen gesprochen, es ging ausschließlich um den Tönungsgrad, und alle vom DMSB zugelassenen Sicherheitsfolien haben den Zusatz "klar" oder "clear".


    Daran sieht man halt, dass du von dem Thema offenbar nicht sehr viel Ahnung hast. Was soll denn "Tönungsgrad" von "Transmission" unterscheiden? 30% "Tönungsgrad" (eigentlich: Absorptionsgrad) entsprechen halt 70% "Transmission". Damit beschreiben beide Begriffe das selbe über den Zusammenhang: 1 (oder von mir aus 100%) = Transmission + Absorption.


    Da kann im Handbuch noch so viel der Begriff "klar" stehen und der Hersteller das dranschreiben. Wenn die Folie dann nur mit 88% Transmission, also einem Tönungsgrad von 12% angegeben ist, dann wirkt eine Scheibe halt damit auch irgendwo getönt, insbesondere bei vorher vorhandener "Werkstönung" (wie auch immer diese begründet ist), die dann nochmal dazu kommt.


    Wäre mit der Aussage "klar" alles klar (< haha...), würde sich ja schließlich auch der TÜV nicht dafür interessieren.


    Zusammengefasst: Die Aussage "Eine Tönung der Seitenscheiben kann nur durch die Originalscheiben kommen.", ist falsch. Richtig ist: "Der Tönungsgrad der Seitenscheiben ist das Produkt der Tönung der Originalscheibe und des "Tönungsgrades" der Splitterschutzfolie (wie klein er auch sein mag)."


    Beste Grüße
    Alex

  • SICHERHEITSFOLIEN IN DMSB-GRUPPEN


    Der Artikel 9.1 der Allgemeinen Bestimmungen und Erläuterungen
    zu Sicherheitsvorschriften (FIA- und DMSB-Gruppen) ist mit
    sofortiger Wirkung wie folgt zu ergänzen (neuer Text kursiv):


    „9.1 Folien innen:
    In allen DMSB-Fahrzeuggruppen wird die nachträgliche Anbringung
    von klarer/farbloser Sicherheitsfolie mit den Prüfzeichen
    ~~D5170, D5174, D5178, D5190, D5195, D5197, D5209, D5233,
    D5274, D5277, D5403, D5446, D5497, D5498, D5532 oder D5533
    innen an den Seitenscheiben und Heckscheiben empfohlen.
    Darüber hinaus ist für Fahrzeuge der Gruppen H (siehe Art. 20)
    und F (siehe Art. 19) klare/farblose Sicherheitsfolie für die Scheibe
    der Fahrertür und bei Wettbewerben mit Beifahrer auch an der
    Beifahrertür vorgeschrieben, wenn diese Scheiben aus Hartglas
    bestehen.
    Die nachträgliche Anbringung von getönter Folie ist in den DMSBGruppen
    ausschließlich an den hinteren Seitenscheiben erlaubt.“

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