Bremsenkühlung

  • ich hab im forum nix dazu gefunden desswegen frag ich mal direkt


    ich fahr in der F, laut regelwerk ist die Bremsanlage freigestellt, änderung müssen eingetragen werden


    zählt ein belüftungsschlauch zur bremsanlage oder zur karosserie?


    darf ich einen solchen schlauch überhaupt verlegen?
    ich hab dazu nur was für gruppe n gefunden


    was habt ihr für schlauch genommen?
    ich hätte drenageschlauch im sinn, den kann man mit dem heisluftföhn warm machen und biegen, danach bleibt er in seiner form und kostet den meter nur paar €


    fragen über fragen :D

  • - die Belüftung zählt zur Bremsanlage
    - ist erlaubt und eintragungsfrei
    - Karosserieöffnungen (Lufteintritt) müssen mit Gitter verschlossen sein
    - Drainageschlauch ist nicht so gut weil zu dickwandig, zu schwer und nicht flexibel genug, lieber orginal Belüftungsschlauch mit eingearbeiteter Drahtwendel

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • wenn man die belüftung als bestandteil der karosserie sieht, muss man sie auch eintragen lassen. und dann ist es wieder erlaubt, da die öffnungen ja normalerweise im frontspoiler sitzen. und der ist eben frei gestellt (muss halt eingetragen sein).
    somit ist es grundsätzlich erlaubt. und wenn man ganz sicher gehen will, muss man eben alles (inkl irgendwelcher öffnungen für was auch immer) eintragen lassen.

  • ich seh schon wieder den fragenden blick wenn ich meinem dekra prüfer sag das ich löcher in der front eingetragen haben möchte :tongue:

  • es gibt autos, da sind sämtliche lufthutzen und öffnungen in den papieren eingetragen. und das solltest du am besten auch machen lassen. dann ersparst du dir wenigstens die probleme, die uwe hatte.

  • änderungen an der karosserie sind ja bedingt erlaubt


    zb


    Art. 19 Aerodynamische Hilfsmittel
    Front-, Heck- und Seitenspoiler sind freigestellt. Nicht serienmäßige Spoiler müssen
    entweder eine ABE haben oder in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.




    es sind ja 2 löcher in der orginal fronstoßstange, er wäre somit also serienmäßig ?(

  • meiner eben nich (mehr) ;)


    außerdem sind die zu hoch und trotz blech wegnehmen dahinter kommt die luft nicht dahin wo sie soll :(

  • Eingetragen müssen solche Öffnungen definitiv nicht, es dürfen auf keinen Fall keine verkehrsgefährdenden scharfen Kanten entstehen, es darf keine, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Schwächung des betreffenden Bauteils erfolgen und - wie schon bemerkt müssen die angebrachten Lufteintrittsöffnungen mit einem engmaschigen Gitter mit max 5 mm Lochgröße (genau wie bei Motorhauben) abgedeckt sein.


    Es ist Dir ja in der F 2005 erlaubt, die Stoßstange komplett wegzulassen, warum solltest Du also 2 Löcher darin vom Tüv eintragen lassen ?
    Oder muß eine fehlende Stoßstange eingetragen werden ?


    Also mach Dir mal keinen Kopf - Löcher rein, Kanten entgraten, Gitter davor und los geht's !

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • dito Uwe:
    Stosstange verändert die Länge und muss eingetragen werden auch wenn Sie fehlt.
    Spreche aus eigener Erfahrung.


    Sicher ist sicher und eintragen tut das auch jeder....eigentlich....

  • Moin moin,


    ich greife das Thema mal wieder auf, weil ich akut eine Frage habe. Ich baue meinen E36 gerade zurück auf Gruppe G. Momentan habe ich noch Schläuche zur Bremsbelüftung verbaut. Ich benutze dazu die serienmässigen Öffnungen in der Front, also quasi wie Serie, nur das ich anstatt der originalen Luftführung ein Flexrohr verbaut habe und die Öffnung jetzt rund statt eckig ist. Ist das in der Gruppe G so zulässig?


    Gruß
    Andreas

  • Servus
    braucht das denn ein 318ti/is mit Serien Motor überhaupt? Hab bei mir die Dinger rausgeschmissen bzw haben die den Schotter eh nicht lang überlebt
    Grüße

  • ja würd die schon drinn lassen, da die bremse eh nicht überdimensioniert ist. Ausserdem Vorsicht. Der VFl ti hat serie vorne keine Innenbelüfteten. Der is schon!
    Bilde mir schon ein, einen unterschied bei der Bremse gemerkt zu haben ob mit oder ohne kanäle!

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