Gruppeneinteilung :: Homologation :: N, A, H

  • Servus aus Bayern


    Kann mir mal einer sagen, in welcher Gruppe man mit einem Grp.A
    Allradfahrzeug bei einer 200er Rallye fährt?
    Ist das in der H möglich oder nicht?
    Die F-2005 ist gar nicht überall ausgeschrieben?


    Zu meiner Zeit war der Multiplikationsfaktor für aufgeladene Fahrzeuge 1.7
    Ist das immer noch so?


    Wäre euch für eine Fachkundige Antwort sehr dankbar.


    Gruß
    Franz

  • Hi Franz,


    die F2005 ist bei jeder 200-er ausgeschrieben. Jedenfalls kenne ich keine Ausnahme. Ob ein A-Auto da rein passt?


    Es wird von Details abhängen, kann ich jedenfalls nicht generell beantworten.


    Ich schätze, in der H bist du im Zweifelsfall richtig aufgehoben. Mit einer Einschränkung: Soweit ich weiss, darf in der A der Airrestriktor etwas größer sein, da müsstest du ggfs. umschrauben.


    Der Turbofaktor ist 1,7 für Ottomotoren, 1,5 für Diesel.


    Gruss Jo

  • Turbo/Allradfahrzeuge sind in der H nur zugelassen wenn eine Internationale Gr.A Homologation bestand und diese abgelaufen ist.
    Meines Wissens Evo4 und älter.



    Und wie sieht es dann mit der Grp. F-2005 aus?


    Danke für die Info´s im voraus



    Gruß
    Franz

  • Gruppe H möglich , wenn :


    Allrad, Turbo & maximal 2 Ventile pro Zylinder
    oder
    Allrad, Turbo & mehr als 2 Ventile pro Zylinder nur dann, wenn eine Gruppe A-Homologation bestand und diese mittlerweile ausgelaufen ist.
    Hast Du also einen Gruppe-A 16-Ventiler mit gültiger Homologation, bist Du bei 200er Rallyes nicht startberechtigt.


    Multiplikation hat ja Joachim schon geschrieben :


    G-Lader 1,4
    Turbobenziner 1,7
    Turbodiesel 1,5


    Airrestriktor 34 mm (Benzin) / 37 mm Turbodiesel


    Somit sind aktuelle Gruppe A-Fahrzeuge zugelassen, wenn nur 2 Ventil-Technik, aber welches Gruppe A-Auto hat das schon.


    Also bleibt die Gruppe F 2005, wobei ich da kein Problem sehe. Das Reglement ist natürlich etwas enger.


    Auch hier ist ein Airrestriktor vorgeschrieben.


    32 mm bei Benzinern , 35 mm bei Dieselfahrzeugen, G-Lader brauchen keinen Luftmengenbegrenzer.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • Danke für die Richtigstellungen...


    Ganz abgedreht gesehen wäre es also möglich, einen aktuellen Gruppe A-Turbo-Allrad auf 2 Ventile zurückzurüsten, wenn man unbedingt H fahren will :rolleyes:


    Aber dann passt er vermutlich nicht mehr in die A...


    Gruss Jo

  • Gruppe H möglich , wenn :


    Allrad, Turbo & maximal 2 Ventile pro Zylinder
    oder
    Allrad, Turbo & mehr als 2 Ventile pro Zylinder nur dann, wenn eine Gruppe A-Homologation bestand und diese mittlerweile ausgelaufen ist.
    Hast Du also einen Gruppe-A 16-Ventiler mit gültiger Homologation, bist Du bei 200er Rallyes nicht startberechtig


    Auch mit einem Turbo-2 Ventiler und Allrad nicht. Denn Art. 4 des Gruppe H Reglement besagt: Nicht startberechtigt...... Allradgetriebene Fahrzeuge, die mit einem Motor mit Aufladung und/oder mit einem Motor mit mehr als 2 Ventilen..... wenn die FIA Homologation (Gruppe A) ausgelaufen ist.


    Diesen Satz bemängele ich schon seit 2 Jahren, weil ein Audi Quattro deswegen nicht in der Gruppe H startberechtigt ist, da er nur eine Gruppe 4 bzw. Gruppe B Homologation besessen hat.


    Mehre Mails an herrn Fürst blieben bis jetzt unbeantwortet.


    Startberechtigt wäre ein Allrad Sauger mit 2-Ventilmotor.


    Norbert

  • Norbert


    Nichts neues vom DMSB, Antwort bekommt man selten und wenn doch mal endet das Ganze mit den Worten :"Im übrigen halten wir diese Maßnahme für überflüssig,nicht sinnvoll und nicht zielführend !" Das Problem ist, daß die Erfinder der Reglements wahrscheinlich im Ruhestand sind und die nachgerückten Mitarbeiter das eigene Reglement nicht verstehen. Wie sonst soll sich ein so bekloppter Satz erklären.
    Aber wenn man's 20 mal durchliest, dann hast Du recht.
    Tja, dann muß ich meine Kiste eben anbrennen , wenn die Gruppe G-Zeit vorbei ist.

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  • R.B.
    Es fallen schon noch mehr Autos in dieses Gruppe H-Verbot. Ein Audi 90 Quattro mit 20V- Motor ist zwar nicht der Renner, aber eben nie homologiert gewesen.


    Natürlich könnte man jetzt sagen der 90Q mit 10V war in der Gruppe A homologiert und außerdem nur ein 2-ventiler. Da in der Gruppe H der Zylinderkopf und die Anzahl der Ventile freigestellt ist, könnte er dann wieder fahren.


    Ein Porsche 911 Carrera4 darf ja auch fahren. Zwar Allrad, aber nur 2-Ventile pro Zylinder und Sauger. Da spielt es keine Rolle, dass das Fahrzeug nur in der Gruppe B homologiert war.


    Es ist zwar verwirrend, aber real.


    Norbert

  • Der besch... Passus aber ist, daß es eine abgelaufene Gruppe-A Homologation sein muß. Was machen Leute, deren Auto nur eine FIA-Gruppe N-Homologation hatte ? Turbo ausbauen oder auf 2-Rad-Antrieb ausbauen oder ein paar Ventile wegrationalisieren ? Geht ja wieder nicht, wegen des Reglements ! Also doch anbrennen.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • Der besch... Passus aber ist, daß es eine abgelaufene Gruppe-A Homologation sein muß. Was machen Leute, deren Auto nur eine FIA-Gruppe N-Homologation hatte ? Turbo ausbauen oder auf 2-Rad-Antrieb ausbauen oder ein paar Ventile wegrationalisieren ? Geht ja wieder nicht, wegen des Reglements ! Also doch anbrennen.


    Gibts das? Liegt nicht einer Gruppe N Homologation immer eine A zu Grunde? Sprich ein als "nur N" gedachtes Auto wird vom Hersteller erst in der A und dann in der N Homologiert, allgemeine Sachen des Autos sind doch auch nur im GruppeA Teil dokumentiert oder?

  • Gibts das? Liegt nicht einer Gruppe N Homologation immer eine A zu Grunde? Sprich ein als "nur N" gedachtes Auto wird vom Hersteller erst in der A und dann in der N Homologiert, allgemeine Sachen des Autos sind doch auch nur im GruppeA Teil dokumentiert oder?


    Eine Grund-Homologation ist immer für die Gr.A !
    Darauf basiert dann die Gr.N.
    Darum mußt du ja auch in der Gr.N das Gr.A Homo-Blatt mitführen.
    Es gibt viele Gewicht und Maße, die nur im Gr.A-Blatt stehen....

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