ist ein Fahrzeug starberechtigt-wenn ein nicht Orginal Motor eingebaut ist

  • Hallo Leute,


    ist ein Fahrzeug bei Rallye`s Startberechtigt dessen Motor nie Serienmäßig in diesem Typ eingebaut wurde?


    Audi 2,2l Turbo ca. 200Ps


    und wenn ja, in welcher Klasse darf dieser Wagen an den Start gehen und gegen welche Autos müsste er sich da messen lassen.


  • In Deutschland wid ein Fahrzeug nach dem DMSB Handbuch aufgebaut. Bevor du irgendein Projekt startest solltest du dir eins zulegen. Kostet beim DMSB 25Euro inkl. Versand!


    Zur Frage :
    Gruppe G: nein
    Gruppe F2005: nein
    Gruppe H: nein
    Fia Gruppen werden nach Homologationsblatt aufgebaut, bei allen: nein


    Beim Autocross meine ich ja.

  • Tja Leute,


    da habt Ihr meine Frage ja auch schon beantwortet !


    ....Probleme !


    Und generell schon mal nein! Hab`s zwar schon befürchtet aber nun lasse ich mal lieber die Finger von diesem Vorhaben.
    -möchte ja Spass am Sport haben.


    Nur noch kurz weil die Frage kam, Die Karosserie wäre ein Audi 80 Quattro Limo gewesen und der eingesetzte Motor war vom Urquattro, das heißt auch aus dem Audi Lager aber dann eben mit Turbo und nie Serie bei diesem Audi Typ81.


    Trotzdem vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.

  • naja es gibt auch einen 316i Compact die mit 3.2l M3 Motoren oder S14 Motoren laufen die auch niemals in den Autos verbaut waren....
    Da müsste man sichder mal genau nachlesen was erlaubt ist.


    Tob

  • Tach zusammen,


    viel nachlesen muss man nicht, die Regel ist recht einfach gehalten:


    Der Motorblock muss in diesem Fahrzeugtyp verwendet worden sein. Dann darf man in der Gruppe H diesen Motorblock weiter bearbeiten, sei es durch Material entfernen oder hinzufügen. Das erlaubt prinzipiell schon recht viel.


    Man darf aber nicht die Achse der Kurbelwelle verändern. Sprich, Hauptlager tiefer legen um etwa Kurbelwellen mit mehr Hub verbauen zu können.


    Die Frage, "darf man mit einem Motor fahren, der nie verbaut war", ist demnach falsch gestellt.


    Wenn ich durch Austausch von Anbauteilen, Kolben, Kurbelwellen faktisch einen Motor nachbaue, den es nur in einem anderen Modell gab, ist das nicht zwangsläufig illegal. Wichtig ist, dass ich auf einem Motorblock aufbaue, den es gab.


    Das nächste große ABER, ein Turbolader darf nicht nachgerüstet werden, wenn es ihn am Grundmodell nicht gab.


    Eine ganz abgedrehte Frage wäre folgende. Den 1-er Golf gab es mit einem turboaufgeladenen Dieselmotor. Auf diesen Motor darf ich in der H einen anderen Kopf bauen, und auch andere Kolben benutzen. Ich kann damit aus dem Motor einen Benziner machen. Auf einmal mit Turbolader. Einen Turbobenziner gabs aber in dem Auto nicht.


    Was sagt das Reglement denn dazu?


    (Mal abgesehen dass man dann in der H 15 landet und Probleme mit dem Mindestgewicht bekommt).


    Gruss Jo

  • naja es gibt auch einen 316i Compact die mit 3.2l M3 Motoren oder S14 Motoren laufen die auch niemals in den Autos verbaut waren....
    Da müsste man sichder mal genau nachlesen was erlaubt ist.


    Tob


    Hi.
    dann bist du wohl der zweite der ein Handbuch bräuchte.
    Mann darf in jeden E36 einen Block einbauen den es auch im E36 ab Werk gab.
    Es ist egal, ob es sich hierbei um Compact, Touring oder Limosine handelt. Jeder Motor der im Grundtyp verbaut wurde, darf auch nur in diesem Grundtyp gefahren werden. Der 3.2l M3 Motor war doch wohl definitiv im E36 verbaut, oder?!
    Bei der Sache mit dem S14 im E36 bin ich mir nicht sicher, denke jedoch, dass dieser im E36 homologiert wurde.


    Man muß also unterscheiden, ob man sein Fahrzeug nach DMSB Handbuch oder nach Homologationsblatt aufbaut. :)


    Gruß Fred

  • naja es gibt auch einen 316i Compact die mit 3.2l M3 Motoren oder S14 Motoren laufen die auch niemals in den Autos verbaut waren....
    Da müsste man sichder mal genau nachlesen was erlaubt ist.


    Tob


    Da der Compact aus der Modellreihe vom E36 stammt ist der 3,2l meines Wissen`s in der Klasse H erlaubt. Der S14 Motor wurde in den 90er in Rundstreckenfahrzeugen gefahren siehe


    S14/7 2,0 Ltr.-Kl. 2, 275 PS, ECU, 318i (E36), Trockensumpf, Kat, Schieber 1993

  • Da der Compact aus der Modellreihe vom E36 stammt ist der 3,2l meines Wissen`s in der Klasse H erlaubt. Der S14 Motor wurde in den 90er in Rundstreckenfahrzeugen gefahren siehe


    S14/7 2,0 Ltr.-Kl. 2, 275 PS, ECU, 318i (E36), Trockensumpf, Kat, Schieber 1993


    Ein S14 ist in der Gr.H im E36 devinitiv nicht erlaubt. Er war auch nie in einem E36 homologiert.


    MfG

    pure Vernunft darf niemals siegen

  • Jetzt werd ich Neugierig...

    Audi 80 QUATTRO wäre normalerweise KEIN Typ 81 sondern ein Typ 85 (auch die Limo)
    Und Typ 85 gab es als Turbo (allerdings nur im Coupe)
    Grundmodell müsste sich ja aber dann hier auf Typ 85 beziehen und nicht auf die Karosserieform. Also wäre der Umbau THEORETISCH zulässig... Allerdings würde ich da erstmal noch beim DMSB nachfragen und mir das auch Schriftlich bestätigen lassen...

    Evo 2, hast zufällig noch Teile von dem Saugermotor?


  • Das wäre interessant, lass mal hören was dabei rauskommt.
    Denn das ist ja wieder das Thema Allrad/Aufladung. Eigentlich ist ja Dein Auto (nach Umbau) so nicht homologiert gewesen, allerdings müsste ja ein homologierter Ur-Quattro auch ein Typ 85 sein? :confused:

    pure Vernunft darf niemals siegen

  • Das Gruppe H- Reglement sagt doch aus, daß der Block und die Zylinder dem Grundmodell entsprechen müssen. Außerdem sind nur serienmäßige Aufladesysteme erlaubt, das heißt doch, wenn am vorgeschriebenen Serienblock kein Turbo verbaut war, darf ich ihn auch nicht nachrüsten.


    Joachim


    Die Idee klingt gut. Lt Reglement dürfte das , auch nach mehrmaligem lesen, eigentlich kein Problem geben und wenn der TÜV das dann abgesegnet hat besorge ich das Bier und die Bratwürste für die Fahrzeugtaufe.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • Das Gruppe H- Reglement sagt doch aus, daß der Block und die Zylinder dem Grundmodell entsprechen müssen. Außerdem sind nur serienmäßige Aufladesysteme erlaubt, das heißt doch, wenn am vorgeschriebenen Serienblock kein Turbo verbaut war, darf ich ihn auch nicht nachrüsten.


    Was meinst du mit Zylinder?
    Der Kopf ist freigestellt, sowie die Bohrung, Hub, Kurbelwelle, Kolben, Pleuel, ...
    Nur der Block muß vom Grundmodell sein! Siehe Art7 Gruppe H!
    Gruß Fred


    :D P.S. Bist du der nächste, der ein Buch braucht, hehe:D :D

  • Zitat

    Ein S14 ist in der Gr.H im E36 devinitiv nicht erlaubt. Er war auch nie in einem E36 homologiert.


    rallyeaxel
    Und wie kommt es dann das Jan Nijhof mit seinem e36 Compact mit s14 Motor in der H15 fährt bzw. ver. Veranstaltungen in den letzen Jahren in D gefahren ist ?
    Und BMW ist 1993 mit dem e36 mit s14 Motor Rundstreckenrennen gefahren (z.B. italienische Tourenwagen-Meisterschaft) !


  • [quote='M3 Power','http://woltlab.rallye-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=133851#post133851'] rallyeaxel
    Und wie kommt es dann das Jan Nijhof mit seinem e36 Compact mit s14 Motor in der H15 fährt bzw. ver. Veranstaltungen in den letzen Jahren in D gefahren ist ?
    Und BMW ist 1993 mit dem e36 mit s14 Motor Rundstreckenrennen gefahren (z.B. italienische Tourenwagen-Meisterschaft) !


    Das musst Du die Veranstalter fragen. Es ist eigentlich nicht erlaubt.
    In Frankreich fahren sie auch den Compact als F2000 mit S14.
    Deshalb dürfte man es hier eigentlich trotzdem nicht.
    Bist Du Dir denn 100%ig sicher das es ein S14 ist? Es gibt auch gut gemachte M42/44.
    Es gibt genug Motoren die eigentlich nicht gefahren werden dürften.
    Wo kein Kläger da kein Richter :)


    MfG

    pure Vernunft darf niemals siegen

  • Übrigens war der E36 4Türer E36 bei uns in Deutschland in der STW lt. Homologation mit Basis des M44. BMW hat dafür extra den Class II als Sondermodel für die Homologation gebaut.

    pure Vernunft darf niemals siegen

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