ZitatIch hab auch noch bei keiner Rallye erlebt das vor einem am Wegrand stehenden Fahrzeug (hinter einer Kurve) anstelle einer stillgehaltenen gelben Flagge einfach ein Warndreieck aufgestellt wurde. Laut Posten hat das der Rallyeleiter so angeordnet.
Das ist aber kein unkorrektes Verhalten, denn:
RR:
19.19 Sicherheit der Bewerber
Jedes Wettbewerbsfahrzeug muss ein rotes reflektierendes Warndreieck mit sich führen. Wenn das
Fahrzeug auf einer Wertungsprüfung anhält, muss dieses Warndreieck von einem Teammitglied an gut
sichtbarer Stelle in einem Abstand von mindestens 50 m vor dem Wettbewerbsfahrzeug aufgestellt werden,
um die nachfolgenden Fahrer zu warnen. Jeder Verstoß wird mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höhe von
den Sportkommissaren festgelegt wird.
Laut Carstens Ausführungen wurde ja von den Offiziellen gegen so viele Bestimmungen verstoßen, das man sich fast wünscht, es würde von DMSB weiter verfolgt. Ich kann nur hoffen das sich die 3 besagten Teams kein Ei ins Nest gelegt haben und der Rallyeleiter ihnen keinen Bärendienst erwiesen hat.
Was mich nur wundert, das diese Teams anscheinend nicht Profis genug waren, um zu erkennen, das sich der RL mit seiner Entscheidung zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.
Man hat zwar die Fahrzeuge vorsorglich nicht ins Parc ferme gestellt(was alleine schon zum Wertungsausschluß führen müsste), aber dann hätte man auch die Annahme der Pokale verweigern sollen.