Käfigvorschrift 2009 / Flankenschutz

  • bin im moment ein wenig konfus... ;)


    ctc / youngtimer fahren ja genau wie die H nach 93er anhangJ .


    betrifft die aktuelle änderung, speziell der flankenschutz ab 09 und aber auch die hintere querstrebe ( ab sofort ) wenn gurte darum geschlauft sind
    nachträglich auf den 93er anhangJ ?


    kann mir momentan noch nicht vorstellen wie ich bei meinen schraubkäfig
    ( und nach fia historisch darf ich ja auch gar nicht schweißen ) das
    hauptbügel element mit der eingeschweißten querstrebe überhaupt ins und aus dem auto bekomme.
    im eingebauten zustand mit innenausstattung schweißen ist auch mist
    ( und nachträglich bekomme ich das meiste nicht mehr rein ).


    meineserachtens ist die geschraubte querstrebe sicherer als wenn ich die
    gurte auf die hutablage schraube, und sollte hans mal kommen kann ich mit
    keiner anderen lösung die gurte kompatibel legen...


    betrifft die änderung also nur den aktuellen anhagJ, oder nachträglich auch den 93er ?


    :)

    MRC DESIGN - Helmlackierungen von Carsten Meurer


    Karting bis F1 seit über 20 Jahren

  • Da steht sinngemäss, dass für Fahrzeuge der Gruppe H nicht die ab 1994 gültigen Bestimmungen, sondern weiterhin die alten Bestimmungen gelten. Da wird dann auch explizit noch auf Rohrdurchmesser eingegangen.


    Grüsse,


    Sergio


    Im Reglementenbuch Gruppe H steht:...gemäß Anhang J 1993 Art. 25..... oder gemäß aktuellem Anhang J Art. 25....


    Wenn ich nicht komplett daneben liege!

  • carsten.meurer


    FLANKENSCHUTZSTREBEN AN ÜBERROLLKÄFIGEN
    ERINNERUNG – WICHTIG!

    Mit Ausnahme von historischen Fahrzeugen nach Anhang K werden
    ab 01.01.2009 in allen Fahrzeuggruppen und Serien an Überrollkäfigen,
    welche nach den so genannten Eigenbauvorschriften
    gebaut sind, an der Fahrerseite mindestens zwei Flanken -
    schutzstreben gemäß den Zeichnungen 253-9, 253-10 oder 253-11
    im Anhang J verlangt. Bei gekreuzten Flankenschutzstreben
    (Zeichnung 253-9) müssen mindestens zwei gegenüberliegende
    Knotenbleche gemäß Art. 253.8.2.14 und Zeichnung 253-34 in
    Anhang J vorhanden sein (siehe Zeichnungen im DMSB-Handbuch
    oder Vorstart 3/08). Gleiche Vorschrift gilt dann auch im
    Rallyesport sowie bei allen sonstigen Veranstaltungen mit
    Beifahrer.
    Falls im Slalomsport ein Überrollkäfig zum Einsatz kommt, muss
    auch dort vorgenannte Regelung erfüllt werden.
    Nur Gleichmäßigkeitsprüfungen können über die betreffende
    Ausschreibung gesondert geregelt werden.
    Es sind weiterhin alle Überrollkäfige zugelassen, welche über ein
    ASN-Zertifikat, z.B. DMSB, ONS, MSA, usw. oder eine FIAHomologation
    abgedeckt sind.
    s ÜBERROLLKÄFIGE – KLARSTELLUNG
    Die Bestimmungen für Überrollkäfige wurden durch die FIA dahingehend
    präzisiert, dass Querstreben, welche zur Befestigung der
    Sicherheitsgurte dienen, z. B. Zeichnung 253-28 im Anhang J, mit
    dem Käfig verschweißt sein müssen. Falls daran keine Gurte befestigt
    sind, dürfen diese Streben auch demontierbar nach FIAVorgaben,
    z. B. gemäß Zeichnung 253-44, ausgelegt sein.


    Des Weiteren wird klargestellt, dass auch für so genannte
    Eigenbaukäfige gemäß Anhang J 1993 gekreuzte Flan ken -
    schutzstreben laut Zeichnung 253-9 im aktuellen Anhang J zugelassen
    sind.


    Würde also sagen, wenn Eigenbau(egal nach welchem Anhang J) dann doppelter Flankenschutz vorgeschrieben...in allen Gruppen.


    Gurtstrebe muss geschweißt sein.
    CTC usw. fahren ja nicht nach Anhang K(oder doch?) , also musst/kannst du dich nicht auf das historische FIA-Reglement(Schraubkäfig) berufen.


  • Wie ist das bei Käfigen zu realisieren, die aus mehren Teilen per Schraubverbindung zusammengesetzt sind?
    Ich habe die Gurtstrebe mit dem Kreuz verschweißt, das ganze wird aber im Käfig per Schraubverbindung eingesetzt...
    Erfülle ich die Anforderung damit oder nicht?



    Gruß
    Jörn

  • @ carbon


    richtig, ctc fährt nicht nach anhang K.
    möchte mir aber diesen weg später nicht verbauen...
    muss mal schauen in wieweit meine autos heute schon nach K laufen können, und wie es auf der rundstrecke dann mit slicks ausschaut.


    bei meinem audi habe ich die gurtstrebe eingeschraubt direkt vom hersteller
    ( mit zertifikat ) einbauen lassen.
    das muss dann wohl nach nur 2 jahren geändert werden.


    habe nur keine ahnung wie ich den bügel mit den eingeschweißten streben
    noch in meine autos bekommen soll, und knapp neben dem polster rundum schweißen ist auch eher brandgefährlich... :eek::D


    also im winter wieder alles von vorne... :rolleyes:


    JMJ


    nach meiner auslegung ist deine lösung nicht regelementskonform ! :(


    :)

    MRC DESIGN - Helmlackierungen von Carsten Meurer


    Karting bis F1 seit über 20 Jahren

  • Hallo, ich möchte meinen Käfig für 2009 auch entsprechend erweitern. Meine Frage zielt auf demontierbare Streben, welche Streben dürfen so ausgelegt sein?
    Wie ist Euro Meinung zu demontierbaren Streben, können die genauso viel ab wie fest verschweißte oder sind die Schraubstücken zu instabil?

    ***...da geht noch was...***

  • Grüsse. Wie ist das denn mit den Käfigvorschriften wenn ein gekaufter Käfig mit den Fahrzeug verschweißt ist muss ich da auch was dran machen?

  • Gruß Lars...


    Musst du mal nachsehen ob du einen homologierten Käfig hast oder einen nach Eigenbauvorschrift,denn nur da ist ab nächsten Jahr ein Flankenschutz-Kreuz pflicht+Knotenpleche

  • Gruß Lars...


    Musst du mal nachsehen ob du einen homologierten Käfig hast oder einen nach Eigenbauvorschrift,denn nur da ist ab nächsten Jahr ein Flankenschutz-Kreuz pflicht+Knotenpleche


    Also das ist auf jeden Fall ein Überrollkäfig Hersteller Wiechers. Ich weiß nich ob der homologiert ist.

  • Entweder du hast ein Homo-Blatt dazu oder auf dem Käfig ist irgendwo ein Stempel oder eine Aufschrift des Herstellers.Irgendwie muss ja erkenntlich sein, das es ein gekaufter Käfig ist und denn musst du nix ändern.


    PS: trotzdem Flankenkreuz wäre mit Sicherheit kein falscher Fehler falls du noch keins hast

  • Entweder du hast ein Homo-Blatt dazu oder auf dem Käfig ist irgendwo ein Stempel oder eine Aufschrift des Herstellers.Irgendwie muss ja erkenntlich sein, das es ein gekaufter Käfig ist und denn musst du nix ändern.


    PS: trotzdem Flankenkreuz wäre mit Sicherheit kein falscher Fehler



    Also ein Homologationsblatt hab ich nich aber auf den Käfig ist ein Aufkleber drauf vom Hersteller. Das dürfte doch bestimmt reichen. Ich werd am besten mal in Alfred Fragen der weiß das bestimmt am besten.

  • Es gibt normalerweise nur 2 Möglichkeiten einen Käfig zu markieren.
    Entweder mit einem Aufkleber, dort ist dann auch die Homo-Nr. drauf oder in der Nähe von einem der beiden vorderen Befestigungspunkten ist ein Nummer eingeschlagen(meist in der Platte sofern vorhanden).


    Bei Matter war immer beides vorhanden

  • Also ein Homologationsblatt hab ich nich aber auf den Käfig ist ein Aufkleber drauf vom Hersteller. Das dürfte doch bestimmt reichen. Ich werd am besten mal in Alfred Fragen der weiß das bestimmt am besten.


    Käfige von Wiechers haben normal nur ein Materialgutachten, auf dem Aufkleber steht eigentlich nur eine Artikel-Nummer und das Fahrzeug-Modell, für das der Käfig bestimmt ist.
    Die Materialstärken sind auch so gewählt, dass es auf die Eigenbauvorschriften gemäß Reglementenbuch passt.


    Würde also heißen, keine Homo für den Käfig, erweitern nach neuem Regelbuch für 2009 (doppelter Flankenschutz).

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