Nennen / Nenngeld / Nennliste / Veröffentlichung

  • Lassen wir doch mal Artikel V. (Nennungen) DMSB-Rallyereglement "sprechen".


    Nr. 5.6.3 Das Nenngeld wird vollständig zurückgezahlt
    - an Bewerber, deren Nennung abgelehnt wurde,
    - wenn die Rallye nicht stattfindet.
    Dies dürfte glockenklar sein.


    Jetzt kommt noch
    Nr. 5.6.4 Der Veranstalter kann Bewerbern, die aus Gründen höherer Gewalt nicht starten können, 50 % des entrichteten Nenngeldes zurückzahlen.


    Höhere Gewalt sind z.B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Krieg, Naturkatastrophen usw.
    oder juristisch formuliert "ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.

  • Hallo,
    damit ist ja wohl klar, dass man, wenn man nennt, aber nicht startet, eben sein Nenngeld "verschenkt" hat. Wieso sich manche darüber beklagen, wundert mich...
    Einige Veranstalter sind trotzdem so freundlich, einem das Geld zurückzuerstatten.



    Gruss raki

  • Kann denn ein Veranstalter von einem Teilnehmer der ohne Geld genannt hat und begründet nicht starten kann, gemäß 5.6.4 über den DMSB 50 % des Geldes einfordern?

  • Kann denn ein Veranstalter von einem Teilnehmer der ohne Geld genannt hat und begründet nicht starten kann, gemäß 5.6.4 über den DMSB 50 % des Geldes einfordern?


    Ja kann er. Nur wie oft tritt ein Fall unter 5.6.4 genannt auch ein?

  • Wenn ich zum ermässigten Nenngeld nenne, zahle ich auch bis zum dafür gültigen Nennschluss. Klappt vielleicht mal nicht, aber scheinbar hat das ja System bei einigen Teilnehmern - finde ich beschämend!


    Grüsse,


    Sergio

  • Gab auch schon mal ein Heute noch Aktiven Rallyefahrer aus Ostthüringen ( wo ich selber jahrelang als co gefahren bin), welcher vom DMSB zu einer Geldstrafe verurteilt wurden ist. Weil die Nennung pünktlich beim Veranstalter vorlag, aber aus einem versehen kein Nenngeld überwiesen wurde.


    Aber echt schade das es mittlerweile zum Volkssport geworden ist, so wie man hier lessen kann, dass man erst am Veranstaltungstag bezahlt........

    3 Mal editiert, zuletzt von Schote ()

  • Ich konnte bis jetzt nur einmal nicht starten.
    Da hat der Veranstallter zehn Prozent Bearbeitungsgebür behalten,
    und den Rest haben die zurücküberwiesen.
    Ich finde das fair, zudem wir erst drei Tage vor der Veranstalltung abgesagt haben.

  • Die Nennliste findet sich hier: http://znts.de/zeitnahme/nennliste_open.php?rallye_id=158
    oder eben nicht. Selbst die Klassenstatistik wird nicht angezeigt bzw. schnell wieder rausgenommen, wenn sie mal zu sehen war.:confused:
    Naja, warten wir halt den Nennungsschluss ab.


    Die Nennungen sind erst sichtbar, wenn beim Veranstalter das Nenngeld eingegangen ist. D.h. der Veranstalter schaltet die entsprechenden Fahrer / Teams frei, damit sie online zu sehen sind.


    Erst wenn der erste Fahrer vom Veranstalter freigeschaltet ist, ist die Klassenstatistik zu sehen.


    Sollten noch weitere Fragen sein, bitte melden!

  • Die Nennungen sind erst sichtbar, wenn beim Veranstalter das Nenngeld eingegangen ist. D.h. der Veranstalter schaltet die entsprechenden Fahrer / Teams frei, damit sie online zu sehen sind.


    Erst wenn der erste Fahrer vom Veranstalter freigeschaltet ist, ist die Klassenstatistik zu sehen.


    Sollten noch weitere Fragen sein, bitte melden!


    Alles klar, danke.
    Ich hatte einmal ne angezeigte Nennung gesehen und dann war auch die Klassenstatik abrufbar.
    Später wars wieder weg.
    Dann sag ich mal: zahlen, zahlen, zahlen ;)

  • Die Nennungen sind erst sichtbar, wenn beim Veranstalter das Nenngeld eingegangen ist. D.h. der Veranstalter schaltet die entsprechenden Fahrer / Teams frei, damit sie online zu sehen sind.


    Erst wenn der erste Fahrer vom Veranstalter freigeschaltet ist, ist die Klassenstatistik zu sehen.


    Sollten noch weitere Fragen sein, bitte melden!


    Wann liest endlich mal jemand das Reglement, bei den Veranstalter und/oder ZNTS!!!
    Nennungen sind NUR gültig wenn bis zum NENNSCHLUSS, dass Geld beim Veranstalter ist.
    Nennungen die ungültig sind (also zB ohne Zahlung), müssen bei Veröffentlichung einer StarterNennliste mit veröffentlicht werden, aber als ungültig/unter Vorbehalt(?) gekennzeichnet sein.

  • Wann liest endlich mal jemand das Reglement, bei den Veranstalter und/oder ZNTS!!!
    Nennungen sind NUR gültig wenn bis zum NENNSCHLUSS, dass Geld beim Veranstalter ist.
    Nennungen die ungültig sind (also zB ohne Zahlung), müssen bei Veröffentlichung einer StarterNennliste mit veröffentlicht werden, aber als ungültig/unter Vorbehalt(?) gekennzeichnet sein.


    Also - ZNTS hat nur das umgesetzt, was die Veranstalter (und bevor irgendwelche Diskussionen aufkommen, es waren alle Serien und alle Veranstalter) im vergangenen Jahr wollten - und das war der sogenannte BEZAHL-Button für Veranstalter, dass erst Nennungen sichtbar sein sollten wenn das Nenngeld beim Veranstalter eingegangen ist.


    Noch weitere Fragen?

  • Wann liest endlich mal jemand das Reglement, bei den Veranstalter und/oder ZNTS!!!
    Nennungen sind NUR gültig wenn bis zum NENNSCHLUSS, dass Geld beim Veranstalter ist.
    Nennungen die ungültig sind (also zB ohne Zahlung), müssen bei Veröffentlichung einer StarterNennliste mit veröffentlicht werden, aber als ungültig/unter Vorbehalt(?) gekennzeichnet sein.




    In welchem Reglement wird der Nennungsablauf so beschrieben?


    Im Veranstaltungsreglement hab ich es leider nicht gefunden.

  • In welchem Reglement wird der Nennungsablauf so beschrieben?


    Im Veranstaltungsreglement hab ich es leider nicht gefunden.


    Was soll das jetzt? Jeder der nennt und zahlt ist sichtbar. Jeder der nennt und nicht zahlt, ist nicht sichtbar. Das steht in keinem Reglement, sondern das ist Fakt.


    In diesem Forum gab es schon genügend Beiträge zu Nennungen zu diversen Veranstaltungen die zu sehen waren und dann nicht gestartet sind. Vieleicht hatten die Jungs (Mädels) kein Nenngeld bezahlt?

  • Was soll das jetzt? Jeder der nennt und zahlt ist sichtbar. Jeder der nennt und nicht zahlt, ist nicht sichtbar. Das steht in keinem Reglement, sondern das ist Fakt.


    Was soll das jetzt? Wenn Jemand behauptet, der Ablauf stünde so im Reglement, dann wüsste man halt gerne "wo".

  • hgt: hast Du mal gelesen, was ich zitiert habe und was ich gefragt habe? Also was soll das Zitieren meines Beitrages und deine Reaktion darauf.


    VolkerK: Mich interessiert es ernsthaft aus Fahrer- UND Veranstaltersicht. Daher würde ich gerne den Passus im Reglement finden. Danke.

  • RR 2013:
    21.2 EINREICHUNG DER NENNUNGSFORMULARE
    (NENNUNGSANTRAG)
    Jeder Inhaber einer für das laufende Jahre gültigen Bewerber-/
    Fahrerlizenz, der an einer Rallye teilnehmen möchte,muss das komplett ausgefüllte Nennungsformular an das Rallyesekretariat vor dem in der Veranstaltungsausschreibung
    aufgeführten Datum für den Nennungsschluss schicken....


    23.1 ANNAHME DES NENNUNGSFORMULARS
    Das Nennungsformular wird nur angenommen, wenn das
    vollständige Nenngeld... ...beigefügt sind.

  • s.o. + ISG (so ab ca §70)


    Das Thema gehört aber sicherlich nicht hier hin, deswegen bei Diskussionsbedarf bitte einen alten Thread wieder hervorkramen!

    3 Mal editiert, zuletzt von VolkerK ()

  • Ich habe mir nun Veranstaltungsreglement, RR2013 und ISG ab Art.70 durchgelesen.





    Wann liest endlich mal jemand das Reglement, bei den Veranstalter und/oder ZNTS!!!
    Nennungen sind NUR gültig wenn bis zum NENNSCHLUSS, dass Geld beim Veranstalter ist.


    Nennungen sind gültig, wenn das Nenngeld ZUSAMMEN mit der Nennung beim Veranstalter eingeht. Nennung ohne Nenngeld oder Nennung mit nachgereichtem Nenngeld = ungültige Nennung. (Vgl. ISG Art.70 Absatz 4)



    Nennungen die ungültig sind (also zB ohne Zahlung), müssen bei Veröffentlichung einer StarterNennliste mit veröffentlicht werden, aber als ungültig/unter Vorbehalt(?) gekennzeichnet sein.


    Dieser Rückschluss ist falsch. (Vgl. ISG Art.76 Absatz 1) Es ist VERBOTEN... den Namen eines Bewerbers... zu veröffentlichen, von dem der Organisationsausschuss noch keine ordnungsgemäße Nennung erhalten hat.


    Veröffentlicht mit Vermerk werden nur BEDINGTE Nennungen. (Vgl. ISG Art.75)





    RonnyB: Danke für die Artikel aus dem Rallyereglement. Es ging mir aber im speziellen um die unterschiedliche Behandlung von ungültigen und bedingten Nennungen und dem Zusammenhang zwischen Nennungseingang, Nennungsveröffentlichung und Nenngeldeingang. Das Post von VolkerK war aus meiner Sicht zu provokant, um es einfach so stehen zu lassen. Bei so einem Auftreten sollte man SEHR reglementssicher sein!


    Ungültige Nennungen müssen nicht mit Vermerk veröffentlicht werden. Es ist sogar schlicht VERBOTEN, ungültige Nennungen zu veröffentlichen. (Vgl. ISG Art.76)



    Interessant wird es erst, wenn es Veranstaltungen gibt, die mehr Nennungen hat als Teilnehmerplätze oder wenn das Nenngeld nach Nennschluss gezahlt wird. Dann ist man nämlich mit verspäteter Zahlung ganz schnell eine bedingte Nennung und fährt evtl. NICHT.

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