Lassen wir doch mal Artikel V. (Nennungen) DMSB-Rallyereglement "sprechen".
Nr. 5.6.3 Das Nenngeld wird vollständig zurückgezahlt
- an Bewerber, deren Nennung abgelehnt wurde,
- wenn die Rallye nicht stattfindet.
Dies dürfte glockenklar sein.
Jetzt kommt noch
Nr. 5.6.4 Der Veranstalter kann Bewerbern, die aus Gründen höherer Gewalt nicht starten können, 50 % des entrichteten Nenngeldes zurückzahlen.
Höhere Gewalt sind z.B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Krieg, Naturkatastrophen usw.
oder juristisch formuliert "ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.