Scheibenbeklebung

  • Bei Rundstreckenrennen und Leistungsprüfungen:


    a) Folien (auch bauartgeprüfte), Aufkleber und Besprühung sind mit
    Ausnahme der hinteren Seitenscheiben nicht erlaubt.


    b) Sämtliche Fahrzeugscheiben mit Ausnahme der hinteren Seitenscheiben
    dürfen nicht getönt sein, es sei denn, es handelt sich um das
    serienmäßig getönte Wärmeschutzglas, welches der StVZO entspricht.


    Werbe- und Namensaufkleber, welche nach den FIA/DMSB-Vorschriften erlaubt
    sind (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil), sind von vorstehenden
    Punkt a) nicht betroffen.


    hallo,
    wie sieht es denn bei schriftzügen in der windschutzscheibe aus??? die gibt es ja bei jeden 2ten rallyeauto.


    ist das nun verboten oder erlaubt?


    nach dem Regl. ist es ja verboten, warum hat es dann doch jeder 2te???


    oder wird das abhängig von der laune bei der techn. abnahme gemacht...

  • Auszug aus dem Handbuch / blauer Teil:


    FIA/DMSB Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen



    7. Windschutzscheibe und Fenster müssen von Werbung frei bleiben.
    Hiervon ausgenommen ist eine maximal 10cm hoher Streifen im oberen Bereich der Windschutzscheibe und, vorausgesetzt,dass die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird, ein 8cm hoher Streifen auf der Heckscheibe.


    8. Historische Fahrzeuge:
    die vorstehenden Punkte ,5,6,7 gelten nicht für historische Fahrzeuge.


    l.g. Peggy

    BMW 320is :]
    ZUM ARBEITEN ZU ALT :rolleyes:
    ZUM STERBEN ZU JUNG ;(
    ZUM RENNEN TOPFIT :D

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