Bei Rundstreckenrennen und Leistungsprüfungen:
a) Folien (auch bauartgeprüfte), Aufkleber und Besprühung sind mit
Ausnahme der hinteren Seitenscheiben nicht erlaubt.
b) Sämtliche Fahrzeugscheiben mit Ausnahme der hinteren Seitenscheiben
dürfen nicht getönt sein, es sei denn, es handelt sich um das
serienmäßig getönte Wärmeschutzglas, welches der StVZO entspricht.
Werbe- und Namensaufkleber, welche nach den FIA/DMSB-Vorschriften erlaubt
sind (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil), sind von vorstehenden
Punkt a) nicht betroffen.
hallo,
wie sieht es denn bei schriftzügen in der windschutzscheibe aus??? die gibt es ja bei jeden 2ten rallyeauto.
ist das nun verboten oder erlaubt?
nach dem Regl. ist es ja verboten, warum hat es dann doch jeder 2te???
oder wird das abhängig von der laune bei der techn. abnahme gemacht...