Flankenschutz nach Zeichnung 253-11

  • Carbon:
    In meinem OMP- Käfig ist der "originale" Flankenschutz mit der in Zeichnung 253-40 beschriebenen Verbindung verschraubt.
    Gemäss dem Ausschnitt im Reglement (wie von dir zitiert) darf ich den zusätzlichen, zweiten Flankenschutz also nicht mit der genau gleichen Verbindung des "originalen" Flankenschutz einbauen. Is klar und auch total logisch....
    Ich bin mir nicht sicher ob die ganzen Diskussionen und sicher gut gemeinten Ratschläge so zielführend sind....


    Tja, ob das nun was bringt oder nicht kann ich dir auch nicht sagen. Ob das nun logisch oder unlogisch ist und welchen Hintergrund das hat weiß ich ebenfalls nicht. Kann nur den Anhang J so interpretieren, wie er da steht. Denke sogar, dass die Technikabteilung des DMSB zu der Frage keine plausible Erklärung parat hat.
    Das sollte dann wohl jeder für sich entscheiden oder mal beim DMSB anrufen.
    Kann ja auch sein das ich was falsch interpretiere;)

  • Hallo,


    Carbon
    die Antwort des DMSB auf diese spezielle frage ist wohl klar...
    Der "originale" OMP Flankenschutz ist eben auch FALSCH! Denn dieser Käfig, wenn er ein Zertifikat besitzt, fällt nach der änderung unter die Eigenbauregelung und muss somit andre gegebenheiten erfüllen!


    In meinen augen alles Haarspalterei und schwachsinn....
    Der Hersteller darf eine verbindung anders ausführen als ich selber...auch wenn es kein Zertifikat dazu gibt sondern nur ein Materialgutachten.
    Soll ich also nun den Originalen Flankenschutz meines Wiechers Grundkäfigs wieder rauswerfen und einen neuen bauen? Welcher logik entspricht das???


    Langsam aber sicher geht es mir tierisch auf den Zeiger....


    Ganz zu schweigen von weiteren Änderungen in den kommenden jahren. Manche sind in meinem fall schlichtweg unmöglich durchzuführen ohne das ganze Auto zu zerschneiden um dafür alles umzubauen....


    Wenn der NAVC mal ne vernünftige Rallyeserie auf die beine bringen täte :(


    MFG Rene

    Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!! :D:D

  • Also ich kann es mir nur so denken, das man dem Eigenbauer im allgemeinen das korrekte Verschweißen des Bolzenstücks nicht zutraut. Ehrlich gesagt, wüsst ich auch nicht, wie man das richtig mit dem Rohr verschweißt, denn einfach auf dem erhabenen Rand rumbraten ist sicherlich nicht korrekt, oder?
    Da es ja bislang eine übliche Methode für die Flankenschutzbefestigung ist(war), kann man es ja wohl nicht auf die Festigkeit dieser Ausführung schieben.
    Ich würde nicht gleich alles von vorn herein in Frage stellen, irgendeinen Grund muss es ja haben, kann mir nicht vorstellen das alle bei der FIA so dämlich sind, oder:D:D


    Verstehe eh nicht, warum so viele auf auf demontierbare Streben bestehen, spätestens wenn die A-Säulenabstützung notwendig wird, ist es eh hinfällig mit der Demontage

  • Ups, ganz vergessen nochmal reinzuschauen ;)


    Es geht doch nicht darum die demontierbaren Varianten zu verteidigen!


    Ich habe meinen zweiten Flankenschutz jetz nämlich auch fest eingeschweisst...


    Aber es geht mir darum das der DMSB bzw die FIA in ihren Richtlinien mit zweierlei mass misst!
    Wenn die Herren davon ausgehen das ein "normalbürger" nicht fähig ist eine Schraubverbdinung so auszuführen wie es ja der Hersteller machen darf, dann solle man doch gleich die Eigenbauvarianten ganz verbieten und nur noch FIA zertifizierte Zellen und Käfige zulassen!!


    Mit sicherheit denken die zuständigen Herren bei der FIA was, das steht ausser frage...ich frag mich nur manchmal ob die nicht mit den Herstellern unter einer decke stecken :D:D


    Is auch egal....es ist nunmal einfach so und fertig! Damit leben oder sein lassen ;)


    MFG Rene

    Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!! :D:D

  • Hallo alle zusammen,


    In Art. 8.3.2.1.2 (Türstreben) steht: Sie dürfen demontierbar sein.
    Und in der Wiechers Werbung ,weiter unten, ist auch alles demontierbar.


    Gruß Roman

  • Hallo alle zusammen,


    In Art. 8.3.2.1.2 (Türstreben) steht: Sie dürfen demontierbar sein.
    Und in der Wiechers Werbung ,weiter unten, ist auch alles demontierbar.


    Gruß Roman


    Ja und? hat doch keiner was gegenteiliges gesagt, nur laut Reglement gibts es Einschränkungen über die Bauart der demontierbaren Verbindungen bei Eigenbaukonstruktionen!!!

  • Carbon
    Doch nochmal zu deinem Flankenschutz.
    Die Schrauben in deinen Hülsen, sind das M10 oder M8?
    Wenn M8, dann falsch, den dann muss je eine(li-re) um 90° versetzt sein.


    Na super,
    der Käfig wurde uns so gebaut!
    In der annahme von uns das das schon richtig ist was da gebaut wird.
    Nicht wir haben den so gebaut!


    Naja, dann werden wir wohl alles ändern müssen!
    Was bleibt uns anderes übrig, wenn das verkehrt gebaut wurde!
    Dann gibt es aber denke ich mal viele die Verkehrt sind!


    Grüße

  • Ich habe ihn schon drauf aufmerksam gemacht!
    Das einzige was ich als Antwort bekam war, "Es sind doch vier Schrauben"!
    Das das aber nicht zulässig ist, darauf bekomm ich jetzt keine Antwort mehr!
    Das hab ich mir eh schon gedacht! Das find ich so richtig Super!:mad:


    Ich will nur hoffen, das all diejenigen die sich dort auch einen Käfig haben bauen lassen, vielleicht das hier lesen!
    Sonst werden einige irgendwann ne böse Überraschung haben, wenn bei der TA darauf geschaut wird und Sie dann nicht starten dürfen.:eek:
    Und das sind einige!:(


    Gruß Nina

  • hallo, ich bin zwar nicht so der große schreiber hier...aber denke mal das mein beitrag einigen weiterhelfer wird...
    wir waren heut bei WIECHERS und haben unseren KÄFIG nach reglement erweitern lassen...mit allem was dazugehört...aber jetzt ewige lange paragraphen zu zitieren is blöd...schaut euch die bilder an und gut...


    es wurde erweitert:
    - Türkreuze inkl. A-säulenabstützung die ja bekanntlich 2011 kommt (das ganze ist herausnehmbar)
    - das Kreuz was zwischen die B-säule kommt inkl. gurtstreben die ja bekanntlich auch demnächst gefordert werden...


    denke mal das auto hat jetzt einen KÄFIG der alle anforderungen die in den nächsten 3-4jahren kommen erfüllt...
    das ganze ist nat. noch nicht lackiert...für das ganze gibt es ein materialgutachten und einen neuen aufkleber für den KÄFIG mit einer neuen nummer drauf.

  • da wäre ich jetzt mal extrem gespannt was eine untersuchungskommission
    des dmsb zu der interpretation des fehlerw... pardon, regelwerks sagen würde.


    a-säulen abstützung:


    hinter vorgehaltener hand munkelt man ja schon von einer teilweisen rücknahme, genau wie bei einigen anderen ankündigungen bezogen auf
    gewisse fahrzeuge - wenn man nur wüsste welche !


    so wie es im text steht, sehe ich aber keine verbindung zwischen handbuch und wiechers interpretation.
    weder beginnt die abstützung innerhalb 10cm der oberen befestigung / knick
    a-säule dach, noch geht sie innerhalb der 10cm an die grundplatte der a-säule.
    ich denke nicht das bei einbau der strebe die ' gedachte linie ' hin zu den
    endpunkten ausreicht.


    meine technische vorstellungskraft reicht auch nicht aus um zu erkennen wo bei dieser konstruktion die aufnahme von höhere kraft für die a-säule entstehen soll...


    zukünftige regelungen:


    die spatzen die von der rücknahme diverser streben pfeifen, pfeifen auch von der dachdiagonale, die nach jüngerer auskunft des dmsb aufgrung von nicht
    machbarkeit bei vielen käfigen eigentlich nicht kommen sollte.


    kann diese auf den bildern nicht erkennen...


    möglicherweise darfst also auch du demnächst nochmal zumm schweißgerät greifen... :rolleyes:


    willkommen im überraschungswunderland ! :D


    :)

    MRC DESIGN - Helmlackierungen von Carsten Meurer


    Karting bis F1 seit über 20 Jahren


  • denke mal das auto hat jetzt einen KÄFIG der alle anforderungen die in den nächsten 3-4jahren kommen erfüllt...
    das ganze ist nat. noch nicht lackiert...für das ganze gibt es ein materialgutachten und einen neuen aufkleber für den KÄFIG mit einer neuen nummer drauf.


    Na wenn das die Firma Wiechers gemacht hat, dann hab' ich ein wenig Angst um meinen Käfig.
    Wenn eine Firma bei der Verschraubung so kurze Schrauben nimmt, daß nicht mal die selbstsichernde Mutter trägt und dann noch guten Gewissens einen neuen Aufkleber auf das Rohrgerüst klebt :confused::confused::confused:
    Außerdem würde ich auf Nummer sicher gehn' und im Kreuz, welches auf die hinteren Dome geht, auch noch Knotenbleche verschweißen (Reglement ist zu großen Teilen immer Auslegungssache), dann brauchst Du zur TA keine Diskussionen anfangen.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • rallye-pilot


    wilde Konstruktion, meine Fresse, wer hat sich das ausgedacht?;)


    Mal was anderes, hatte der Käfig ein Zertifikat? Wurde das jetzt erweitert oder ist es jetzt ein Eigenbau (da du ja nur ein Materialgutachten bekommen hast)???


    Nämlich, wenn jetzt Eigenbau, dann wären die hinteren Streben, die bei dir ein Stück am Dach entlang laufen, nicht zulässig. Die müssen bei Eigenbauten gerade sein und in einem Winkel von mind. 30° zur Senkrechten verlaufen!
    Abgesehen von den Dingen die Carsten M. hier schon gesehen hat...


    Ich geb euch mal einen Tip...auf den könnte eigentlich jeder kommen:rolleyes:


    Da bei uns auch eine Neukonstruktion ins Haus steht und ich wir auch platzbedingt etwas mit dem Reglement hadern, habe ich einfach eine Skizze der fraglichen Käfigpartien gemacht und diese per mail an die Technik des DMSB geschickt. Und siehe da, nach einem Tag kam eine aussagekräftige mail zurück mit ja bzw. nein....fertig.

  • Nach 100mm von diesem Messpunkt sieht mir das nicht aus, das sieht schon ziemlich wüst aus. Aber es ist in der Tat schwer zu realisieren beim Golf 2 mit Wiechers Käfig, vor allem wenn man schon den doppelten Flankenschutz eingebaut hat. Aber man hat ja noch die Möglichkeit die Abstützung um 20° zu biegen, das rettet vermutlich um das Lenkrad. Muss ich mir aber noch genau ansehen!


    Ganz unterm Strich warte ich aber zumindest noch 2009 ab, bis wieder jemand nen schweißgerät am Käfig ansetzen wird. Die A-Säulen Abstützung mag zwar sinnvoll sein, aber in den älteren Baujahren wenig praktikabel!


    Daher, abwarten...

  • Nämlich, wenn jetzt Eigenbau, dann wären die hinteren Streben, die bei dir ein Stück am Dach entlang laufen, nicht zulässig. Die müssen bei Eigenbauten gerade sein und in einem Winkel von mind. 30° zur Senkrechten verlaufen!


    interessant ! wo kann ich das so nachlesen ?
    in meinen unterlagen ist bei den DMSB gruppen jeweils ein hauptbügel mit
    der c-säule folgenden abstützungen abgebildet ( wenn auch sehr kindhaft
    gezeichnet, und räumlich nich korrekt dargestellt, oder mit einer extra
    strebe im hinteren oberen bereich, die ich aber so nicht kenne... ;) ).


    :)

    MRC DESIGN - Helmlackierungen von Carsten Meurer


    Karting bis F1 seit über 20 Jahren

  • die schrauben waren erstmal nur geheftet...weil ja noch lacvkiert werden soll...deswegen sieht es so aus...
    der käfig war von vornherein ein eigenbau von wiechers...sprich keine homologation...es gab bei dem alten käfig lediglich einen aufkleber und dieser wurde jetzt erneuert (neue nr.) weil wiechers den käfig erweitert hat...mit dem erweitern gab es auch ein neues materialgutachten inkl. techn zeichnung.


    mit den dachstreben ist das so ne sache...
    z.b. bei einem homologiertem trabantkäfig gibt es auch keine dachstrebe,
    könnte ich auch garkeine einschweißen da ja sonst die homologation erlischt.


    warum sollte ich dann in einem eigenbaukäfig solche dachstreben verbauen???
    die antwort darauf liegt mir schon nahe...zwecks sicherheit und unfällen wo das dach beschädigt werden könnte. aber das kann auch jenen passieren die einen homologierten käfig haben und jetzt keine strebe einbauen müssen.
    wo ist da der sinn...

  • Kopfschüttel Welcher Sachverständige soll das noch abnehmen. Wie soll die Eintragung aussehen. Etwa so: Nur Fahrer bis zu einer Körpergrösse von 160 cm und einem max. Gewicht von 65 KG. Abgesehen von den Kanten die in Richtung der Insassen zielen. Das Stichwort heisst "Sicherheit im Innenraum"

  • bei dem argument dafst du kein rallyeauto mehr ohne helm bewegen,
    weil das anstossen des kopfes ( selbst am fia polster...) wahrscheinlicher
    zu verletztungen führt als im serienauto.


    also nur noch mit helm...


    ne warte... das ist ja auf der öffentlichen strasse auch verboten !


    also mit hänger von wp zu wp ! :D

    MRC DESIGN - Helmlackierungen von Carsten Meurer


    Karting bis F1 seit über 20 Jahren

  • carsten.meurer

    Zitat

    interessant ! wo kann ich das so nachlesen ?


    "Anh J Art.253 8.3.1 Grundstruktur
    ....
    Die hinteren Verstrebungen müssen in der Nähe des
    Daches und der oberen, äußeren Winkel des Hauptbügels
    auf beiden Seiten des Fahrzeugs befestigt werden,
    gegebenenfalls mittels demontierbaren Befestigungen.
    Sie müssen einen Winkel von mindestens 30° zur Senkrechten
    bilden, nach hinten verlaufen, gerade sein und
    den inneren Seitenverkleidungen der Karosserie so nahe
    wie möglich folgen."


    Escort TC
    Mit deiner Eintragerei kann du kannst du ganz schön nervern;)
    Wenn der Grundkäfig eingetragen ist, ist doch gut, oder hast du jede Strebe im Schein stehen?
    Und selbst wenn, man könnte sich bei solchen Eintragungen sogar auf die STVZO berufen:D
    Denn:
    STVZO / § 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
    (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
    ...
    2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben

  • also im aktuelllen anhJ, dem sein auto entsprechen kann, aber nicht entsprechen muss !


    in seinem fall haben die gruppenspezifischen bestimmungen ( denke mal H )
    den vorrang. hier ist seine version des hauptbügels eindeutig abgebildet.
    also sollte die abstützung des hauptbügels ( ohne eine weitere änderung des buches...) in diesem falle kein problem darstellen.




    so falsch ist der einwand von escortTC gar nicht...
    lass mal auf ner verbindungetappe was passieren, und der staatsanwalt
    fängt an das auto zu zerpflücken !
    da findet dann auch ne versicherung schnell nen grund ansprüche wegen
    angeblichem, oder tatsächlichem mitverschulden, fahrlässigkeit, was auch immer abzulehnen.
    da hilft es dir wohl auch nicht weiter zu sagen der dmsb wollte das aber so...


    :)

    MRC DESIGN - Helmlackierungen von Carsten Meurer


    Karting bis F1 seit über 20 Jahren

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