Fragen zu Gruppe CTC/CTG

  • Technische DMSB-Bestimmungen
    Gruppe CTC (Classic-Touring-Cars) und CGT (Classic GT)


    6. Luftbegrenzer im Rallyesport
    Im Rallyesport sind bei Fahrzeugen der Gruppen N, A,
    GTN und B mit Aufladung (Turbolader oder mechanischer
    Lader
    ) Luftbegrenzer vorgeschrieben, die die
    nachfolgenden Bestimmungen erfüllen und folgende
    maximale innere Durchmesser aufweisen müssen:


    Gruppe N (Otto-Motor): Ø 32 mm (ein Lader)
    Gruppe N (Otto-Motor): jeweils Ø 22,6 mm (zwei Lader)
    Gruppe N (Diesel-Motor): Ø 35 mm


    Gruppe A (Otto-Motor): Ø 34 mm (ein Lader)
    Gruppe A (Otto-Motor): Ø 24 mm (zwei Lader)
    Gruppe A (Diesel-Motor): Ø 37 mm


    Gruppe B: Ø 34 mm (ein Lader)
    Gruppe B: jeweils Ø 24 mm (zwei Lader)

  • Der ist doch dieses Jahr Nürnberger Land auch mit dem Focus gefahren!


    Das is richtig das gefahren is , aber hätte laut dmsb reglemant nicht starten dürfen , da wrc bei einer rallye200 nicht erlaubt sind und mit ctc hat das auch nix zu tun , da dieses fahrzeug als tourenwagen nicht gebaut wurde um die kriterien zu erfüllen , und was hat das noch mit sportsgeist zu tun ? is nach meiner meinung ein armutszeugnis wenn ich das fahren nicht kann und muß dann ilegal im wrc starten damit ich mithalten kann !

  • Das is richtig das gefahren is , aber hätte laut dmsb reglemant nicht starten dürfen , da wrc bei einer rallye200 nicht erlaubt sind und mit ctc hat das auch nix zu tun , da dieses fahrzeug als tourenwagen nicht gebaut wurde um die kriterien zu erfüllen , und was hat das noch mit sportsgeist zu tun ? is nach meiner meinung ein armutszeugnis wenn ich das fahren nicht kann und muß dann ilegal im wrc starten damit ich mithalten kann !


    noch was zu nürnberger land, wo besagtes auto in der selben klasse wie der w.wittmann fährt, ischon bischen unfair oder ? 150PS gegen angeblich 300PS

  • Das is richtig das gefahren is , aber hätte laut dmsb reglemant nicht starten dürfen , da wrc bei einer rallye200 nicht erlaubt sind und mit ctc hat das auch nix zu tun , da dieses fahrzeug als tourenwagen nicht gebaut wurde um die kriterien zu erfüllen , und was hat das noch mit sportsgeist zu tun ? is nach meiner meinung ein armutszeugnis wenn ich das fahren nicht kann und muß dann ilegal im wrc starten damit ich mithalten kann !


    Schade ist wirklich, das hier ein jeder seinen Müll von sich geben kann!
    Auch wenn er keine Ahnung hat und selber immer wie ein Weltmeister fährt!
    Gruß Achim Neurath

  • Das is richtig das gefahren is , aber hätte laut dmsb reglemant nicht starten dürfen , da wrc bei einer rallye200 nicht erlaubt sind und mit ctc hat das auch nix zu tun , da dieses fahrzeug als tourenwagen nicht gebaut wurde um die kriterien zu erfüllen , und was hat das noch mit sportsgeist zu tun ? is nach meiner meinung ein armutszeugnis wenn ich das fahren nicht kann und muß dann ilegal im wrc starten damit ich mithalten kann!
    noch was zu nürnberger land, wo besagtes auto in der selben klasse wie der w.wittmann fährt, ischon bischen unfair oder ? 150PS gegen angeblich 300PS


    Man sollte, ehe man die große Keule auspackt, erst mal im Regelbuch/PDF lesen.
    Gruppe CTC/CGT
    1. Allgemeines
    ....Zugelassen sind Tourenwagen und GT-Fahrzeuge, die in
    der Zeit zwischen 1966 und 2002 inkl. in den Gruppen 1, 2,
    3, 4, 5, N, A, B, WRC oder Super 1600 FIA-homologiert oder
    in Gruppe GTN vom DMSB homologiert waren
    (siehe Artikel
    2). Die Fahrzeuge müssen den damaligen FIA-Vorschriften
    und den nachstehenden Bestimmungen entsprechen,
    welche Vorrang haben.


    Und wenn die Homologation für den alten Focus abgelaufen ist (siehe hierzu auch diverse Threads zum Thema Skoda Oktavia Evo 1-3), ist er startberechtigt in der CTC.


    Und wenn der Veranstalter zur Nürnberger Land für die CTC nur eine Klasse ausschreibt bzw. Fahrzeugklassen wegen zu weniger Starter zusammen gelegt werden, kann der Focusfahrer nun mal relativ wenig dafür, außer dass sich jemand gefunden hat, der die Einsätze für ein solches Fahrzeug finanzieren kann.

  • Man sollte, ehe man die große Keule auspackt, erst mal im Regelbuch/PDF lesen.


    Recht hast Du ja, doch bei der Nürnberger Land war die Sachlage noch etwas anders!
    Aber wichtig is ja nur das es nun beim Veranstalter liegt, welche Klassen in der CTC er zulässt! Die Fahrzeuge dürfen sogar noch homologiert sein! ( bis max Homo 2002 )
    Cool find ich das sowieso wenn auch WRC , Kit Cars auch nat. fahren!
    Gruß

  • Recht hast Du ja, doch bei der Nürnberger Land war die Sachlage noch etwas anders!
    Aber wichtig is ja nur das es nun beim Veranstalter liegt, welche Klassen in der CTC er zulässt! Die Fahrzeuge dürfen sogar noch homologiert sein! ( bis max Homo 2002 )
    Cool find ich das sowieso wenn auch WRC , Kit Cars auch nat. fahren!
    Gruß


    Also mit der noch gültigen Homologation sehe ich etwas anders, aber das hatten wir zum Jahresbeginn bereits zerpflückt.
    Für die Gollert sind auch alle ehemaligen Klassen gemäß DMSB, also inkl. WRC + S1600 ausgeschrieben, sollte also keine Probleme geben.


    Und das in der Nürnberger Ausschreibung nur die Klassen 1,2,3,4,N und A ausgeschrieben werden, bedeutet ja nicht zwangsläufig, das der Focus nicht dem Regelwerk entspricht, oder?
    Herr Wittmann musste mit ihm in einer Klasse fahren, weil er der einzige in der CTC 22 war, und hochgestuft wurde.

  • Also mit der noch gültigen Homologation sehe ich etwas anders, aber das hatten wir zum Jahresbeginn bereits zerpflückt.
    Für die Gollert sind auch alle ehemaligen Klassen gemäß DMSB, also inkl. WRC + S1600 ausgeschrieben, sollte also keine Probleme geben.


    Und das in der Nürnberger Ausschreibung nur die Klassen 1,2,3,4,N und A ausgeschrieben werden, bedeutet ja nicht zwangsläufig, das der Focus nicht dem Regelwerk entspricht, oder?
    Herr Wittmann musste mit ihm in einer Klasse fahren, weil er der einzige in der CTC 22 war, und hochgestuft wurde.


    hallo,
    bitte nochmal genau lesen im dmsb rallye reglemant steht geschrieben das die division 10 wrc fahrzeuge nicht vom veranstalter ausgeschrieben werden darf


    mfg

  • Falsch. CTC kann bei R200 gar nicht für Ex B, WRC, GTN, S1600 ausgeschrieben werden. Das verbietet das CTC Reglement und die Standardausschreibung. Nur weiss das offensichtlich auch der genehmigende SuperGau Hessen Thüringen nicht.


    Ja, und? Jedes WRC hat/hatte eine Gruppe A Homologation.
    Somit sind nur die Homologationsnachträge WR/WRC für diese Fahrzeuge verboten.
    Und in der Ausschreibung steht CTC nach DMSB Reglement, was hat also der "SuperGau" falsch genehmigt?


    Und wer für die Einhaltung der Regeln zuständig ist, sollte ja hinreichend bekannt sein.

  • In der Ausschreibung steht unter 2.6 "Fahrzeuge der Gruppe CTC u. CGT gemäß techn. DMSB-Reglement"
    Ein Veranstalter unterliegt aber dem DMSB-Rallye-Reglement 2010, hier steht ganz deutlich unter 2.4 Klasseneinteilung Nationale B Rallyes (Rallye 200 bzw. NEAFP): Gruppen CTC und CGT gemäß technischen DMSB-Reglement, jedoch beschränkt auf die dort enthaltenen Gruppen 1,2,3,4, N und A !!!!!!!!!!!!!!!!
    Nachdem der Veranstalter die Veranstaltung als Rallye 200 ausschreibt, kein WRC!
    Bei der Rallye Nürnberger Land gab es meines Wissens genau deswegen im nachhinein noch genügend Ärger, auch vom DMSB!

  • Stimmt. Exkurs HATTE: trotzdem 3 A10 Octavias zur Lausitz :D




    Naja, zumindest den richtigen Wortlaut nach Standardausschreibung hätte man anmahnen können bevor man genehmigt, Dann gäbe es diese Diskussion nämlich nicht ;)


    Doch gäbe es, weil jemand festlegen oder entscheiden muss, was ist noch Gruppe A und was nicht mehr.


    Bei meinem 325ix unterscheidet sich die Gruppe A nicht so großartig von der Serie, aber bei einem Focus, der in der WM gelaufen ist, könnte die Sache schon anders aussehen.
    Im Zweifel muss ja auch der Fahrzeugfüher die Einhaltung der Vorgaben nachweisen können, aber das muss halt auch jemend hinterfragen.

  • In der Ausschreibung steht unter 2.6 "Fahrzeuge der Gruppe CTC u. CGT gemäß techn. DMSB-Reglement"
    Ein Veranstalter unterliegt aber dem DMSB-Rallye-Reglement 2010, hier steht ganz deutlich unter 2.4 Klasseneinteilung Nationale B Rallyes (Rallye 200 bzw. NEAFP): Gruppen CTC und CGT gemäß technischen DMSB-Reglement, jedoch beschränkt auf die dort enthaltenen Gruppen 1,2,3,4, N und A !!!!!!!!!!!!!!!!
    Nachdem der Veranstalter die Veranstaltung als Rallye 200 ausschreibt, kein WRC!
    Bei der Rallye Nürnberger Land gab es meines Wissens genau deswegen im nachhinein noch genügend Ärger, auch vom DMSB!


    Richtig so Stand es im Regelwerk! Doch nun an alle!
    Bitte auf der Internetseite des DMSB lesen, bei Regelwerk Rallye zugelassene Klassen und Gruppen bla bla usw.
    Da steht nun es obliegt dem Veranstalter welche Klassen und Gruppen in der CTC er zulässt!
    Gruß

  • Richtig so Stand es im Regelwerk! Doch nun an alle!
    Bitte auf der Internetseite des DMSB lesen, bei Regelwerk Rallye zugelassene Klassen und Gruppen bla bla usw.
    Da steht nun es obliegt dem Veranstalter welche Klassen und Gruppen in der CTC er zulässt!
    Gruß


    ein klares JAIN, da das Rallyreglement WRC, Gruppe B usw. ausschließt für Rallye 200 in der Gruppe CTC.
    Was noch immer nicht heißt, dass der Focus nicht Gruppe A Stand hat.


    Ein weithin bekannter rühlscher Opeltreter hat seinen A-Corsa auch mal als S1600 in die Nennliste eingetragen...................


    EDIT: Habe zu Baujahr und der noch gültigen Homologation eben eine Mail von Dieter Fürst bekommen:
    Sehr geehrter Herr Bischoff,
    in der Gruppe CTC/CGT dürfen Fahrzeuge fahren welche im Jahre 2002 oder vorher homologiert waren. Ob das Fahrzeug heute noch homologiert ist oder nicht, sowie das Baujahr spielt keine Rolle.
    Im nächsten Jahr ist die Homologationsgrenze 2003.
    Mit freundlichen Grüßen


    Dieter Fürst
    Leiter Technik Automobilsport
    Deutscher Motor Sport Bund e.V.
    Hahnstrasse 70
    D-60528 Frankfurt


    Und ehe jetzt wieder alle den Rachen aufreißen, ich weiß, ihr habt es ja alle vorher schon gewusst.
    Ich habe wieder was dazu gelernt, denn das ist die erste klare Aussage zu dem Thema, die ich von offizieller Seite lese.

    2 Mal editiert, zuletzt von 325ix ()


  • Hallo,
    sollte es tatsächlich der fall sein, wie es mir vom veranstalter gesagt wurde,
    das es vom dmsb eine ausnahmegenehmigung für den wrc gibt , dann nehm ich alles was ich hier gesagt hab zurück !
    mit freundlichen grüßen

  • Hallo,
    sollte es tatsächlich der fall sein, wie es mir vom veranstalter gesagt wurde,
    das es vom dmsb eine ausnahmegenehmigung für den wrc gibt , dann nehm ich alles was ich hier gesagt hab zurück !
    mit freundlichen grüßen


    dem veranstalter ist doch sicherlich in der lage diese ausnahmegenemigung vom dmsb in schriftlicher form vorzulegen.

    habe da auch einen traum.
    der rallye wm lauf im osten der republik, unter der fahne des AvD.

  • dem veranstalter ist doch sicherlich in der lage diese ausnahmegenemigung vom dmsb in schriftlicher form vorzulegen.


    Na klar wie letztes Jahr Lausitz!!!
    selten so :D


    Das Thema ist doch schon zu genüge behandelt worden!
    Wenn einer nen Protest schreibt ist er draußen, mit allen Folgen (auch für den Veranstalter und TKs).

  • Na klar wie letztes Jahr Lausitz!!!
    selten so :D


    Das Thema ist doch schon zu genüge behandelt worden!
    Wenn einer nen Protest schreibt ist er draußen, mit allen Folgen (auch für den Veranstalter und TKs).



    nur müßte dafür einer den "arsch in der hose" haben und den protest schreiben.

    habe da auch einen traum.
    der rallye wm lauf im osten der republik, unter der fahne des AvD.

  • nur müßte dafür einer den "arsch in der hose" haben und den protest schreiben.


    Das Problem ist nicht nur der Arsch, sondern auch die Tatsache, dass du genau benennen musst, in welchen Punkten das Fahrzeug nicht den Regeln entspricht.
    Und da wird es für die meisten schon eng.

  • Das Problem ist nicht nur der Arsch, sondern auch die Tatsache, dass du genau benennen musst, in welchen Punkten das Fahrzeug nicht den Regeln entspricht.
    Und da wird es für die meisten schon eng.




    in der ctc musst du soviel ich weiß das homologationsblatt für das fahrzeug vorweisen können und es muß diesem entsprechen.
    auch wenn das fahrzeug in der gruppe a homologiert war kann man doch anhand diesem nachweisen ob es sich um einen gruppe a oder wrc handelt.
    wenn sich in dem fahrzeug teile befinden die für einen wrc homologiert waren oder sind ist es kein gruppe a.
    oder liege ich da falsch?


    und das einfachste würde ich sagen ist.
    hat es jemals einen focus mit allradantieb gegeben, der gruppe a war ein frontantrieb.
    oder liege ich da wieder falsch.

    habe da auch einen traum.
    der rallye wm lauf im osten der republik, unter der fahne des AvD.

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