Hallo,
mir stellt sich folgendes Problem:
Durch Verzögerungen beim Aufbau des Fahrzeugs wurden wir erst am vergangenen Sonntag fertig. Die Abnahme der eingebauten Teile wurde diesen Montag auf einer TÜV-Stelle durchgeführt.
Da ich berufsbedingt keine Zeit hatte, zu warten, bis die Papiere ausgestellt waren, sind mir diese per Post zugesandt worden. Angekommen sind sie gestern Nachmittag.
Da auf dem Gutachten der Satz "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist umgehend erfordelich" vermerkt ist, bin ich natürlich sofort heute morgen zur Zulassungsstelle, um die Änderungen in den Fahrzeugschein übernehmen zu lassen.
Auf der Zulassungsstelle sagte man mir jedoch, das ich eine Kopie des TÜV-Berichts (§19 Abs. 2) wegen neuer Vorschriften ab 29.04.09 zuerst an eine weitere Behörde Faxen müsse, damit mir dort die entsprechende Einzelbetriebserlaubnis ausgestellt wird. Das Fax habe ich natürlich auch gleich heute morgen losgeschickt, jedoch bekomme ich diese Betriebserlaubnis erst am Dienstag per Post zurückgeschickt. Erst dann können halt auch die Änderung richtig in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Jetzt zu meiner Frage:
Komme ich nur mit dem vorhandenen TÜV-Gutachten (Eintrag) nach §19 Abs. 2 durch die Technische Abnahme? Diese ist leider schon heute Abend bzw. morgen.
Es wäre echt schade wenn es nach der ganzen Arbeit nur an der Deutschen Bürokratie scheitern würde, denn abgenommen sind die Änderungen ja, halt nur noch nicht im Fahrzeugschein vermerkt... und "umgehend" darum gekümmert, das es in den Schein übernommen wird, habe ich mich ja auch.
Viele Grüße