Gruppe F :: Bestimmungen / Technik Allgemein

  • so ein honda hat serienmäßig schon 210 ps, was soll da nicht eingetragen sein?


    1. Hat der am häufigsten verwendete Civic EP3 serienmäßig 200Ps und
    2. Wird auch den keiner serienmäßig fahren.


    Und für den Japanstand der in Japan angeblich 230Ps hat bei uns aber kaum 220 bringt wird es in Europa auch kein Abgasgutachten geben => Deswegen Japanstand.

  • Wer wird denn bei neueren Autos eine legale Leistungssteigerung eintragen wenn das schon bei Euro 3 und 4 nicht möglich war? Dazu ist ein sehr teures Abgasgutachten notwendig. Die Kosten überschreiten in vielen Fällen den Wert des Fahrzeugs.

  • Ich glaube die PS-Frage wird in der Gruppe F überbewertet. Ob ein Civic nun 200, 210 oder 230 PS hat ist eigentlich wurscht. Vielen F Autos die nicht ganz vorne sind fehlts an anderer Stelle. Es gibt unzählige Sportskameraden, die z.B. eine kürzere Achse aus einem anderen Serien-Getriebe verbauen und dann denken sie hätten ein "Renn-Getriebe". Gleiches gilt fürs Fahrwerk. Ein "normales" Sportfahrwerk egal ob KW, Koni oder was weiss ich hat nichts aber auch gar nichts mit einem richtigen Fahrwerk von Proflex, Reiger o.ä. zu tun. Klar kostet so ein Fahrwerk mehr als so manches F Auto, aber das Thema Kosten wollen wir hier nicht auch noch diskutieren....

  • Hallo,


    in Art. 16 der technischen DMSB-Bestimmungen 2013 für die Gruppe F heißt es:
    "Die Motorhaube muss von außen, ohne Zuhilfenahme von
    Werkzeug oder anderen Hilfsmitteln, leicht zu öffnen sein."


    Bedeutet das, dass man zwingend von außen öffenbare Haubenhalter benötigt? Mit der Serienverriegelung kann man ja die Haube erst öffnen, wenn von innen entriegelt wurde.


    Aber warum gibt dann überhaupt den Art. 26.9 "Falls das Material oder die Verriegelungsvorrichtung der Motor- bzw. Kofferraumhaube von der Serie abweichen, müssen - außer im Slalomsport – je Haube zu den zwei Originalscharnieren zwei zusätzliche Haubenhalter eingebaut werden, wobei die serienmäßige Verriegelungseinrichtung unwirksam gemacht werden muss."


    Wenn schon laut Art. 16 die Serienverriegelung unzulässig wäre, könnte man den Art 26.9 gleich anders formulieren und generell Haubenhalter vorschreiben?

  • Hallo


    Es geht darum, das z.b ein Streckenposten schnell die haube VON AUSSEN öffnen kann (bei einem Brand o.ä).


    Deswegen muss der Serienfanghaken und schloss entfernt, und 2 Schnellverschlüsse verbaut werden.


    VG Rene

    Einmal editiert, zuletzt von Rene s. ()


  • Ganz sicher? Ich glaube es gibt einige, die mit der Serienverriegelung ohne irgendwelche Haubenhalter fahren.
    Ich verstehe immer noch nicht was das dann soll "Falls das Material oder die Verriegelungsvorrichtung der Motor- bzw. Kofferraumhaube von der Serie abweichen...". Wenn man sowieso die Verriegelungsvorrichtung entfernen muss, warum heißt es dann "Falls"?



  • Blödsinn!!!!
    Ich fahre auch Gruppe F und hatte das gleiche Problem beim Umbau.
    Habe mich mit einigen Technischen Kommissaren unterhalten und die haben mir gesagt, dass es nicht notwendig ist und sich der Passus im Reglemant nur auf technisch veränderte Motorhauben geht.
    Sprich sobald du Material oder Haltevorrichtung veränderst musst du auch die Haubenhalter einbauen sonst NICHT!
    Ich fahre seid fast 2 Jahren in der F und alle Techniker waren zufrieden.
    Zu empfehlen ist es natürlich Trotzdem.
    LG

  • Zusammengefasst ist es doch relativ eindeutig...
    Wenn das Material oder Verriegelung von der Serie abweicht => 2 Zusätzliche Halter, außer bei Slalom.


    Aber wie man die Haube von außen, ohne Werkzeug, mit der Serienverrieglung öffnen kann zeigt ihr mir mal!
    Klar meckert da beim Slalom keiner und auch bei der Rallye wird man ein Auge zudrücken, aber genau genommen geht es mit Serientechnik nur, wenn man z.B. den Haubenzug nach außen verlegen würde!!

  • Ja, so interpretiere ich das auch...


    Wenn man die eigentliche Verriegelung original lässt, aber den Zug so nach außen legt, dass man die Haube eben von außen öffnen kann, dann wäre es erlaubt. Erlaubt ist natürlich auch ein System, wo sich die Haube serienmäßig ohne Werkzeug von außen öffnen lässt. Da fällt mir im Moment aber nur der Käfer ein ;)


    Wenn man spitzfindig werden will, kann man jetzt überlegen, ob der Zug nicht auch zur Haubenverriegelung gehört, und ob durch die Änderung dann die Verriegelung nicht mehr original wäre... Aber dann würde die ganze Formulierung auch keinen Sinn mehr ergeben.


    Gruss Jo

  • Moin,
    Mal ne Frage. Im Handbuch steht das die Anzahl der Gänge gemäß Grundmodell beibehalten werden soll. Bei dem Fahrzeug, einem Peugeot 306 S16 Bj 94 ist original ein 5 Gang Getriebe verbaut. Bei dem Facelift Modell von 97 gab es ihn dann mit 6 Gang Getriebe. Kann man in dem älteren Modell auch das 6 Gang fahren? Grundmodell ist ja der 306.

  • Ja, wenn 306 das Grundmodell ist, was es ja auch ist, dann geht das.
    Wenn es mehrere 306er gab geht das nicht (ist aber nicht der Fall...), z.B. Bei BMW ist einer 3er ja nicht ein 3er sondern halt Baureihe E30, E36 usw... oder bei VW ist Golf nicht das Grundmodell, sondern Golf 2, Golf 3 etc...


    Aber im Fall Peugeot kein Problem im 306er 6 Gang zu fahren.

  • Hallo Negra16V,


    kann ich sozusagen im Golf 3 das Getriebe aus dem Golf 5, mit Verbindung der Seile aus Golf 6 oder Golf 7
    und das ganze natürlich Homologiert aus dem Kit Car Golf 3 mit ONS Sondergenehmigung aus dem Jahr 1993,
    mit veränderter Übersetzung aus dem Golf1 und Golf 4 für den 1HX0 für die Klasse F8 oder F1 fahren?

  • Nein, können sie nicht.
    Wohl nicht aufgepasst?


    Es gab viele Typen beim Golf, zu differenzieren an den unterschiedlichen Typ-Bezeichnungen.
    Ähnlich wie 3er BMW mit E30 / E36 / E46.......



    • Golf I (Typ 17) (1974–1983, in Südafrika als VW Citi Golf noch bis 2009 gebaut; Cabrio: 1979–1993)
    • Golf II (Typ 19E/ab 1989: 1G1) (1983–1992)
    • Golf III (Typ 1H) (1991–1997; Variant: 1993–1999, Cabrio: 1993–2002)
    • Golf IV (Typ 1J) (1997–2003; Variant: 1999–2006)
    • Golf V (Typ 1K) (2003–2008; Variant: 2007–2009)
    • Golf VI (Typ 5K) (2008–2012; Variant: 2009–2013, Cabrio: seit 2011)
    • Golf VII (Typ 5G) (seit 2012; Variant: seit 2013)
  • Wie auch immer.....ist halt ne blöde Regelung....


    Anstatt das irgendwo geschrieben steht: Maximale Ganganzahl 5 (oder 6) plus Rückwärtsgang gibt's ne Auslegung nach Grundmodell die jeder anders verstehen kann (oder will).

  • wieso ist das ne blöde regel?
    Gabs es Serie. erlaubt. gabs es nicht Serie verboten!


    So kompliziert ist das gar nicht.


    es geht ja weiter. Ein sequenzielles ist ja auch nur erlaubt, wen Serie.


    Soll ich jetzt nen e36 m3 smg auf 5 gang umbauen nur weil dir das nicht passt?
    Das getriebe ist Serie und deshalb erlaubt.


    Stell dir vor du hättest nen Auto mit Serie 6gang und irgendwo würde stehen "nur 5 gang" dann müsstest du dir sinnfrei für teuer Geld ein 5 gang getriebe bauen lassen für ein Auto das ab werk schon 6gang hat!
    Schwachsinn! Da würdest dann auch mosern!

    Einmal editiert, zuletzt von MartinGSI ()



  • ...die Leute machen doch eh was sie wollen.


    Warum überhaupt an einem Peugeot 306 2,0 rumbasteln und nicht einfach nach der damaligen Homologation
    N2000 in CTC (oder wie sich das in Deutschland nennt) fahren ?


    ...ach ja, die CTC trennt ja nicht zwischen Gruppe N (163PS?)und 280 PS Gruppe A etc.


    Das ist der eigentliche Skandal. In Deutschland bist Du gezwungen, teuer zu basteln


    Na, dann viel Spaß am Schrauben und Geld ausgeben.


    Motorsportliche Gruppe F-Grüße


    Sepp

  • "Offtipic an"


    Sepp lass es doch mal gut sein. Niemand zwingt mich zu schrauben. Das ist meine eigene Entscheidung.
    Und ich habs dir schon mal erklärt. Der ganze Homologierte quatsch kommt dich am ende mindestens genau so teuer wie das "gebastle" an meinem F Auto! Wer was anderes behauptet lügt sich einfach nur selber an!
    Selbst deine Twingo R1 sind teurer als mein F Auto. Aber mein F Auto macht MIR einfach mehr Spaß!



    Und die Leistung gewinnt nun mal nicht. In Südbayern ist in der F8 das maß der dinge aktuell ein Fahrer mit BMW e30 mit knapp 180 PS. In der klasse starten aber allein 8 Honda civics mit bis über 240 PS und deutlich erfahrernen Fahrern. Auch 3 306 RS sind mit dabei. Und was brings? Eben. Den größten unterschied macht immer noch der Fahrer. und wenn ich ein Auto "auf mich" bauen kann, hilft das mehr als wenn der Gegner 20PS weniger hat!


    Viel Schlimmer ist in diesem Zusammenhang doch, das das geltende Reglement nicht durchgesetzt wird.




    "offtopic aus"

  • @ Carsten, Martin:
    Naja, alle die 5-Gang fahren müssen finden die Regel halt suboptimal, die die ein 6-Gang Grundmodell haben, haben halt Glück gehabt.
    An sich funktioniert das so wie es jetzt ist ja ganz gut, ich glaube man kommt auch mit nem vernünftigen 5-Gang ganz gut hin, die Frage ist halt, ob sich etwas ins negative ändern würde wenn man jetzt 6-Gang für alle zulässt.
    Aber das zieht halt ggf. auch wieder Kreise, z.B. müsste man ja dann evtl. auch die Seriengehäuse Regelung kippen, weil ja nicht in jeden 5-Gang Gehäuse ein 6-Gang reinpasst...
    Ist ein heikles Thema, ich würde hier aber auch nicht unbedingt was daran ändern.


    Offtopic...


    @ Sepp, wie schon erwähnt, manche haben einfach Bock zum Schrauben, oder soll man die alle zwingen nur noch Tuningautos für den Großparkplatz zu bauen?
    Außerdem kosten deine N-1600 Hundehütten auch Geld und wenn ich mich nicht ganz irre, gibt es für die N auch homologierte Getriebe bzw. Radsätze die man kaufen (Kosten!!) und Einbauen (Schrauben!!) muss.


    @ Martin, das mit der Leistung ist halt so ne Sache, ein bisschen magst du schon recht haben, ich sags mal so, der Fahrer kann viel kaputt machen, aber bei ähnlichen Fahrern gewinnt immer das Bessere Auto.
    240PS im Civic ist wohl auch schon sehr optimistisch und ein guter 318iS hat auch mehr wie 180PS...
    Und das Maß der Dinge ist wohl auch etwas überzogen, weil die Südbay. Meisterschaft hat letztes Jahr kein BMW gewonnen...

  • "Offtipic an"


    Sepp lass es doch mal gut sein. Niemand zwingt mich zu schrauben. Das ist meine eigene Entscheidung.
    Und ich habs dir schon mal erklärt. Der ganze Homologierte quatsch kommt dich am ende mindestens genau so teuer wie das "gebastle" an meinem F Auto! Wer was anderes behauptet lügt sich einfach nur selber an!
    Selbst deine Twingo R1 sind teurer als mein F Auto. Aber mein F Auto macht MIR einfach mehr Spaß!


    Jeder kann und darf basteln wie er will.Und wenn der Auspuff oben auf dem Dach endet-mir egal.


    Wer das jedoch nicht will, wird in Deutschland gezwungen mitzubasteln - oder er fährt meilenweit hinterher. Die R1/N1600 fährt (außer bei nationalen Rallyes) gegen voll aufgerüstete "F"-Autos. Die R1/N1600 Fahrer/innen hächeln mit vollem Risiko hinterher. Bei der CTC ist es noch schlimmer. Das ist so, als würden bei Radrennen und überall im Sport das Doping freigegeben.


    Darum geht es bei meiner Kritik und um nichts anderes !


    Und um meine Autos, äh "Hundehütten" natürlich, lieber "Neger16V", geht es erst recht nicht. So ein Quatsch.


    Am Beispiel dieses Peugeot 306 2,0 Getriebe-Themas sieht man es recht gut. Wenn man den nach Gruppe N fährt, kann man auch in Österreich, Frankreich und so weiter mit Siegchancen(!) starten. Wenn die CTC trennen würde zwischen N+A dann sogar im isolierten Deutschland !! Soweit ich mich erinnern kann, war im späteren Peugeot 306 2,0 für Rallyes ein homologiertes 5-Gang-Getriebe die bessere Wahl.


    ...und wer heute einen 306er gut und original aufbaut nach der damaligen Homologation, der schafft sich einen echten Wertgegenstand. Wenn ich losbasteln würde, dann nur richtig und volle- Granate-Renatä. (In meinem Umfeld gibt es noch 2-4 306-Cup-Autos-einfach mal melden)


    https://www.youtube.com/watch?v=tRgRaLeE3bA



    Herzliche Grüße


    Sepp

    4 Mal editiert, zuletzt von Sepp Loob ()



  • Na wenn du das sagst, dann wird's schon so sein......


    Im wesentlichen geht's mir eigentlich darum: Wieso dürfen die einen mit einem 6- Gang rumfahren und die anderen nicht, wenn im Buch jetzt stehen würde das max. 6 Fahrstufen erlaubt sind wer hätte dann Nachteile? Man könnte dann immer noch mit 5-Gang rumfahren wenn einem das "Basteln" zu aufwändig ist.

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