Gruppe F :: Bestimmungen / Technik Allgemein

  • @ Gruppe B Fan:


    Mal ganz abgesehen davon, das in der CTC mittlerweile Fahrzeuge bis Baujahr 2010 zugelassen sind. Da fährste dann mit deinem Gruppe - A - Gölfchen Baujahr 1986 eben auch gegen Honda Civic Type R, oder es kommt z.B. der Christoph Schleimer mit seinem Astra KitCar um die Ecke. Das ist natürlich ein toller Fahrer und ein geiles Auto, aber der fährt dich damit dermassen in Grund und Boden. Wir hatten noch vor ein zwei Jahren bei uns in der Ecke fast nur E- Kadetten, Gölfe, Audi 80, Peugeot 205 usw. in der Klasse, das war super ausgeglichen, man wahr konkurrenzfähig. Da waren wir (bei den wenigen Rallyes die wir fahren) bis auf einen technisch bedingten Ausfall immer auf dem Podest, auch mal ganz oben. Das schafft man mittlerweile nur noch mit Glück, wenn die Top- Autos ausfallen, was man natürlich auch keinem wünscht.
    Deswegen haben wir die Klasse gewechselt.


    Gruß
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von linksbremser () aus folgendem Grund: Zusatz

  • Ich stecke nicht mehr ganz so in den techn. Regeln:


    "... Reindl - in einem neu aufgebauten Gruppe-F-Evo mit sequenziellem Getriebe! ..."


    Ist das mittlerweile erlaubt?


    War noch nie verboten. Solange es das sequenzielle Schaltschema im Evo gab und das Gehäuse von Mitsubishi in einer Serie von mind. 200 Stk. produziert wurde.


    Hier der dazugehörige Text im Reglement (Brauner Teil, Gruppe F, Art.9):


    Getriebe:
    Das Funktionsprinzip (z. B. mechanisches, halbautomatisches oder Automatikgetriebe) sowie das Schaltschema (z. B. H-Schaltung) des Getriebes müssen der Serie entsprechen. Das Schaltschema einer H-Schaltung wird durch den Bewegungsweg des Schaltknaufs beschrieben. Somit ist eine Änderung dieses Schaltweges in einer Ebene analog eines sequentiellen Getriebes (z. B. durch zwischengeschaltete mechanische Vorrichtungen)
    nicht zulässig. Das Getriebegehäuse muss von einem Serienmodell des gleichen Fahrzeugherstellers, wie der des Fahrzeuges sein und in einer Stückzahl von mindestens 200 Einheiten in identischen Fahrzeugen (siehe Art. 2) gebaut worden sein. Am Getriebegehäuse dürfen örtlich Material entfernt und Bohrungen bzw. Gewindebohrungen eingebracht werden, um z. B. größere Lager, Zahnräder oder Wellen verwenden zu können. Gehäusekennzeichnungen müssen erhalten bleiben. Demontierbares Material (nicht verschweißt), wie Adapter oder Platten, darf dem Seriengehäuse hinzugefügt werden.

  • und das schaltschema hast du bei jeder Automatik!

  • Das hat mich auch gewundert ! Hier der Auszug aus dem DMSB Handbuch Gr.F 2019
    Getriebe:
    Das Funktionsprinzip (z. B. mechanisches, halbautomatisches
    oder Automatikgetriebe) sowie das Schaltschema (z. B. H-
    Schaltung) des Getriebes müssen der Serie entsprechen. Das
    Schaltschema einer H-Schaltung wird durch den Bewegungs-
    weg des Schaltknaufs beschrieben. Somit ist eine Änderung
    dieses Schaltweges in einer Ebene analog eines sequentiellen
    Getriebes (z. B. durch zwischengeschaltete mechanische Vor-
    richtungen) nicht zulässig


    Also weiterhin in der Gr.F nicht zulässig !


    Und ein Serienmäßiges Sequetielles Getriebe für einen Mitsubishi EVO gab es nie, Ich fahre einen EVO9RS, jeden EVO Fahrer den ich kenne der ein Sequetielles Getriebe hatte, hat auf H-Schaltung zurück gebaut.

  • wieso? beim Automatik (mit maueller Gangwahl) bewege ich den Hebel wie? vor und zurück. Was mache ich beim sequenziellen? vor und zurück!
    Finde ich (traurigerweise) nichts illegales daran (auch wenn ich diese Regelung grundlegend falsch finde!!!
    Im Endeffekt musst du das sequenzielle nur irgendwie in ein Serien mitzu Gehäuse stopfen. Fertig!

  • Ist sicherlich auch so gemeint gewesen... Das Automatikgetriebe als Schaltschema heranzuziehen würde ich als legale Ausnutzung einer Reglementslücke verstehen. Nicht die einzige seltsame Sache im F-Reglement...


    Gruss Jo


  • Lies dir bitte den von dir eingestellten Text aus dem Reglement nochmal sorgfältig durch. Da steht explizit, dass falls es nur H-Schaltungbewung gab, darf man das nicht auf sequentiell umbauen. Wenn es die Schaltbewegung jedoch gab - und wie driftwinkel schon geschrieben hat ist das ja bei fast jedem Automatikgetriebe der Fall - dann darfst du auch ein sequentielles Getriebe fahren, sofern du es in ein Seriengehäuse reinpacken kannst ;) Nur weil alle zurückgebaut haben, heißt es nicht, dass es nicht möglich oder unzulässig ist.

  • Dann würde er ein Prototypen fahren ! Wenn es das geben würde, dann wäre er nicht der einzige der es fährt ! Dann hätte ich es auch ! Und etliche andere auch !

  • wenn du mir, n1co oder Joachim nicht glaubst, steht es dir frei, beim DMSB anzurufen. Antwort wird da höchstwahrscheinlich die selbe sein wie bei mir. "gabs ein getriebe wo man den Hebel vor und zurück schiebt, dann darf ich ein Getriebe wo das so ist auch verwenden wie z.B. ein sequenzielles"!
    Ich bin kein Getriebe Bauer und kann deshalb nicht beurteilen wie aufwendig es ist ein sequenzielles in ein Serien Gehäuse zu basteln! Gehen tut das aber sicher. Übrigens am Berg fährt die halbe f sequenziell! Denn selbst im golf2 gabs ne Automatik!


    Nur zur Klarstellung!
    Ich bin ein absoluter GEGNER dieser Regelung. Aber sie steht aktuell so im Reglement.

  • Sehe ich anders. Da steht:


    Da Funktionsprinzip *sowie* das schaltschema müssen der Serie entsprechen!


    Sind also aneinander gekoppelt.


    Fährt er mit Hebel +/- muss er eben auch eine ggf. Wandler-Automatik fahren!

  • Im Evo 9 gabs doch sicher irgendwas Richtung Automatik oder Doppelkupplung?
    Evtl. zählt hier aber auch das Grundmodell, da gabs dann sicher was.


    Desweiteren vermute ich, dass hier kein volles sequentielles Getriebe (X-Trac, Drenth, etc. ) verbaut ist, sondern evtl. "nur" eine Dog-Box (Radsatz in Seriengehäuse) mit sequentiell Umlenkung (z.B. SQS).
    Schon ist alles im Lot:
    => Getriebegehäuse aus Grundmodell
    => Schaltschema vom Automatik / DSG.


    Problematisch würde das erst, wenn es keinen Lancer mit Automatikgetriebe oder sonstiges in die Richtung gegeben hätte...


    Das wäre aber Durchaus ein Punkt der im Reglement etwas präziser stehen könnte, vor allem ob das Schaltschema an das Funktionsprinzip des Getriebe gekoppelt ist oder nicht.


    Unabhängig davon, glaube ich aber nicht, dass es das rausreißt.


    Viel wichtiger aber - Gut Besserung an das Team Schuhej / Kraft !!!
    Kommt bald wieder auf die Beine!

    Einmal editiert, zuletzt von Negra16V ()

  • @-Martin,


    doch doch, ich gebe dir ja Recht...


    Es steht so da, aber ich denke, so war es ursprünglich nicht gemeint... Das ist aber egal, es gilt was da steht, nicht was ich glaube, wie es gedacht war...


    Gruss Jo

  • .....Desweiteren vermute ich, dass hier kein volles sequentielles Getriebe (X-Trac, Drenth, etc. ) verbaut ist, sondern evtl. "nur" eine Dog-Box (Radsatz in Seriengehäuse) mit sequentiell Umlenkung (z.B. SQS).
    Schon ist alles im Lot:
    => Getriebegehäuse aus Grundmodell
    => Schaltschema vom Automatik / DSG.


    [/B]


    das würde aber folgendem Satz aus dem Regelwerk widersprechen:


    War noch nie verboten. Solange es das sequenzielle Schaltschema im Evo gab und das Gehäuse von Mitsubishi in einer Serie von mind. 200 Stk. produziert wurde.


    Hier der dazugehörige Text im Reglement (Brauner Teil, Gruppe F, Art.9):


    Getriebe:
    Das Funktionsprinzip (z. B. mechanisches, halbautomatisches oder Automatikgetriebe) sowie das Schaltschema (z. B. H-Schaltung) des Getriebes müssen der Serie entsprechen. Das Schaltschema einer H-Schaltung wird durch den Bewegungsweg des Schaltknaufs beschrieben. Somit ist eine Änderung dieses Schaltweges in einer Ebene analog eines sequentiellen Getriebes (z. B. durch zwischengeschaltete mechanische Vorrichtungen)
    nicht zulässig.
    Das Getriebegehäuse muss von einem Serienmodell des gleichen Fahrzeugherstellers, wie der des Fahrzeuges sein und in einer Stückzahl von mindestens 200 Einheiten in identischen Fahrzeugen (siehe Art. 2) gebaut worden sein. Am Getriebegehäuse dürfen örtlich Material entfernt und Bohrungen bzw. Gewindebohrungen eingebracht werden, um z. B. größere Lager, Zahnräder oder Wellen verwenden zu können. Gehäusekennzeichnungen müssen erhalten bleiben. Demontierbares Material (nicht verschweißt), wie Adapter oder Platten, darf dem Seriengehäuse hinzugefügt werden.


    Da würde Dogbox mit Shifter eher ausfallen.



    Aber ist schon richtig, man müsste es einfach präziser formulieren.
    Wobei ich die Herleitung der Korrektheit einer sequenziellen Schaltung über die Tatsache der verfügbarkeit einer Automatik im Sereinfahrzeug schon abenteuerlich finde.
    Aber das mögen viele anders sehen.


    Kann mich aber erinnern, dass es vor längerem nach Auslaufen der Gr. H Debatten darüber gab, ob ein SMG aus einem E46 mit einem seq. Getriebe gleichzusetzen ist.
    Wie der Sachverhalt seinerzeit entschieden wurde, kann ich nicht mehr erinnern, müsste man mal bei den Betroffenen nachfragen.


  • Ich würd den Satz aber in Zusammenhang mit dem Satz davor lesen: "Das Schaltschema einer H-Schaltung..." / "Somit ist eine Änderung DIESES Schaltweges..."
    Es ist wie gesagt alles ein wenig verwirrend.


    BMW SMG ist von der Betätigung her sicher als sequentiell zu sehen, allerdings ist das SMG Getriebe kein sequentielles Getriebe - man bräuchte also auch hier jemanden, der einen ein sequentielles in ein BMW Seriengehäuse baut.
    Abgesehen davon denke ich nicht dass die sequentiell Umlenkungen so den riesen Vorteil bringen, man minimiert halt die Gefahr des Verschaltens, was bei intensiver Verwendung (kein Kuppeln) einer H-geschalteten Dog Box schon mal passieren kann...

  • wenn du mir, n1co oder Joachim nicht glaubst, steht es dir frei, beim DMSB anzurufen.[...]


    Ich glaube du hast mich da nicht richtig verstanden. Ich sehe das genau so wie du, dass das alles reglementskonform ist.

  • Hast du da ein Beispiel? mir ist keiner bekannt...


    richtig, mir auch nicht :)


    Zum Thema: Also ich finde das Reglement da ziehmlich eindeutig..."Schaltschema sowie Funktionsprinzip...müssen der Serie entsprechen"
    das Wort "sowie" kann man per Definition auch durch "und - und auch - wie auch" ersetzen.
    Ergo wäre es im Zusammnehang zu sehen...sequentiel, egal ob per Shifter oder Schaltwalze, verboten

  • Ich sehe es so, sowohl Schaltschema muss der Serie entsprechend, als auch Funktionsweise. Da steht aber nicht, eines eonzigen Getriebe aus der Serie...


    Wie auch immer, es gibt zwei begründbare Sichtweisen. Das beweist nur Eines, der Text des Reglement ist uneindeutig...


    Gruss Jo

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