Gruppe F :: Bestimmungen / Technik Allgemein

  • @ Tome genau lesen! Ich habe nicht in der F einen Golf1 mit einem E36 verglichen! Sondern nur gezeigt wie es sich mit den Typen verhält.
    Aber allgemein jedes Auto hat Vor und Nachteile. Man wird nie ein Reglement finden das für alle passt. Wie es Tome auch sagte früher waren es Astra F heute Clio und Honda in der F 2 Liter. Die neuen Auto haben mehr Leistung dafür auch mehr Gewicht wie Zb ein E30 oder Golf 2. Also gleicht sich das auch wieder ziemlich aus.
    Und so könnte man die Liste endlos verlängern.
    Und zu guter letzt liegt es auch oft an dem der das Auto fährt.

  • 2 Liter wäre ja noch was... Der 1-er Golf TD hat wegen Turbofaktor die Einstufung über 2 Liter. Darüber beklage ich mich nicht, aber das zugehörige Mindestgewicht bricht uns das Genick. Es bedeutet soviel Ballast, dass wir das zulässige Gesamtgewicht fett überschreiten.


    In der Ctc ginge eher was, aber das Auto ist weit über den Stand von damals hinaus. Teuer zurück bauen damit es langsamer wird... Macht auch keinen Spaß.


    Gruss Jo

  • also das ist so nicht ganz richtig.
    Denn nirgends in den Papieren ist bei der Baureihe e36 diese Bezeichnung in den Papieren zu finden.
    Es zählt das "Grundmodell".
    Deshalb darf ich zum Beispiel teile vom Jetta 1 an den Golf 1 bauen. Jetta 2 golf 2.
    Corsa B/ Tigra usw


    Und eben beim e36 durch die ganze "Modellfamilie". Selbst vom z3 sind teile am e36 verwendbar, da dieser auch zur e36 Fahrzeugfamilie gehört (bodengruppe ist ja vom Compact).


    Was ich damit sagen will. Hängt euch nicht an "Bezeichnungen" auf. Was zählt ist das "technische Grundmodell".


    Selbst die Verkaufsbezeichnung ist hier nicht relevant (da sie auch länderspezifisch abweichen kann). Es zählt der Hersteller!
    Und selbst da gibt es mehrere Hersteller die als 1 Hersteller zählen (gibt da eine Liste vom DMSB)
    Sonst wären ja teile vom E36 M (BMW M GmbH) nicht am normalen E36 (BMW AG) zulässig!

  • Martin hier hast du nicht ganz recht. Der Jetta 1 ist Typ 16. Der Golf 1 ist Typ 17. Somit keine Teile untereinander tauschbar. Jetta 2 ist genauso wie Golf 2 Ty 19 und somit können da Teile untereinander getauscht werden.
    Schweift aber jetzt wirklich sehr vom eigentlichen Thema ab.

  • Hm... Aber Jetta 1 ist Typ 16, Golf 1 ist Typ 17. Genau diese Nummern führt ja der Dmsb als Beispiel an, das Golf 2 nicht kompatibel zu Golf 1.



    Die Herstellerliste hab ich sogar gesehen... Da wird BMW mit M-Gmbh gleich gesetzt, richtig. Eine so klare Definition, was ein Grundmodell ist, hab ich nicht gefunden.


    Die 3 Ziffern nach der Herstellerkennung sind es nicht (allein). Da hast du völlig Recht.


    Gruss Jo






    Gruss Jo


  • Handbuch DMSB brauner Teil, Regelwerk Gruppe F, Art. 4:
    Definitionen

    Grundmodell: Unter Grundmodell sind alle Ausführungen einer Modellreihe zu verstehen, die in einer begrenzten Produktionsperiode vom selben Fahrzeughersteller (nicht Konzern) gemäß „DMSB-Herstellerliste für die Gruppen F und H“* hergestellt wurden.
    Produktionsperiode heißt, dass ein Modell unter einer be- stimmten Bezeichnung oder Code (z. B. BMW 3er E30, BMW 3er E46, BMW 3er E90, Mercedes 190er W201, Opel Kadett C, Opel Astra H, VW Golf Typ 17, VW Golf VI) in einem bestimm- ten Zeitraum hergestellt wurde. VW Polo Typ 86 (Polo 1) und Polo 86C (Polo 2) sind unterschiedliche Grundmodelle. Wird diese Bezeichnung geändert, so handelt es sich um ein an- deres Grundmodell.
    D. h., wenn sich die Bezeichnung des Grundmodells än- dert bzw. die Hersteller-Schlüssel-Nummer (HSN) nicht unter dem betreffenden Fahrzeughersteller in der „Herstellerliste für die Gruppen F und H“ aufgeführt ist, so handelt es sich um ein anderes Grundmodell.



    Spät. wenn man im Text zum Polo Typ86 kommt, legt sich die Stirn in Denkfalten, man könnte meinen, der E36 als Compact würde ggf. E36C heißen, oder die Limousine des E46 die Bezeichnung 346L tragen, während das Coupe mit der Typkennung 346C in einer Gruppe G Liste geführt wird.
    Aber was nun richtig ist, das weiß nur der Fachverband ;)

  • @ Meteorit.Spät. wenn man im Text zum Polo Typ86 kommt, legt sich die Stirn in Denkfalten, man könnte meinen, der E36 als Compact würde ggf. E36C heißen, oder die Limousine des E46 die Bezeichnung 346L tragen, während das Coupe mit der Typkennung 346C in einer Gruppe G Liste geführt wird.
    Aber was nun richtig ist, das weiß nur der Fachverband .


    Mit man könnte und würde sind halt Spekulationen. Fakt ist halt das der E36 alle unter diesem Grundmodell laufen. Gleiche beim E46. Und der Polo 86 und 86C sind verschiedene Grundmodelle was man auch in der Produktionsperiode erkennt.

  • Ich denke man kann die Diskussion hier abkürzen bzw. in eine andere Richtung lenken.


    Wie wäre es denn mit der Variante, dass im Rallyemag Bericht hier fälschlicher Weise der Reindl/Ehrle Evo als Gruppe-F-Evo mit sequenziellem Getriebe bezeichnet wurde. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen Evo 7 nach CTC-Reglement und somit um regelkonformen Umbau wenn man annimmt, dass im konkreten Fall das Getriebe vom 2001er Mitsubishi Lancer Evolution VII Gr. A / WRC verbaut ist. Denn genau dieser war mit 6-Speed Sequential Gearbox unterwegs.
    Nur mal als Denkanstoß... oder habe ich hier grundlegend falsches Verständnis vom CTC-Reglement ?

  • Korrekt. Gutes Argument, habe ich übersehen.


    Im Rahmen F-Reglement dann meiner Meinung nach ganz klares Nein zum Evo mit seq. Gearbox in der Gruppe F !
    Auch wenn der Passus in Art.9 nicht ganz eindeutig ist, wie vieles im Reglement, und Lücken / Spielraum lässt, ist hier die Rede von...


    Das Funktionsprinzip (z. B. mechanisches, halbautomatisches oder Automatikgetriebe) sowie das Schaltschema
    (z. B. H-Schaltung) des Getriebes müssen der Serie entsprechen.


    Ein sequentielles Getriebe ist vom Funktionsprinzip ein "halbautomatisches" und kein Automatikgetriebe. Und genau so meiner Meinung nach i. e. S. aus Reglement zu verstehen. Somit unrelevant ob es bspw. im Evo 7 GT-A ein Automatikgetriebe gab. Ein "halbautomatisches" Getriebe hätte es eben dann im Evo 7 GT geben müssen!
    Mag sein es das es zur TA bei Gollert und zuvor geklappt hat, zur nächsten Rallye kann es schon anders aussehen. Muss jeder für sich selbst entscheiden das Risiko einzugehen und evtl. nicht zum Start zugelassen zu werden. Ich spreche aus Erfahrung.


    Mir geht es als ebenfalls Aktiver bei der ganzen Sache jedenfalls einfach um Spaß, egal ob mit technisch leichten Vor- oder Nachteil.
    Und für die Rallye aus Zuschauersicht ja auch super solche Autos im Feld zu sehen. Als direkter Konkurrent in der NC1 sieht das der ein oder andere dann vielleicht etwas anders.


    Ich bin allerdings der Meinung, dass der zeitliche Vorteil von seq. Gearbox zu DogBox am Ende des Tages verschwindend gering ist und es hier einfach um den Spaß, die Fahrdynamik und ums "Schaltgefühl" geht.

  • Einen schönen guten Abend an alle hier im Forum. Kurz zu mir: Ich heiße Micha, bin 31 Jahre alt und ich/wir bauen uns gerade einen alten Honda Civic (Typ EE9) für die Rallye Gruppe F auf. Ich habe in nächster Zeit bestimmt noch so einige Fragen auf Lager.
    Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe darf man ja laut Reglement tauschen, wobei dort gerne Scheiben aus Hartkunststoff verwendet werden (Makrolonscheiben???). Wer bzw. welche Firmen fertigen solche Scheiben zu einem erschwinglichen Preis/Leistungsverhältnis an? Welche Möglichkeiten gibt es, diese dann ordnungsgemäß am Auto zu befestigen? (ich dachte da eventuell an Nieten?)
    Für ein paar nützliche Antworten wäre ich dankbar.


    MFG

  • So, mit den Umbauarbeiten kommen wir ganz gut voran und da tut sich mir vorab mal noch eine wichtige Frage auf.
    Laut Reglement muss "alle dem Motor zugeführte Verbrennungsluft durch mindestens 1 Luftfiltergehäuse geleitet werden" ... weiter unten steht dann noch:
    "Der Einbauort des Luftfiltergehäuses innerhalb des Motorraumes oder des originalen Einbauraumes ist freigestellt."
    So, wir haben für unseren Honda schon vor längerer Zeit einen offenen Luftfilter gekauft (siehe Foto). Deswegen soll das originale Luftfiltergehäuse weichen. Lässt sich ein solcher Luftfilter auch als Luftfiltergehäuse bezeichnen?? denn da muss laut Reglement die Luft durch, oder sind solche offenen Luftfilter demzufolge nicht eintragungsfähig?
    2. Muss der Einbauort unbedingt im Motorraum sein? Da ist ja immer warme Luft, was der Leistungsentfaltung nicht förderlich ist. Wir wollen den offenen Luftfilter gerne durch die originale, schon vorhandene Öffnung nach draußen hinter die Stoßstange verfrachten, da dort immer kalte Fahrtluft rankommt (siehe Foto, damit Ihr wisst, wie ich das meine).
    Kernfrage: Ist sowas erlaubt, oder sollte ich den originalen Luftfilterkasten wieder einbauen?


    Danke für eure Antworten!Luftfilter2.jpgLuftfilter1.jpgLuftfilter3.jpg

  • Gut, da bin ich erstmal beruhigt, dass es grundsätzlich möglich ist.
    Vom Honda-Forum her soll es schon was bringen, bei den hochdrehenden VTEC-Motoren. Ich erhoffe mir davon allein aber auch keine 1000PS an Mehrleistung. Es gibt von den Herstellern auch Leistungs- u. Drehmomentdiagramme. Aber ich geb dir recht, die wollen ja was verkaufen. Kann auch sein, dass das sehr "geschönt" wird. Wie sehen denn solche geschlossenen Systeme aus? Mir war halt nur wichtig, dass der Motor möglichst wenig Widerstand beim Saugen hat und dass die zugeführte Luft möglichst kühl ist und nicht direkt vom warmen Motorraum kommt. Für Anregungen bin ich sehr dankbar!


    VG

  • Die Filter sehen ähnlich aus, wie bei dir. Allerdings ist da ein Gehäuse drum. Bei Sandtler gibt es zum Beispiel X-Air oder von K&N. Vorne ein Ansaugschlauch in die Stoßstange und gut ist. Möglichst alles aus Material, wo sich die Temperaturen nicht so verändern, z. B. Carbon.

  • Ich habe mal eine Frage zur Batteriebefestigung beim BMW E36 323ti Compact.Da die Batterie orginal im Kofferraum ist,braucht man dann die Befestigung mit 4xM10 und einen Batteriekasten?

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