Käfigbestimmungen 2010 ff Käfig Zelle

  • Was ich leider im Handbuch nicht finden konnte ist ob die Punkte, wo das Kreuz oben an die hinteren Streben ansetzt einen bestimmten Abstand zum Hauptbügel nicht überschreiten darf. Weil das kommt mir hier recht groß vor...


    Gruß
    Jörn

  • Vielen Dank schonmal.
    Knotenbleche kommen diese Woche noch rein.
    War mir nur nicht sicher wegen dem verschraubten Flankenschutz.


    MFG

  • Ich würde das Kreuz als zu niedrig angesetzt sehen.


    8.2.9 Diagonalstrebe
    Querrohr zwischen einer der höchsten Stellen des
    Hauptbügels, oder einem der Enden der Querstrebe bei
    einem seitlichen Bügel, und dem unteren Befestigungspunkt
    auf der anderen Seite des Überrollbügels
    oder
    dem oberen Ende einer Verstrebung und dem unteren
    Befestigungspunkt der anderen hinteren Verstrebung.

  • Wenn ich mir das Foto vom Kreuz ansehe ,möchte mann meinen das Kreuz bekommt man aufgrund der Sitze nicht höher.Ist das eigentlich ein Eigenbau ?

  • So, da bin ich wieder. Habe mal gerade nachgefragt ( Danke Ingo :) ).
    Tja, sieht so aus, das diese Art der Befestigung für Eigenbaukäfige nicht (mehr?)
    zulässig ist.


    Genau genommen war das noch nie ganz legal.;)


    Da für verschiedene Gruppen (H + F2005) für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1997 alternativ zum aktuellen Anhang J auch die Verwendung des Anhang J 1993 zulässig ist, habe ich dort mal nachgesehen.
    Aber auch dort war die Art der Strebenbefestigung á la Wiechers für Eigenbaukäfige unzulässig, man konnte sich lediglich auf einen Passus in Reglement berufen der sinngemäß besagte: ....müssen sie mit einem von der FISA anerkannten oder ähnlichen Typ übereinstimmen....


    Die Frage, in wie weit man die aufgesetzte Hülse als ähnlich bezeichnen kann, muss dann der TK entscheiden.


    Also, sobald der Käfig nach Artikel 253 sein muss ( Gruppe H, F-2005,...), ist diese Art nicht zulässig. In der Gruppe G sollte es noch möglich sein.



    Gruß
    Jens


    Reglement Gruppe G 2009:
    21.3 Überrollkäfig
    In allen Fahrzeugen – mit Ausnahme des Slalomsports
    muss ein Stahl-Überrollkäfig gemäß
    dem aktuellen Anhang J, Artikel 253-8 eingebaut
    sein.

    Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor 1996
    darf abweichend zum aktuellen Anhang J, Artikel
    253-8 der Hauptbügel die Mindestabmessungen:
    38 x 2,5 oder 40 x 2 mm aufweisen.

  • Wenn ich mir das Foto vom Kreuz ansehe ,möchte mann meinen das Kreuz bekommt man aufgrund der Sitze nicht höher.Ist das eigentlich ein Eigenbau ?


    Auto so gekauft. Ist noch ein altes F.I.S.A Gutachten dabei über das Fahrzeug. Über den Käfighersteller finde ich nicht wirklich was. Auch nicht im Brief oder auf Käfig.
    Also sagen wir mal Eigenbau.
    Das Kreuz geht aber wegen den Sitzen nicht höher.


    Danke.


    MFG

  • Dann sucht Euch schon mal ein Materialgutachten.
    Am Hauptbügel ,Beriech Schwellerhöhe, würde ich mir auf jeden Fall noch ein Rohr zwischen schweissen.Für den Fall der Fälle.Soll ja vorkommen.

  • Also ich empfinde die Position des Kreuzes irgendwie sinnfrei. Es stützt den Hauptbügel ja nicht wirklich.
    Ich würde da mal nen DMSB zu Rate ziehen und mir was schriftliches geben lassen. kann mir vorstellen, das dies nicht jedem TK gefällt.
    Auch die Schraubbefestigung des "gebogenen" Flankenschutz sieht nicht sehr vertrauenserweckend aus. Wenn es die Befestigung nach Zeichnung 253-43 sein soll, muss da auch eine 10er Schraube rein...ist das eine??? sieht nach ner 8er aus...

  • Dann sucht Euch schon mal ein Materialgutachten.



    Hi,
    wo steht was mit einem Materialgutachten? Kann im Handbuch nicht wirklich was finden. Nur die mindestbestimmungen für die Rohre.


    Danke.

  • Hi,
    wo steht was mit einem Materialgutachten? Kann im Handbuch nicht wirklich was finden. Nur die mindestbestimmungen für die Rohre.


    Danke.


    Naja, im Zweifelsfall musst du nachweisen können, in wie weit die verbauten Rohre den Bestimmungen entsprechen.
    Mindestens mal bei der Eintragung in den Fahrzeugschein/-brief, so er noch nicht drin steht.
    Und wohl auch auf Verlangen der zustänigen Behörde (TK) bei einer Kontrolle.


    Bei Wiechers gibts meist ein "Materialzertifikat" dazu, wo die Qualitäen und Abmessungen drauf stehen.
    Ansonsten vom Metallbauer eine Rechnung mit der entsprechenden Bezeichnung und Qualität ausstellen lassen.;)

  • ...für verschiedene Gruppen (H + F2005) für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1997 alternativ zum aktuellen Anhang J auch die Verwendung des Anhang J 1993 zulässig ist, habe ich dort mal nachgesehen.
    Aber auch dort war die Art der Strebenbefestigung á la Wiechers für Eigenbaukäfige unzulässig, man konnte sich lediglich auf einen Passus in Reglement berufen der sinngemäß besagte: ....müssen sie mit einem von der FISA anerkannten oder ähnlichen Typ übereinstimmen....


    Hierzu gibt es auch nach wochenlangen Diskussionen mit Herrn Fürst (Leiter Technik Automobilsport DMSB) noch immer keine abschließende Aussage, ob oder nicht oder wie oder warum.....
    Man sei dabei, etwas im Zusammenhang mit dem Anhang J 1993 zu klären, und bittet "höflichst" um Geduld!!!


    Obgleich ja viele Autos mit dieser Befestigung aktuell an diversen Motorsportveranstaltungen teilnehmen, und ihre TA wohl irgendwie geschafft haben müssen. Also müsste es ja eigentlich eine Richtlinie geben zu diesem Sachverhalt. Aber wie die aussieht, ist beim obersten deutschen Motorsportgremium nicht in Erfahrung zu bringen. Schade.:mad::mad::mad:

  • Nunja,


    es gibt bei den TKs ja auch durchaus Augenmaß.


    Selbst der vielgescholtene Mann bei der Roland-Rallye hat zwar darauf hingewiesen, dass diese Befestigungen nicht mehr "state of the art" sind, hat aber auch nicht weiter drauf rumgeritten.


    So gesehen, bei der nächsten Käfig-Aktion, wenn die A-Säulenstrebe rein muss, werde ich es sicherlich ändern. Bis dahin...


    Gruss Jo


  • Das ist ja schön, wenn er das macht, aber drauf verlassen kannste dich im Zweifel auch nicht.
    Und wenn man seitens des DMSB seinen TK's das so angibt, das diese Befestigung derzeit noch toleriert wird, sollte man es auch für die Aktiven so kommunizieren. So bist du wieder auf die gute Laune des TK's angewiesen.


    Hier scheint es in der Interpretation des Reglements eine "schwarze" Grauzone zu geben. Es ist einfach keiner bereit oder in der Lage dazu, zu sagen, ob diese Befestigung durch die Formulierung im Anhang J 1993 "...oder ähnlichen Typ..." abgedeckt ist oder nicht.
    Es ist eine ganz einfache einfache ja/nein Frage. Man muss sich nur entscheiden.
    Ich will nicht das Nenngeld für 'ne Nationale A bezahlt haben, und dann bei der TA hören, "NEEEEE, NICH' MIT DEN STREBEN!!!!!":eek:


    Und wie gesagt, dieser Zusatz "...ODER ÄHNLICHEN TYP..." fehlt im Reglement seit 1997, seit dieser Zeit war die Befestigung nicht mehr "state of the art". So what....

    Einmal editiert, zuletzt von 325ix ()

  • Moin zusammen,


    wir stehen gerade auch vor dem Hülsenproblem von Wiechers.


    Auf eine Mail-Anfrage bei Wiechers und den Hinweis darauf, daß Ihre Käfigbefestigungen wohl nicht mehr zugelassen seien, meinte Wiechers, sie kennen das Problem und auf Zusendung des alten Materialgutachtens würde man ein aktuelles bekommen und einen Satz neue Halter gratis dazu - aus Kulanzgründen.


    Wenn man jetzt aktuell einen Käfig bei Wiechers bestellt, möge man darauf hinweisen, dass dieser für den Motorsport ist, dann gibts die zulässigen neuen Halter. Wenn er nur für die Straße ist, wohl die alten Hülsenvariante.


    Dann werden wir wohl eine ganze Runde flexen und neu Einschweißen müssen, um auf Nr. sicher zu gehen, damit uns keine TK abblitzen läßt, nur weil er mal einen schlechten Tag hat - gibts ja auch.


    Soviel dazu, Gruß Alex

  • Hab' vorhin diese Mail vom DMSB erhalten:
    --------------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr ..........
    wir bemühen uns derzeit um eine spezielle Regelung zu dieser Thematik welche wir dann auch veröffentlichen werden.
    Wir bestätigen Ihnen, dass die auf der Zeichnung gezeigten Rohrverbindungen der Firma Wiechers in den DMSB- Fahrzeuggruppen H, F-2005 usw., mindestens bis Ende August 2009 an so genannten Eigenbaukäfigen zugelassen sind. Sobald die Sache vollständig abgeschlossen ist, werden wir uns melden.
    Mit freundlichen Grüßen



    Dieter Fürst
    Leiter Technik Automobilsport
    Deutscher Motor Sport Bund e.V.
    Hahnstrasse 70
    D-60528 Frankfurt


    Tel: 0 69 / 63 30 07 14
    Fax: 0 69 / 63 30 07 30
    PC-Fax: 0 69 / 63 30 07 66 14
    E-Mail: fuerst@dmsb.de
    Internet: http://www.dmsb.de

  • Moin,


    sehr gut, danke dir "325IX"!!!


    Jetzt muß nur noch dafür gesorgt werden, daß das die TK's auch wissen, und das wird wohl das Problem sein. Die Mails tragen ja leider keine Unterschrift, wg. Gültigkeit usw. Wann gibts die nächste Vorstart? Dort sollte man das unterbringen, dann kann man den TK's wenigstens was halboffizielles mitnehmen und zeigen.


    Gruß Alex

  • Klasse, die Verbindungen waren nie ein Problem bis heute (wurd nie beanstandet bei mir). Gut das man den Verein drauf aufmerksam gemacht hat, der sich jetzt drum kümmert das wir bald wieder ändern und das Geschäft ankurbeln!

  • Klasse, die Verbindungen waren nie ein Problem bis heute (wurd nie beanstandet bei mir). Gut das man den Verein drauf aufmerksam gemacht hat, der sich jetzt drum kümmert das wir bald wieder ändern und das Geschäft ankurbeln!


    Da scheinst Du bis jetzt fast der Einzige zu sein,bei dem das seit diesem Jahr noch nicht beanstandet wurde.
    Schön, daß sich mal jemand drum gekümmert hat, damit wir bei der TA nicht wieder diskutieren müssen !

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

    2 Mal editiert, zuletzt von R.B. () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

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