Stemweder Berg, Vorwagen ohne Käfig

  • Sag mal, was genau hat er denn fälschlich bemängelt?


    Deine Empörung kann ich gut verstehen. Wenn man Nenngeld bezahlt, ein Auto vorbereitet und damit anreist, dann ist man schon erheblich in Vorleistung gegangen. Wenn man dann zu Unrecht ausgeschlossen wird, ist das schon alles andere als in Ordnung...


    Dennoch sollte man mit solchen öffentlichen Äusserungen (Beleidigungen) zurückhaltend sein. Schon allein, um der Gegenseite nichts in die Hand zu geben ;)


    Sich mit dem Vorwagen zu vergleichen ist eher sinnlos. Die fahren halt ausser Wertung, für die gelten auch andere Regeln. Sie werden vom Veranstalter eingesetzt, um die Sicherheit der Strecke zu gewährleisten, die Zeitnahme zu checken, den Zuschauern den Anblick seltener Autos zu ermöglichen, die nicht ins Reglement passen, und aus noch mehr ähnlichen Gründen. Ein Vorwagen sollte demnach auch nicht auf der letzten Rille unterwegs sein. Zugeständnisse an die Sicherheitsausrüstung sind da schon mal vertretbar.


    Gruss Jo

  • Warum denn nicht wenn es doch so ist und wieso ist das meine Aufgabe?


    Ich sehe meine Aufgabe darin ein Fahrzeug an den Start zu bringen was dem Reglenent entspricht zudem ist alles so eingetragen. Wenn dann ein TK anderer Meinung ist und ein Wettbewerbsfahrzeug nicht zum Start frei gibt weil er das Reglenent nicht kennt und sich auch nichts sagen läßt, ist er für mich ein***.


    Wozu gibt es das Reglenent? Die Teams müssen sich doch nicht alles gefallen lassen, der Sport ist so schön und leider auch teuer da brauchen wir keine TKs die meinen Sie sind was besonderes, es gibt so super TKs mit denen man sprechen kann und sogar gerne mal einen Tip annimmt.


    wo ist das problem ?
    wenn du dir sicher bist dann gibt es laut regelwerk mittel und wege doch zu starten.


    ich bezweifel stark das ein gewisser TK das regelwerk nicht kennt, immerhin ist er vom saulus zum paulus mutiert. wer fast alle kleinen legalen und illegalen feinheiten kennt der erkennt sie halt leider auch. ist halt wie im richtigen leben^^.
    den part des nicht kennenden sehe ich also eher bei dir, was du ja auch schon bewiesen hast. von daher ist auch geklärt wer der *** ist.


    was sagt uns eigentlich das einige fahrer die niedersachsen nicht fahren wollen wenn dort ein bestimmter TK ist ? mir sagt es klar das sie faule autos haben.
    kennen wir von früher wenn ein gewisser herr seegers TK war, da haben auch einige die finger von der nennung gelassen und waren ganz still. die feistigkeit den TK seegers als unwissenden zu titulieren haben sie sich jedefalls verkniffen.


    nach meinem wissen (berichtigt mich wenn ich falsch liege) ist der angesprochene TK ein ziehkind des TK seegers und das sagt mir dann das er von daher schon das regelwerk kennt.

  • TK Seegers wollte mich bei einem RallyCross in Buxtehude nicht starten lassen, weil mein zum Straßenverkehr zugelassener Manta mit serienmäßigen Radbolzen ausgerüstet war. Er verlangte von mir den Einbau extra langer Radbolzen... Erst die Ausführungen eines eiligst herbei gerufenen Ingenieurs der Maschinenbautechnik der ein Lehrbuch dabei hatte, konnte Herrn Seegers überzeugen.
    Allerdings musste ich dann die zum Schutz der Doppelscheinwerfer angebrachten Kunststoffplatten abbauen, die Herr Seegers als "aerodynamische" Hilfsmittel bewertete. Ich "durfte" die Scheinwerfer mit Klebeband abkleben. (kostete mich 4 durch Steinschlag zersprungene Irmscher Doppelscheinwerfer)
    Von Herrn Seegers und seinen "Speichelleckern" hatte auch ich die Nase voll.
    Insofern gebe ich s2Detlef Recht mit dem "Däpp".

  • ....Bemängelt wurde das ein Beckengurt an der Sitzkonsole befestigt ist aber das ist in der Klasse F 2005 so zulässig wenn es der Serie entspricht oder es so eingetragen ist und das ist es bei diesem Fahrzeug. Das wurde dem TK durch den Fahrer auch so vermittelt in dem er es ihm gesagt und gezeigt hat aber dieser war einfach festgefahren in seiner Meinung und ließ sich nicht belehren.


    Das sagt unsere DMSB-PDF 2010 Gruppe F (F2005 ist nicht mehr!)zu diesem Thema:
    Gurtbefestigung
    Die Befestigung von Sicherheitsgurten am Sitz oder an der
    Sitzbefestigung ist zulässig, wenn diese Gurtbefestigung
    der Serie entspricht, in den Fahrzeugpapieren eingetragen
    ist
    oder wenn für die Sitzkonsole mit den Gurtbefestigungs-
    punkten eine ABE besteht.


    Will heißen, serienmäßige Befestigung eines Beckengurtes an einer serienmäßigen Sitzkonsole.
    Wenn aber, wie ich mal annehme, ein FIA Sitz mit entsprechender seitlicher Befestigung montiert ist, kann man hier genau genommen nicht mehr von einer serienmäßigen Befestigung sprechen, unabhängig davon, ob sie eingetragen ist oder nicht.
    Es heißt auch nicht, "oder es so eingetragen ist", es muss eingetragen sein, da eine Befestigung an der Konsole perse nicht erlaubt wäre, es sei denn, es war Serie.
    Also im Zweifelsfall hat der TK wohl nicht ganz unrecht, ob man diese Angelegenheit so kleinlich betrachten muss, wenn der Verbau im allgemeinen einen sicheren Eindruck macht, lasse ich mal außen vor.
    Nur weil es jemand anderes nicht bemängelt hat, heißt es ja noch lange nicht, das es deswegen richtig ist.


    Jeder Mensch kann Fehler machen aber wenn es einem schwarz auf weiß vorgelegt wird sollte man seinen Fehler doch auch einsehen das tat der TK aber nicht.


    Da solltest du eventuell noch mal drüber nachdenken.


    Meine persönliche Meinung.

  • Hm,


    Sprache ist was flexibles, ich lese daraus folgendes:


    Es ist OK wenn es der Serie entspricht ODER eingetragen ist. Oder das Ganze ne ABE hat.


    Denn eine Eintragung wenn es der Serie entspricht ergibt ja keinen Sinn.


    In der Sache schliesse ich mich da dem s2detlef (und dem Herrn Fürst?) an.


    @ RPT, du sagst:


    [INDENT]wo ist das problem ?
    wenn du dir sicher bist dann gibt es laut regelwerk mittel und wege doch zu starten.
    [/INDENT]


    Kannst du das näher erläutern? Ich war der Auffassung, wenn die Rallyeleitung sich der Auffassung des TK anschließt, dann startest du nicht.


    Insbesonders bei Bemängelung der Sicherheitseinrichtungen halte ich deine Aussage für "gewagt".


    Gruss Jo

  • Ich staune immer wieder, wie selbstbewußt man mit etwas Halbwissen auftreten kann.
    Dabei ist lesen eigentlich doch relativ einfach.


    Hier hat der TK doch eindeutig seine Kompetenz überschritten (siehe RR), so das man hier sicherlich über eine lebenslange Sperre nachdenken sollte.


    Auszug RR:


    15.1.4 Grundsätzlich entscheidet der Rallye-Leiter über die Zulassung der Fahrzeuge zum Start. Falls bei
    der Technischen Abnahme festgestellt wird, dass ein Fahrzeug nicht den technischen und/oder Sicherheits-
    Bestimmungen und/oder den Bestimmungen über die Werbung gemäß Art. 10.2 entspricht, können die
    Sportkommissare aufgrund einer Mitteilung durch den Rallyeleiter eine Frist zugestehen, innerhalb derer das
    Fahrzeug den Bestimmungen entsprechend geändert werden muss.
    15.1.5 Die Sportkommissare können einem Fahrzeug, das den Bestimmungen nicht entspricht, auf
    Grundlage des Berichtes der Technischen Kommissare den Start verweigern.
    15.1.6 Die Technische Abnahme vor dem Start hat allgemeinen Charakter (Prüfung der Marke und des
    Modells des Fahrzeugs, dessen offensichtliche Übereinstimmung mit der Gruppe, für die es gemeldet ist,
    grundlegende Sicherheitsausrüstungen, Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften, usw.).
    Chassis und Zylinderblock dürfen von den Technischen Kommissaren jederzeit markiert werden.


    Zitat Ende



    Allerdings würden mich auch die Aussagen der Sportkommisare und des Rallye-Leiters interessieren, an den sich der entsprechende Fahrer ja sicherlich gewandt hat (er wird ja des Lesens mächtig sein und kann sicherlich im Reglement seiner ausgeübten Sportart nachlesen.).



    :D:D:D:D:D:D


  • Bist Du Dir da wirklich noch sicher??? :confused::D


  • Genau an dieser Stelle wird es Auslegungssache. Und ob im Reglement etwas Sinn macht, naja, da gibt es wohl mehr als genug Streitpunkte, oder?


    Und statt der Serienkonsole verbaute ALU-Winkel für seitliche Befestigung, sind dann daran verbaute Gurte wirklich "der Serie entsprechend" befestigt?


    Und wenn ich zu Herrn Fürst am Telefon sage, die Gurtbefestigung ist bei dem Wagen serienmäßig am Sitz und der Kollege hat sie der Serie entsprechend am Sitz befestigt und eingetragen, so kann die Antwort nur lauten: "Ja, dann darf er fahren!"
    Wie soll er das ohne die Befestigung gesehen zu haben denn ernsthaft beurteilen können? Ob das wirklich so ist, weiß kein Mensch, außer Detlef eventuell.


    BTW. Wenn die Gurtbefestigung bei dem F2 Auto der Serie entspricht, warum war sie dann in die Papiere eingetragen? Wäre ja komplett sinnfrei, oder? Sagst du ja selbst, Jo!


  • Und der TK, ohne die Details zu kennen, hat wohl nichts anderes gemacht, als dem Teilnehmer die ordungsgemäße TA zu verweigern, weil er sicherheitstechnische Bedenken hatte.
    Das steht dann auch auf dem Protokoll der TA, welches den Spoko's für die Erstellung der Liste der zum Start zugelassen Teams übergeben wird.
    Spät. wenn er dann da nicht drauf steht, hat er die Möglichkeit, mit dem Rallyeleiter darüber zu reden.


    Die Spoko's können Zeit zum ändern einräumen, müssen sie aber nicht.


    Ohne die Infos zum genauen Ablauf und insbesondere zum Verhalten des Teams nach der Mitteilung des TK zu seinen Bedenken und zum weiteren Ablauf ist diese ganze hier eh' nur Spekulation.


    Aber die Aussagen von Detlef, unabhängig davon, wer letztlich Recht hat oder nicht, sind definitiv unangebracht und absolut daneben.
    Er stellt sich damit auf die gleiche Stufe wie denjenigen, den er als *** bezeichnet, oder noch etwas weiter runter.

  • Genau an dieser Stelle wird es Auslegungssache. Und ob im Reglement etwas Sinn macht, naja, da gibt es wohl mehr als genug Streitpunkte, oder?


    Hallo 325ix,
    NEIN, eigentlich ist das keine Auslegungssachen!!! Die deutsche Sprache ist hier präzise.
    Das Bindewort einer Aufzählung steht am Ende der Reihung und gilt für alle gleichartigen Satzglieder.......BLABLALABLA
    Also das "oder" am Ende gilt für alle vorherigen Satzglieder der Aufzählung.


    Was für evtl. andere verbaute Sitzwinkel aber keine Relevanz hat. :D



    Grüsse


    Oliver

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