Was taugt dieses Zertifikat von OMP?????

  • Zitat

    da fällt mir noch die frage ein, wo im anhang j noch die bekloppten verstärkungsbleche als ersatz für die a-strebe aufgeführt sind?


    Gar nicht, weil Anh.J = FIA, da gibt es sowas nicht. Da ist die Stützstrebe erst ab Homo.-jahr 2006 gefordet. Dafür gibt es von der FIA auch keine Ersatzlösung.
    Da die DMSB Ersatzlösung keine FIA zugelassene, freigestellte Verstärkung ist(also nicht in den Bildern 12-21 & 23-33aufgeführt), könntest du damit im Ausland ein Problem bekommen.


  • Da die DMSB Ersatzlösung keine FIA zugelassene, freigestellte Verstärkung ist(also nicht in den Bildern 12-21 & 23-33aufgeführt), könntest du damit im Ausland ein Problem bekommen.


    Aber wie gesagt nur, wenn das Homologationsjahr nach 2006 liegt. Der Fahrzeugeigner würde sich doch in s eigene Fleisch schneiden, wenn er einen Eigenbau nach DMSB einbauen würde.

  • Eigentlich auch wenn das Homo-jahr vor 2006 liegt.


    Im AnhangJ ist klar definiert welche "zusätzlichen Streben" zur Grundkonstruktion erlaubt sind. Die gelten auch für vor 2006 homologierte Fahrzeuge. Also kann man auch die A-Säulenstütze einbauen, aber nach Bestimmungen des Anhang J.
    Ins eigene Fleich schneidet er sich, wenn er die DMSB-Ersatzlösung für die A-Säulenabstützung einbaut bzw. einbauen muss.


    Um mal zu verdeutlichen, Annahme:
    Golf I GTI
    Eigenbaukäfig nach Anhang J, einfachste Grundkonstruktion mit einfachem Flankenschutz und einer hinteren Diagonalen.
    >Ausland ja
    >Deutschland nein


    Nachrüstung mit 2 Diagonalen oder Kreuz hinten, doppelter Flankenschutz, A-Stütze nach Anh J
    >Ausland ja
    >Deutschland ja


    Anstatt der A-Stütze aber ein Knotenblech (Ersatzlösung)
    >Ausland nein
    >Deutschland ja


  • Anstatt der A-Stütze aber ein Knotenblech (Ersatzlösung)
    >Ausland nein
    >Deutschland ja



    Wieso? Mit der Ersatzlösung kannst du auch im Ausland starten, wenn das Homo.jahr bis 2006 ist??

  • 8.3.2 Ausführung
    Wenn die Grundstruktur festgelegt ist, so muss sie mit
    vorgeschriebenen Streben und Verstärkungen (siehe Artikel
    253-8.3.2.1) ergänzt werden, zu denen freigestellte
    Streben und Verstärkungen hinzugefügt werden dürfen
    (siehe Artikel 253-8.3.2.2)


    ....

    8.3.2.2 Freigestellte Streben und Verstärkungen

    Vorbehaltlich anderer Angaben gemäß Artikel 253- 8.3.2.1
    sind die in Zeichnungen 253-12 bis 253-21 und 253-23 bis
    253-33 dargestellten Streben und Verstärkungen freigestellt
    und dürfen nach Wunsch des Herstellers eingebaut
    werden.
    Sie müssen entweder angeschweißt oder mittels demontierbaren
    Verbindungen befestigt werden.
    Alle vorgenannten Streben und Verstärkungen dürfen
    einzeln oder in Kombination miteinander verwendet werden.

  • mmm. Verstehe.
    Habs mir gerade nochmals zu gemüte geführt.
    Und muß dir Recht geben. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass es deswegen Stress geben würde. Natürlich wäre eine Ablehnung vom TK jederzeit hinzunehmen.

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