WP-Abbruch, WP-Zeitzuteilung

  • Hello 2 all!


    Ich hatte den Fall zur Rallye-Erzgebirge. Die WP war blockiert und der WP-Leiter hatte alle Teams, die hinter dem Havaristen anhalten mussten, direkt zum Ziel beordert.
    Regel ist, dass die Sportkommissare eine WP-Zeit festlegen.
    Gibt es Vorgaben, wie diese WP-Zeit zu ermitteln ist?
    Im konkreten Fall, war die WP-Zeit vom 1.Durchgang der WP zu Grunde gelegt. Heisst: Die gefahrene Zeit wird zur Bestzeit (100%) in einen Prozentwert umgerechnet - und für die blockierte WP wird die Bestzeit 100% gesetzt und die WP-Zeit des Teams errechnet.
    Wir hatten im 1.Umlauf Probleme mit dem Steuergerät, der Motor stotterte und wir hatten richtig Zeit liegen gelassen. So wurden wir quasi doppelt bestraft.
    Ich hatte keinen Protest gegen die Wertung der WP eingegelegt, weil ich mir gegen eine Ermessensentscheidung der Sportkommissare wenig Chancen auf Erfolg erwartet hatte. Ausserdem war uns das Ergebnis nach den vielen Problemen nicht so wichtig.
    Nochmal: Gibt es Vorgaben für die Ermittlung der WP-Zeit bei Abbruch? Ist das Protestsicher?
    Wer kennt sich aus?
    Sport frei!

  • Also, geregelt ist das ganze im Rallye-Reglement recht schwammig.
    Laut DMSB Rallye-Reglement Punkt 33 (Seite 135 Grüner Teil):


    33. UNTERBRECHUNG/ABBRUCH EINER WERTUNGSPRÜFUNG
    Falls eine Sonderprüfung aus irgendeinem Grund unterbrochen oder endgültig abgebrochen werden muss, können die Sportkommissare jedem betroffenen Team eine Zeit zuordnen, die sie als die fairste Zeit ansehen. Jedoch darf kein Team, das ganz oder teilweise für den Abbruch der Sonderprüfung verantwortlich ist, Vorteile aus dieser Maßnahme ziehen. Ihm wird die Zeit angerechnet, die es tatsächlich gefahren hat.


    Ich kenne von Rallye200 den Fall, dass man nicht die einzelne Prüfung als Referenzwert nimmt, sondern alle bis dahin gefahrenen Prüfungen. Nun wird der Gesamtschnellste auf allen Prüfungen auf 100% gesetzt und die anderen Zeiten auf jeder Prüfung dazu im Verhältnis. Daraus wird ein Mittelwert gebildet, der dann die auf der abgebrochenen Prüfung erhaltene Zeit ergibt. Somit fallen Probleme auf einzelnen Prüfungen nicht so viel ins Gewicht.
    Mir ist kein Fall (außer vollständiger Annullierung) bekannt, der anders gewesen ist, ich lass mich hier aber gerne belehren, falls jemand was anderes erlebt hat.
    Was die Sportkommissare natürlich als "fairste Zeit" erachten, liegt in ihrem Ermessen.


    Zur Protestfähigkeit:
    Laut Internationalem Sportgesetz (ISG) der FIA (Grüner Teil) Kapitel XII Punkt 149 f) sind Proteste gegen Sachrichterentscheidungen nicht protestfähig. Da der Sportkommissar in einem solchen Fall den Zeitnehmer als Sachrichter beauftragt, die Zeiten zu errechnen und einzugeben, ist das eine Sachrichterentscheidung und somit nicht protestfähig.


    Damit bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als sich mit der Situation abzufinden.

  • Sokestor
    Mmmhhhh, würde ich so nicht ganz unterschreiben wollen.


    Ein Zeitnehmer ist ein Zeitnehmer und kein Sachrichter. Sachrichter müssen auch in der Ausschreibung benannt werden, mit dem jeweils zugehörigem Aufgabenbereich(z.B. Rundenzähler auf Rundkursen).
    Die Zeiten werden ja meist von der Auswertung eingesetzt und die Entscheidung, welche Zeiten vergeben werden, trifft der Spoko.
    Würde hier also auf eine Spoko-Entscheidung plädieren.


    Ich denke schon, dass wenn man durch die Entscheidung offensichtlich benachteiligt wurde, diese anfechtbar oder zu mindest hinterfragbar ist.


    2nd-driver
    Im übrigen muss man nicht immer einen Protest schreiben. Vieles kann man mit den Spokos auch so klären.

  • Natürlich kann man vieles mit den Spokos so klären, allerdings kan ich mir nicht vorstellen, dass sie da was ändern würden. Dann könnte ja jeder ankommen mit dem Argument, dass er Probleme gehabt hätte.
    Um wieviel besser soll die Zeit denn gewesen sein, wenn es keine Probleme gegeben hätte? Einfach pauschal dann mal 20 Sekunden abziehen wird wohl schlecht gehen.


    Die Zeitnehmer sind sehr wohl Sachrichter. Benannt ist hier in der Ausschreibung der Obmann der Zeitnahme, stellvertretend für das gesamte Zeitnehmerteam. Ein Protest gegen die Zeitnahme ist somit unzulässig.
    Und selbst wenn du auf eine Spoko-Entscheidung plädierst...auch gegen die sind Proteste unzulässig, denn auch das sind Sachrichterentscheidungen.

  • Danke, liebe Kollegen für die Beiträge!
    Ich nehme mit, das ein Gespräch mit den Spoko's die Sache hätte regeln können. Ein sportrechtlicher Anspruch auf eine bestimmte Verfahrensweise zur Festsetzung der WP Zeit, fehlt jedoch - also bleibt es doch eine Ermessensentscheidung der Spoko's und somit schwer anzufechten. Ein Protest gegen die Wertung (bzw. die Ermessensentscheidung der Spoko's) ist also wenig sinnvoll.
    Habe ich das richtig verstanden?
    Sport frei!

  • 2nd-driver


    Ich denke so hast du's ziemlich gut auf den Punkt getroffen. Bzw. ist ein Protest gegen die Ermessensentscheidung der Spoko's, bzw gegen die Wertung (und ich hab's extra nochmal nachgelesen) in der Tat nicht zulässig. Man kann Einspruch gegen die Entscheidung/Wertung einlegen, was aber nicht gleichbedeutend mit einem Protest ist.
    Aber fürs nächste Mal - wir wollen hoffen, dass das so schnell nich wieder vorkommt, wir wollen die Prüfungen ja fahren und nicht abgebrochen bekommen - weißt du's dann. ;)

  • Die Sportkommissare haben mehrere Möglichkeiten, eine Zeit zuzuweisen. Wir hatten
    bisher zweimal in Belgien dieses Thema. Ein freundliches Gespräch auch mit Unter-
    stützung eines willigen Fahrerverbindungsmannes half jedesmal....

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