Porsche GT3 Cup Umbau

  • Porsche fahren soll begeistern, nicht langweilen.


    Der Boxster ist kein GT3, und dieser verfügt auch nicht über eine M&M Abgasanlage. Es sitzen weder Walter R. noch Sandro M. am Steuer, aber ich gehe davon aus, daß Ian J. ein breites Grinsen im Gesicht hatte...


    Ein Serien-GT Cayman, von einem Amateur bewegt, ist auf den WPs einer Rallye du Var oder auf Korsika nicht schneller als ein C2-R2, aber das Grinsen des Fahrers...


    Bei den aktuellen Boxsterpreisen würden solche Fahrzeuge gut in die Rallye 200 Szene passen, ich hoffe auch als Gruppe F, mit der H wird es ja langfristig schwierig. Bis diese Fahrzeuge auftauchen, träume ich davon, mit einem wie im Video präparierten Boxster ALLE WPs der Olympia-Rallye abzufahren.


    PS: Technische Details zum Fahrzeug finden sich hier:
    http://homepage.virgin.net/shalco.com/boxster_rally_car.htm

    Man bekommt den Jungen aus dem Dorf, aber nicht das Dorf aus dem Jungen...

  • 4.a) Für Fahrzeuge der FIA-Gruppen GT2 und GT3 ist die
    Motorleistung auf 300 KW (+5% StVZO-Toleranz) begrenzt.
    Diese Fahrzeuge dürfen max. 300 KW in ihren
    Fahrzeugpapieren stehen haben und benötigen ein
    DMSB-Rallye-Datenblatt. Die Artikel 4.c und 4.d finden
    hier keine Anwendung. (Diese Fahrzeuge sind bei
    Rallye 200 Veranstaltungen nicht startberechtigt).
    4.b) Für alle Fahrzeuggruppen (außer GT2 und GT3) gilt
    grundsätzlich der Grenzwert von 221 KW (300 PS)
    (+5% StVZO-Toleranz). Diese Fahrzeuge dürfen max.
    221 KW/300 PS in ihren Fz.-Papieren stehen haben.


  • Falls Du Dich auf die 996 GT3 beziehtst - bei denen ist im Sommer die Homologation abgelaufen. Die dürfen nur noch in der H oder der F2005(?) gefahren werden.

    Man bekommt den Jungen aus dem Dorf, aber nicht das Dorf aus dem Jungen...


  • Wie ist das hier mit dem ausdruck "in ihren Fz.-Papieren stehen haben"? wenn ich hier über nen steuergerätetrick die straßen-leistung auf 300ps "drossel", auf der wp auber auf x ps umschalte..was zählt dann? komisch ausgedrückt der punkt..

    Darf ich das?

  • 4.c) Fahrzeuge mit mehr als 221KW/300 PS sind startberechtigt
    wenn das Mindestleistungsgewicht von 3,4
    kg/PS bzw. 4,6 kg/KW eingehalten wird. Beispiel: In
    den Fz.-Papieren stehen 321 PS. Das Fahrzeug muss
    grundsätzlich 321 x 3,4 = 1091,4 kg wiegen. Dabei
    darf das im jeweiligen Gruppenreglement geforderte
    Mindestgewicht nicht unterschritten werden.
    Das Mindestleistungsgewicht des individuellen Fahrzeuges
    wird ohne Insassen und ohne Nachfüllen oder
    Ablassen von Flüssigkeiten ermittelt.


    4.d) Bei der Nennung eines Fahrzeuges nach Art. 4.c (mehr
    als 221 KW/300 PS) muss der Teilnehmer die in den
    Fz.-Papieren eingetragene Motorleistung und das tatsächliche
    Fahrzeuggewicht angeben.


    4.e) Das Max. zulässige Gesamtgewicht des jeweiligen
    Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.

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