Warum BMW M3 compact in der Gruppe H ?

  • Hallo zusammen,


    wir fragen uns schon länger, warum eigentlich der BMW M3 compact in der Gruppe H in Deutschland startberechtigt ist. Wenn mich nicht alles täuscht, wurden die S14 Motoren (M3 E30) doch nie in dem Ding werksmäßig verbaut, oder ?


    Die Compacts hat es doch nur mit dem Sechszylinder oder dem M43/M44 - Motor gegeben, oder ? Muss nicht der Block in der Gruppe H aus dem Grundmodell stammen ?
    Oder haben die Rallye-Compacts gar keinen S14-Block ? Gibt es eine Ausnahmeregelung ?


    Versteht mich nicht falsch, die Dinger gehören dahin und müssen im Rallyesport fahren. Würde es nur gern verstehen, wenn es was zu verstehen gibt :cool:


    Danke sagt der
    Steve

  • Er fragte aber nach dem S14 Motor aus dem M3 E30


    Diese sind natürlich nicht erlaubt in der Gr H


    Allerdings kann man sich da auch streiten, denn im E36 wurden diese Motoren zu STW zeit homolgiert und dort gefahren.
    Man könnte nun argumentieren, das man sich dieser Homologation bedient...denn in der Gr H darf man sich ja aus den verschiedenen Homologationsblättern die zutaten aussuchen.


    Anders wie bei der CTC in der man nur nach EINEM Homologationsblatt bauen darf.


    Mit dem M3 E36 Motor (S50) siehts da wieder anders aus.
    Diesen darf man fahren da das Grundmodell entscheidend ist...auch wenn die M modelle unter einem anderen Herstellerschlüssel laufen (M GMBH)



    MFG Rene

    Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!! :D:D

  • @Driftmaster
    wie ich kann mich in der H von verschiedenen Homologationen bedienen?
    ich kenne nur "Motorblock muß vom Grundmodell stammen" Punkt!
    sicher war ja auch die STW Homologation keine A bzw N, welche ja wiederum eine entsprechendes Grundmodell vorauss setzt?


    wenn ich das was falsch verstehe bitte um Aufklärung, aber bitte nicht mit "das macht Herr XYZ schon immer so"

  • im compact waren nur M-Blöcke verbaut (z.B. M50)
    die M3 haben aber S-Blöcke (6-zyl = S50).
    folglich kannst Du, wenn es Spitz-auf-Knopf kommt,
    rausprotestiert werden.

  • im compact waren nur M-Blöcke verbaut (z.B. M50)
    die M3 haben aber S-Blöcke (6-zyl = S50).
    folglich kannst Du, wenn es Spitz-auf-Knopf kommt,
    rausprotestiert werden.



    Nein, auf Grund der Gleichstellung der Herstellernummern für BMW AG, M GmbH und BMW Motorsport (o.Ä.) nicht mehr möglich.


    Es ging auch nicht um den M50/S50 im E36 Compact, sondern um die Verwendung der S14 Motoren wie in den holländischen Cup-Autos.


    Und das ist meiner Meinung nach in Deutschland auch unter Gruppe H Reglement nicht erlaubt, da das Reglement sagt Motorblock aus Grundmodell (E36).


    Einzige Alternative wäre der kostspielige Umbau eines M42/44, wie man es bereits für die STW Autos gemacht hat, der wäre dann erlaubt.
    http://www.m42club.com/forums/showthread.php?t=4749

  • @winklfred. Grundmodel ist aber der E36. Und von Schlüsselnummern steht da nix. Demzufolge kann man einen S50 fahren! Nur eben keinen S14 weil es den nie im Grundmodel gab! Einen M50 gab es im Kompakt nie! Könnte man trotzdem fahren weil er in einem Grundmodel verbaut war.

    pure Vernunft darf niemals siegen

    Einmal editiert, zuletzt von rallyeaxel ()

  • @Helmstein: stimmt


    rallyeaxel: sehr wohl gab es den M50 im compact: 323ti .
    und es wird ja nicht von irgend einem Grundmodell geredet sondern speziell
    vom E36 compact. Sonst wäre ja die ganze Diskussion sinnlos und
    man zählt gleich das M3 Coupe und die M3 Limousine E36 dazu.

    2 Mal editiert, zuletzt von winklfred () aus folgendem Grund: schreibfehler

  • Und es wird ja nicht von irgend einem Grundmodell geredet sondern speziell vom E36 compact. Sonst wäre ja die ganze Diskussion sinnlos und man zählt gleich das M3 Coupe und die M3 Limousine E36 dazu.



    Unsinn - einfach nochmal die Definition von "Grundmodell" lesen... Grundmodell ist E36 - darunter fällt Compact, Limousine, Coupe und sogar Kombi sowie Cabrio ;)


    Grüsse,


    Sergio

  • @Driftmaster
    wie ich kann mich in der H von verschiedenen Homologationen bedienen?
    ich kenne nur "Motorblock muß vom Grundmodell stammen" Punkt!
    sicher war ja auch die STW Homologation keine A bzw N, welche ja wiederum eine entsprechendes Grundmodell vorauss setzt?


    wenn ich das was falsch verstehe bitte um Aufklärung, aber bitte nicht mit "das macht Herr XYZ schon immer so"



    Wie ich bereits erwähnte... da kann man drüber streiten!


    Fakt ist, BMW liess für die Saison 92 in der STW für den E36 den alten S14 Motor homologieren (dürfte das ClassII reglement sein) da der neue S42 noch nicht fertig war.
    Und auch diese Homologation basierte auf einem Grundmodell, nämlich dem E36


    Aber nach meinem Wissenstand deckelt der DMSB einen S14 im E36 nicht.
    Müsste man mal den Frank Reiter fragen wie er das gefahren hat im Compact.


    Viel eher ist die Frage, wie es denn mit dem S54 motor im Compact aussieht!?
    Denn den gab es im Z3 M Coupe bereits...und das wird als E36/7 und E36/8 (Coupe und Roadster) geführt. Also ebenfalls E36 Grundmodell.


    Dann könnte man weiterspinnen und den Motor vom M3 E46CSL im Compact fahren.


    MFG Rene

    Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!! :D:D

  • tja.................... loddar ist für viele gut.
    nur ned für Bulgarien *ggggg*

  • @ winklfred / mhf2: Bad English makes me foxdevilswild ! ;)


    Scheinbar ist die Diskussion doch nicht so obsolet wie in der ersten Antwort vermutet.


    1. Fahren die Compacts in D denn mit dem S50-Motor ? Oder vielleicht doch mit dem S14 ?
    2. Ist die Definition "gleiches Grundmodell" für E36 und E36 compact denn legitim ?
    Ist das schon abschließend geklärt durch den DMSB ?
    3. Falls nicht, hätte nämlich auch der S50 Motor darin nichts zu suchen, oder ?


    In meinen Augen sind das die zentralen Fragen.


    Grundmodell:
    Der E36 compact hat die Typenbezeichnung 3/CG im Fz.schein, der E36 glaube ich 3/C. Dennoch gleiches Grundmodell ? Ist also per Definition des Wortes Grundmodell nur die Verkaufbezeichnung des Herstellers relevant, richtig ?


    Ein Beispiel: In Südafrika gabe es mal einen BMW E30 als 333i mit einem 3,5 liter M30 Motor. Die Umrüstung in den E30 hat der DMSB meines Wissens auf Anfrage ausdrücklich untersagt. Begründung kenne ich leider nicht, sorry. Das Grundmodell ist nämlich in meinen Augen identisch (vgl. 320is). Wenn man nun den 3,5er in der H beim E30 erlauben würde, besteht zumindest Chance zur Erlangung von Waffengleichheit für geneigte Umrüster im Vergleich zu den compacts.

    Einmal editiert, zuletzt von steve m () aus folgendem Grund: ergänzt

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