Hallo zusammen,
da wir derzeit Diskussionen im Team haben, würde ich gern mal eine oder 2, 3 (oder 4...5..6..7...) Meinungen einholen!
Es geht hier um das Thema Motortuning und Änderung der Bremse in der Gruppe G...
Nachdem ich mehrfach das Reglement gelesen habe, denke ich das eine Leistungssteigerung durch z.B. Nockenwellenveränderung nicht zulässig ist, ebenso verhält es sich mit den Bremsscheiben (hier nur Bremsbeläge zulässig..??)...mein Fahrer denkt er darf ändern...
Im Reglement steht ja:
"Falls nicht anders durch dieses Reglement ausdrücklich
festgelegt, müssen alle Teile des Motors einschließlich
dessen Hilfs- und Nebenaggregaten, wie z. B. Luftfilter inklusive
Luftfiltereinsatz, Lichtmaschine, Kraftstoffpumpe,
Ventildeckel, Ölwanne, Ölschleuderbleche, Wasser- und
Ölkühler serienmäßig sein."
Bremsbeläge sind freigestellt. Nicht serienmäßige Bremsbeläge
sind jedoch nur mit ABE, amtlichen Prüfzeichen (z.
B. ECE R90), Prüfbericht mit Eintrag oder Teilegutachten
zulässig.
Allerdings gibt es ja diese 5% Regelung...
Was stimmt nun? Dürfte man am Motor im Rahmen der Toleranz tunen und so 6-7 PS (ca...wenn überhaupt...) Mehrleistung rausbekommen oder eben nicht...
Vielleicht habt ihr ja erfahrenen Rallyefahrer/ Beifahrer ne Idee, damit wir regelgerecht starten können!
LG Andre