Sonntagsfahrverbot LKW Zulassungen

  • Warum können solche Regeln nicht eindeutig formuliert sein... *kopfschüttel* :mad:


    Och Leute, eindeutiger geht es ja ja wohl nicht:rolleyes:


    Zum mitmeiseln:


    Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von max 3.5t haben. Dieses darf auch eine LKW-Zulassung haben.


    Da darfst du einen Anhänger dran hängen, dessen zulässiges Gesamtgewicht richtet sich eh nach der max. Anhängelast des Zugfahrzeuges.


    Es darf ein Wohnanhänger oder Transportanhänger sein.


    Auf den Transportanhänger darfst du ein Sport- oder Freizeitgerät drauf stellen z.B. Ein Rallyeauto, ein Crossmoped oder eine Tischtennisplatte.


    In dieser Konstellation gilt kein Sonn- und Feiertagsfahtverbot und es bedarf keiner Sondergenehmigung.


    Solltest du auf dem Transportanhänger ne halbe Tonne Kies, ne Mischmaschine und nen Baugergerüst spazieren fahren...könnte es sein, das du bei einer Kontrolle in Erklärungsnot kommst.


    Ist das jetzt verständlich genug?

  • Ich habe mich bezueglich dieser Ausnahmeregelung (Beschluss der Verkehrsminister von 2007) bereits 2009 beim Verkehrsministerium in Thueringen erkundigt!


    Original Aussage der MA dort: "...Die Herren Minister koennen viel beschliessen, sie koennen sich aber nicht ueber geltende Gesetze hinwegsetzen!"


    Heisst im Klartext: Dieser Beschluss liegt dem Bundestag als Gesetzesvorlage vor.(Immerhin... seit 2007 :o) Einige Bundeslaender haben ihren Beamten diese Anweisung bereits vorab gegeben (Bsp.: NRW; Hessen...), einige warten auf die Umsetzung im Bundestag (Thueringen, Bayern und, wie nach den Erfahrungen von Sch0te zu urteilen, auch Brandenburg).


    Also, je nachdem wo man unterwegs ist, vorher ueber die Umsetzung im jeweiligen Bundesland erkundigen.


    Ich habe aber die Anweisung des Landes NRW immer dabei (gab's mal hier im Forum). Im Zweifelsfall ist man aber, meiner Meinung nach, chancenlos.


    Dies ist mein Stand von 2009, habe aber auch noch nichts neues davon gehoerht.


    Gruss Hagen


  • Bürokratie eben ;) !!!
    -GesamtMASSE bedeutet : Zugfahrzeug incl. Anhänger! Also z.B.: Zugfahrzeug (ca.2,5t zulässiges Gesamtgewicht) und Anhänger (ca.1,0t zulässiges Gesamtgewicht) ergeben ZUSAMMEN nicht mehr als 3,5t !!!
    Ist im Grunde das selbe wie bei der Führerscheinklasse B bzw BE -mit Klasse B darf man lediglich Anhänger von max. 750kg ziehen AUSNAHME -die Gesamtmasse des "Zuges" bleibt innerhalb der 3,5t!
    (Bei Klasse BE darf dann eben das Zugfahrzeug max. 3,5t wiegen plus Anhänger -aber darum gehts hier ja garnicht)


    Auf jeden Fall ist die tatsächliche Gesamtmasse in diesem Fall das Mass der Dinge -nicht das zulässige Gesamtgewicht! (so hab ich das Ganze auf jeden Fall verstanden -hab damals auf anraten meines Fahrlehrers aus diesem Grund "nur" Klasse B gemacht obwohl ich ständig mit Trailer unterwegs sein musste für die Arbeit! -hatte bei Kontrollen NIE Probleme ausser einmal als ein "Jungspunt" meinte er kann sich profilieren bis er sich von mir und seinem "erfahrenen Altkollege" beleheren lassen hat ;) !)
    Theoretisch dürfte mein Bekannter mit seinem Ex-Post Golf2 (mit LKW-Zulassung) dann ja auch nicht am Sonntag mit Anhänger fahren aber ich dürfte mitm Golf4 (natürlich OHNE LKW-Zulassung) mit Anhänger fahren??? Hää -wie jetzt?! -das wäre ja absoluter Quatsch!


    Evtl hilfts ja jetzt etwas Licht ins Dunkel zu bringen!? ;)

    -FÜR DIE LUFT ZU LANGSAM - FÜR DIE STRASSE ZU SCHNELL-



  • ...wer lesen kann ist klar im Vorteil! :o
    Hätt ich mir ja meinen Text sparen können wenn ich in Ruhe "alles" gelesen hätte!? :rolleyes:


    GENAU SO ISSES! -viel eindeutiger gehts ja garnicht mehr!


    Gruss aus Solling

    -FÜR DIE LUFT ZU LANGSAM - FÜR DIE STRASSE ZU SCHNELL-

  • Heisst im Klartext: Dieser Beschluss liegt dem Bundestag als Gesetzesvorlage vor.(Immerhin... seit 2007 :o) Einige Bundeslaender haben ihren Beamten diese Anweisung bereits vorab gegeben (Bsp.: NRW; Hessen...), einige warten auf die Umsetzung im Bundestag


    Ich glaube da wird es keine Änderung der STVO geben.


    Mal das hier sorgfälltig durchlesen:
    ADAC-Rechtsabteilung


    Wer mit "Insoweit stellen die Erlasse der Länderverkehrsminister eine Regelung sui generis dar." nichts anfangen kann, heißt so viel wie...eine eigene oder eigenständige Regelung, die keiner Gesetzesänderung bedarf, aber dennoch rechtskräftig ist.

  • Moin alle miteinander,


    da ihr das Thema ja gerade ziemlich aktuell diskutiert, habe ich mich mal bei euch angemeldet ob wohl ich mit Rallye Sport nichts am Hut habe ...ausser das ich solche Veranstaltungen gelegentlich fotografiere (ich bin Berufsfotograf)
    Zum Thema .. da ich einen Pick up mit LKW Zulassung fahre und einen Wowa besitze beschäftige ich mich schon lange mit dem Thema Sonntagsfahrverbot erstmal die zGG bezieht sich auf das Zugfahrzeug...


    Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.


    Deswiteren gibt es keine Bundeseiheitliche Reglung dazu da der Gesetzesentwurf nicht verabschiedet wurde und somit immer noch die STVO §30 rechtskräftig ist. Jedoch wird das in verschiedenen Bundesländern ignoriert und es gibt auch eine Liste vom AvD welche Bundesländer an der STVO festhalten und welche die freie Fahrt für LKW Gespanne tolerieren.


    http://www.avd.de/startseite/r…&fontsize=1cmd%3Dinfomail


    Im moment versuche ich Heraus zu finden ob das so noch aktuell ist oder ob noch mehr Bundesländer dazu gekommen sind.


    Den ADAC Zettel den Carbon eingestellt hat habe ich übrings immer im Handschuhfach ... hat schon so manchen Pom überzeugt mir keine Strafe und Punkt zu geben ... wen auch nur in Niedersachsen:cool::cool:

  • Wer mit "Insoweit stellen die Erlasse der Länderverkehrsminister eine Regelung sui generis dar." nichts anfangen kann, heißt so viel wie...eine eigene oder eigenständige Regelung, die keiner Gesetzesänderung bedarf, aber dennoch rechtskräftig ist.[/QUOTE]


    Ach im übringen heißt sui generis .... im Recht der Schuldverhältnisse ein Vertrag, der nicht den gesetzlich geregelten Vertragstypen entspricht.

  • Ralf,
    da du ja als Berufsfotograf unterwegs bist und wahrscheinlich den Pickup über das Gewerbe laufen läßt,bist du dann am Sonntag in meinen Augen auch gewerbsmäßig unterwegs und unterliegst damit dem Fahrverbot.

    Gruß Rainer


  • Nein, am Sonntag geht er natürlich seinem Hobby nach ;)


    Auch wenn man nach dem Wortlaut geht, sollte das glatt gehen. Der Wohnwagen hängt zu Freizeitzwecken hinten dran, darin will er campen, und nicht seinem Gewerbe nachgehen.


    Es gibt zwar auch Gewerbe, denen man in einem Wohnwagen nachgehen könnte, aber das will ich nicht weiter vertiefen ...


    Gruss Jo

  • Moin Jungs,


    nö mein Pick up ist mein Freizeit-Auto genau so wie mein Frontera Sport, Gewerbe Mässig habe ich einen W202T
    und natürlich bin ich am Wochende nur zum entspannen und Freizeit mäßig unterwegs:D


    Aber trotz dem eine große Rechtsunsicherheit bei dem Thema gibt es ja schon ... und ich würde gerne wissen was ihr für Erfahrungen in unseren schönen Land damit gemacht habt ...wie gesagt §30STVO Abs.1-4 hat noch gültigkeit auch wen einige Bundesländer das anderst Regeln ... wen man angehalten wird ist man der Dumme wen der Sachverhalt nicht geklärt ist.


    @ Jo, du hast geschrieben... "Es gibt zwar auch Gewerbe, denen man in einem Wohnwagen nachgehen könnte, aber das will ich nicht weiter vertiefen ..."


    wen ich da was laufen hätte könnte mir das echt egal sein mit der Strafe für das Sonntagsfahrverbot.:cool:

    4 Mal editiert, zuletzt von Der Ralf ()

  • Ralf,
    dann ist doch alles paletti,was sollen sie dir dann im Falle einer Kontrolle vorwerfen können.

    Gruß Rainer


  • Moin Rawihl,


    na das Problem ist halt das §30 STVO immer noch gültigkeit hat und ich mich in D an Sonntagen und in den Ferienzeiten ja auch an Samstag mit meinen Gespann nicht frei bewegen kann ach Brandenburg Thüringen Hessen Berlin ...geht alles nicht nur mit teuerer Ausnahmegenehmigung. Die Bundesländer die einen in Ruhe lassen und dir Sonntags eine gute Fahrt wünschen brechen ja eigentlich das Gesetz den Bundesrecht steht über Landesrecht.

  • HEj alle
    nachdem ich vor 5 Jahren mal 120 Euro Strafe und einen Punkt bekommen habe, habe ich meine Ducato immer als PKW angemeldet.
    Jetzt bezahle ich zwar mehr Steuer aber weniger Versicherung. Außerdem gilt das blöde Verkehrszeichen Überholverbot für LKW nicht mehr für mich. Hat mir mal auf der Autobahne ein netter von der Rennleitung sogar in der STVZo gezeigt.
    Mein Tip entweder PKW oder Werkstattzulassung!
    Siggi

  • das Problem kenn ich auch, Zugfahrzeug Fiat Ducato, Hänger dran Auto rauf un los, Auf der Bahn dann kelle und diskussion wegen Sonntasfahrverbot, De Herren inBlau/Silber waren super nett habne mich dann weiterfahren lassen aber vom gesetz herhätten sih mich stehen lassen können da der Ducato mit Firmenwerbung beklebt war un somitals gewerbliches Fahrzeug eingestuft werden kann .....

  • Moin ihr Rennfahrer,


    nachdem ich letztes Jahr das Thema für mich bearbeitet hatte und zum Abschluß gekommmen bin, habe ich versäumt euch über das Ergebnis zu informieren.
    Dieses hole ich jetzt mal nach.


    Ich habe alle Landesregierungen und auch an die Bundesbehörde geschrieben und um eine Stelllungsnahme zum §30 StVO zu bekommen.


    Was soll ich sagen ...es haben auch alle geantwortet, leider mit sehr unterschiedlichen Meinungen.
    Um das mal Grafisch darzustellen eine Karte des Bundesgebiets alles was grün ist Freie fahrt für freie Bürger.
    alles was rot ist ...nicht erwischen lassen..hier braucht man eine Ausnahme Genehmigung, soll heißen es gibt keine bundeseinheitlichen Reglung was den §30 Abs.4 angeht. Die Bundesbehörde überlässt es den Ländern und die Länder sind sich nicht einig.


    Liebe Grüße
    Der Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von Der Ralf ()


  • Was soll ich sagen ...es haben auch alle geantwortet, leider mit sehr unterschiedlichen Meinungen.
    Um das mal Grafisch darzustellen eine Karte des Bundesgebiets alles was rot ist Freie fahrt für freie Bürger.
    [/img]


    Liebe Grüße
    Der Ralf


    Hallo Ralf,


    ich vermute, du meintest grün und nicht rot? :)

  • Moin Nova,


    ja stimmt .. da waren meine Gedanken wohl schon weiter, ich habe es geändert.
    Danke für die Korektur!


    Der Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von Der Ralf ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!