Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Also im KFP ist NICHT EIN EINZIGES MAL die Rede von Rallye. Sondern IMMER "DMSB Motorsport Veranstaltungen"! Also darf dir das eigentlich niemand verwehren.
    Aber der DMSB weis ja nicht mal was er selber macht, und wir wundern uns??!?!??!?

  • Das war nach Studium des Textes auch mein Eindruck !


    Wieder zeigte man mir in Frankfurt auf wie dumm ich doch bin...

    MRC DESIGN - Helmlackierungen von Carsten Meurer


    Karting bis F1 seit über 20 Jahren

  • Der 'normale' Slalomfahrer dürfte kein problem haben !


    Meines wissens nach, wird der ja nicht gezwungen auf KFP umzustellen um fahren zu dürfen, er darf weiter
    mit normaler Zulassung fahren.


    Fahrwerk und Räder bekommst Du auch bei nem neuen Auto noch problemlos eingetragen.


    Und die 'Eiffel-Gedächtniß Konstruktion' die dem deutschen Übersetzungsfehler sei dank dem Rallyefahrer auferlegt
    ist, ist auch freiwillig...

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  • bedeutet aber auch, das ich mit meinem Rallyeauto und KFP zu keinem Slalom oder Berg- oder Rundstreckenrennen
    auf Achse anreisen darf !

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  • Das Problem ist doch aber: Du bekommst keine Eintragungen mehr in den Fahrzeugschein, sondern nur noch in den KFP.

  • was n quatsch !


    ich bekomm bei meinem tüv die gleichen teile eingetragen wie früher.
    sicher gibt es bei neuen autos immer größere probleme, aber es fährt doch nicht alles
    das nicht rallye ist in serientrimm rum !


    lauf übern tuner treffen oder schau dir touristenfahrten am ring an.


    es ist doch nicht jede veränderunge gegenüber auslieferung gleich illegal
    oder nicht eintragungsfähig !


    einen 80er jahre ctc bekomm ich heute auch noch legal in den verkehr -
    so zumindest meine aktuelle erfahrung !
    mag an der gnade des bundeslandes liegen !

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  • also so ganz stimmt das nicht.
    viele Sachen die Früher "irgendwie" machbar waren obwohl problematisch (z.B. Fly off, Vollschalensitze usw)) werden heute sofort abgelehnt mit verweis auf den kfp.

  • Das Problem ist doch aber: Du bekommst keine Eintragungen mehr in den Fahrzeugschein, sondern nur noch in den KFP.


    ist doch Käse, hier wird seitenweise nur noch Blödsinn geschrieben, sorry...es gab viele nützliche Antworten in denen alles geklärt wurde !


    Ich kann doch in den KFP reinschreiben was ich will und wie ich es will, letztendlich muss es mir der Kollege vom TÜV aber eintragen, er weiß auch wann er die Eintragung nach §70 machen muss.
    Es wird aber alles in den Fahrzeugschein eingetragen, nur das zu guter letzt drin steht - mit Hinweis auf KFP (wegen der §70 Eintragungen, wo eine Ausnahmegenehmigung nötig ist)
    Hast du noch alte Eintragungen ohne, bzw. lässt Eintragungen vornehmen die ohne §70 möglich waren auch keine Einschränkungen in der Nutzbarkeit.
    Dann kann ich auch an allen Veranstaltungen teilnehmen wie ich will, die blaue KFP Plakette dient doch nur der Pflicht das diese ab 01.01.2017 bei allen DMSB Rallyes vorgeschrieben ist.
    Kann aber trotzdem bei NAVC Veranstaltungen fahren, nur wenn ich die §70 Regelung habe ist das ganze etwas schwammig woanders zu fahren....

  • Wenn dem so wäre, hätten einige aber keine Probleme. Ich wiederhole mich: Bei uns bekommst du zur Zeit ohne KFP kein Fahrzeug, mit rallyetypischen Umbauten zugelassen. Selbst Eintragungen, an seit Jahren im Betrieb befindlichen Rallyefahrzeugen, werden mit dem Hinweis auf den KFP verweigert, auch wenn eine reguläre Abnahme(ohne§70) eines Sachverständigen vorliegt.

  • Es ist Frühling, nicht nur in Deutschland, sondern fast überall in Europa und auf der nördlichen Erdhalbkugel.
    An nahezu alle Gewächsen sieht man, wie die Triebe aufgehen und sich allmählich die Blätter dem Licht der Sonne entgegenstrecken.:D


    Dem Rallyesport geht es genauso.:D


    Mühselig kämpfen sich die zarten Pflänzchen durch einen europäisch uneinigen Paragraphen- und Regularienwald und schaffen es tatsächlich, bei zumindest einigen Veranstaltungen, ein ansehnliches Teilnehmerfeld zu motivieren, ihre Nennung abzugeben und Teams und Zuschauer mit spannenden Wettkämpfen zu unterhalten.
    In Irland gar vollbringen die Macher des „Circuit“ ein für den Rallyesport „botanisches Wunder“: sie haben eine neue Pflanze gezüchtet, die „YouTube-live-Berichterstattung“.
    Gäbe es für die Samen dieser „Pflanze“ auch „jenseits der Insel“ fruchtbaren Boden, es könnte den Rallyesport auf Jahre hinaus mit so vielen „Nährstoffen“ versorgen, dass alle daran Beteiligten zufrieden den sich entwickelnden Garten an „bunten“ Fahrzeugen betrachten könnten.


    Doch über einem Land besonders, sieht man bereits dunkle und tief hängende Wolken aufziehen, vereinzelt zucken in der Ferne die Blitze, starke Windböen und „Jaucheschauer“ fegen bereits über´s Land und treiben große Buchstaben vor sich her: Kaaa – Efff – Peeh.:(
    Und schlechtes Wetter, sowie langfristig schlechte Prognosen, sind –bekannterweise- nicht gut, um Saatgut auf dem Acker auszubringen.


    Der „Bauernverband“, der eigentlich dafür sorgen sollte, dass alle unter seinem Schutz stehenden Mitglieder eine Plattform zur Verfügung haben, auf der sie ihren Beruf oder ihr Hobby ausüben können, schließt nahezu im Alleingang ( also ohne „demokratisch“ seine Mitglieder in das Tun und Machen einzubeziehen) einen „Pakt mit dem Teufel“ der nämlich ihnen, dem „Verband“ und dem Staat eine ordentliche Menge an Abgaben und Gebühren in ihre ach so klammen Kassen spült.
    Seinen Mitgliedern wirf man einige attraktiv erscheinende „Brocken der Beruhigung“ hin, in der Hoffnung, dass letztlich die meisten sich mit den neu geschaffenen Bedingungen anfreunden und sich der „Sturm der Entrüstung“ nach kurzem Orkan wieder legt.


    Nur eines ist sicher, lieber „Bauernverband“, im Moment mag eure Rechnung noch aufgehen, denn mit immer weniger Mitgliedern könnt ihr vielleicht noch für ein Weilchen euer Dasein aufrechterhalten, dann wird diese Berechtigung nur noch möglich sein, wenn die „Mitgliedsbeiträge“ erhöht werden, denn ihr, die „Verbandsvorsitzenden“, wollt ja auch ein wenig von dem „großen Kuchen“ mit nach Hause nehmen.
    Nur – bald gibt es keine Mitglieder mehr. Und dann hat auch der „Verband“ seine Daseinsberechtigung verloren.
    Wo nix gesät wird, gibt´s auch nix zu ernten, der Wind wird leise über den verkarsteten Boden wehen und nach kurzer Zeit ist aus einem bunten Beet eine graue Wüste geworden.


    Bis zum 1.1.2017 sind es noch 263 Tage, 11 Stunden und 42 Minuten...
    Für viele deutlich mehr als 5 Minuten...
    Gemessen an der Dauer der Erdgeschichte... zu spät!:mad:

  • Wenn dem so wäre, hätten einige aber keine Probleme. Ich wiederhole mich: Bei uns bekommst du zur Zeit ohne KFP kein Fahrzeug, mit rallyetypischen Umbauten zugelassen. Selbst Eintragungen, an seit Jahren im Betrieb befindlichen Rallyefahrzeugen, werden mit dem Hinweis auf den KFP verweigert, auch wenn eine reguläre Abnahme(ohne§70) eines Sachverständigen vorliegt.


    Das mag ja sein, du kannst doch aber den KFP beantragen und die Grundannahme machen lassen. Dann hast du zwar die 300 Euro am backen, kannst aber wenigstens zulassen und auch bei anderen Veranstaltungen fahren da keine Ausnahmegenehmigung nötig ist.

  • Und was sind "andere" Veranstaltungen? Es weiß ja noch nicht mal jemand die Frage zu beantworten, ob ein "Deutscher" KFP dazu berechtigt, dieses Fahrzeug auf ausländischem Grund und Boden zu bewegen, da die Versicherungsfrage meines Erachtens nicht eindeutig geklärt ist.
    Wird der KFP im Ausland bei einer technischen Abnahme überhaupt Anerkennung finden.
    Ein "normaler" Wagenpass für "Rundstrecke", "Bergrennen", "etc"... sicherlich, weil es sich um ein nicht zugelassenens Fahrzeug handelt.
    Aber wie verhält es sich eben mit einem "zugelassenen" Auto?
    Vor allen Dingen: bis wann muss mein Antrag gestellt werden, damit ich im Januar (ggf.?) an einer Veranstaltung teilnehmen "darf"?
    Was ist, wenn beim Antrag etwas "vergessen" wurde? Muss ich mich dann wieder "hinten anstellen" oder "bleibe ich im Glied"?
    Und solange die Zulassungsstellen keine einheitliche Vorgehensweise an den Tag legen und ihnen keine "Dienstvorschrift" vorliegt, wie derartige Anträge zu "verhackstücken" sind, gibt es ein Tohuwabohu sondersgleichen...

  • Das mag ja sein, du kannst doch aber den KFP beantragen und die Grundannahme machen lassen. Dann hast du zwar die 300 Euro am backen, kannst aber wenigstens zulassen und auch bei anderen Veranstaltungen fahren da keine Ausnahmegenehmigung nötig ist.



    ...bitte nicht vergessen :


    2010 (vor sechs Jahren!!!!) hast'e nix aber auch überhaupt nix beim TÜV/Nord eingetragen bekommen.
    Nix Airbag ausbauen ....nix ABS/Esp abschalten....nix Fahrer-Sitz ohne Verstellung ...nix...nix...nix...nix....



    Noch nicht mal beim fast serienmäßigen Volvo 940 Gruppe G (!!!!) wurde der Fahrersitz ohne Verstellung akzeptiert.


    Und nach/mit diesem Volvo 940 war dann Schluß in Aldi/Nord bzw. TÜV-Nord.


    S C H L U S S !!!!


    Jetzt geht immerhin wieder was.


    Kompliziert ohne Ende .


    Aber war in Germany schon mal was nicht kompliziert ????




    Gruß aus Hannover


    FBE

    Einmal editiert, zuletzt von Frank E. ()

  • Das mag ja sein, du kannst doch aber den KFP beantragen und die Grundannahme machen lassen. Dann hast du zwar die 300 Euro am backen, kannst aber wenigstens zulassen und auch bei anderen Veranstaltungen fahren da keine Ausnahmegenehmigung nötig ist.


    Genau das ist falsch!!!


    FAKT: Wenn Eintragung nach KFP erfolgt - egal was - DANN BEKOMMST DU KEINE ZULASSUNG OHNE §70!!!
    Ich bekomme beim Bestandsfahrzeug nichtmal eine geändertes Fahrwerk eingetragen und andere Felgen eingetragen ohne automatisch die Zulassung auf §70 zu erweitern!!!
    Slalom / Slalomtrainings / Österreich / NAVC - alles tabu! weil keine DMSB-Rallye-Veranstaltung!!!

  • Genau das ist falsch!!!


    FAKT: Wenn Eintragung nach KFP erfolgt - egal was - DANN BEKOMMST DU KEINE ZULASSUNG OHNE §70!!!
    Ich bekomme beim Bestandsfahrzeug nichtmal eine geändertes Fahrwerk eingetragen und andere Felgen eingetragen ohne automatisch die Zulassung auf §70 zu erweitern!!!
    Slalom / Slalomtrainings / Österreich / NAVC - alles tabu! weil keine DMSB-Rallye-Veranstaltung!!!


    Komisch, dann ist in meiner Kfp Zulassung wohl alles falsch, auch jegliche Infos die ich von dem TÜV habe wo die Abnahme gemacht wurde. Ebenso wäre der letzte Bericht im Printmag komplett verkehrt wenn dem so wäre... Problem ist halt leider das jedes Bundesland nochmal anders verfährt obwohl nicht so vorgesehen.

  • Genau das ist falsch!!!


    FAKT: Wenn Eintragung nach KFP erfolgt - egal was - DANN BEKOMMST DU KEINE ZULASSUNG OHNE §70!!!
    Ich bekomme beim Bestandsfahrzeug nichtmal eine geändertes Fahrwerk eingetragen und andere Felgen eingetragen ohne automatisch die Zulassung auf §70 zu erweitern!!!
    Slalom / Slalomtrainings / Österreich / NAVC - alles tabu! weil keine DMSB-Rallye-Veranstaltung!!!




    ....tja, jedes Bundesland macht sein eigenes Süppchen - ist eben Landessache.


    Und deshalb hilft hier möglicherweise allein eine europäische Regelung


    Mein "Landesbediensteter" im nds. Verkehrsministerium hatte schon um 2011 etwas davon erwähnt, dass Gespräche auf Brüsseler-Niveau laufen...


    Und das muß eben langsam mal durchgezogen werden.



    Es grüßt


    FBE

  • Nun, wie schrieb ich vorhin bereits...


    Und solange die Zulassungsstellen keine einheitliche Vorgehensweise an den Tag legen und ihnen keine "Dienstvorschrift" vorliegt, wie derartige Anträge zu "verhackstücken" sind, gibt es ein Tohuwabohu sondersgleichen...

  • Bei uns bekommst du zur Zeit ohne KFP kein Fahrzeug, mit rallyetypischen Umbauten zugelassen. Selbst Eintragungen, an seit Jahren im Betrieb befindlichen Rallyefahrzeugen, werden mit dem Hinweis auf den KFP verweigert, auch wenn eine reguläre Abnahme(ohne§70) eines Sachverständigen vorliegt.


    Das ist ja eine Enteignung!!!!

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