Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Die Sache ist durch und wird mitte nächsten Monats im Verkehrsblatt veröffentlich und ab dann Gültig.
    Nun muß der DMSB noch die Dokumente und den Wagenpass für die Abnahme auf den Weg bringen und die Prüforganistionen müssen das ganzen dann auch noch umsetzten,kann also noch etwas dauern.
    Trotz der Zustimmung aller Länder bleibt es ein Länderentscheid und kann in jedem Bundesland anders gehandhabt werden bzw. nicht durchgeführt werden.

  • Klingt aber schon mal nicht so schlecht!
    Für mich sehr interessant, da ich kurz vor einer Neuanmeldung stehe.
    Dann könnte ich mir viel Aufwand sparen und lieber noch 6 Wochen warten.


    Sehe ich das dann richtig, für die Anmeldung als Rallye Auto ist ein Wagenpass Grundvoraussetzung?
    Oder ist das eine Spekulation?

  • Klingt aber schon mal nicht so schlecht!
    Für mich sehr interessant, da ich kurz vor einer Neuanmeldung stehe.
    Dann könnte ich mir viel Aufwand sparen und lieber noch 6 Wochen warten.


    Sehe ich das dann richtig, für die Anmeldung als Rallye Auto ist ein Wagenpass Grundvoraussetzung?
    Oder ist das eine Spekulation?



    NEIN

  • weis denn jemand zu dem thema schon genaueres? weil bisher weis man ja eigentlich nur mit sicherheit, das sowas in der überlegung ist. wie wo und wann. dazu gibts ja eigentlich noch nix "handfestes"!

  • weis denn jemand zu dem thema schon genaueres? weil bisher weis man ja eigentlich nur mit sicherheit, das sowas in der überlegung ist. wie wo und wann. dazu gibts ja eigentlich noch nix "handfestes"!




    ja
    ....so kurz vor Weihnachten steigt immer die Spannung....

  • Wie ich schon geschrieben hatte wird sie kommen , es wird dann unter anderem wohl auch ein Wagenpass erstellt.




    Man muß sich so lange gedulden, bis die Regelung verkündet ist.(siehe vorherigen Text Ruck-Automobile)


    Es wird oft (eigentlich ja immer) auf dem DMSB (und nicht nur auf dem) herumgehackt.


    Aber wenn alles geklappt hat, dann war das eine tolle Leistung.


    Danke schon jetzt an die Technik-Abteilung des DMSB und an Herrn Fürst !


    Sepp

  • Wir haben heute die schriftliche Ausführung des Verkehrsblattes bekommen. Läuft halt alles über Ausnahmen nach §70. Für eine Beantragung ist wohl ein DMSB-Wagenpass erforderlich. Ich werde mir das bei Gelegenheit nochmal komplett durcharbeiten.


    Für mich werde ich aber wohl weiterhin alles eintragen.



    Die Vignette sieht aus wie eine Feinstaubplakette:)


    gruß

  • Für mich werde ich aber wohl weiterhin alles eintragen.


    Ich befürchte aber, daß genau das nicht mehr so einfach gehen wird!
    Bei uns gilt schon heute:
    Für Veränderungen am Fahrzeug die abweichend den Vorschriften der StVZO sind (z.b. Sitze, hydraulische Handbremse) erhält man beim TÜV ein Gutachten zum Erlangung einer Außnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO. In diesem Gutachten sind, neben den durchgeführten Änderungen, Nutzungseinschränkungen aufgeführt. Nutzung nur bei Motorsportveranstaltungen einschließlich Überführungsetappen, Testfahrten vor einer Veranstaltung nur mit Nennbestätigung, gültige Fahrerlizenz des Fahrzeugführers usw.
    Mit diesem Gutachten wird dann beim Wirtschaftsministerium eine Außnahmegenehmigung beantragt und mit der Genehmigung dann erst auf der Zulassungsstelle alles eingetragen.
    Ich vermute mal so oder so ähnlich wird die Regelung später auch aussehen.
    Ich hoffe, daß in den Verhandlungen mit den Ländern eine sinnvolle Regelung zu den Testfahrten gefunden wurde.


    Gruß Manuel

  • Zitat

    z.b. Sitze, hydraulische Handbremse) erhält man beim TÜV ein Gutachten zum Erlangung einer Außnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO.


    genau dass ist so nicht richtig. Für Sitze braucht man keine Ausnahmegenehmigung. Man muss sich nur mit der Materie genauer auseinander setzen. FIA-Sitze/Gurte und Handbremse(Handbremse mit Auflagen und vorhandensein der originalen mechanischen) sind jedenfalls möglich.


    Wenn ich nicht selber fahren würde, hätte ich mir das aber auch nicht ausgearbeitet.

  • Dann drück ich Dir die Daumen, daß es noch lange so bleibt!
    In unserem Gutachten steht aber dennoch drin: §35a: Rückenlehne Fahrersitz nicht verstellbar (FIA Sitz/FIA Gute!), §41 Absatz 18: Bremsen, RL 71/320/EWG i.d.F. 98/12/EG nicht nachgewiesen.



    Gruß Manuel

  • Jetzt meine persönliche Fachfrage!


    Bitte schmeisst euch nicht zu sehr vor lachen vom Stuhl.


    Wenn meine Frontscheibe kaputt ist, muss ich mir eine neue Plakette besorgen, werde da auch 5€ "Bearbeitungsgebühren fällig???


    Ich erwarte eine rege Diskussion und fachliche Beiträge zu meiner Frage!!



    Ne, Spaß bei Seite, also ich finde es gar nicht mal so schlecht.
    Nur wenn mich ein Polizist anhält, bezweifle ich, dass dieser genau weiß was diese Plakette bedeutet.
    Aber egal, trotzdem ist das eines der besten Fortschritte durch den DMSB für uns Rallyefahrer.




  • ...doch, denn Du wirst 'ne Startnummer am Auto haben und/oder 'nen Rallyeschild.


    Fahren in die Disco oder zum Bäcker geht nich'....


    Und außerdem kann man den Polizisten/in mit viel Papierkram (Wagenpass etc.) beschäftigen.


    Ne starke Leistung vom DMSB !


    Sepp



  • Das Rallyeschild und die Nummer haben wir jetzt schon und es hat uns nicht wirklich weiter gebracht, wenn ein grüner Marsmensch uns angehalten hat :)

  • Ich weiß nicht ob gute oder gut gemeinte Ratschläge überhaupt etwas bringen. Wenn die G wegen HANS abgeschafft werden soll, klingt das für mich vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Dann braucht man halt ab 20?? HANs in der G, Sitze, Gurte und HANS können dort ebenso leicht wie in allen anderen Fahrzeugen nachgerüstet werden.


    Die Gruppe G Autos können problemlos als Gruppe 1 oder Gruppe N Autos in der CTC genannt werden. Dann gibt's auch nicht mehr die Ungleichheiten zwischen leichten "Kleinwagen" und faulen Allradturboautos.

  • Wenn die G wegen HANS abgeschafft werden soll, klingt das für mich vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Dann braucht man halt ab 20?? HANs in der G, Sitze, Gurte und HANS können dort ebenso leicht wie in allen anderen Fahrzeugen nachgerüstet werden.


    Nabend!


    Da gibt es aber die Hürde TÜV! Der kann dir das ohne Bauartgeprüfte Sitze die eine volle AirBag Funktion gewährleisten gar nicht eintragen. Es gibt zwar Sitze mit den entsprechenden ABEs, diese umfasst jedoch nur Modelle die in den Traumwagenlisten eines 14 jährigen zu finden sind. Und da solche Sitze ja inzwischen ein Verfallsdatum haben und das erstellen einer solcher ABE auch Geld kostet sparen die Hersteller sich das.


    Die Gruppe G ist also inzwischen soooo sicher geworden das wir sie besser abschaffen... ;) <--- !


    Das sind überigens auch keine Exoten, ein Polo 9n3 mit 16V und HANS bekommt keinen TÜV Segen. Das versucht ein Bekannter schon lange vergebens und bleibt somit künftig dem Rallyesport fern.


    Die Gruppe G war ja mal als Einsteigerklasse gedacht, die Rallyesport Krise ist also irgendwie Hausgemacht. Am Ende geht es hier aber um die Gruppe H und ich hoffe das wirklich alle einen Weg das diese Autos auch künftig im Rallyesport unterkommen können.


    Grüße
    Christian

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